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Kl.Waffenschein vor WBK


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Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 18:20 schrieb Seifert:

Der kleine Waffenschein kostet aber fortlaufend Gebühren. Das darf man auch nicht vergessen. Und die kurze Zeit, die man VIELLEICHT damit einspart...also darauf kommt es ja nun wirklich nicht mehr an oder? 

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Quatsch, einmalige Gebühr.

Allerdings dürfte sich langsam die Gebührenhöhe verändert haben.

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 14:43 schrieb Sauerhans:

WBK für 4mm Randzünder das geht echt?

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  Am 2.2.2020 um 14:48 schrieb Fussel_Dussel:

Klar geht das. Allerdings verlierst du damit einen Platz auf der WBK. Nicht im Bedürfnis.

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  Am 2.2.2020 um 18:37 schrieb Joseg:

Kannst Du das mit dem verlorenen Platz auf der WBK erklären?

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Einer der acht Plätze der ERSTEN WBK wird mit dem 4mm Randzünder belegt und es bleiben nur noch sieben Plätze frei für Waffen mit Bedürfnis. 

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  Am 2.2.2020 um 19:49 schrieb Siggi Ramone:

Einer der acht Plätze der ERSTEN WBK wird mit dem 4mm Randzünder belegt und es bleiben nur noch sieben Plätze frei für Waffen mit Bedürfnis. 

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Die Plätze auf der WBK haben auch nichts mit einem Kontingent gemeinsam. Du kannst so viele WBKs bekommen wie Waffen.

 

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 14:38 schrieb Sauerhans:

Mein zuverlässiges Waffengeschäft in der Nähe gab mir den Tipp, den kleinen Waffenschein jetzt zu beantragen um die Überprüfung und die Wartezeit auf den Antrag meiner WBK zu verkürzen.

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Wenn Du die Wartezeit optimieren möchtest, beantrage einfach die WBK 4-8 Wochen vor Ablauf des Jahres.

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 15:34 schrieb Fussel_Dussel:

Der 4mm Revolver schon. Aber du verlierst damit keinen deiner 2 Plätze im SpoSchü Kontingent.

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Bist Du sicher?

 

"Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition"

 

Sollte es sich bei der 4 mm M20 um eine mehrschüssige Kurzwaffe handeln, zählt sie - nach dem Gesetzeswortlaut mit. gleiches gilt für halautomatische Langweaffen in 4 mm M 20.

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 19:13 schrieb uwewittenburg:

Quatsch, einmalige Gebühr.

Allerdings dürfte sich langsam die Gebührenhöhe verändert haben.

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Den Quatsch hast Du verfasst. 

 

Der Besitzer eines KWS wird alle 3 Jahre gebührenpflichtig auf die Zuverlässigkeit überprüft. In RLP sind es 45€. 

 

Wenn Du in der Zeit irgendwas relevantes angestellt hast, ist der KWS ganz schnell wieder weg. 

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 20:07 schrieb Bautz:

Bist Du sicher?

 

"Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition"

 

Sollte es sich bei der 4 mm M20 um eine mehrschüssige Kurzwaffe handeln, zählt sie - nach dem Gesetzeswortlaut mit. gleiches gilt für halautomatische Langweaffen in 4 mm M 20.

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Die 4mm gibt es bedürfnisfrei.

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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 2.2.2020 um 20:21 schrieb bumm:

Die 4mm gibt es bedürfnisfrei.

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Das Bedürfnis für die 4 mm M 20 muss nicht nachgewiesen werden und wird nicht gepürft, bedürfnisfrei ist sie nicht. Das macht aber nichts, wenn es um Anrechnung geht.

 

Wer drei halbautomatische Langwaffen oder zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition besitzt, der ist nicht mehr im § 14 Abs 2 (Regelbedürfnis Sportschütze) sondern im § 14 Abs 3

 

Günstigere behördliche Praxis mag es geben, Anspruch darauf hat man nicht. Deshalb könnte der Rat mit der 4 mm M20 ein schlechter Rat sein.

 

Natürlich könnte der Sportschütze mit 4 mm M 20 auf der WBK diese Waffe einem Berechtigten überlassen, dann die Sportwaffe im Rahmen von § 14 Abs 2 erwerben und danach wieder einen Antrag auf Erwerb der 4 mm M 20 - ohne Bedürfnisprüfung - stellen, aber wenn die Behörde pingelig ist, zählt sie die 4 mm M 20 mit. Der Gesetzeswortlaut lässt es zu.

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 15:36 schrieb Mittelalter:

In Bayern dauert das maximal 2 bis 3 Tage....

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München

 

Antrag 1. WBK als Sportschütze im April 2016: 32 Tage Wartezeit

 

Austellung gelbe WBK 2017 sofort

 

Ausstellung Voreintrag in 2019 sofort

 

Ausstellung Jagdschein in 2019 sofort

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 20:12 schrieb Seifert:

Den Quatsch hast Du verfasst. 

