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markusjungle

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Alle Inhalte von markusjungle

  1. Da muss ich zurückrudern, nur bei Antrag einer neuen WBK bzw. Voreintrag
  2. Das stimmt nicht so ganz. Bzw. wird es anders gehandhabt. Bei uns bekomme ich das Schreiben von der Behörde, das ich bescheinigen soll, dass der Schütze Vereinsmitglied ist. Einen Nachweis, dass er Regelmäßig Schießt muss er selber anhand seiner Schießbücher nachweisen. Dass ist seit ca´. 2 Jahren so, vorher sollten wir auch die Regelmäßigkeit prüfen und bestätigen. Die Jetzige Regelung finde ich sehr gut, da ist jeder für sich verantwortlich. Und die Sportordnung schreibt ein führen des Schießbuchs vor
  3. Es kurzes Telefonat mit meiner zuständigen Behörde schafft Klarheit. Ich denke mal wenn man den Ausfall vernünftig und sachlich begründen kann, sollte es keine Probleme geben. Der Sportschütze ist ja weiter im Verein und wird nach seiner Genesung den Schießsport weiterführen. Es kann sein, dass er dann nochmal nach einem Jahr seine Unterlagen einreichen muss. Eine genau VWV gibt es da nicht, dass liegt im ermessen der Behörde. Und wie ein Handgunner schon schrieb, sollten die Termine für einen Sportschützen kein Problem sein.
  4. Jahrzehntes langes Mitglied, WBK seit 15 Jahren.
  5. Guten Tag Ich hab da mal ne Frage zur Überprüfung der Regelmäßigkeit. Ein Mitglied im Verein ist erkrankt und macht sich Sorgen über seine Regelmäßigkeit. Er wird ca. 3 Monate ausfallen und kann nicht am Schießtraining teilnehmen. Kann also nicht seine Gesetzlich geforderte Regelmäßigkeit nicht nachkommen. Gibt es da im Krankheitsfall Ausnahmen? Wie ist das vom Gesetz geregelt?
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