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IGNORED

Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"


Max_Earl

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen,

 

erstmal kurz zu mir, da ich auf die Schnelle keinen "Vorstellungs-Threat" gefunden habe..Ich komme auf Baden-Württemberg, bin Sportschütze seit früher Jugend( Skeet und KK) und seit Mai nun auch glücklicher Besitzer eines Jägerbriefs( Angebote zu Jagdmöglichkeiten sind jederzeit willkommen;) die, auch als langjähriger Sportschütze zu finden, gestaltet sich aktuell schwieriger als erwartet)

Einer der Gründe, weshalb ich mich in diesem Forum angemeldet habe ist, um das Feedback der Community aufzusammeln und in meine Bachelorarbeit einfließen zu lassen. 

Ich studiere nebenberuflich Rechtswissenschaften und schreibe nun meine Abschlussarbeit. Das Oberthema ist "öffentliches Recht und Sport" und nachdem mir zunächst ein anderes Thema vorgeschlagen wurde, habe ich mir gedacht "Warum nicht dein Hobby einfließen lassen und über etwas mit Schützensport schreiben". 

 

Meine Frage an euch: Wie und wann fühlt ihr euch in euren Rechten als Sportschützinnen und Sportschützen, bei der Umsetzung der aktuellen Waffengesetze, eingeschränkt? 

Als Beispiel nenne ich einmal die regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung im heimischen Waffenschrank, auf die ich mich auch regelmäßig "freuen" darf. 

Ich habe in den letzten Jahren keine Waffen ge-, oder verkauft. Mein Wohnort hat sich nicht verändert, etc. Dennoch kommt mich regelmäßig das Amt besuchen um die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen. Natürlich lasse ich das zu, allerdings gilt nach Art. 13 Abs. 1 GG das die Wohnung unverletzlich ist und "Durchsuchungen" nur bei Verdacht durchgeführt werden dürfen. 

Anderes Beispiel ist zum Beispiel das Eintrittsalter bei Schießsport. Den Waffenerwerb ab 18 Jahren ist natürlich legitim, warum aber ist das Eintrittsalter in den Sport höher als im europäischen Ausland(z.B. Italien), obwohl man sich doch als Verein über jeden interessierten Jugendlichen freuen würde und die freie Entfaltung, ebenfalls nach dem Grundgesetz, jedem zusteht. 

Dies sind nur zwei Beispiele um zu verdeutlichen was ich meine. 

Es geht mir auch nicht nur um Situationen über die man sich als Schützin oder Schütze unbedingt tierisch aufregt, sondern auch allgemeine Dinge, die euch auffallen, selbst wenn sie euch nicht direkt betreffen.

 

Ich würde mich freuen von euch zu hören und bin über gespannt was ihr mir so schreiben werdet. 

 

Liebe Grüße und einen schönen Wochenstart an Alle!

Max_Earl

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vor 58 Minuten schrieb Max_Earl:

Art. 13 Abs. 1 GG

Na also, wunderbarer Ansatz! Baue eigenen Praxisbezug ein! Früher hat ein Jurastudent, der sein Geld Wert ist, keinen einzigen Strafzettel wegen abgelaufener Parkuhr bezahlt. Eine Frage der Ehre. Dann mußt Du Dich nicht mit so viel staubtrockenen Büchern quälen. Viel Erfolg, und wenn Du Deine Arbeiten später erfolgreich online stellst freue ich mich auf die Lektüre. 

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vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

Guten Morgen,

 

erstmal kurz zu mir, da ich auf die Schnelle keinen "Vorstellungs-Threat" gefunden habe..Ich komme auf Baden-Württemberg, bin Sportschütze seit früher Jugend( Skeet und KK) und seit Mai nun auch glücklicher Besitzer eines Jägerbriefs

Glüxpunsch! :eclipsee_gold_cup:

 

vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

( Angebote zu Jagdmöglichkeiten sind jederzeit willkommen;) die, auch als langjähriger Sportschütze zu finden, gestaltet sich aktuell schwieriger als erwartet)

Einer der Gründe, weshalb ich mich in diesem Forum angemeldet habe ist, um das Feedback der Community aufzusammeln und in meine Bachelorarbeit einfließen zu lassen. 

