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neue Bedürfnisbescheinigung für neue Gelbe, Bedürfnis für WS auf grün


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Geschrieben (bearbeitet)

Zugegeben, eine etwas provokante Überschrift. Aber das war gestern bei meiner Waffenbehörde der Grundtenor. Es handelt sich hierbei jeweils um Sportschützen-Bedürfnisse.

 

Wir sprachen zuerst über die Ausstellung einer neuen grünen WBK (also das tatsächliche Dokument). Meine SB sagte mir, dass, wenn ich ein neues, zusätzliches Dokument haben wolle (und das vorhandene Dokument noch nicht vollgeschrieben ist), bräuchte ich für den ersten Voreintrag zwingend eine Bedürfnisbescheinigung. Ich pflichtete ihr bei, dass auf grün ja alles nur mit Bedürfnisbescheinigung eingetragen werden könne - ausser Wechselsysteme. Was wäre denn, wenn der erste Eintrag im neuen Dokument ein Kalibergleiches oder -kleineres WS wäre?

Dann bräuchte ich dafür auch eine Bedürfnisbescheinigung, meinte sie.

Ich sagte dann, dass mein Verband mir was husten würde, wenn er für ein bedürfnisfreies Teil ein Bedürfnis ausstellen sollte.

Sie kuckte dann selber ratlos.

 

Dann kamen wir auf die Gelbe WBK, und hier kommt für mich das echte "Problem":

Hier im Forum wurde schon öfter die Meinung vertreten, dass die gelbe WBK als Dokument lediglich die erteilte Erlaubnis dokumentiert, die entsprechenden Waffen zu kaufen und besitzen zu dürfen. Ebenso ist die Erlaubnis der alten gelben WBK nicht automatisch seit 2003 hinfällig - mit ihr kann man weiterhin Einzellader kaufen, für die es keine Sportordnung gibt.

 

Meine SB sagte jetzt, dass die Erlaubnis nur für 8 Waffen gälte, da die WBK nur 8 Einträge hätte. Danach würde ein neues Dokument nur mit erneuter Bedürfnisbescheinigung des Verbandes ausgestellt. Auch wenn auf der WBK schon wieder Waffen ausgetragen wären, dürfte man nur so viele erwerben, bis die WBK vollgeschrieben wäre.

Bei 8 vollgeschriebenen Zeilen - egal ob die Waffen noch besessen werden oder bereits weiterüberlassen wurden - würde ein Händler keine Waffe auf gelb mehr verkaufen, weil er ja nichts mehr eintragen könne. Ein Privatverkäufer würde sich strafbar machen wegen eines Überlassens an Nichtberechtigte. Der Vorfall würde zwar von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, aber wenn sowas öfters vorkäme, hätte man eine 1-A-Bilderbuchunzuverlässigkeit.

 

Jetzt kommt's aber: Meine SB ist bisher immer ne Nette gewesen und sie legte einem nie Steine in den Weg. Zum Abschluss begründete sie ihr Vorgehen dann aber damit, dass diese Vorgehensweise so auf den Schulungen unterrichtet würde. Aber, so sagte sie, wenn ich irgendwie das Gegenteil beweisen könne, dann solle ich das ruhig mal machen, dann wird sie da im Amt Rücksprache halten. Ich kündigte Beweise an.

 

Jetzt zu uns hier:

 

In §14 (4) WaffG steht folgendes:

Zitat

Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. 

 

 

Daraus lese ich: 12 Monate Mitglied im Verband sein und darüber eine Verbandsbescheinigung vorlegen. Weiterhin 2/6 beachten. Und unter diesen Voraussetzungen wird die Erlaubnis unbefristet erteilt. Da lese ich nichts von "auf 8 Waffen befristet" oder "bis das Dokument vollgeschrieben ist".

 

Edit: Und das gilt m.M.n. selbstverständlich für die vor 2003 erteilten Erlaubnisse der alten Gelben - auch diese würden ihrer Meinung nach nach der 8. Waffe erlöschen.

 

Wie kann man das denn rechtssicher und nachvollziehbar verpacken?

Bearbeitet von SDASS_Nico
Geschrieben

Eben. Die gute Dame hat noch nicht den Unterschied verstanden zwischen Erlaubnis (die zu erteilen ist, wenn die Voraussetzungen nach § 4 WaffG + 13 AWaffV erfüllt sind) und Erlaubnisdokument.

 

Wenn eine Erlaubnis wie z.B. für eine gelbe WBK besteht, ist es vollkommen wurscht, ob der Vordruck dazu leer, halb befüllt oder vollständig ausgefüllt ist. Er dokumentiert nur den aktuellen "Nutzungsstand" der vorhandenen Erlaubnis. Deshalb muss man auch keine erneute Bedürfnisbescheinigung vorlegen, wenn die gelbe WBK mit 8 Waffen befüllt ist. Gleiches wie für Waffe Nr. 9 gilt für Waffe Nr. 17.

 

Dass anderweitiges geschult wird, glaube ich einfach mal nicht. Zumindest nicht bei seriösen Anbietern.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Dass anderweitiges geschult wird, glaube ich einfach mal nicht. Zumindest nicht bei seriösen Anbietern.

Der "Anbieter" dürfte hier eine behördenübergreifende, behördeninterne Weiterbildung bzw. Besprechung gewesen sein. Ob die nun regional oder landesweit stattfindet ist vermutlich landesabhängig. Bei solchen Veranstaltungen kommen zumindest gerne mal... nennen wir es "innovative"... Auslegungen des Waffengesetzes zustande...

