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IGNORED

Kl.Waffenschein vor WBK


Sauerhans

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Und letzten Endes geht es um den Schein, nicht um die Waffe. Wer diesen albernen Weg also gehen möchte und vor Angst nicht in den Schlaf kommt beantrage das Papier, lege es in den Nachttisch und freue sich, daß die Zuverlässigkeitsprüfung schon fertig ist.

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vor 9 Stunden schrieb PetMan:

Ich sollte eine erworbene 4mm Waffe zurück geben, weil ich grade erst 2 gekauft hätte.

2/6 ist im rechtlichen Sinn eine Bedürfniseinschränkung. Da Du beim Erwerb von 4 mm M20 ein Bedürfnis nicht nachweisen musst - "Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)" - hat die Behörde das bei 4 mm M20 auch nicht zu prüfen. Du kannst also eine 4 mm M20 erwerben, auch wenn Du vorher 2 andere Waffen erworben hast. Du kannst auch als Jäger eine neue Waffe erwerben, wenn Du unmittelbar vorher 2 erlaubnsipflichtige Waffen erworben hast. Anders, wenn Du als Sportschütze eine Waffe erwerben willst, für die Du ein Bedürfnis nachweisen musst, wenn Du innerhalb der sechs Monate vorher 2 Waffen erworben hast.

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@Bautz

Ich selber bin mit den KW über Grundkontingent ( 4 GK KW Waffen) und habe auch noch 2 4mm Waffen im Bestand und ich kenne mehrere Schützen die das auch sind. Meine ehemals konvertierten 4mm Waffen sind mittlerweile wieder mit Bedürfnis im Originalkaliber . Als die Änderung damals kam ( 2006 oder 2008 ?)gab es viel Verwirrung um die Umsetzung. Sowohl bei den konvertierten 4mm F Waffen als auch und grade bei den konvertierten LEP Waffen. Ein Händler hier aus der Region trug maßgeblich mit Schuld an dieser Änderung . Uns wurde hier im Land Bestandsschutz gewährt was die konvertierten 4mm Waffen anging. Ich kenne noch einige Waffen bei Kollegen die heute noch so in deren WBK`s stehen. Bei keinem der Kollegen wurden diese Waffen in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt. Weder vom Verband, der ALLE Waffen im Besitz bei Neubeantragung hinterfragt , noch bei der Behörde. Ich beantrage aktuell noch eine KW und gebe da auch beim Verband meine 4mm Waffen mit an, weil sie in den WBK`s stehen und ich auch Kopien der WBK`s beim Verband vorlegen muss für die dann 5. KW. Das habe ich bei jeder Waffe bisher so gehandhabt und es gab nie Probleme, weder beim Verband noch bei der Behörde. Und meine Behörde ist nicht mein Freund.....

IMHO sind die geborenen 4mm Waffen mit F komplett von der Sportschützentätigkeit getrennt , weil ganz andere Baustelle.

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@PetMan

Deine persönliche Situation ist mir so egal, wie das Verhalten einer einzelnen Behörde. Ich lese nur das Gesetz, die nachgesetzlichen Normen und die Literatur dazu.

 

Zu den 4 mm M 20 habe ich schon erklärt, dass sie behördlicherseits berücksichtigt werden könnten und das man dies in einigen Fällen unterlaufen kann (Abgabe und Neuerwerb), weil beim Erwerb von 4 mm M 20 ein Bedürfnis nicht nachgewiesen werden muss und daher von der Behörde nicht zu prüfen ist.

 

Komplett getrennt ist im Waffenrecht nichts.

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vor 2 Stunden schrieb uwewittenburg:

Ich besitze ihn schon länger und habe bisher keine weitere Gebühr bezahlt.

Dann liegt das wohl an deiner Behörde. Ausgestellt wird der KWS immer unbefristet, aber die Zuverlässigkeitsprüfung wird im Normalfall regelmässig, spätestens aber nach 3 Jahren erneut durchgeführt. 

