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IGNORED

Was wird für die Wiedereröffnung der Schießstände getan?


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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb callahan44er:

Warum? Wenn Sportstätten öffnen dürfen. Wer fragt, bekommt Antworten.....

Mein Vorstand, ebenfalls Saarland, will auch erst das ok vom OA. 
Hoffentlich sind nicht noch Tennisspieler, Rasenschacher, Sackhüpfer und andere Sportarten vor den Schützen in der Warteschlange. Achnee, kann eigentlich nicht sein, die machen das nämlich einfach ohne viel Bohei 😉
Ich weiß nicht, warum gerade in Schützenkreisen immer nochmal eine Stufe schärfer mit den eigenen Leuten verfahren wird, als bestehende Regelungen es verlangen.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb TriggerHappy:

Hoffentlich sind nicht noch Tennisspieler, Rasenschacher, Sackhüpfer und andere Sportarten vor den Schützen in der Warteschlange. Achnee, kann eigentlich nicht sein, die machen das nämlich einfach ohne viel Bohei 😉

Solche Sportarten haben auch keine solchen Auflagen auf ihren Anlagen wie wir und sind nicht so schnell zu wie Schiesstände .Und ob wir jetzt Montag schon schiessen oder erst Dienstag macht es auch nicht mehr aus . Nach nunmehr ziemlich genau 2 Monaten.....

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Ist kein Hexenwerk......

Scheinbar schon, wenn man sich die "Fachthreads" hier im Forum anschaut.

 

Hast Du denn ein gutes und akzeptiertes Hygienekonzept, dass als Vorlage für andere dienen könnte?

Geschrieben

So in Berlin dürfen Massagestudios wieder öffnen, aber für den überdachten Individualsport gibt es noch keine Ansage. Der Landessportbund ist dran, aber etwas traurig ist das schon.

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Geschrieben
Am 16.5.2020 um 14:55 schrieb Scott:

MSZU in Ulm darf ab Montag wieder öffnen, allerdings nur für Jäger.

Dazu gibt es Studien von verschiedenen Virologen, die eindeutig den Beweis liefern, dass Jäger wesentlich weniger gefährdet sind, sich mit Corona zu infizieren, wie andere Menschen....

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb highlower:

Scheinbar schon, wenn man sich die "Fachthreads" hier im Forum anschaut.

 

Hast Du denn ein gutes und akzeptiertes Hygienekonzept, dass als Vorlage für andere dienen könnte?

Ja habe ich. Die Frage ist, ob das akzeptiert wird woanders. Und durch andere Gegebenheiten ist das sicher nicht 1:1 umsetzbar.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Wirklich lachhaft, wenn ich mir demgegenüber die Umsetzung der Vorgaben für die Öffnung von Fitnesstudios anschaue:

Keine Begrenzung der Personenanzahl

Keine Maskenpflicht

Keine Schließung enger Bereiche z.B. Umkleide

Lüftung aus, Fenster zu oder maximal "auf Kipp"

Aber immerhin: Am Eingang steht ein Spender für Desinfektionsmittel

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb callahan44er:

Ja habe ich. Die Frage ist, ob das akzeptiert wird woanders. Und durch andere Gegebenheiten ist das sicher nicht 1:1 umsetzbar.

Dann stell dein Konzept doch mal hier rein, um zumindest eine grundlegende Vorgabe bzw. Orientierung zu haben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb highlower:

Dann stell dein Konzept doch mal hier rein, um zumindest eine grundlegende Vorgabe bzw. Orientierung zu haben.

Kann ich dir morgen per PN schicken. Es sei denn es interessiert noch andere.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

Hallo,

es ist doch aber so, dass sich jeder kleine Bürgermeister meint sich als Alleinherrscher aufspielen zu müssen und noch schärfere Maßnahmen  fordert.

Unser möchtegern Napoleon rät jedem Verein dringend  dazu geschlossen zu bleiben.

 

Gruß Helmut

Geschrieben (bearbeitet)

Ums mal einfach zu machen. Bei uns vom Gesundheitsamt abgesegnetes Konzept, incl. Hausrechtbestimmungen:

 

38567325jb.jpg

 

 

Kompliziert, oder?

Bearbeitet von 762
Dreckfuhler
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb 762:

Bei uns vom Gesundheitsamt abgesegnetes Konzept,

Welches Bundesland?

