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Urteil zur Schlüsselaufbewahrung


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Geschrieben

  https://www.amian-recht.de/zur-aufbewahrung-von-waffentresorschluesseln/?fbclid=IwAR02-g4YlFXP6hCClGODPBsoU7nunDmnjYGMRbLOS1BssyPsJvOQWXGoEOs

 

" ..... Das Verwaltungsgericht Köln hat nun mit Urteil vom 21.02.2019 (Az. 20 K 8077/17 = JE XXI/XVII Nr. 288) klargestellt, dass Schlüssel zu einem Waffentresor gerade nicht in einem Behältnis aufbewahrt werden müssen, das den Anforderungen des Waffentresors entspricht. Es sei nicht fahrlässig im Sinne des Waffenrechts, wenn ein Waffentresorschlüssel so aufbewahrt wird, dass ein Dritter den Schlüssel nicht ohne weiteres findet und/oder in einem nicht ohne weiteres zu öffnenden Behältnis, z.B. in einer Geldkassette gelagert wird. ..."

 

Hatten wir das schon?

Das Urteil ist ja vom Februar.

 

Ich habe also ganz umsonst schon vor vielen Jahren einen Nuller als Schlüsseltresor angeschafft.

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb EkelAlfred:

  Ich habe also ganz umsonst schon vor vielen Jahren einen Nuller als Schlüsseltresor angeschafft.

Nein, nicht umsonst, höchstens vergebens 😀.

Vielen Dank für den Link des Urteils!

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb EkelAlfred:

 

Ich habe also ganz umsonst schon vor vielen Jahren einen Nuller als Schlüsseltresor angeschafft.

 

Ach, so winzig wird er ja nicht sein, dass da nicht auch was anderes Sinnvolles reinpasst.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Sachbearbeiter:

Und wo hast Du den Schlüssel für den Schlüsselschrank ? 😉

Schon einmal etwas von äquivalente Optionen gehört / gelesen ?

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe...

Willst Du, daß Deine Erben sich freuen am offenen Grab? Meine Erben sollen wenigstens was zum Heulen haben.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Gute Idee. Bitte dann aber daran denken, das im Testament zu verankern. Sonst haben Deine Erben ein größeres Problem an der Backe...

Was denn für eins?

Geschrieben

Im Baumarkt einen guten Stahlbohrer zu kaufen. :spiteful:

Ist halt gemein, wenn die Sippschaft auf ein Vermögen hofft und dann der zerstörte Sicherheitsschrank das wirklich Wertvolle war. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi2:

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Geschrieben

Das ist ja mal ein erfreuliches Urteil.  Aber ist das nun wirklich für alle und überall so verbindlich, daß man da ganz "safe" ist?

Die Frage ist: wie sieht das der für mich zuständige SB oder der kontrollierende Beamte? Ich habe schon vor Gericht erlebt, daß OLG-Urteile als "irrelevant für diesen Fall" vom Richter ignoriert wurden. Dann hat man erstmal den Ärger ...

Daher werde auch ich erstmal alles im Nuller lassen...

Gast
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