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Neues zu alten Magazinen


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Geschrieben

Magazine über 10 Schuss bei LW. Es zählen keine gesperrten.Stand bei uns. Gesetzt tritt am 01.09.2020 in Kraft. Nix mit verschieben wegen Corona. Was einige hofften. Anmeldepflicht bis 31.08.2021. Aber nur für Mags bis 07.2017 gekauft. Dafür muss eine Rechnung oder Quittung her. Egal wie.Andernfalls Pech gehabt. Die SB lassen sich nicht auf Diskussionen ein. Die gehen nach Angaben von oben. Ob sinnvoll oder nicht.  Sonst verbotener Gegenstand. Danach bis 01.09.2020 Sondergenehmigung BKA. Wenn man sie bekommt. Ab 01.09.2020 verbotener Gegenstand oder auch Sondergenehmigung für diejenigen die evtl. Wettkämpfe nachweislich damit bestreiten müssen. Jeder kann machen (Eigenverantwortlich) was er will. Sollte es aus irgendwelchen Gründen auffliegen muss er auch die Konsequenzen tragen. Hier wird viel diskutiert über das für und wider. Den Staat und seine Diener interessieren sich nicht für Fakten. Man kann nur noch hoffen das die GRA mit ihrer Klage bis nächstes Jahr durchkommt. Sonst muss sich jeder überlegen was er macht. Eigenverantwortlich natürlich. Ob das so gemacht werden darf wie bei uns weis ich nicht 100%. Vielleicht macht jeder SB wie er will. Und man kann dann wie schon vorher dagegen klagen. Jeder einzelne für sich natürlich. Ich habe das Gefühl das es wieder zu Flickschusterei kommt. Da die wenigsten SB wissen wie sie es handhaben sollen. Gelbe Karte nur 10 Waffen Max. Ist die voll , egal ob verkauft oder nicht auch wenn nur noch eine drauf ist, muß für die zweite eine neue Bedürnissbescheinigung her. Gibts nicht automatisch einfach so. Jetzt kann man darüber streiten ob das tatsächlich so im Gesetz steht. Spielt keine Rolle. Der SB verlangt es. Dann bleibt halt nur der Klageweg. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb HangMan69:

wer sollte den klagen?!?

Der betroffene der sich unrichtig behandelt fühlt?

Geschrieben

Es werden einige den Klageweg gehen. Die Mehrheit wird sich fügen , egal ob es tatsächlich Gesetz ist oder nicht. Die wenigsten wollen sich mit ihrem SB anlegen. Ist auch eine Kosten Nutzenfrage. Der Staat wird sein Ziel erreichen . Egal ob legal oder illegal. Wie hier schon einige schrieben. Schießen solange es noch geht und Spaß haben. Das Totalverbot kommt früher oder später. Es kommt immer auf die Koalitionen nach den Wahlen an. Ich verfolge dies jetzt schon seit 30 Jahren. Außer das der § 37 fiel hat es nur Verschlechterungen gegeben. Und diese eine Verbesserung wird jetzt nach und nach korrigiert. Und als erstes verboten. Salamitaktik funktionierte schon immer. Warum sollte man eine  immer wieder erfolgreiche Taktik ändern? Den Jägern gibt man Zuckerls damit die die Füße stillhalten. Die werden später abgefertigt. Man spielt die legalen Waffenbesitzer solange gegeneinander aus bis nichts mehr da ist. Und es funktioniert. Wenn ich mich in den Schützenhäuser umhöre, höre ich immer die gleichen Aussagen. Kann man nicht ändern, ist halt so und wenn’s vorbei ist ist’s vorbei. Es gibt wichtigeres. Und am schlimmsten sind die, die immer noch denken das es so schlimm nicht kommt das die(derStaat) das nicht machen können(dürfen). Machen sie aber das sie es können. Ob sie es dürfen ist was anderes. Aber wer außer Gerichte sollte die daran hindern? Und auch wenn die gezwungen werden per Gericht, kann man die Umsetzung solange hinauszögern bis alles vorbei ist. Ich habe keine Hoffnung mehr. Man muss immer mehr sich rechtfertigen und Nachweise erbringen für Dinge die man früher legal erworben hatte. Und die Hürden sind oft nicht zu bewältigen. 

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb FR8:

Anmeldepflicht bis 31.08.2021. Aber nur für Mags bis 07.2017 gekauft. Dafür muss eine Rechnung oder Quittung her. Egal wie.Andernfalls Pech gehabt. Die SB lassen sich nicht auf Diskussionen ein.