Ich studiere nebenberuflich Rechtswissenschaften und schreibe nun meine Abschlussarbeit. Das Oberthema ist "öffentliches Recht und Sport" und nachdem mir zunächst ein anderes Thema vorgeschlagen wurde, habe ich mir gedacht "Warum nicht dein Hobby einfließen lassen und über etwas mit Schützensport schreiben". 

:huh:

 

vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

Meine Frage an euch: Wie und wann fühlt ihr euch in euren Rechten als Sportschützinnen und Sportschützen, bei der Umsetzung der aktuellen Waffengesetze, eingeschränkt? 

  1. Im Allgemeinen schon die äußerst wahrscheinliche Nichtbeachtung des fundamentalen Grundsatzes "Lorsqu'une loi n'est pas nécessaire, il est nécessaire de ne pas faire la loi." und 
  2. im Detail kommt dann auch noch der fortgesetzte, fraglose und massive Verstoß gegen das elementare Prinzip "Il faut absolument que les lois soient plus simples." hinzu.

 

Kurz: Das deutsche WaffR und SprengR ist wie der BER - ein sehr gutes Beispiel, wie man es keinesfalls machen sollte. :closedeyes:

vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

Als Beispiel nenne ich einmal die regelmäßige Überprüfung der Aufbewahrung im heimischen Waffenschrank, auf die ich mich auch regelmäßig "freuen" darf. 

Ich habe in den letzten Jahren keine Waffen ge-, oder verkauft. Mein Wohnort hat sich nicht verändert, etc. Dennoch kommt mich regelmäßig das Amt besuchen um die ordnungsgemäße Aufbewahrung zu überprüfen. Natürlich lasse ich das zu, allerdings gilt nach Art. 13 Abs. 1 GG das die Wohnung unverletzlich ist und "Durchsuchungen" nur bei Verdacht durchgeführt werden dürfen. 

Anderes Beispiel ist zum Beispiel das Eintrittsalter bei Schießsport. Den Waffenerwerb ab 18 Jahren ist natürlich legitim, warum aber ist das Eintrittsalter in den Sport höher als im europäischen Ausland(z.B. Italien), obwohl man sich doch als Verein über jeden interessierten Jugendlichen freuen würde und die freie Entfaltung, ebenfalls nach dem Grundgesetz, jedem zusteht. 

Dies sind nur zwei Beispiele um zu verdeutlichen was ich meine. 

Es geht mir auch nicht nur um Situationen über die man sich als Schützin oder Schütze unbedingt tierisch aufregt, sondern auch allgemeine Dinge, die euch auffallen, selbst wenn sie euch nicht direkt betreffen.

Ist das nicht eher ein soziologischer Ansatz als eine juristische Herangehensweise an das Thema? :unsure2:

 

vor 56 Minuten schrieb Max_Earl:

Ich würde mich freuen von euch zu hören und bin über gespannt was ihr mir so schreiben werdet. 

 

Liebe Grüße und einen schönen Wochenstart an Alle!

Max_Earl

 

Na dann mal viel Spaß! :teu38:

 

Dein

Mausedoppeldiplbaer :beach:

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vor 35 Minuten schrieb Faust:

Hallo,

du könntest aufarbeiten, inwiefern ein Führverbot von Schusswaffen mit dem unbedingten Recht auf Selbstverteidigung kollidiert

 

vor 7 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

finde mal heraus, warum man mit einer Mütze auf dem Kopf absolut zuverlässiger ist, wie jeder andere Mensch.

  

vor 2 Stunden schrieb Max_Earl:

... Das Oberthema ist "öffentliches Recht und Sport" ...

 

vor 35 Minuten schrieb Faust:

und weshalb daraus folgt, dass SV kein Bedürfnisgrund sei. 

