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IGNORED

BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

Damit machst Du den Damen und Herren natürlich eine kleine Freude und sorgst für Belustigung. Mehr nicht. Keine konkrete Drohung. Du sollst wieder kommen wenn es so weit ist. Oder ist hier jemand Hinterbänkler bei den Guten? Dann gilt natürlich was ganz anderes.

Nun, sollte etwas passieren (das überlasse ich deiner Phantasie) ist es aktenkundig und nur darum geht es. 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.2.2020 um 09:36 schrieb Sachkundiger:

Tobias R. drei Waffen besaß (eine SIG P226, eine Walther PPQ und eine Glock 17) aber nur zwei Berechtigungen. Nach Auskunft des Main-Kinzig-Kreises besaß er eine Waffenbesitzkarte mit Einträgen für zwei Waffen.  Einen Jagdschein besaß der mutmaßliche Täter nach Erkenntnissen der Behörde nicht. Das heißt eine der drei Pistolen hat sich Tobias R. illegal beschafft.

https://www.merkur.de/politik/hanau-video-zeuge-terror-flucht-attentaeter-schuesse-verdacht-schiesserei-anschlag-zr-13549464.html

Wunderte mich eh wieso der (vermutlich) 3 9mm hat. Das ist zwar nicht unmöglich, aber dennoch ungewöhnlich. Vor allem da er wohl nur im DSB war. Da sind 2 9er schon ungewöhnlich!

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb callahan44er:

... und Glock 17 ...

Ist nicht das Glöckchen die 9mm, die auf der schwarzen WBK erfasst ist, und so absolut keinen Sinn macht, auch nicht bez. der Morde? :unsure2:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Mausebaer:

Ist nicht das Glöckchen die 9mm, die auf der schwarzen WBK erfasst ist, und so absolut keinen Sinn macht, auch nicht bez. der Morde? :unsure2:

 

Dein

Mausebaer

Nix genaues weiß man nicht. Jedenfalls noch nicht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ist mir gerade zugeleitet worden. Artikel aus einer süddeutschen Zeitung.

 

 

Bearbeitet von Winzi
Scan oder Foto von Zeitungsartikel ist urheberrechtlicht problematisch!
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Ist nicht das Glöckchen die 9mm, die auf der schwarzen WBK erfasst ist, und so absolut keinen Sinn macht, auch nicht bez. der Morde? :unsure2:

 

Dein

Mausebaer

Ist vielleicht so ein Rätsel wie die feuerfeste CD. War das am Ende noch die Tatwaffe in allen Fällen?

 

Inzwischen sind ja aus 120 Jahren schon nur noch 30 geworden,  mit Glück kann ich das noch erleben. Wobei bestimmt jemanden versehentlich die entscheidenden Seiten durchs Streifenfax schickt.

 

Geschrieben

Laut RND war die Gloc und die SIg auf jeden Fall eingetragen.

Bliebe die Walther, aber da schieint kein großes rechercheinteresse sein.

 

Jetzt ist ja auch erstal Karneval. Dann kommt noch alles zu Viirus und nach 14 Tagen sind sowieso neue Themen dran.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

Laut RND war die Gloc und die SIg auf jeden Fall eingetragen.

Bliebe die Walther, aber da schieint kein großes rechercheinteresse sein.

 

Jetzt ist ja auch erstal Karneval. Dann kommt noch alles zu Viirus und nach 14 Tagen sind sowieso neue Themen dran.

Und laut

https://www.fr.de/rhein-main/main-kinzig-kreis/hanau-ort66348/nach-terror-anschlag-hanau-fassungslosigkeit-sportschuetzen-frankfurt-13554068.html#idAnchComments

War die Sig und die Walther legal.

 

 

Geschrieben

Interessant. Das ganze sieht auch mehr nach Substanz aus.

Bei RND sollen wieder Glock und SIG im selben Shop gekauft worden sein.

Zitat

hat die Tatwaffe 2014 in einem Internetshop gekauft. Das erfuhr das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) aus Sicherheitskreisen. Es handelt sich um eine Pistole Glock 17, 9 Millimeter Luger.

