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Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?


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Geschrieben

Na dann, warum macht keiner was? Öffnung beantragen, bei Ablehnung klagen. Wenn es so geht versteh ich 12 Seiten Diskussion nicht.

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb chapmen:

Öffnung beantragen, bei Ablehnung klagen.

Das dauert ja ewig.  Schießen, Schwimmen, Golfen oder was auch immer gehen. Gegen den Bußgeldbescheid klagen.

Musst ja nur mal Zeitung lesen. Die meisten Beschränkungen sind unverhältnismäßig und unzureichend begründet.

Geschrieben

Wenn ein Schießstand in meiner räumlichen Nähe so verfahren würde aber das Prozeßkostenrisiko nicht alleine stemmen möchte: Ich würde mich glatt durch eine Spende/Bürgschaft, hilfsweise deutlich höhere Standmiete, beteiligen. Ich kann als nur Schießstandmieter/-pächter das Risiko leider nicht alleine für mich tragen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Ich würde mich glatt durch eine Spende/Bürgschaft, hilfsweise deutlich höhere Standmiete, beteiligen.

Bürgschaft? Große Worte in einem Forum, was bleibt davon in der Realität?

Geschrieben
Am 18.4.2020 um 18:01 schrieb Ariel:

Wie recht Du hast, was haben diese alten Deppen auch auf einem Schiesstand zu suchen. Mein Gott, wenn Du Glück hast wirst auch mal alt.

Jepp, ohne die alten Deppen wäre jeder Schiesstand in Kürze zugesperrt.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb sealord37:

also ich gehe heut nachmittag schießen

Und hast die Öffnung des Stands eingeklagt?

Davon abgesehen- ich war gestern. Ätsch.

Geschrieben
Gerade eben schrieb sealord37:

Nee, ging viel einfacher: Der Betreiber hat sie beantragt.

Also ein ot Beitrag deinerseits, oder hast dich beim zitieren vertan?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb callahan44er:

Leider geht das nicht überall.

Wer weiß wie lange das hier gut geht. Hier brauchst die Genehmigung vom Gesundheitsamt und auch da tickt jeder anders. Braucht ja nur irgendein übereifriger Weltuntergangsprophet die Apokalypse nahen sehen....

Wobei man natürlich auch differenzieren muss: hier in Brandenburg gibts nur wenige aktive Fälle. Wenn in einer Gegend mit mehr Infizierten der Beamte befürchtet, dass die Schießstände voll mit Altersheimbewohnern sind.....

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb sealord37:

was ist da falsch zitiert?

Du müsstest die Beiträge im Zusammenhang lesen, könnte sein das es sich dann für dich erklärt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Also ein ot Beitrag deinerseits, oder hast dich beim zitieren vertan?

 

Wieso das? Sein Beitrag, lt. dem der Betreiber die Öffnung des Standes beantragt hat, passt ganz genau zum Thread-Thema. 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 26.4.2020 um 08:43 schrieb erstezw:

Im Zweifel hebt halt spätestens die zweite Instanz den Bußgeldbescheid auf.

Auf dieses posting habe ich mich bezogen und auf nichts anderes. Es suggeriert das eine Öffnung per Klage in der "zweiten Instanz" zugunsten des Klägers entschieden wird. In Bezug zu meinem posting ist die Antwort ot, nicht im Kontext zum thread.

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Wenn man grob zusammenfasst, ist in einigen Bundesländern vereinzelt das Schießen erlaubt, auf Initiative der Vereine und per Rücksprache mit den Behörden. Hier in Bayern wird es wohl noch dauern, gibt ja auch viel mehr Infektionen als z.b. in Thüringen.

Geschrieben

Im Saarland könnte es ab nächster Woche wieder weitergehen

 

Zitat

Sofern sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt, planen wir als Landesregierung weitere Erleichterungen für den 4. Mai. Dann scheint uns der Zeitpunkt gekommen zu sein, insbesondere Museen, Zoos, Friseure und solche Sportstätten, bei denen ein geringes Infektionsrisiko besteht, wieder zu öffnen.

 

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