Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK Entzug für parteilosen NPD Kandidaten und Reservisten


LordKitchener

Empfohlene Beiträge

https://www.n-tv.de/regionales/hessen/Behoerde-darf-parteilosem-NPD-Kandidaten-Waffen-entziehen-article21488462.html

 

Zitat

Der Kläger hatte sich gegen den Entzug gewehrt. Seine Argumente: Er sei kein Mitglied der NPD und sei zudem im Verband der Reservisten der Bundeswehr, dessen Mitglieder laut Satzung aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Die Richter ließen das nicht gelten: Bei der NPD handele es sich um eine Vereinigung, deren Bestrebungen sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Mit seiner Kandidatur habe der Kläger die Partei aktiv unterstützt. Er habe sich in keiner Weise von hetzenden Äußerungen distanziert.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

dazu muss folgendes erklärt werden:

Bei der Kreistagswahl müssen alle Wahlbezirke mit einem Kandidaten belegt werden, sonst wird in diesem Bezirk diese Partei nicht auf den Wahlzetteln auftauchen.

Also ist es gängige Praxis, dass "Sympathisanten" angeworben werden, sich auf die Liste zu setzen, Obwohl sie weder in der Partei sind, noch eine Chance haben, irgendwelche Ämter zu erhalten. ist bekloppt, aber ist so.

Grob gesagt: ich mach einen Besoffen, lasse ihn ein Formular unterschreiben, dass er für einen Wahlbezirk in der hiesigen Ausschreibung kandidiert, und schon ist er gesetzt. Evtl. weiß er davon nichts mehr, wenn er wieder nüchtern ist. Ist nicht seriös und nicht unsere Arbeitsweise, aber denkbar.

Jetzt gehen wir mal davon aus, der Knabe hat im besoffenen Zustand das Formular unterschrieben und weiß nichts mehr von. ER kandidiert und wird natürlich nicht in ein Amt gewählt. Und ein Richter erkennt dann eine Unterstützung der Partei. Ganz schön weit hergeholt.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Seifert:

Finde ich, solange die entsprechende Partei (egal welche) NICHT verboten ist, sehr fragwürdig. 

Wurde schon vor 10 Jahren geklärt

 

Urteil vom 30.09.2009 - BVerwG 6 C 29.08

 

Zitat

Leitsatz:

Unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes (§ 5 Abs. 2 Nr. 3) ist in der Regel auch derjenige, der verfassungsfeindliche Bestrebungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei verfolgt.

Nix neues...

Bearbeitet von bigtao-7
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb bigtao-7:

Wurde schon vor 10 Jahren geklärt

 

Urteil vom 30.09.2009 - BVerwG 6 C 29.08

 

Nix neues...

OK wow, das kannte ich noch nicht. 

Ich frage mich halt immer nur - wenn eine Partei, egal welche, als Verfassungsfeindlich gilt oder eingestuft wurde...verboten wird oder kann sie nicht werden (aus welchen juristischen Problemen auch immer) , aber Sanktionen aller Art gegenüber Mitgliedern oder Sympathisanten sind problemlos möglich...merkwürdig und befremdlich. Wie gesagt, auf dieser Rechtsgrundlage könnte das, so gesehen, für jede x-beliebige Partei hergenommen werden... 

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Seifert:

OK wow, das kannte ich noch nicht. 

Ich frage mich halt immer nur - wenn eine Partei, egal welche, als Verfassungsfeindlich gilt oder eingestuft wurde...verboten wird oder kann sie nicht werden (aus welchen juristischen Problemen auch immer) , aber Sanktionen aller Art gegenüber Mitgliedern oder Sympathisanten sind problemlos möglich...merkwürdig und befremdlich. Wie gesagt, auf dieser Rechtsgrundlage könnte das, so gesehen, für jede x-beliebige Partei hergenommen werden... 

Wer nicht Regime konform ist, dem werden die Waffen entzogen. Gabs das nicht auch 1933 schon mal?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb steven:

 

Grob gesagt: ich mach einen Besoffen, lasse ihn ein Formular unterschreiben, dass er für einen Wahlbezirk in der hiesigen Ausschreibung kandidiert, und schon ist er gesetzt. Evtl. weiß er davon nichts mehr, wenn er wieder nüchtern ist. Ist nicht seriös und nicht unsere Arbeitsweise, aber denkbar.

Jetzt gehen wir mal davon aus, der Knabe hat im besoffenen Zustand das Formular unterschrieben und weiß nichts mehr von. ER kandidiert und wird natürlich nicht in ein Amt gewählt. Und ein Richter erkennt dann eine Unterstützung der Partei. Ganz schön weit hergeholt.

Hast recht, so einem vorbildlichen Bürger sollte noch ein Waffenschein ausgestellt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Joseg:

Hast recht, so einem vorbildlichen Bürger sollte noch ein Waffenschein ausgestellt werden.

Wenn ich von stevens Konstrukt ausgehe, wird einer abgefüllt und über den Tisch gezogen.

Ob das so stimmt oder nicht sei dahingestellt, ich zweifle dran aber....

DAS würdest Du einem Schützen vorwerfen und klatschen wenn die WBK weg ist, oder verstehe ich Deinen Post falsch?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb steven:

ich mach einen Besoffen

Das hört sich ja an wie das Pressing in der englischen Kriegsmarine. Gibt es dafür Belege, dass die Kandidaten betrunken gemacht werden? 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Minuten schrieb Quwertzuiop:

Das hört sich ja an wie das Pressing in der englischen Kriegsmarine. Gibt es dafür Belege, dass die Kandidaten betrunken gemacht werden? 

