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IGNORED

Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"


Max_Earl

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vor 22 Stunden schrieb Mausebaer:

Bisher habe ich noch nie und noch nicht einmal von einem Versuch gehört, 36er-Kontrollen bei illegalem Besitz durchzuführen, während legale Besitzer flächendeckend, anlasslos und systematisch kontrolliert werden.

Nette Idee, aber wie willst Du diesen Personenkreis zusammenstellen ? Im Einzelfall erfolgt dies ja regelmäßig durch die Polizei in Strafverfahren per Hausdurchsuchung.

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vor 7 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

Ob das noch nie gefordert wurde, weiß ich nicht. Öffentlich kommuniziert wurde das Thema bislang meines Wissens aber nur zu Jägern. Ein Argument dagegen könnte ggf. sein, dass ein Schalldämpfer bei hochfrequenter Schussabgabe zu heiß wird und kaputtgeht. Dazu fehlt mir allerdings das technische Hintergrundwissen. Als Laie sehe ich nur Vorteile.

Das wurde schon gefordert, nur haben es die Sportler, vieleicht sogar solche die hier wieder von Ungerechtigkeit schreiben, gute Gründe gefunden es abzulehnen.

 

Natürlich würden sich da manche Waffen und Diszipline ändern müssen, das hat in anderen Sportarten z.B Motorsport auch funktioniert.

vor 12 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

Keinesfalls, denn deren Lobby ist viel zu stark, wie die bisherigen Gesetzgebungen immer wieder aufgezeigt haben. Viele Politiker sind selber Jäger, denn in diesen Kreisen werden nicht nur privatrechtlich lukrative Geschäfte gemacht. 😎

Immer die böse Lobby der Jäger. Du könntest noch wissen dass das WaffG 72 von den Jägern über ihre Verbände angezettelt wurde und die Lobby der jagenden Jäger könnte viele Kröten schlucken die für Waffenbesitzer mit JS unverzichtbar wären.

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vor 7 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Das wiederum ist nicht so ganz verkehrt, denn wie in den USA als Grundrecht würde ich das nicht haben wollen. Es sollte schon ein ernsthafter Hintergrund bestehen, um scharfe Waffen zuhause haben zu dürfen. Wer sich z.B. "nur" bedroht fühlt, kann sich auch anderweitig schützen. Aus diesem Grund ist Selbstverteidigung (zurecht) bis auf die Fallkonstellationen des § 19 WaffG auch kein Bedürfnis.

Wenn direkt wieder auf "amerikanische Verhältnisse" angespielt wird, ohne dabei zu bedenken, welche gesellschaftlichen Unterschiede uns von den USA unterscheiden ... (nicht die Waffe tötet, sondern der - auf die eine oder andere Art sozialisierte - Mensch).

 

Gut, dann nehmen wir beispielsweise den Waffenbesitz nicht als Grundrecht, sondern orientieren uns wieder am Bedürfnisprinzip. Und nehmen "Selbstschutz in den eigenen vier Wänden" als Bedürfnisgrund ins Waffenrecht mit auf. Schaffen also "österreichische Verhältnisse". Welche Gründe sprechen da deiner Meinung nach dagegen?

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vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:

Nette Idee, aber wie willst Du diesen Personenkreis zusammenstellen ? Im Einzelfall erfolgt dies ja regelmäßig durch die Polizei in Strafverfahren per Hausdurchsuchung.

Da erkennt man die Nichtwaffenbesitzerin, Waffenbesitzer kommt nie auf eine so einfache richtige Erklärung.

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vor 22 Stunden schrieb mühli:

Bei uns wird manchmal das Verbot von SD wegen Wilderei begründet. Es gab Kantone, wo das früher (ob es heute noch so ist weiss ich nicht) offenbar hin und wieder vorkam. Ich konnte mal eine 45er Pistole mit Schalli in geschlossenen Räumlichkeiten schiessen. Der erste Schuss ohne Gehörschutz, was nicht zu empfehlen ist. Ist immer noch sehr sehr laut. Ein anderes mal in einem Schiesskeller eine Ruger 10/22 (Gewehr) mit Schalli. Mit Gehörschutz hörte man nur noch ein eher leises klack klack.

