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IGNORED

Regelmäßigkeit und Krankheit


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Vor der letzten großen Gesetzesnovelle 2002 waren wir noch 2,8-3,5 Mio. LWBs

Quelle?

 

Oder waren das "Schätzungen", die sich eben nicht als wahr herausgestellt haben, als das NWR das erste Mal nachvollziehbare Fakten lieferte?

 

Damals schätzte man den legalen Waffenbestand auch noch viel höher ein, weil man einfach hochrechnete (an was erinnert mich das nur...) anstatt tatsächlich zu zählen, was sich dann als falsch herausstellte.

 

Das ist so ähnlich wie die "20 Millionen illegale Schusswaffen" (die ich mittlerweile auch schon als 30-60 Millionen gehört habe, weil mehr ist ja immer besser), die letztenendes auch nur ein (vermutlich ziemlich falsches) Bauchgefühl sind?

 

 

 

vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

der Trend setzt sich rasant fort.

Das zeigen die Antworten auf diverse kleine Anfragen irgendwie nicht so.

 

vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und jetzt die Frage an Dich: Wenn ja niemals nicht Standbücher und Schießbücher etc. geführt werden, wie könnte dann eine konkrete Zahl oder jedenfalls eine dedizierte Aussage, dass  18 mal/Jahr trainiert worden wäre, bescheinigt werden?

Vielleicht, aber auch nur ganz vielleicht ist die Forderung des Gerichtes danach falsch? Aber Gerichte irren ja scheinbar nicht.

 

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb German:

Quelle?

...

Vielleicht, aber auch nur ganz vielleicht ist die Forderung des Gerichtes danach falsch? ...

 

Die Schätzungen wurden an div. Mitgliederzahlen festgemacht -somit sicher nicht völlig aus der Luft gegriffen. Je nach Quelle waren es dann eben so 2,x bis 3,x Mio. LWBs. Siehe z.B. vom VDW: https://www.vdw-duesseldorf.de/images/Legalwaffenbesitz_u._innere_Sicherheit.pdf

Bei den Erben hat die Neuregelung ab 2008 sicher zu einer massiven Senkung geführt.

Altbesitzer werden naturgemäß auch immer weniger.

Bei Sportschützen+Jägern ging es bislang (seit Verfügbarkeit des NWR) noch nicht so runter, aber:

In Zukunft geht es dann Sportschützen via Bedürfnisüberprüfungsknute massivst an den Kragen: Die EU will regelmäßige Überprüfungen und was genau wie dabei überprüft wird, willst Du ja den Gerichten überlassen. Dann kann ja nix schiefgehen!

 

Achja, die Forderung des Gerichtes sei falsch? Aber Du sagtest doch, das wäre nur ein isoliertes Problem in einem einzigen Bundesland (Hessen)? Wie kann das jetzt sein, dass auch ein VG in NRW nicht in Deinem Sinne interpretiert??

Geschrieben (bearbeitet)

Du  weichst ab.

Ich habe zu gesetzmäßigen Pflichten/Normen geantwortet.

Sie dürfen hier gern gezeigt werden.

Du kennst aber selbst das Urteil zur Schießbuchvorlage bei Behörden welche auf Grund der mangelnden Rechtsgrundlage auch keine Vorlage verlangen können.

vor 54 Minuten schrieb scotty600:

Wurde der §39 WaffG gestrichen?

Nicht das ich wüsste. Welcher Teil des §39 trifft eine diesbezügliche Aussage?

Bitte Zitat.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ich hänge mich mal hier dran - weil es gut passt: während ich die verschiedenen Paragraphen des WaffG nachvollzogen habe, die hier so genannt werden, ist mir §15 ins Auge gestochen:

Zitat

 

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

 [...]

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

[...]

b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen [...]

 

Folgender Sachverhalt: Ich bin Mitglied in einem BDS-Verein. Aufgrund von "Differenzen" mit meinem Verein trainiere ich nicht mehr bei diesem, sondern gestalte mein Training komplett eigenverantwortlich. Ich habe fast 100 nachgewiesene Trainingstermine im Schießbuch (in den letzten 12 Monaten), aber eben (laufend) keine mehr in meinem regulären Verein - insofern kann dieser meine Aktivitäten auch weder überwachen noch dokumentieren. Was bedeutet das für mich? Könnte mich das nach Ablauf der drei Jahre in Schwierigkeiten bringen - wenn der Verein sagt "der hat schon seit zwei Jahren nicht mehr bei / mit uns trainiert", selbst, wenn ich jährlich im Schnitt 100 Einträge im Schießbuch + Wettkampfeilnahmen nachweisen kann?