Zitat

soll den Angaben zufolge noch zwei weitere Waffen besessen haben. Dabei handelt es sich um eine Pistole des Herstellers SIG Sauer, 9 Millimeter, sowie eine weitere Pistole des Herstellers Walther, ebenfalls 9 Millimeter. Die SIG-Sauer-Pistole hat der Tatverdächtige 2014 zusammen mit der Tatwaffe legal im selben Onlineshop erworben.

https://www.rnd.de/politik/hanau-attentater-bestellte-tatwaffe-in-online-shop-VZUELCLZMFAS7FLHVZ5VDXHZUY.html

 

Nur kann man eben nicht viel auf Presseinfos geben.

Geschrieben
Am 23.2.2020 um 02:36 schrieb Sachkundiger:

Die Legalwaffen hat er also gar nicht gebraucht um die Tat begehen zu können, die eine llegale ist dafür ja völlig ausreichend. Diese Tatsache wird von den meisten Zeitungen, allen voran dem Kampagnenjournalismus der FAZ völlig unterschlagen.

Bei solchen Typen werden die Tatmittel nicht unbedingt rational ausgesucht, und die Reaktionen darauf sind genauso emotional und irrational wie die Taten.

 

Die amerikanischen Waffengrapscher haben sich jahrzehntelang an John Hinckleys Mordanschlag auf Präsident Reagan gehängt und das als Grund für wesentliche Erschwerungen des Erwerbs von Kurzwaffen angegeben. Der Witz dabei: Hinckley hatte in der Tat die Tatwaffe kurz vorher gekauft, einen stummelläufigen Röhm KK-Revolver. Was aber immer "vergessen" wurde zu erwähnen: Er war vorher schon im Besitz eines .38-Revolvers. Hätte man ihm den Erwerb des .22-Revolver verzögert, dann hätte er vermutlich den in .38 genommen, und die Sache wäre vielleicht für Reagan anders ausgegangen, ziemlich wahrscheinlich jedenfalls für die zwei direkt getroffenen Polizisten. Da ist absolut keine Logik erkennbar, warum solche Sachen wie langwierigere Überprüfungen oder Wartezeiten irgendetwas hätten besser machen können, aber die Waffengrapscher haben das fünfundzwanzig Jahre lang als Aufhänger benutzt bevor sie sich von Kurzwaffen auf "Sturmwaffen" (ohne große Deliktrelevanz) als Hauptziel verlegt haben. Hinckley glaubte übrigens, dass er mit der Ermordung des Präsidenten die Liebe Jodie Fosters gewinnen könne, weil er dann ja auch berühmt werde.

 

Bei einem mehr oder weniger wahllosen Anschlag spielt das Tatmittel dann eine viel geringere Rolle als bei einem Anschlag auf den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Letzterer hat Personenschutz, vielleicht den besten der Welt, so dass ein Täter schnell sein muss und sich nicht beliebig nähern kann. Praktisch alle anderen Leute haben keinen solchen Personenschutz, so dass eine Schußwaffe, die überraschend auftauchen und Distanzen überwinden kann, nicht nötig ist.

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb erstezw:

Ist vielleicht so ein Rätsel wie die feuerfeste CD. War das am Ende noch die Tatwaffe in allen Fällen?

 

 

 

Weiß man, wie lange die illegale Waffe schon in seinem Besitz war? Ist evtl. auch ein Erwerb posthumen denkbar?

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb sealord37:

Weiß man, wie lange die illegale Waffe schon in seinem Besitz war? Ist evtl. auch ein Erwerb posthumen denkbar?

Stell dein Frage doch dem Generalstaatsanwalt, er wird sie hoffentlich für dich abschliessend beantworten.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten schrieb Waffen Tony:

Noch weis man nicht einmal, ob eine illegale Waffe existiert.

In welcher Hinsicht ist es so immens bemerkenswert wichtig und diskussionswürdig, ob der Täter eine dritte illegale Waffe besaß, wenn er den Amoklauf mit einer seiner zwei legalen Waffen durchgeführt hat?