Na ja, man könnte ja das Bedürfnis für SD von mir aus auf Überschallmunition begrenzen. Auch Jäger sind ja auf SD für schalenwildtaugliche Langwaffen beschränkt.

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vor 6 Minuten schrieb Joseg:

Immer die böse Lobby der Jäger. Du könntest noch wissen dass das WaffG 72 von den Jägern über ihre Verbände angezettelt wurde und die Lobby der jagenden Jäger könnte viele Kröten schlucken die für Waffenbesitzer mit JS unverzichtbar wären.

Was daraus geworden ist, war dann aber was ganz anderes...

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vor 7 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Huch, läuft der immer noch ??? 😮

Na klar!

vor 5 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Na ja, man könnte ja das Bedürfnis für SD von mir aus auf Überschallmunition begrenzen. Auch Jäger sind ja auf SD für schalenwildtaugliche Langwaffen beschränkt.

 

Wie geht das dann auf einer Kurzwaffe? Auch Schrotflinten wären aussen vor.

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 3 Minuten schrieb Joseg:

Waffenbesitzer kommt nie auf eine so einfache richtige Erklärung.

Natürlich ist dem Mausebär das bewusst. Er besteht aber auf sein Recht, Babys zu kriegen. Das scheinst du aber noch nicht verstanden zu haben, vielleicht hast du das Leben des Brian nicht gesehen.

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vor 5 Minuten schrieb LTB:

Gut, dann nehmen wir beispielsweise den Waffenbesitz nicht als Grundrecht, sondern orientieren uns wieder am Bedürfnisprinzip. Und nehmen "Selbstschutz in den eigenen vier Wänden" als Bedürfnisgrund ins Waffenrecht mit auf. Schaffen also "österreichische Verhältnisse". Welche Gründe sprechen da deiner Meinung nach dagegen?

Also da muss ich nicht lange überlegen. Schießereien in Wohngebieten sollten nicht zur Tagesordnung gehören. Im übrigen krankt es schon an der Erforderlichkeit, denn um sich selbst zu schützen, kann man bei der Haussicherung anfangen, sich WaffG-frei bewaffnen und wenn man dann immer noch Angst hat, sich einen großen Hund zulegen.

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vor 6 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Na ja, man könnte ja das Bedürfnis für SD von mir aus auf Überschallmunition begrenzen. Auch Jäger sind ja auf SD für schalenwildtaugliche Langwaffen beschränkt.

Bitte ein paar Munitionsarten benennen die jagdlich zugelassen sind und nicht im Überschallbereich liegen ?

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vor 4 Minuten schrieb EkelAlfred:

Na klar!

Na das muss ich mir ja glatt mal ansehen. Lach !

vor 4 Minuten schrieb EkelAlfred:

Wie geht das dann auf einer Kurzwaffe? Auch Schrotflinten wären aussen vor.

Wie schon gesagt: entsprechend beschränken wäre durchaus möglich.

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vor 4 Minuten schrieb 1447:

Bitte ein paar Munitionsarten benennen die jagdlich zugelassen sind und nicht im Überschallbereich liegen ?

Verstehe die Frage nicht, weil es hier gerade um Sportschützen ging. Auf Anhieb fällt mir nur die .300Whisper ein, aber es gibt bestimmt noch andere.

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Gerade eben schrieb Sachbearbeiter:

Also da muss ich nicht lange überlegen. Schießereien in Wohngebieten sollten nicht zur Tagesordnung gehören. Im übrigen krankt es schon an der Erforderlichkeit, denn um sich selbst zu schützen, kann man bei der Haussicherung anfangen, sich WaffG-frei bewaffnen und wenn man dann immer noch Angst hat, sich einen großen Hund zulegen.

Wo sind denn in Österreich(!) "Schießereien in Wohngebieten" an der Tagesordnung?