 

In diesem Fall bestünde ja entweder die Option, als Einzelmitglied in den BDS (LV1) einzutreten, oder eben, mich einfach zu 18 "Pflichtterminen" beim Verein blicken zu lassen ... aber eigentlich habe ich ganz gut gelebt mit der aktuellen Situation. :) Wie ist Eure Einschätzung?

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die Schätzungen wurden an div. Mitgliederzahlen festgemacht -somit sicher nicht völlig aus der Luft gegriffen. Je nach Quelle waren es dann eben so 2,x bis 3,x Mio. LWBs. Siehe z.B. vom VDW:

Wie Du selber sagst, waren das alles nur Schätzungen.

Inwieweit die aus der Luft gegriffen waren, hat die tatsächliche Zählung im NWR dann gezeigt.

Das zeigt über die letzten Jahre auch die Bestandsführung im NWR, die zwar tatsächlich eine leicht abnehmende Tendenz der Waffenbesitzer (bei stetig steigender Zahl der besessenen Waffen) dokumentiert, aber bei Weitem nicht die hier skizzierten gigantischen Wegbrüche.

 

Aber auch hier werden wir uns bei der Einschätzung von Quellen nicht einig werden. Sei's drum. :unknw:

Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Die EU will regelmäßige Überprüfungen und was genau wie dabei überprüft wird, willst Du ja den Gerichten überlassen.

Noch ein allerletztes Mal, nicht unbedingt für Dich, denn Du liest und verstehst es ja eh nicht, aber zumindest für den Rest der Mitlieser:

 

Nein, das will ich nicht. Das legst Du mir nur dauernd in den Mund.

 

Ich stelle fest, dass die Anforderungen im Gesetz ausreichend genau beschrieben sind, ohne dass hier Richter noch irgend etwas nach eigener Fasson dazudichten müssen, was der Gesetzgeber weder wollte noch so ins Gesetz geschrieben hat. Daher "will" ich gar nichts, ausser dass die Gerichte sich an das Gesetz halten.

 

Du willst aber, dass hier unnötiger Mist in's Gesetz gemeisselt wird, den dann niemand mehr losbekommt.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb scotty600:

Alles gut!

Die Ausage könnte etwas voreilig sein. Was wenn der alte Verein nicht bescheinigt, da er nichts vorliegen hat und der Neue auch nicht, da er ebenfalls nichts hat?

Der Verein ist und bleibt in der Nachweispflicht. Das Mitglied gab diesem aber keine Nachweismöglichkeit mangels Meldung.

Nun muss der Verein entscheiden, wie er mit der Vorlage von Terminen umgeht.
Eine wahrheitsgemäße Meldung -nach eigener Wahrnehmung- kann er der Behörde vorlegen: "Mitglied über 12 Monate, aber kein regelmäßiges Schießen im Verein."
Ich glaube jedoch immer an vernunftbegabte Klärungen, wenn man normal miteinander redet.

Das Zitat aus §39WaffG (oder einer anderen Rechtsgrundlage) zur Schießbuch/-kladde/-standbuchpflicht wäre super.

 

Danke.

Geschrieben

Im Fall der Fälle ist zunächst immer der Schütze nachweispflichtig. Wenn das durch Schießbuch und Urkunden belegt werden kann, ist gut.

Wenn kein Schießbuch geführt wird (das ist freiwillig) und wenn keine Meisterschaftsteilnahmen auf dem Konto sind, dann muss der Verein auf Anfrage des Schützen bestätigen. So die üblich Praxis.

 

Im Fall der Urteile konnten die Schützen keine Nachweise erbringen. Der Verein hat etwas bestätigt, was der Behörde aber nicht ausreichend/glaubhaft war --> WBK entzogen

 

Mit meinem "Alles gut!" liege ich nach der Schilderung sicher nicht verkehrt.

Ich kenne viele die nach 3 Jahren aufgehört haben Schießbuch zu führen (selbst schuld) ich kenne aber auch einige die auf internationalem Niveau (regelm. Weltmeisterschaft teilnähme) schießen und sich akribisch jeden Trainingstermin im Schießbuch abzeichnen lassen. 

 

 

Geschrieben

Da bist du etwas leichtfertig, um nicht zu sagen danebenliegend.

Der Verein ist in der Nachweispflicht (§15 WaffG). Der Verein erstellt die Bestätigung.

Der Schütze ist nicht nachweispflichtig.

 

Auch hier kannst du (erneute Bitte) die Rechtsgrundlage einfügen.

 

Es gibt kein Schießbuch und es gibt keine "Kladde" im Waffenrecht.

Der Verein bescheinigt wahrheitsgemäß seiner Nachweispflicht nachkommend und dann kann der Schütze zusehen, wie er das mit der Behörde klärt.