 

Unser Hygienekonzept, Freistaat Sachsen:

 

Umsetzung der SächsCoronaSchVO in der Fassung vom 12.05.2020 i.V.m. der Allgemeinverfügung vom 12. Mai 2020, Az.: 15-5422/22 „Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus“; gültig bis einschl. 05. Juni 2020


1. Die aktuellen „Leitplanken“ des DOSB hängen am Schützenhaus aus und geben erste Hinweise.
2. Personen, die an typischen Grippesymptomen (Husten, Niesen, Fieber, …) leiden, positiv auf Covid-19 getestet wurden oder engen Kontakt zu positiv mit Covid-19 getesteten Personen innerhalb der letzten 14 Tage hatten, dürfen die Sportstätten nicht betreten.
3. Kinder und Jugendliche haben ihren Gesundheitszustand durch eine von den Eltern unterschriebene formlose Bescheinigung nachzuweisen.
4. Beim oder kurz vor dem Betreten der Sportstätten sind die Hände gründlich zu waschen bzw. zu desinfizieren. Es wird durch Aushänge auf die Einhaltung der DIN EN 1500 (incl. Piktogramme) hingewiesen. Hände-Desinfektionsmittelspender stehen zur freien Benutzung bereit.
5. Sportgeräte und sonstige Oberflächen, die von mehreren Personen benutzt / angefasst werden (z.B. Türgriffe), werden nach Gebrauch bzw. regelmäßig gereinigt oder desinfiziert.
6. Körperkontakt ist soweit möglich zu vermeiden und die Distanzregel - mind. 1,50 m Abstand zwischen zwei Personen – ist mit Ausnahme von Personen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, strikt einzuhalten.
7. Die Toiletten der sind jeweils von maximal 2 Personen gleichzeitig zu betreten, auch hier ist stets die Distanzregel zu beachten. 
8. Um auf den Schießständen die notwendigen Abstände einzuhalten, werden ein Teil der Schützenstände gesperrt. Dies wird durch laminierte Piktogramm-Kärtchen angezeigt. Über die Einhaltung wacht die Schießstandaufsicht.
9. Auf den GK-Ständen haben sich jeweils bis zu 3 Schützen gleichzeitig zuzüglich Aufsichtsperson aufhalten. Das Hindurchgehen zum Schützenstand hat zügig zu erfolgen.
10. Die Trainingszeiten auf 25m/50m werden auf max. 1 Stunde pro Person begrenzt; es existiert ein elektronisches Anmeldeverfahren. Jeder Schütze hat sich zusätzlich in das Schießbuch einzutragen. Somit ist im Falle einer Ansteckung die Rückverfolgbarkeit gewährleistet.
11. Auf dem 10m-Stand sind maximal 6 Schützen zuzgl. maximal 2 Trainern/Aufsichten zugelassen.
12. Das Training auf dem 10m-Stand wird auf 1,5 Stunden pro Person begrenzt; jeder Sportler hat sich zum Training anzumelden und wird in Listen geführt, so dass eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
13. Zuschauer / Gäste / Begleitpersonen sind auf sämtlichen Sportanlagen des Freistaates Sachsen aufgrund der Allgemeinverfügung nicht zugelassen!
14. Trainingseinheiten, die im Freien durchgeführt werden können, werden ins Außengelände verlagert.
15. Es wird darauf hingewiesen, dass Fahrgemeinschaften von Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein zusätzliches Infektionsrisiko in sich tragen.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden schrieb PetMan:

Im Saarland sollen nach der neuen Verordnung vom 15.05.2020 ab dem 18.05.2020 "Sportstätten " wieder öffnen dürfen. Schiesstände sind nicht explizit genannt , aber auch nicht ausgeschlossen. Vom Präsidenten des Schützenverbandes Saar gibt es eine Mail, das die Vereine sich an die Ordnungsämter wenden sollen. Von eigenmächtigen Eröffnungen wegen der Verordnung wird abgeraten. Hier bewegt sich also was..............

 

weitere_Lockerungen_bei_Sport.pdf

 

Es liegt jetzt nur noch an den Vorständen...

Bearbeitet von swh006
Geschrieben

So, hier mal mein/ unser Hygienekonzept. Stand in NRW @highlower

 

Der Satz zum Mundschutz ist z.b. extra so formuliert. Damit sind etwaige Bedenkenträger beruhigt und niemand muß beim schießen den Unnütz auf haben.

 

Folgende Hygieneregeln sind  zwingend einzuhalten,
 

 

Trainingsbetrieb: Es gibt vorerst keine Trainingsabende (Dienstag und Donnerstag) Es ist nur individuelles Training nach folgenden Regeln gestattet. Die Schützen die Vormittags können, werden gebeten das auch zu nutzen. Aus der Erfahrung der letzten Zeit dürfte es so zu keinen Überschneidungen und einer größeren Ansammlung von Leuten kommen.

 

Abstandsregel: Es sind jeweils nur drei Bahnen auf dem 25m Stand zur Wahrung des Abstandes geöffnet, Bahn 1, 3 und 5. Es dürfen sich also nur max. drei Schützen zuzüglich einer Aufsicht auf jedem Stand befinden. Auf der 50m Bahn ist nur eine Bahn geöffnet. Dort dürfen sich inkl. Aufsicht max 2 Personen befinden. Außerdem gilt auf dem gesamten Gelände ein Mindestabstand von 1,5m zueinander. Die Luftpistolenbahn muss leider noch geschlossen bleiben, da dies kein offener Stand ist.