Das ist meine Hauptfrage, bei der bitte ich unbedingt um Antwort.

 

 

 

Zusätzlich finde ich die genannten Alternativen auch nicht besonders gut:

 

1.) Die Haussicherung ist nur ein zeitverzögerndes(!) Hemmnis für jeden Angreifer. Davon abgesehen - und von den Kosten - ist Haussicherung für viele Menschen, die "nur" Mieter sind, nicht machbar.

 

2.) Dann soll man sich WaffG-frei bewaffnen?!? Egal ob man ein Messer nimmt, einen Knüppel oder sonstwas: Man ist immer darauf angewiesen, körperlich dazu in der Lage zu sein, sich eines starken Angreifers oder auch einer Gruppe(!) von Angreifern gegenüber erwehren zu können. Spätestens bei der angreifenden Gruppe hat man als normaler Mensch ohne vernünftige Waffe keinerlei Chance. Und jetzt nimm mal die 55 kg-Frau oder das Rentnerpaar und geb denen eine "WaffG-freie Waffe" in die Hand.

 

3.) Der große Hund ist ebenfalls für viele nicht machbar. Nicht nur, dass große Hunde vielerorts stark "reglementiert" sind. Für einen Hund benötigt man vor allem auch Zeit - und zwar Zeit in einem Ausmaß, wie es viele Menschen gar nicht leisten können. Und dann die Kosten. Nicht nur Futter, auch Tierarzt etc. Ich hätte am Spielplatz lieber eine enkelbegleitende Oma mit Revolver in der Tasche sitzen als eine mit - von ihr nicht mehr zu bändigenden - großen Hund, der sich dann ggf. in einem Kind verbeißt.

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vor 36 Minuten schrieb Sachbearbeiter:
vor 43 Minuten schrieb LTB:

Gut, dann nehmen wir beispielsweise den Waffenbesitz nicht als Grundrecht, sondern orientieren uns wieder am Bedürfnisprinzip. Und nehmen "Selbstschutz in den eigenen vier Wänden" als Bedürfnisgrund ins Waffenrecht mit auf. Schaffen also "österreichische Verhältnisse". Welche Gründe sprechen da deiner Meinung nach dagegen?

Also da muss ich nicht lange überlegen. Schießereien in Wohngebieten sollten nicht zur Tagesordnung gehören.

Schon "lustig", dass Österreich mit seinem Waffenrecht, das SV explizit als Bedürfnisgrund sieht, mit dem was bei uns eine "Gelbe WBK" vorsieht ab 18 erlaubt, sowie einer Gesetzgebung betreffend Messern, die so gut wie alles erlaubt (auch führen!) nur eine Mordrate von 0,7/100 000 Einwohner pro Jahr hat, Deutschland, mit seiner 7,5 Joule Grenze und der tollen Messer und Anscheinswaffe-Gesetzgebung aber 1,2/100 000 Einwohner pro Jahr. Zahlen von 2016. 

 

Quelle:

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Tötungsrate_nach_Ländern

Bearbeitet von Direwolf
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vor 1 Stunde schrieb 1447:

Bitte ein paar Munitionsarten benennen die jagdlich zugelassen sind und nicht im Überschallbereich liegen ?

 

vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Verstehe die Frage nicht, weil es hier gerade um Sportschützen ging. Auf Anhieb fällt mir nur die .300Whisper ein, aber es gibt bestimmt noch andere.

 

Jagdlich zugelassen ist sehr vieles an Munition. Man kann auch mit einer Langwaffe in 9mm Luger mit Unterschallmunition auf Raubwild gehen. Oder mit Kleinkaliber.

 

Wenn das ganze dann aber auch schalenwildtauglich sein soll, dann fällt die .300 Whisper wohl raus, denn laut Wikipedia hat die gerade mal 717 Joule Energie, was somit nicht mal die geforderte Mindestenergie für Rehwild hätte.

https://en.wikipedia.org/wiki/.300_Whisper

 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Auch Jäger sind ja auf SD für schalenwildtaugliche Langwaffen beschränkt.