 

Als Verein lässt man sich auch nicht nachsagen man käme seinen Pflichten (Nachweis) nicht nach, wenn Schützen ihr eigenes Ding abziehen und den Verein bzgl. seiner Plichten unterlaufen. Bei uns im Verein wäre das zudem Satzungswidrig, da der Schütze entsprechende Auflagen für die ersten 3 Jahren nach WBK Erstellung bekommt.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der Verein ist in der Nachweispflicht (§15 WaffG). Der Verein erstellt die Bestätigung.

Der Schütze ist nicht nachweispflichtig.

Das stimmt nicht so ganz. Bzw. wird es anders gehandhabt.

Bei uns bekomme ich das Schreiben von der Behörde, das ich bescheinigen soll, dass der Schütze Vereinsmitglied ist.

Einen Nachweis, dass er Regelmäßig Schießt muss er selber anhand seiner Schießbücher nachweisen.

 

Dass ist seit ca´. 2 Jahren so, vorher sollten wir auch die Regelmäßigkeit prüfen und bestätigen.

 

Die Jetzige Regelung finde ich sehr gut, da ist jeder für sich verantwortlich.

Und die Sportordnung schreibt ein führen des Schießbuchs vor

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

... Ich bin Mitglied in einem BDS-Verein. Aufgrund von "Differenzen" mit meinem Verein trainiere ich nicht mehr bei diesem, sondern gestalte mein Training komplett eigenverantwortlich. Ich habe fast 100 nachgewiesene Trainingstermine im Schießbuch (in den letzten 12 Monaten), aber eben (laufend) keine mehr in meinem regulären Verein - insofern kann dieser meine Aktivitäten auch weder überwachen noch dokumentieren. Was bedeutet das für mich? Könnte mich das nach Ablauf der drei Jahre in Schwierigkeiten bringen - wenn der Verein sagt "der hat schon seit zwei Jahren nicht mehr bei / mit uns trainiert", selbst, wenn ich jährlich im Schnitt 100 Einträge im Schießbuch + Wettkampfeilnahmen nachweisen kann?

Nein, denke ich nicht. Denn wie @markusjungle oben schreibt, bestätigt der Verein nur die bestehende Mitgliedschaft. BTW: bei uns in Rhld-Pf. bekommen die Schützen diese Schreiben von der Behörde und gehen damit zum Verein. Da wird ausschließlich die Mitgliedschaft abgefragt.

 

 

vor 13 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

In diesem Fall bestünde ja entweder die Option, als Einzelmitglied in den BDS (LV1) einzutreten, oder eben, mich einfach zu 18 "Pflichtterminen" beim Verein blicken zu lassen ... aber eigentlich habe ich ganz gut gelebt mit der aktuellen Situation. :) Wie ist Eure Einschätzung?

Warum nicht Einzelmitglied? Dein Verein wird dir ohne die Teilnahme am Training ... und bei bestehenden Differenzen ... evtl. die Vorbereitung der Befürwortungen verweigern. Dabei muss bestätigt werden, dass du "... im Verein den Schießsport betreibst ...". Als Einzelmitglied bestätigst das selbst. Du hättest also zumindest auf Grund deiner Zeilen hier keinen Nachteil, Einzelmitglied zu sein. Warum bist noch da? Du musst in keinem Verein sein, du musst in einem Schießsportverband sein.

 

 

vor 13 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

....  wenn ich jährlich im Schnitt 100 Einträge im Schießbuch + Wettkampfeilnahmen nachweisen kann ...

Bei den Einträgen im Schießbuch achte ich immer wieder darauf, mir "Fremdunterschriften" zu holen. Auch wenn gleich die Einwände anderer Foristi hier aufschlagen, ich hab keine Lust, mit einer Behörde zu diskutieren oder Unterlagen nachzuliefern. 20 Einträge im Jahr, meist von Dritten unterschrieben ... auch wenn ich über 100 mal schießen gehe.

 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Bei den Erben hat die Neuregelung ab 2008 sicher zu einer massiven Senkung geführt.

Altbesitzer werden naturgemäß auch immer weniger.

Bei Sportschützen+Jägern ging es bislang (seit Verfügbarkeit des NWR) noch nicht so runter

Den massiven Anstieg der Inhaber Kleiner Waffenscheine darf man aber auch nicht vergessen. Unterm Strich steigt die Anzahl der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse insbesondere deshalb mit Sicherheit.

  • 4 Jahre später...
Geschrieben

Ich greife das Thema nochmal auf, weil bei uns (Reservisten) mieten wir uns immer einen Tag in einem Schützenverein ein. Da gibt es dann nichts nachzuholen, wenn man an dem Termin erkrankt ist. Gibt es dafür eine Regel, wie damit umgegangen wird bezüglich dem Bedürfnis für die WBK - oder muss ich eventuell noch 7 Monate drauf packen für die 18 Monate komplett?