... :spiteful:

Guck doch mal den § 19 WaffG an! :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer :hi2:

 

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Kenn ich schon...aber warum steht da "wesentlich mehr gefährdet als die Allgemeinheit... "?

Das wäre mal einer rechtsphilosophischen Aufarbeitung wert, zumal man ja genau das im Falle eines "Einzelfalls" ist. 

Jetzt brauch ich vielleicht doch auch noch Chips... 

Bearbeitet von Faust
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Die anderen Bedürfnisse sind auch mit Erschwernissen belegt. Die rechtsphilosophische und administrative Aufarbeitung läuft seit rund 50 Jahren. Einst wollte Niemand einem Banker, Juwelier, Apotheker, Taxifahrern etc. oder deren Beschäftigten Feuerwaffen zum Selbstschutz zu führen verbieten und keiner allein lebenden Oma den Besitz von Opas PPk samt Munition. Dann erkannte man, dass das der selbe Niemand war, der auch schon die Absicht hatte eine Mauer zu errichten. :unsure2:

 

Dein

Mausebaer

 

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vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Einst wollte Niemand einem Banker, Juwelier, Apotheker, Taxifahrern etc. oder deren Beschäftigten Feuerwaffen zum Selbstschutz zu führen verbieten und keiner allein lebenden Oma den Besitz von Opas PPk samt Munition.

In den Bundestagsreden von damals wurde klar gesagt, dass ein Juwelier einen Waffenschein bekommt. Die CDU war damals sogar dafür, dass jedem Haushalt ein Grundbedürfnis für eine Kurzwaffe zugestanden wird.

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vor 8 Stunden schrieb Max_Earl:

Meine Frage an euch: Wie und wann fühlt ihr euch in euren Rechten als Sportschützinnen und Sportschützen, bei der Umsetzung der aktuellen Waffengesetze, eingeschränkt? 

Na gut, da  Spass, nicht jedermanns Sache ist, bin ich geneigt, als Antwort auf die Frage des TE, die etlichen laufenden Freds, zum Waffenrecht, hier als Fullquote zu posten, nur um beim Thema zu bleiben..

 

 

mfG Long

 

 

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Erstmal danke für die Beteiligung, auch wenn die teilweise nicht wirklich darauf einging wonach gefragt war, was offensichtlich auch anderen aufgefallen ist :D

Bei der Frage nach Selbstbeteiligung als Grund für Bedürfnis erschließt mir der Zusammenhang zum Schießsport nicht wirklich. 

 

Warum ich eine 4 für die Frage in einem Forum bekommen sollte verstehe ich auch nicht. Ich hatte nicht geplant einen Post aus dem Forum als Fussnote einzubauen. Aktuell betreibe ich einfach nur Recherche und kann hierbei natürlich in erster Linie von den Einschränkungen reden, dir mir selbst widerfahren oder ich über andere Kanäle wahrgenommen habe. Dass das aber nicht alle Schwachstellen zwischen Waffenrecht und Schießsport sind sollte doch auch klar sein. 

Ich sitze im selben Boot und hoffe auf Unterstützung ohne Spot und Hohn wenns geht :) 

Falls es noch ernstgemeinte Beiträge gibt, würde ich mich freuen und sage vorab schonmal Danke für die Anregungen. 

LG

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vor 5 Minuten schrieb Max_Earl:

Falls es noch ernstgemeinte Beiträge gibt ...

Ja: Etwas mehr Liebe zur Orthographie und Zeichensetzung sowie Kontinuität in der gewählten Generation der Rechtschreibreform, welche davon auch immer, als in den Forumsbeiträgen könnte sich auch lohnen. Oder erwartet die Bildungsanstalt das heute nicht mehr?

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Ich denke, der Zusammenhang von unserem Sport und Selbstverteidigung liegt ebenso auf der Hand, wie der des Generalverdachts gegenüber allen Sportschützen durch die erfolgten und erwarteten Waffenrechtsänderungen. 