 

vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Falsch. In Bayern begrenzt auf Langwaffe. Und auch sonst soll es ja SD für Friedhofsbejagung u.ä. geben. Sagt man.

Bei mir steht "... auf jagdlich zugelassene Langwaffen.", wobei ich jetzt echt überlegen muss welche Langwaffe nicht jagdlich zugelassen ist. Evtl. sind hier automatische Langwaffen und Vorderlader (wobei die nicht verboten sind, sondern nur extrem "unpraktisch") ausgeschlossen, aber weitere Langwaffen fallen mir jetzt keine ein die nicht auch "jagdlich zugelassen" sind. Zumindest auf Vollautomaten darf der Schalldämpfer schon mal nicht. 😉

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Verunmöglichen stimmt nicht, lediglich erschweren mit Ausschluss als Leistungsschütze oder Inhaber einer gelben WBK. In 8.1.1 ist dazu folgendes geregelt:

 

In meinem 8.1.1 steht aber auch (Hervorhebung durch mich)

Zitat

8.1.1 Der Sportschütze ist

–    Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung, die einem rechtsfähigen Verband angehört, der nicht gemäß § 15 anerkannt ist,

–    Mitglied eines schießsportlichen Vereins, der keinem Verband angehört.


Schießsportausübende, die nicht Mitglied in einem schießsportlichen Verein sind und Auslandsschützen sind keine Sportschützen im engeren Sinne.

Insbesondere gebietet es die Vereinigungsfreiheit nicht, dass der Schießsportausübende, der keinem schießsportlichen Verein im Inland angehört, über eigene Waffen verfügt.

Das ist doch gerade der Gag an der negativen Koalitionsfreiheit, dass die genau das gebietet, was in dem unterstrichenen Satz steht.

 

Kannst ja mal einem Jogger erklären, er wäre kein Sportler, weil er ohne einem Verein anzugehören da einfach vor sich hin joggt. Oder einem, der ins Fitnessstudio geht sagen, er macht keinen Sport, weil er an keinen Wettbwerben teilnimmt.

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vor 3 Stunden schrieb LTB:

Wo sind denn in Österreich(!) "Schießereien in Wohngebieten" an der Tagesordnung?

Das ist meine Hauptfrage, bei der bitte ich unbedingt um Antwort.

Und da ich davon ausgehe, dass da nichts kommen wird, lege ich gleich noch ein Gegenbeispiel drauf:

 

In Friede-Freude-Eierkuchen-Pippilotta-Viktualia-Schweden, wo die Menschen so wie in Deutschland keine Schusswaffen zum Selbstschutz haben dürfen, explodieren mittlerweile so viele Handgranaten(!), dass die dortige Polizei sich Rat bei deutschen Kolleggen aus dem Ruhrgebiet sucht.

https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/schwedische-polizei-holt-sich-rat-in-essen-100.html

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vor 3 Stunden schrieb LTB:

Wo sind denn in Österreich(!) "Schießereien in Wohngebieten" an der Tagesordnung?

Das ist meine Hauptfrage, bei der bitte ich unbedingt um Antwort.

 

In Amerika passiert es ständig. Zudem müsste der Waffenbesitzer erst mal seinen Waffentresor öffnen, um an die Waffe zu kommen. Da sich der Täter vorher nicht ankündigt und plötzlich vor Dir steht, bringt das also nicht wirklich viel. Selbst wenn man noch an seine Waffe kommt, soll es dann zum Gefecht mit allen Gefahren für ihn selbst und ggf. durch Abpraller auch für Dritte kommen ? Neee

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vor 3 Stunden schrieb Josef Maier:

Falsch. In Bayern begrenzt auf Langwaffe. Und auch sonst soll es ja SD für Friedhofsbejagung u.ä. geben. Sagt man.

Alles eine Sache der Definition. Es gibt für mich aber keinen Grund, Sportschützen grundsätzlich davon auszunehmen.

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