Sei halt froh, dass Du bisher verschont geblieben bist :)

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vor 2 Stunden schrieb Seifert:

Dann liegt das wohl an deiner Behörde. Ausgestellt wird der KWS immer unbefristet, aber die Zuverlässigkeitsprüfung wird im Normalfall regelmässig, spätestens aber nach 3 Jahren erneut durchgeführt. 

Sei halt froh, dass Du bisher verschont geblieben bist :)

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung alle drei Jahre wird bei ihm mit Sicherheit auch durchgeführt. Seine Behörde nimmt aber dafür offenbar noch kein Geld.

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Gibt es Bundesländer, die pro Erlaubnis eine wiederkehrende Gebühr erheben? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kenne ich nur so, dass sie pro Person läuft und nicht pro Erlaubnis. Ich meine, es fallen nicht öfter Überprüfungen und entsprechende Gebühren an, nur weil man z.B. neben der grünen WBK auch noch einen KWS besitzt.

Von daher mag die Überprüfungsgebühr beim KWS eine Abschreckung für Bürger sein, die keine sonstige Erlaubnis besitzen; wer jedoch als WBK-Inhaber sowieso überprüft wird, kann sich ohne regelmäßige Mehrkosten den KWS holen. Besser einen haben, als einen brauchen. Es ist ohnehin ein Unding, dass die KWS-Berechtigung bei der WBK nicht automatisch inklusive ist, schließlich wird die einzige Voraussetzung (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) damit ebenfalls nachgewiesen.

 

Den KWS einige Wochen vor der WBK zu beantragen, kann den Vorteil haben, dass dann bereits die Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt und somit die Bearbeitung des WBK-Antrags schneller geht. Soweit ich gehört habe, sollen sich viele Behörden nach einer 3-Monats-Frist richten, in der nicht erneut geprüft wird. Es gibt übrigens auch Gegenden, in denen bis zuletzt immer noch lange Wartezeiten für die WBK-Beantragung herrschen. Aus Brandenburg hörte ich von über drei Monaten.

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vor 2 Stunden schrieb Schwarzseher:

Gibt es Bundesländer, die pro Erlaubnis eine wiederkehrende Gebühr erheben? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kenne ich nur so, dass sie pro Person läuft und nicht pro Erlaubnis. Ich meine, es fallen nicht öfter Überprüfungen und entsprechende Gebühren an, nur weil man z.B. neben der grünen WBK auch noch einen KWS besitzt.

Von daher mag die Überprüfungsgebühr beim KWS eine Abschreckung für Bürger sein, die keine sonstige Erlaubnis besitzen; wer jedoch als WBK-Inhaber sowieso überprüft wird, kann sich ohne regelmäßige Mehrkosten den KWS holen. Besser einen haben, als einen brauchen. Es ist ohnehin ein Unding, dass die KWS-Berechtigung bei der WBK nicht automatisch inklusive ist, schließlich wird die einzige Voraussetzung (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) damit ebenfalls nachgewiesen.

 

Ja, hier in RLP kostet es 45 Euro alle drei Jahre. Wurde grade erst wieder erhöht. Die Ausstellung liegt hier schon bei 85€, wird auch immer teurer. 

Bearbeitet von Seifert
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Am 2.2.2020 um 19:20 schrieb Seifert:

Der kleine Waffenschein kostet aber fortlaufend Gebühren.

Da frag ich mal ganz einsilbig: HÄ???

Echt jetz, hat sich soviel geändert? Welches Bundesland?

 

Da kann ich ja froh sein, daß meiner schon so lang her ist (und vl die ganzen Sachen beim Umzug verlorengingen?)

Andererseits kommen unsre Cops vl gerade deshalb auf dumme Ideen, weil sie ihre Katakomben aufräumen mussten...

Bearbeitet von Gast
was dazu
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vor 21 Stunden schrieb Schwarzseher:

Gibt es Bundesländer, die pro Erlaubnis eine wiederkehrende Gebühr erheben? Die Zuverlässigkeitsüberprüfung kenne ich nur so, dass sie pro Person läuft und nicht pro Erlaubnis. Ich meine, es fallen nicht öfter Überprüfungen und entsprechende Gebühren an, nur weil man z.B. neben der grünen WBK auch noch einen KWS besitzt.