 

Selbst wenn er dann doch die illegale Waffe benutzt hat, aber dafür auch eine der anderen beiden legalen Waffen hätte nutzen können (die sich von der Tötungseffizienz ebenfalls problemlos für so eine furchtbare Wahnsinnstat geeignet hätten), was würde das an der Tatschwere und dem Sachverhalt in irgendeiner Form ändern?

Bearbeitet von highlower
Geschrieben (bearbeitet)

Nichts, ausser einigen eine Illusion zu rauben.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb highlower:

Selbst wenn er dann doch die illegale Waffe benutzt hat, aber dafür auch eine der anderen beiden legalen Waffen hätte nutzen können (die sich von der Tötungseffizienz ebenfalls problemlos für so eine furchtbare Wahnsinnstat geeignet hätten), was würde das an der Tatschwere und dem Sachverhalt in irgendeiner Form ändern?

 

Nicht Tatschwere und Sachverhalt vermischen, das ist unlauter für die Konsequenzendiskussion.

 

Andersherum gedacht ist deine Anmerkung nämlich ds Kernproblem für Grafe&Co: Er hätte genau so gut die Illegale nehmen können, offensihtlich war es kein Problem sich illegal eine Waffe neuerer Produktion (PPQ) zu besorgen, ergo kein unregistrierter Familienaltbesitz(z.B. Walther P1/38). Das war, wenn ich mal spekulieren darf, als bewusstes, vorsätzliches Trolling der Anti-Waffen Lobby gedacht. genau wie die Selbstgebauten des Nichtskönners von Halle.  Er hat das nur nicht konsequent durchgezogen, in dem er dann doch die Legale genommen hat.

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

@highlower es könnte für die korrekte Rekonstruktion der Tat schon wichtig sein. Außerdem würde, falls die Tatwaffe illegal war, sollte das schon so kommuniziert werden, die Leier von der angeblichen Gefahr durch legale Waffen wird dadurch obsolet. Aufgrund der bislang oftmals bei möglicherweise rechtsradikalen Anschlägen recht widersprüchlichen und fragwürdigen Prozesse (NSU,Solingen) sollte doch von denjenigen, die tatsächlich an Aufklärung interessiert sind, auf höchste Transparenz geachtet werden. Und es sollte durchaus Verständnis für Zweifel an öffentlichen Darstellungen bestehen, Grund genug ist jedenfalls vorhanden.

Geschrieben

Faming ist heute viel wichtiger als Transparenz.

 

Sonst würde der Polit-Mediale-Komplex nicht über die AfD reden, wenn ein Geisteskanker davon träumt die gesamte Menschheit kraft Zeitreise auszulöschen, aber einstweilen  von den 7 Milliarden nur 11 einschießlich sich selbst schafft...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb highlower:

In welcher Hinsicht ist es so immens bemerkenswert wichtig und diskussionswürdig, ob der Täter eine dritte illegale Waffe besaß, wenn er den Amoklauf mit einer seiner zwei legalen Waffen durchgeführt hat?

 

Selbst wenn er dann doch die illegale Waffe benutzt hat, aber dafür auch eine der anderen beiden legalen Waffen hätte nutzen können (die sich von der Tötungseffizienz ebenfalls problemlos für so eine furchtbare Wahnsinnstat geeignet hätten), was würde das an der Tatschwere und dem Sachverhalt in irgendeiner Form ändern?

 

vor 9 Stunden schrieb chapmen:

Nichts, ausser einigen eine Illusion zu rauben.

Es würde klar zeigen, dass die Regelungen des Waffenrechts bzgl des legalen Erwerbs nichts ändern.

Die Waffenrechtsverschärfungslogik auf Grund dieses Falles wäre ad absurdum geführt.

 


 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Danke für diese Stellungnahme!

 

Das gehört eigentlich mal gezielt in einem populären Printmedium wie z.B. der 'Blöd-Zeitung' veröffentlicht, um einen großen Leserkreis zu erreichen. Gerade dort ist die Berichterstattung so grandios mies, daß einem die Haare zu Berge stehen!

Geht schon los mit der ewigen Verwechslung von WAFFENSCHEIN und WAFFENBESITZKARTE, dann wurde geschrieben das der Amokläufer Waffen mit 'extra schneller Schußfolge' benutzt hat und so weiter.......🙄

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