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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das ganze hatten wir schon oft genug bei WaffG Änderungen- da habens nur viel weniger Leute mitbekommen, weil weniger betroffen waren.

Insofern absolut nichts neues.

Geschrieben

Was ich so "hinterhältig" finde, dass die Leute quasi häufig kalt enteignet werden, ohne das Ersatz geleistet wird.

 

Im KWKG ist eine Regelung drinnen, dass demjenigen dem "schuldlos" eine KWKG Genehmigung entzogen wird, für etwaige Verluste an KWKG Material entschädigt wird.

 

Im Waffenrecht wird es nur so gamacht, dass man einen nunmehr verbotenen Gegenstand einem Berechtigten überlassen muss oder eben eine Ausnahmegenehmigung. Keine Enteignung - Keine Entschädigung.

 

Und wenn dann eine Ausnahmegenehmigung erlangt wurde, darf man für ein Magazin im Wert von 40 Euro, 59 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre bezahlen. Prima. So kann man es auch machen.

 

Da werden dann auch bestimmt alle ganz brav ihre Magazine anmelden.

 

frogger

 

Geschrieben

Hallo

 

hat schon jemand eine Ausnahmegenehmigung für Magazine beantragt, die nach dem (wasweißichwievielten) 2017 gekauft wurden und hat schon irgendwas bekommen?

 

Nach meinen Infos wird es keine Ausnahmegenehmigung geben und die Magazine müssen abgegeben werden. Oder einem Berechtigten verkauft.

 

Steven

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb CZM52:

Das ist Quatsch,

Hallo CZM52

 

deine Nettigkeit fasziniert mich immer wieder.

Kannst du mir einen Link geben? Ich würde gerne den genauen Text sehen.

 

Steven

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

Und wenn dann eine Ausnahmegenehmigung erlangt wurde, darf man für ein Magazin im Wert von 40 Euro, 59 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre bezahlen. Prima.

Ärgert mich auch sehr. Vor allem, dass dann auch noch verschiedene Behörden involviert sind. Aber so ganz ohne Lobby müssen wir die Kröten halt fressen.

 

Ich hab jetzt trotzdem den Zukauf von Großen beim BKA beantragt. Von der Papierform müsste es genehmigt werden, dann schieß ich die Dinger drei Saisons und schau, ob die Grünen Führer mir die Kanonen lassen. Sollte ich in der Zeit wenig im Ausland geschossen haben, kommen die Teile wieder weg. Ist ja eh nicht viel mehr als das Startgeld für ein Match.

Außerdem werde ich der öffentlichen Hand das hundertfache an Steuern und Abgaben vorenthalten. Versprochen.

Geschrieben
Am 7.2.2021 um 13:09 schrieb Der Großkalibrige:

Widerruflich, unbefristet, Aufbewahrung gem. §36, Umgang gestattet.

Hallo

 

so problemlos scheint das doch nicht zu gehen.

Widerruflich. Bin mal gespannt.

 

Steven

Geschrieben

Welche BKA Genehmigung wird unwiderruflich erteilt?

Der Versuch nun doch zwingend ein Problem zu finden?

Geschrieben
13 hours ago, frosch said:

Und wenn dann eine Ausnahmegenehmigung erlangt wurde, darf man für ein Magazin im Wert von 40 Euro, 59 Euro für die Zuverlässigkeitsprüfung alle drei Jahre bezahlen. Prima. So kann man es auch machen.

Da werden dann auch bestimmt alle ganz brav ihre Magazine anmelden.

Tja.....und schon sitzt derjenige im Fall des Falles in der Traufe.....wenn da ein nicht gemeldetes Magazin auftaucht und dann die Behörde die Zuverlässigkeit anzweifelt....Win/Win für die Behörde und Gesetzgeber und die EU....egal wie es gedreht wird....

 

 

bj68

Geschrieben

Habe die Problematik nun an meine örtliche Behörde herangetragen.

Diese ist sich jedoch auch nicht sicher und hat den Vorgang zur Klärung an die Landesregierung weitergeleitet.

Es bleibt spannend.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Raiden:

zur Klärung an die Landesregierung

Na da kann man ja einiges erwarten- oder nichts.......nicht das die Landesregierung es zur Bundesregierung weiterleitet......

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Raiden:

Habe die Problematik nun an meine örtliche Behörde herangetragen.

Diese ist sich jedoch auch nicht sicher und hat den Vorgang zur Klärung an die Landesregierung weitergeleitet.

Hallo Raiden

 

die spielen Pingpong. Eine Klärung ist nicht gewollt. So kann später bei Maximalen Schaden für die Besitzer alles auf die geschoben werden.

 

Steven

Geschrieben

Das LKA in NRW wusste noch nicht eimal, dass Teilesätze von VA's jetzt verbotene Teile enthalten😥. Mich würde mal interessieren was die Väter unseres Grundgesetztes dazu sagen würden???

 

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb David7x64:

Da gibt es bald ganz andere Probleme. Dann soll nämlich eine MPU abgelegt werden bei Verlängerung. Da sind große Magazin das geringste übel.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb David7x64:

Glück gehabt...vorerst.

Wenn mimimi, dann richtig.

Geht es gemäss den Grünen Ideen stetig weiter brauchst du keine "MPU", denn dann hast du nichts mehr..........

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb chapmen:

Wenn mimimi, dann richtig.

Geht es gemäss den Grünen Ideen stetig weiter brauchst du keine "MPU", denn dann hast du nichts .

Wenn mimimi, dann richtig.

Geht es gemäss den Grünen Ideen stetig weiter brauchst du keine "MPU", denn dann hast du nichts mehr und darfst nichts mehr…

 

Ergänzt, grün geht nicht mit mobilen Feldfernsprecher!

Geschrieben

An die jenigen die beim BKA schon erfolgreich als Sportschütze beantragt haben:

Das BKA verlangt ja einen nachweis des Kaufdatums, was ist wenn ich dafür keinen mehr habe?

"Ich hasse solche Antragsscheiße"....

 

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