Meine Anregung war, eine juristische Würdigung (Kritik oder Bestärkung, je nach Standpunkt) des Bedürfnisumfangs für Schusswaffen anzustellen. 

Dass so ein Unterfangen sich nicht auf den sportlichen Aspekt von Schusswaffen beschränkt, ist wohl klar. 

Aber unsere Sportgeräte werden eben nicht nur als Sportgeräte reguliert und daraus ergeben sich eben die meisten Probleme für uns Sportler, von der Anschaffung über die Aufbewahrung, Nutzung, bis hin zum Verbleib nach dem eigenen Ableben. 

Das Thema muss dir ja nicht gelegen sein, aber ich hoffe, jetzt ist der Zusammenhang klarer. 

 

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vor 21 Stunden schrieb Max_Earl:

Meine Frage an euch: Wie und wann fühlt ihr euch in euren Rechten als Sportschützinnen und Sportschützen, bei der Umsetzung der aktuellen Waffengesetze, eingeschränkt? 

Zunächst mal herzlich willkommen hier im Forum !

 

Grundsätzlich ist das Waffenrecht ja dazu da, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die sich aus legalem Waffenbesitz ergeben, zu minimieren. Hierzu müssen sowohl die Interessen der Gesamtbevölkerung als auch die der Erlaubnisinhaber in Einklang gebracht werden. Und genau das ist sehr schwierig an der ganzen Sache.

 

Meines Erachtens hatte man die Novellierung im April 2003 im großen und ganzen recht gut gemacht. Beim WaffG1976 mit seine 5 Verordnungen dazu ergaben sich viele Antworten erst aus dem querlesen. Die Schaffung eines auch für Laien lesbares Gesetzes mit zwei Anlagen für Begriffsbestimmungen und Verbote war schon ein gewaltiger Fortschritt. Viele Änderungen die danach kamen, waren dann leider für die Sportschützen (sowie durch die Einführung der unsinnigen und bis heute nicht begründbaren Blockierpflicht für Erben auch für diese) wieder unnötige Rückschritte ohne Sicherheitsgewinn.

 

Auch wenn ich selbst keine Sportschützin bin, sehe ich für solche (aufgrund einer verfassungsrechtlich höchst bedenklichen massiven Ungleichbehandlung zu Jägern) folgende ungerechtfertigte Beschränkungen:

 

1. Kein Erwerb von Schalldämpfern erlaubt

2. Ständige Aktivität gefordert

3. Erneuter Bedürfnisnachweis für jede weitere Waffe auf grüne WBK

4. Erhöhtes Mindestalter für den Erwerb aller nicht in § 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG aufgeführter Schusswaffen

5. Unterwerfung unter die Verbandsregelungen

6. Erwerbsstreckungsgebot

7. Ausschluss bestimmter ansonsten zivil nutzbarer Schusswaffen vom Schießsport nach § 6 AWaffV bzw. BKA-Feststellungsbescheid.

 

Grüße

SBine

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vor 36 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

 

1. Kein Erwerb von Schalldämpfern erlaubt

2. Ständige Aktivität gefordert

3. Erneuter Bedürfnisnachweis für jede weitere Waffe auf grüne WBK

4. Erhöhtes Mindestalter für den Erwerb aller nicht in § 14 Abs. 1 Satz 2 WaffG aufgeführter Schusswaffen

5. Unterwerfung unter die Verbandsregelungen

6. Erwerbsstreckungsgebot

7. Ausschluss bestimmter ansonsten zivil nutzbarer Schusswaffen vom Schießsport nach § 6 AWaffV bzw. BKA-Feststellungsbescheid.

 

Grüße

SBine

Nun mal eine bescheidene Frage an die Nichtschützin: Wofür braucht Sportschütze einen Schalldämpfer und warum wurde das noch nicht gefordert?

 

Eine Gefahr dass eine Gleichstellung der Jäger an die Schützen erfolgt siehst Du nicht? 

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