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IGNORED

Hermann Historica Erfahrungen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich beobachte nun schon länger die Auktionen bei Hermann Historica.

Bislang habe ich mich nicht richtig getraut dort ein Gebot abzugeben. Hauptgrund hierfür ist dass ich den Zustand nicht selber überprüfen kann (aktuell Corona, ansonsten zusätzlich die Entfernung). 

 

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Also Bewertung in den Katalogen zum Ist-Zustand nach Erhalt der Waffe. Ist die Benotung zutreffend?

Geschrieben

Wenn möglich: anschauen!

Da die auch viel mit Antiken handeln, sind die Zustands Beschreibungen etwas zu gut angesetzt. 
Zustand 1 hat z. B. durchaus Kratzer und Benutzungsspuren...

 

Nicht falsch verstehen: ich kaufe gern und viel dort. 
V. a. die professionelle Abwicklung gefällt mir. 

Geschrieben

Danke schon mal für eure Antworten.  

Mein Interesse richtet sich eher an die neueren Waffen.

 

In erster Linie geht es mir darum dass es keine zu starken Differenzen zwischen den Bewertungen gibt. Ich bin auch keiner der bei einer Waffe die 75 Jahre alt ist einen fabrikneuen Zustand erwartet. Genau so wenig würde ich bei einer 3 einen ausgeschossenen Lauf haben wollen. 

 

Eine gesunde Patina gibt der Waffe erst eine gewisse "Reife".

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe mich getraut und bei der Auktion am 30. 3.2020 auf einen Unterhebel geboten. Meine Vorbereitung hat sich auch auf die Fotos und die Beschreibung beschränkt.
https://veryimportantlot.com/de/lot/view/winchester-modell-1873-sporting-rifle-renato-gamb-310681
Die Auktion konnte ich online beobachte, dann kam mein Los dran auf das ich ein Online-Gebot abgegeben habe dran. Der Startpreis wurde mehrmals überboten, dennoch erhielt ich den Zuschlag. Zwei Tage später habe ich das gut Stück abgeholt, ein Traum von einem UHR.
Da habe ich Glück gehabt.

Bearbeitet von harald456
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb Valdez:

Sowas kann man getrost kaufen.

 

Bei "original" deutschen "Scharfschützenwaffen" z.B. , wäre ich bei den "Expertisen" eher vorsichtig.

Dieser Feststellung kann ich nur beipflichten!

In der Tat hat man bei einem 98k mit hoher Turmmontage und Zielvier meistens nur eine 

reelle Chance dass das ZF original ist.

In Italienischer Kunde hat über mehrere Jahre auf eGun nach so einem originalen 98er gesucht.

Bei der Montage tut man sich echt schwer weil die gut gemacht und halbwegs authentisch

gestempelt sind. Einen Fake kann man am ehesten über die Waffe erkennen.

Die Verkäufer möchten einerseits gute 5K für die Waffe bekommen und nehmen andererseits

einen möglichst günstigen Karabiner als Basis.

Da sind dann Teile meistens dilettantisch  nachnummeriert und die WaA falsch oder nicht vorhanden.

 

oswald

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Hephaistos:

 

Auch einen Neubeschuss hatten sie nach Ersteigerung auf ihre Kosten und Aufwand durchführen lassen, obwohl rechtlich nicht notwendig.

Natürlich ist es das, schließlich dürfen nicht beschossene Waffen nicht überlassen werden.

Geschrieben

Nein.

 

Eine Waffe muss entweder beschossen sein, oder es muss eine Nichtbeschußbescheinigung dazu vorliegen. In der steht dann drin, warum die Waffe nicht beschossen werden konnte.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Hephaistos:

Nicht beschossene Waffen dürfen an entsprechend Berechtigte überlassen werden.

Welche Quelle außer den eGun-Verkaufstexten gibt es dazu? Im Gesetz finde ich keine Ausnahmeregelung.

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

Nichtbeschußbescheinigung

Für wen wäre so eine Bescheinigung denn nötig? Jäger und Sammler sollten doch eigentlich nur Waffen für den vom Bedürfnis umfassten Zweck erwerben dürfen und wenn die Waffe nicht schießen darf...

Geschrieben

So lange die Waffe sich im Fertigungsprozess befindet und nicht "in den Verkehr gebracht" wird.

Außerdem Schusswaffen von Jägern, Sport- oder Brauchtumsschützen, welche vorübergehend in den Geltungsbereich des Beschussgesetzes verbracht oder mitgenommen werden.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb CiscoDisco:

Für wen wäre so eine Bescheinigung denn nötig?

Das können durchaus Sammler sein.

 

Allerdings steht da nicht drin "Die Waffe sollte nicht beschossen werden, weil der Besitzer das nicht wollte.". Sondern da steht drin "Die Waffe konnte aufgrund des schlechten Gesamtzustands nicht beschossen werden".

 

@Hephaistos: Natürlich, wenn die Waffe nicht in Verkehr gebracht wird, muß sie auch nicht beschossen werden.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Fyodor:

Das können durchaus Sammler sein.

 

Allerdings steht da nicht drin "Die Waffe sollte nicht beschossen werden, weil der Besitzer das nicht wollte.". Sondern da steht drin "Die Waffe konnte aufgrund des schlechten Gesamtzustands nicht beschossen werden".

 

@Hephaistos: Natürlich, wenn die Waffe nicht in Verkehr gebracht wird, muß sie auch nicht beschossen werden.

Wobei noch interessant wäre, ob es sich um ein "in den Verkehr bringen" handelt, wenn die Waffe einem Sachverständigen zur Begutachtung überlassen wird. Könnte z.B. die DEVA sein.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Hephaistos:

So lange die Waffe sich im Fertigungsprozess befindet und nicht "in den Verkehr gebracht" wird.

 

Bei einer Auktion überaus oft zutreffend.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten schrieb Hephaistos:

Wobei noch interessant wäre, ob es sich um ein "in den Verkehr bringen" handelt, wenn die Waffe einem Sachverständigen zur Begutachtung

Zuende gedacht wäre dann u. U. ein Gericht der Inverkehrbringer, z. B. aufgrund der Beweiserhebung des Beschuss Status der Waffe.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb erstezw:

 

Müssen Sammler mit ihren Waffen schießen?

Wenn schon, dann jetzt aber die richtige Diskussion....

 

DÜRFEN Sammler..........

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich kaufe seit Jahren bei Hermann Historica, für mich eines der besten Auktionshäuser die es gibt. Insbesondere die Beschreibungen und auch die Bilder haben mir sehr viel Freude bereitet. Ich bezahle lieber etwas mehr, habe dafür aber eine Ware die allen Anforderungen gerecht wird!

 

Klar dürfen Sammler mit ihren Waffen schießen!

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