 

Der Besitzer eines KWS wird alle 3 Jahre gebührenpflichtig auf die Zuverlässigkeit überprüft. In RLP sind es 45€. 

 

Wenn Du in der Zeit irgendwas relevantes angestellt hast, ist der KWS ganz schnell wieder weg. 

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In München wird der KWS unbefristet ausgestellt, wird scheinbar nicht überall gleich gehandhabt.

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 20:45 schrieb Bautz:

Das Bedürfnis für die 4 mm M 20 muss nicht nachgewiesen werden und wird nicht gepürft, bedürfnisfrei ist sie nicht. Das macht aber nichts, wenn es um Anrechnung geht.

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Natürlich ist die 4mmM20,solange sie ein F hat sprich nicht mehr als 7,5 Joule , Bedürfnisfrei.  Man muss nur die Sachkunde haben und muss die Waffen in einem Tresor für Kurzwaffen lagern. Oder wer stellt ein Bedürfnis für solche Waffen aus ? Richtig....niemand.

  Am 2.2.2020 um 20:45 schrieb Bautz:

Wer drei halbautomatische Langwaffen oder zwei mehrschüssige Kurzwaffen für Patronenmunition besitzt, der ist nicht mehr im § 14 Abs 2 (Regelbedürfnis Sportschütze) sondern im § 14 Abs 3

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Auch da ist dir denke ich ein Fehler unterlaufen. Genau mit der Anzahl Waffen ( 2KW, 3 HA LW) IST man noch im Regelbedürfnis/Grundkontingent. Darüber greift 14 Abs 3. Oder übersehe ich etwas?

  Am 2.2.2020 um 20:45 schrieb Bautz:

Günstigere behördliche Praxis mag es geben, Anspruch darauf hat man nicht. Deshalb könnte der Rat mit der 4 mm M20 ein schlechter Rat sein.

Natürlich könnte der Sportschütze mit 4 mm M 20 auf der WBK diese Waffe einem Berechtigten überlassen, dann die Sportwaffe im Rahmen von § 14 Abs 2 erwerben und danach wieder einen Antrag auf Erwerb der 4 mm M 20 - ohne Bedürfnisprüfung - stellen, aber wenn die Behörde pingelig ist, zählt sie die 4 mm M 20 mit. Der Gesetzeswortlaut lässt es zu.

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Auch das sehe ich komplett anders. 1. werden die 4mm F Waffen nicht über den § 14 geregelt, sondern sind im Anhang abgehandelt. 2. gelten die Einschränkungen für Sportschützen nur über die unter § 14 genehmigten Waffen. 4mm Waffen kann ich kaufen so viele ich will ( " geborene " ,nicht mehr Konvertierte). Da gibts kein 2/6, da gibt es kein Kontingent. Das wollte mir erst mein SB und dann der Leiter der Waffenbehörde auch mal weiß machen. Ich sollte eine erworbene 4mm Waffe zurück geben, weil ich grade erst 2 gekauft hätte. Ich brauchte ne Woche und die Hilfe des Innenministeriums um ihn zu einem Meinungsaustausch zu bewegen. Am ende war er dann doch meiner Meinung.

 

Ich habe mich zu Beginn meiner Sportschützenzeit  ausgiebig mit dem Thema befasst, auf meiner ersten Grünen waren 4 solcher Waffen eingetragen. Zu der Zeit konnte man noch jede Waffe auf 4mm konvertieren lassen. Als es dann die Gesetzesänderung gab habe ich mich mit dem Thema nochmal ausführlich auseinander gesetzt.Wir hier imSaarland hatten Glück und durften unsere Konvertierten behalten, ohne das Bedürfnis für die Originalwaffe bei zu bringen. Wurde in anderen BL  anders gehandhabt, dito mit den LEP Waffen. Aber die als 4mm gebauten Waffen mit F sind auch heute noch in mengen und massen erwerbbar, wenn man Sachkunde, Geld  und Tresorplatz hat.

 

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Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 20:12 schrieb Seifert:

Der Besitzer eines KWS wird alle 3 Jahre gebührenpflichtig auf die Zuverlässigkeit überprüft. In RLP sind es 45€. 

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  Am 2.2.2020 um 22:59 schrieb Daglfinger:

In München wird der KWS unbefristet ausgestellt, wird scheinbar nicht überall gleich gehandhabt.

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Das eine hat mit dem anderen gar nix zu tun . Meine WBK`s wurden auch unbefristet ausgestellt, alle 3 Jahre 35 Euro abdrücken weil ich nix verbrochen habe muss ich trotzdem. Gott sei dank nicht für jede WBK......... Und bei den kleinen Waffenscheinen ist es auch so, das dort regelmäßig die Zuverlässigkeit überprüft wird. Natürlich gegen eine " geringe Gebühr "...............