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Hypnodoc:

Ich greife das Thema nochmal auf, weil bei uns (Reservisten) mieten wir uns immer einen Tag in einem Schützenverein ein. Da gibt es dann nichts nachzuholen, wenn man an dem Termin erkrankt ist. Gibt es dafür eine Regel, wie damit umgegangen wird bezüglich dem Bedürfnis für die WBK - oder muss ich eventuell noch 7 Monate drauf packen für die 18 Monate komplett?

 

Das kommt drauf an ob es und Bestand oder Erwerb , bzw. Grundkotigent oder Überkontigent  geht

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Hypnodoc:

Ich greife das Thema nochmal auf, weil bei uns (Reservisten) mieten wir uns immer einen Tag in einem Schützenverein ein. Da gibt es dann nichts nachzuholen, wenn man an dem Termin erkrankt ist.

 

Keine Möglichkeit, das Training auf einem anderen Schießstand (Zweitverein, kommerzielle Anlage) nachzuholen?

Geschrieben
Am 3.9.2019 um 20:06 schrieb Schwarzwälder:

.. 

In Zukunft geht es dann Sportschützen via Bedürfnisüberprüfungsknute massivst an den Kragen: Die EU will regelmäßige Überprüfungen und was genau wie dabei überprüft wird, willst Du ja den Gerichten überlassen. Dann kann ja nix schiefgehen!

..

 

Bitte lasst euch von den Politikern, Verbände und Juristen nicht solch einen Blödsinn einreden. 

 

Die EU kannte bis 2017 überhaupt keine Bedürfnisprüfung! Dort gab es nur die Prüfung der Zuverlässigkeit und die Pflicht, bei Kategorie B Waffen darauf zu achten, dass diese nicht "gehortet" werden. 

 

Die EU hat 2017 erstmalig die Bedürfnisprüfung eingeführt, aber nur für die sportlichen Ausnahmen der Kategorie A-Waffen (größeres Magazin bei Zentralfeuerwaffen). Ansonsten hat die EU das verlangt, was wir schon machen:  regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit.

 

Die deutsche Brille hat bei Politikern, Verbände und Juristen dazu geführt, aus regelmäßiger Überprüfung (der Zuverlässigkeit) eine regelmäßige Bedürfnisprüfung zu machen. Und dann wurden noch die Kontingente für Kategorie C-Waffen eingeschränkt auf 10 Stück. 

 

Lasst euch nicht ein X für ein U vormachen. Das waren die Seehofer, BMI, SPD, DSB & Co, aber nicht die EU.
Warum? Weil sie a) verschärfen wollen und b) nicht durchblicken bzw. c) es nicht schaffen, in die Zukunft zu schauen.

 

 

 

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Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Hypnodoc:

Ich greife das Thema nochmal auf, weil bei uns (Reservisten) mieten wir uns immer einen Tag in einem Schützenverein ein. Da gibt es dann nichts nachzuholen, wenn man an dem Termin erkrankt ist. Gibt es dafür eine Regel, wie damit umgegangen wird bezüglich dem Bedürfnis für die WBK - oder muss ich eventuell noch 7 Monate drauf packen für die 18 Monate komplett?

 

 

Bei Regelmäßigkeit geht es um ein Jahr, in dem man jeden Monat einmal schießen war, alternativ 18x im Jahr (an mehreren Terminen), nicht um 18 Monate. Ist dämlich, könnt ich euch mein DSB-Landesverband in Hessen bedanken, der seine Schießstände voll haben wollte und genau diese Regel eingeführt hatte, als im Gesetz noch "regelmäßig" stand.

 

Ja, es war vor 2009 angedacht, Sportschießen als Hobby anzusehen. Aber wie ihr merkt, wird jedes Jahr - u.a. durch Gerichtsentscheidungen bei falscher Interpretation - eine Schippe raufgepackt.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Katja Triebel:

Ja, es war vor 2009 angedacht, Sportschießen als Hobby anzusehen. Aber wie ihr merkt, wird jedes Jahr - u.a. durch Gerichtsentscheidungen bei falscher Interpretation - eine Schippe raufgepackt.

 

Auf die Weise wird es vom Hobby allmählich, bzw. zumindest partiell, zur "zu erfüllenden Pflicht". 

Das Schießen orientiert sich nicht mehr so an den persönlichen Präferenzen, sondern dem Bedürfniserhalt.

 

Gewollt ist schlicht Abschmelzung der Bestände, durch Vergrämung via Erhöhen des Aufwandes.

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