Reicht da auch ein Eigenbeleg? https://rechnungen-muster.de/eigenbeleg-vorlage

Woher soll man denn eine Rechnung oder Quittung vom Flohmarkt- oder Waffenbörsekauf vor vor 20 Jahren haben?

Ich habe mal vor Jahren ein G3-Magazin aus dem Altmetallcontainer im Wertstoffhof gefischt.

Sollte ich mir vielleicht jetzt noch nachträglich eine Fundquittung vom zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb ausstellen lassen.:confused:

Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb FR8:

Danach bis 01.09.20201 Sondergenehmigung BKA

Dann fahr doch 2-gleisig. BKA Antrag, reinschreiben "Erwerb vor Stichtag irgendwas 2017 aber untere Waffenrechtsbehörde in Schilda verlangt rechtswidrig Nachweis" :00000733: Nimm die Fachpresse mit ins Boot und berichte auch hier!

 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb thomas.h:

Reicht da auch ein Eigenbeleg? https://rechnungen-muster.de/eigenbeleg-vorlage

Woher soll man denn eine Rechnung oder Quittung vom Flohmarkt- oder Waffenbörsekauf vor vor 20 Jahren haben?

 

Eigenbeleg reicht nicht. Auch nicht das Herstellungsdatum das auf einigen Mags steht. Hat man sie gekauft muß man den Verkäufer kontaktieren und fragen ob er noch eine Quittung oder Rechnung ausstellt. Ich bezweifele das wie in meinem Fall die Firma nach ca. 15 Jahren noch Unterlagen besitzt oder ob man sich überhaupt die Mühe nach so langer Zeit noch macht. Denn bei vielen Anfragen ist das ja auch ein großer Zeit und Geldaufwand. Auf der Seite der GRA steht das man die Mags vor 13.07.2017 nur anzeigen muss ohne Rechnung und Quittung. Nur die SB sagen dann das das jeder behauptet und das sie Beweise wollen. Auch wenn das Gesetz das nicht  vorsieht machen es viele so. Denn die wissen das die wenigsten gegen sie klagen. Das Ziel steht fest. Nur der Zeitpunkt bis zum erreichen noch nicht. Die Angst vor dem Staat und der vorauseilende Gehorsam ist allmächtig. Und nicht aus den Köpfen der allermeisten raus zu kriegen. 

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb FR8:

Und am schlimmsten sind die, die immer noch denken

..... also ich finde die großmäuligen, selbstgerechten Schützen/jagdameradenschweine, die prahlen, dass sie in der CDUSPDFDP seien wesentlich schlimmer.
Die sind wie verkokter Ölschlamm im Motor, man bekommt es selbst mit härtester Ölspülung nicht mehr heraus, (hier aus den Vereinen).

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb FR8:

Eigenbeleg reicht nicht. Auch nicht das Herstellungsdatum das auf einigen Mags steht. Hat man sie gekauft muß man den Verkäufer kontaktieren und fragen ob er noch eine Quittung oder Rechnung ausstellt.

Quelle?

Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb FR8:

Eigenbeleg reicht nicht.

Na, dann bin ich ja froh, daß ich meine Magazine immer gleich direkt nach dem Kauf auf das aktuelle DWJ gelegt und fotografiert habe.

Damit ist der Beweis erbracht, daß ich die schon 20 Jahre rechtmäßig besitze. :chrisgrinst:

 

IMG_2988.JPG

Geschrieben
Am 12.8.2020 um 12:50 schrieb Kanne81:

...

Und das geht halt nur weil ein Seehofer es zuläßt - oder bereits eine Marionette der wirkenden Kräfte ist.

...

 

Das geht nur weil die Bevölkerung mit spielt... ich kann mich nicht daran erinnern dass es irgend einen nennenswerten Widerstand gegeben hat.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten schrieb FR8:

Die Quelle ist die Aussage des SB. Ob er recht hat oder nicht spielt keine Rolle. Er verlangt es. Es bleibt nur , wenn es soweit ist, der Klageweg. 

Dann würde ich zunächst mal nach der Rechtsgrundlage für sein Verlangen fragen..........

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb FR8:

Die Quelle ist die Aussage des SB. 

DEINES SB in dem Fall.

 

Ich habe bei "meiner" Behörde mal in der Frage vorgeführt. Sieht zumindest Stand jetzt so aus, als reichte (wenn nicht anders machbar) die glaubhafte Darlegung. Zumal, wenn es um Mags für eine Waffe geht, die schon "ewig lange" im Besitz ist, da ist zumindest plausibel, dass man sich seinerzeit auch die paar Magazine dafür besorgt hat.

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