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 2.2.2020 um 15:36 schrieb Mittelalter:

Die können die Überprüfung auch schon vorher anstoßen, wenn man nett zu ihnen ist... 

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Mit vorher meinst Du vor Antragstellung? In dem Fall eigentlich nicht ...

 

  Am 2.2.2020 um 18:17 schrieb weyland:

Dann nennen wir es lieber Grundkontingent.

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Es heißt Regelbedürfnis.

 

  Am 2.2.2020 um 18:28 schrieb OsiLu:

Du könntest auch einfach eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) beantragen, dann sind alle zeitaufwändigen Prüfungen für die WBK durch und es kann ganz schnell gehen.

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Ja, wenn die Waffenbehörde auch gleichzeitig Sprengstoffbehörde ist. Sind die aber getrennt, nutzt Dir die UB gar nichts.

 

  Am 2.2.2020 um 23:03 schrieb PetMan:

Natürlich ist die 4mmM20,solange sie ein F hat sprich nicht mehr als 7,5 Joule , Bedürfnisfrei.  Man muss nur die Sachkunde haben und muss die Waffen in einem Tresor für Kurzwaffen lagern. Oder wer stellt ein Bedürfnis für solche Waffen aus ? Richtig....niemand.

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Mit dem F im Fünfeck hat das nichts zu tun. Eine 4mm M20-Waffe ist dann bedürfnisfrei, wenn sie bereits herstellerseitig das Kaliber hat. Umgebaute oder konvertierte 4mm M20-Waffen sind vollumfänglich erlaubnispflichtig, also auch mit Bedürfnisnachweis. Beim BDS gibt es meiner Erinnerung nach sogar eine Disziplin in der Sportordnung (Regel-Nr. 1600), allerdings weiß ich nicht, ob dafür auch Bedürfnisbescheinigungen ausgestellt werden.

 

  Am 3.2.2020 um 07:05 schrieb uwewittenburg:

Ich besitze ihn schon länger und habe bisher keine weitere Gebühr bezahlt.

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Was daran liegen dürfte, dass Deine Behörde (noch) keine Gebühren für die Regelüberprüfung erhebt. Aber zu Deiner Beruhigung, spätestens 2021 wird sich das voraussichtlich ändern ...

 

Bearbeitet von Flohbändiger
Geschrieben
  Am 3.2.2020 um 07:42 schrieb Flohbändiger:

Was daran liegen dürfte, dass Deine Behörde (noch) keine Gebühren für die Regelüberprüfung erhebt. Aber zu Deiner Beruhigung, spätestens 2021 wird sich das voraussichtlich ändern ...

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Was ich dann für ausgesprochenen Quatsch halte.

Es trifft dann doch den ehrlichen Bürger der seine frei erworbene SRS legal führen möchte.

Die anderen interessiert es doch nicht, die führen illegal weiter.

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 23:03 schrieb PetMan:

Natürlich ist die 4mmM20,solange sie ein F hat sprich nicht mehr als 7,5 Joule , Bedürfnisfrei. 

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Manchmal könnte man aus der Haut fahren, wegen der Inkompetenzt und vor allem wegen der Beratungsresistenz mancher Beitragschreiber.

 

Schau einfach einmal ins Gesetz und korrigiere Dich und Dein Post dann selber. Wie es wirklich ist habe ich oben schon geschrieben.

Geschrieben
  Am 2.2.2020 um 23:03 schrieb PetMan:

Auch da ist dir denke ich ein Fehler unterlaufen. Genau mit der Anzahl Waffen ( 2KW, 3 HA LW) IST man noch im Regelbedürfnis/Grundkontingent. Darüber greift 14 Abs 3. Oder übersehe ich etwas?

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Ich schrieb "besitzt" - und so steht es auch im Gesetz. Wer 2 KW und 3 HA LW besitzt konnte die z.B. nach § 14 Abs 2 WaffG erwerben, denn zuvor hat er ja jeweils weniger als 3 HA LW oder 2 KW besessen. Ab da ( 2KW, 3 HA LW) ist er bei jedem weiteren Antrag auf Erwerbserlaubnis im § 14 Abs 3 oder einer anderen Vorschrift, nicht aber mehr im Bereich von § 14 Abs 2. Auf den Bedürfnisgrund kommt es nach dem Wortlaut von § 14 Abs 3 nicht an. Demnach kann ein Erwerb als Jäger ebenso mitgezahlt werden, wie ein Erwerb ohne Bedürfnisprüfung (4 mm M20). Lediglich der Erwerb und Besitz als Erbe wird nicht mitgezählt und der Verwaltung wird das klarstellend in der WaffVwV vorgeschrieben.

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