 

Wartende Schützen: Im Vorraum links dürfen sich max. drei Personen im Bereich der Theke/ großer ovaler Tisch aufhalten und drei weitere Personen im rechten Raum. Dort eine Person am Jugendtisch, zwei weitere Personen am großen Tisch gegenüber. So ist ein Abstand von über 5m gewährleistet (Größe beider Räume ca. 90m²). Weitere wartende Schützen können auf den bereit gestellten Bänken am Grillplatz warten, wenn nötig. Längere Aufenthalte im Wartebereich sollen aber vermieden werden, siehe oben.

 

Eingang/Ausgang: Der Eingang zum Schützenhaus ist ausschließlich über den Haupteingang gestattet. Als Ausgang ist die Türe im Werkraum zu nutzen. Es dürfen nur Aufsichten den Stand entgegen der Laufrichtung_verlassen.
Das gilt auch für die letzte Person auf der Anlage, um diese wieder ordnungsgemäß zu verschließen.
Türklinken sind soweit möglich mit der Ellenbeuge zu betätigen. Ist dies nicht möglich ist ein Tuch oder ähnliches zu benutzen.

 

Um eine Begegnung beim Betreten/ Verlassen des Schützenstandes  zu verhindern, muss die Stahltüre vom Vorraum/ Wartebereich zum Stand während des Betriebs aufgekeilt werden. Die Türen der 25m und 50m Bahn haben große Scheiben, so das eine zufällige Begegnung  ausgeschlossen werden kann. Nach dem Training ist die Stahltür  zu verschließen wie immer.

 

Mund- Nasenschutz: Alle Personen sind verpflichtet, bei Betreten des Schützenhauses, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Im gesamten Gebäude gilt die Husten und Niesetikette!

 

Dokumentationspflicht: Jede Person muss sich zwingend in die Anwesenheitsliste am PC wie sonst auch üblich eintragen. Sollte das nicht möglich sein, zwingend mit Datum und Uhrzeit schriftlich in das Buch was daneben_ausliegt.
Mit der Eintragung in die Anwesenheitsliste, bestätigt jeder das er frei von Krankheitssymptomen oder grippeähnlichen Erkrankungen ist und KEINE wissentlichen Kontakte zu erkrankten Personen hatte!

 

Hygienepflicht: In den Toiletten sind Handwaschlotionen und Papiertücher vorhanden, Desinfektionsspray steht im Vorraum auf dem Tisch Waffenablage. Eine Händedesinfektion ist sofort nach betreten durchzuführen.

 

Vereinsgerätschaften:      Brillen, Gehörschützer, Vereinswaffen und Spektive werden bis auf Weiteres nicht ausgegeben. Es besteht natürlich weiterhin Augen und Gehörschutzpflicht.

 

Besonderes: Personen mit Krankheitssymptomen oder grippeähnlichen Erkrankungen dürfen die Stände nicht betreten. Das gilt auch bei Kontakt mit solchen Personen. Für alle Schützen gilt aus Fairnessgründen: max. Schießzeit: 45 Min. wenn weitere Schützen warten sollten

 

Wir wüschen allen Schützen Gut Schuss.

 

Der Vorstand

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb 762:

Ums mal einfach zu machen. Bei uns vom Gesundheitsamt abgesegnetes Konzept, incl. Hausrechtbestimmungen:

...

Kompliziert, oder?

Schön für euch, zumal es sich ja um eine geschlossene Raumschießanlage zu handeln scheint.

M.E. (aber das müsst ihr entscheiden):

1. Klarstellung welches Desinfektionsmittel zur Leihwaffenreinigung verwendet werden soll. Nicht jedes ist für Waffen geeignet und nicht alle gegen Coronaviren gleichermaßengeeignet.

2. Damit ihr den unsäglichen Mund-Nasenschutz wegbekommt, würde ich über HEPA-/HyperHEPA-Filter in der Lüftungsanlage nachdenken (zur Senkung der Virenlast) oder ein Standluftfiltergerät dazu besorgen. Soo teuer sind die nicht. U.U. evtl. auch H2O2 Kaltverneblung über Nacht.

3. Ein Mund-Nasenschutz ist eher ein Gesundheitsrisiko,v.a. wenn er unspezifiziert ist, nicht regelmäßig ausgekocht wird und womöglich falsch benutzt wird (z.B. ständig mit "verbleiten" Händen dran rumgezupft wird etc.)

4. Statt der enormen Absenkung der Nutzerzahlen (was ja viel Geld kostet) - die zudem wenig bringt, denn wenn einer doch hustet/niest, fliegen die Coronaviren 7-8 m weit - würde ich überlegen, ob es nicht billiger für den Verein ist, (ggf. größere) Plexiglasscheiben zwischen den einzelnen (Pistolen-)Schützenbahnen zu installieren Ist ein weit effektiverer Schutz beim Niesen/Husten als ein unspezifizierter Stofflappen vor dem Gesicht und ist im Kundengeschäft (Einzelhandel/Banken zunehmend Usus.

 

 

 

Geschrieben

Ich fühl mich irgendwie an den Magazinthread erinnert.....Hauptsache kompliziert und mit grösstmöglichem Aufwand? Fleisspünktchen und Sterne sammeln?

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