Alles Geschwätz, dies sind einfach Leute die noch glauben in einem Rechtsstaat zu leben.

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb steven:

 

Grob gesagt: ich mach einen Besoffen, 

Ist nicht seriös und nicht unsere Arbeitsweise, aber denkbar.

 

Hallo

 

das habe ich geschrieben. Sollte rein theoretisch sein.

vor 2 Stunden schrieb Quwertzuiop:

Gibt es dafür Belege, dass die Kandidaten betrunken gemacht werden? 

Und das macht ihr daraus.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo

 

um nochmal auf "aktiv unterstützen" zurück zu kommen:

betrunken machen wäre genau so unseriös wie einem Pflegling im Pflegeheim zu zeigen, wo das Kreuz hingehört. Und trotzdem wird in Pflegeheimen überdurchschnittlich Grün gewählt.

In der AfD ist solches verhalten (mit dem betrunken machen) verpönt und wird rigoros abgelehnt. Falls ich von so einem Fall hören würde, würde ich gegen dieses Mitglied umgehend ein Parteiausschlussverfahren beantragen.

 

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die NPD ist nunmal verfassungsfeindlich. Überprüft und nachgewiesen. Verboten nur nicht, weil bedeutungslos. Also was soll die Heulerei? Der Typ hats nicht besser verdient. Die Teile der AfD, die den völkischen rechtsaußen Flügel unterstützen, dürfen gerne auch noch drankommen. Höcke ist auch Verfassungsfeind. Also besser keine Waffen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 31 Minuten schrieb steven:

Hallo

 

um nochmal auf "aktiv unterstützen" zurück zu kommen:

betrunken machen wäre genau so unseriös wie einem Pflegling im Pflegeheim zu zeigen, wo das Kreuz hingehört. Und trotzdem wird in Pflegeheimen überdurchschnittlich Grün gewählt.

In der AfD ist solches verhalten (mit dem betrunken machen) verpönt und wird rigoros abgelehnt. Falls ich von so einem Fall hören würde, würde ich gegen dieses Mitglied umgehend ein Parteiausschlussverfahren beantragen.

 

Steven

Wer so doof ist im betrunkenen Zustand sich für die NPD aufstellen zu lassen ist in sofern unzuverlässig weil er strunzdumm und unterlichtet ist.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb NO357:

Die NPD ist nunmal verfassungsfeindlich. Überprüft und nachgewiesen. Verboten nur nicht, weil bedeutungslos. Also was soll die Heulerei? Der Typ hats nicht besser verdient. Die Teile der AfD, die den völkischen rechtsaußen Flügel unterstützen, dürfen gerne auch noch drankommen. Höcke ist auch Verfassungsfeind. Also besser keine Waffen...

Nicht die Linke vergessen die einem Terrorstaat hintertrauern... Wollen wir mal korrekt sein...

  • Gefällt mir 3
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor 40 Jahren waren es die Linken, die gegen Pauschalanschuldigungen der Zugehörigkeit zu einem "Sympathisantensumpf" waren. 

Aber heute scheints ihnen ja ganz gut in den Kram zu passen.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb steven:

Jetzt gehen wir mal davon aus, der Knabe hat im besoffenen Zustand das Formular unterschrieben und weiß nichts mehr von.

Na ja, dieses Szenario würde dann doch Zweifel an der Eignung zum Waffenbesitz wecken, wenn auch keine politischen.

 

Schwieriger scheint mir doch, die Bestrafung wegen einer offensichtlich nur teilweisen Unterstützung der NPD. Wenn einer kandidiert, aber nicht Mitglied ist, dann muss man das doch wohl gerade so verstehen, dass er die NPD eben nicht in allen Dingen aktiv unterstützt. Er könnte z.B. eine restriktive Ausländerpolitik nach japanischem Vorbild wünschen, aber von den in der NPD ohne Zweifel auch vorhandenen Nazis angeekelt sein. Es behauptet auch meines Wissens niemand, dass alle Mitglieder, Wähler und Unterstützer der NPD Verfassungsfeinde seinen, von denen persönlich eine Gefahr ausginge. Das wäre bei der Größe und Heterogenität der genannten Gruppe auch unwahrscheinlich. Zumindest auf dem Papier bekennt sich die NPD zur FDGO, und es ist wahrscheinlich, dass zumindest ein Teil der Mitglieder und Unterstützer, vielleicht eine Minderheit, das auch ernst meint und die Nazis gerne rausgeschmissen hätte. Auch die Vorstellung, dass Richter überprüfen, ob sich jetzt jemand hinreichend deutlich "distanziert", scheint mir schwierig.

 

Irgendwie erscheint mir das wie ein Warnschuss "Seid vorsichtig, zu welcher Partei ihr geht und was ihr sagt", nicht nur mit Bezug auf die unbedeutende NPD.

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb NO357:

Die Teile der AfD, die den völkischen rechtsaußen Flügel unterstützen, dürfen gerne auch noch drankommen. Höcke ist auch Verfassungsfeind. Also besser keine Waffen...

Was ist mit Teilen der Grünen und der Linkspartei? Die woll(t)en den Verfassungsschutz abschaffen und auch die Stasi reaktivieren. Von Islamismus mal ganz zu schweigen. Die Liste wäre noch beliebig ergänzbar. Das AntiFA Problem hat neben diesen beiden Parteien auch die SPD. Wer linke Nazis oder verfassungsfeindliche Islamistenfraktionen unterstützt oder toleriert ist genauso ein Verfassungsfeind wie NPD ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.