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Clayshooter:

klaglos eine zweite ausgestellt.

Ich habe sogar nur ein Ergänzungsblatt zur gelben bekommen. Also ein zweites Dokument, mit gleicher Nummer, lediglich ein "-1" angehängt.

Geschrieben

Hab mal kurz bei meiner (noch) zuständigen SBin nachgefragt... ihr ist diese Vorgehensweise zwar bekannt, aber sie wüsste auch nicht auf welcher Rechtsgrundlage so verfahren wird. Allerdings fordert sie bei Sportschützen schon mal eine Vereinsbescheinigung an, wenn die gelbe voll ist und sich längere Zeit (also mehrere Jahre) nichts in der Akte getan hat... ein Blick ins Schießbuch reicht ihr aber auch...

Geschrieben

In 2011 versuchte das meine Waffenbehörde auch mit mir . Eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde später ( und einige Monate später in 2012 ) gab es einen Meinungsaustausch und die SB nahmen die Meinung des IM an. Dauerte aber und gab einige Schriftwechsel .Hab ein Schreiben des Leiters meiner Waffenbehörde , das der Kreis in diesem Fall eine andere Rechtsauffassung vertritt als das IM.  Das ich recht hatte und auch bekam habe ich schriftlich von der zuständigen Stelle im saarländischen IM. Seit der Zeit hat , zumindest im Saarland, keiner mehr ein Problem wenn die gelbe voll ist.......

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Clayshooter:

Mein SB hat mir, als meine erste „Neue Gelbe“ voll war, beim nächsten Erwerb klaglos eine zweite ausgestellt. Bedürfnisbescheinigung hat er dafür keine verlangt. Bundesland ist Bayern.

Bei uns in Bayern, wird man als LWB noch einigermaßen Fair behandelt

Geschrieben

Bei uns vor 2 Monaten:

"Oh, die Gelbe ist ja voll.

Na ja, wir haben ja noch welche.."

Ausgestellt, eingetragen, auf Wiedersehen. 

Kostet zwar 10€ zusätzlich, aber deshalb nen Streit vom Zaun brechen und einen guten Kontakt beenden? Nee das isses nicht wert. 

Übrigens mitten in NRW..

 

Jaaaaa, ich weiß ne Klage und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung hätten mir die 10€ VIELLEICHT erspart.

🙄

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Markus13:

@SDASS_Nico Warum magst du eine zweite grüne WBK wenn auf der ersten noch ein Platz frei ist? 

Ach, ich hatte gefragt, ob sie mir eine leere grüne ausstellen mag, da Frankonia drauf besteht, den Wechsellauf selber einzutragen. Wenn ne leere grüne in Würzburg verschütt geht, wär's mir nämlich egal...

 

Und die nächste grüne wäre nächstes Jahr eh fällig.

vor 6 Minuten schrieb LWB:

Jaaaaa, ich weiß ne Klage und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung hätten mir die 10€ VIELLEICHT erspart.

Mit den 10  € kann man leben - es wird schließlich ein neuer Vordruck genutzt und personalisiert.

Bei uns kostet der Voreintrag in die grüne auch mehr, wenn dazu ein neues Dokument erstellt werden muss.

Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Ach, ich hatte gefragt, ob sie mir eine leere grüne ausstellen mag, da Frankonia drauf besteht, den Wechsellauf selber einzutragen.

Oops, das hab ich ja noch nie gehört. Verfahren die bei Jagdscheininhabern, die noch nicht die erste WBK haben und die erste Langwaffe erworben haben, auch so ?

Da würde doch eine Meldung an die Waffenbehörde reichen und die trägt das dann ein.

Geschrieben

Also hier in unserem Kreis gibt es keine Probleme, ist die Gelbe oder Grüne voll gibt es die nächste ohne wenn und aber und man braucht keine 

Bedürfnisbescheinigung des jeweiligen Verband, son Blödsinn habe ich noch nicht gehört, das ist ja mal wieder typisch jeder Kreis macht es anders.

Unsere 2 SB ist es auch egal ob da wo man die Waffe gekauft hat der Waffenhändler es einträgt in der WBK oder unsere SB, da ich seit ein paar

Monaten einen Jagdschein habe werde ich wahrscheinlich fast alle Waffen die ich auf der Gelben WBK habe auf der Grünen WBK um tragen lassen,

warte aber erst einmal ab wann die neuen Gesetze verabschiedet werden und was man nun eigentlich als Sportschütze noch darf oder nicht mehr darf.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Bei uns in Bayern, wird man als LWB noch einigermaßen Fair behandelt

Der ist gut......ist Seehofer eigentlich Bayer?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb jimmypop:

Bei uns (NRW) bekommt auf Antrag für jede Waffe eine eigene WBK.

 

vor 32 Minuten schrieb Gruger:

So steht es imho auch in der WaffVwV, die man als „Beweis“ der SBin geben könnte

 Für den gleichen Gebührensatz wie für dein Eintrag zb einer Waffe auf Gelb ? Das dem so ist ist unbestritten, steht ja in der WaffVwV so drin. Aber ganz davon ab hätte dann so mancher ein gebundenes Buch an WBK`s , meins hätte 66 Seiten ( 6 " Seiten " je WBK ), das meines Bruder ca 150.... Andere hätten da fast eine Enzyklopädie an WBK`s 

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