Von daher mag die Überprüfungsgebühr beim KWS eine Abschreckung für Bürger sein, die keine sonstige Erlaubnis besitzen; wer jedoch als WBK-Inhaber sowieso überprüft wird, kann sich ohne regelmäßige Mehrkosten den KWS holen. Besser einen haben, als einen brauchen. Es ist ohnehin ein Unding, dass die KWS-Berechtigung bei der WBK nicht automatisch inklusive ist, schließlich wird die einzige Voraussetzung (persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) damit ebenfalls nachgewiesen.

 

Den KWS einige Wochen vor der WBK zu beantragen, kann den Vorteil haben, dass dann bereits die Zuverlässigkeitsüberprüfung vorliegt und somit die Bearbeitung des WBK-Antrags schneller geht. Soweit ich gehört habe, sollen sich viele Behörden nach einer 3-Monats-Frist richten, in der nicht erneut geprüft wird. Es gibt übrigens auch Gegenden, in denen bis zuletzt immer noch lange Wartezeiten für die WBK-Beantragung herrschen. Aus Brandenburg hörte ich von über drei Monaten.

Hier werden sogar der Jagdschein und die waffenrechtlichen Erlaubnisse zusammengefasst.

 

@Seifert:

Du zahlst also zusätzlich zu Deinen anderen Erlaubnissen die 45 €?

Bearbeitet von Hephaistos
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Vielleicht sollte man bei diesen Überlegungen auch berücksichtigen, dass die Patrone 4 mm M20 nur noch in "Restbeständen" erwerbbar ist.

Oder kennt jemand im Forum einen Hersteller, der diese Patrone noch produziert? Das wunderte mich sehr.

 

Mit freundlichem Gruß

Gerd12

 

 

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vor 19 Stunden schrieb Seifert:

Wurde grade erst wieder erhöht. Die Ausstellung liegt hier schon bei 85€, wird auch immer teurer. 

Das würde mich auch interessieren in welchen Bundesland, hier in Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen kostet es einmalig 60 € der Kleine Waffenschein

und der Jagschein kostet für 3 Jahre an Gebühr 55 € und für die Jagdabgabe 100 €, also zusammen 155 €.

Da sieht man mal wieder das einige Behörden den Rachen nicht voll kriegen !

Bearbeitet von daimler01
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vor 22 Stunden schrieb Seifert:

Ja, hier in RLP kostet es 45 Euro alle drei Jahre. Wurde grade erst wieder erhöht. Die Ausstellung liegt hier schon bei 85€, wird auch immer teurer. 

 

Ich zitiere mich mal selbst, habe es ja schon mehrmals geschrieben :D ... Rheinland-Pfalz!

 

Was ich nicht sagen kann ist, ob diese Gebühr von 45€ ZUSÄTZLICH anfällt oder nicht, WENN man auch eine WBK hat. Ich habe nämlich noch keine, muss noch etwas warten.

 

Rein von der logischen Denkweise her würde ich sagen - für die WBK wird man ja ohnehin auch immer mal gecheckt, da sollte das ja mit einher gehen...aber wenns um Geld geht, sind die Behörden nun mal sehr kreativ :)

 

Hat man KEINE WBK, muss man das in jedem Fall alle 3 Jahre zahlen.

 

Wenn die Gebühr trotz WBK bleibt, werde ich den KWS vermutlich abgeben. Brauche den sowieso nicht mehr wirklich.

 

 

Bearbeitet von Seifert
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@Sauerhans: Natürlich beantragst du den KWS! Nicht, um irgendwelche Abläufe bei der Beantragung der WBK zu optimieren. Das kannst du mitnehmen. Der wirkliche Grund, warum du den KWS beantragst, ist ein ganz anderer:

 

Du beantragst ihn als ein politisches Statement!

 

Damit geht +1 in die Statistik, die Presse schreibt wieder wild davon, und das bringt andere Leute auf die Gedanken: "Hhmmm.... Stimmt! :yes:"

Bearbeitet von knight
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  • 2 Wochen später...

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