Guest Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Sachen gibt es ……... Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
witog Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Wieso nicht ? Unseren Erben sind evtl. froh das das ihnen geholfen wird ! witog 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 @witog richtig! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Und bei egun gibts immer mal wieder auch Schnäppchen bei ihnen zu machen. 1 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
rwlturtle Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Habe selbst schon öfters da gekauft. Empfehlung. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Ich kenne einen der Beiden schon seit fast 30 Jahren! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
mühli Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Hoffentlich können die zwei Brüder dies auch noch in 5 Jahren oder 10 Jahren plus machen bzw. herrscht dann kein komplettes Waffenerwerbs und Besitzverbot? 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Das weiß man nicht. Wenn das Mistrauen gegenüber dem Bürger durch einzelne Legalwaffenbesitzer größer wird, dann wäre dies die Konsequenz! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 Durch einzelne Politiker wäre korrekter formuliert 2 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 31, 2019 Share Posted August 31, 2019 @Gruger und einzelne Politiker! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Roter-Baron Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 ich habe mir jetzt das Video auch angeschaut. Das Video finde ich sehr gut gemacht, die Jungs kommen echt sympatisch rüber, wie ich finde. Das die sich aufopfern und akribisch die Nachlässe auflösen ist ok. Wie man sieht sind viele Ehefrauen nach dem Tod ihres Partners manchmal echt damit überfordert, wenn sie sehen, was der liebe Ehemann, ein Leben lang so alles gehortet hat ....... Und dann kommen kompetente Leute und erlösen sie von den Altlasten. Dass der Aufwand sich auch lohnen muss, ist auch klar, denn sonst könnten sie gleich einen anderen Beruf ausüben. Nochmals : gut gemachter Beitrag . Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Harry Callahan Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 Und seit wann benötigt man eine Handelslizenz um privat Waffen zu verkaufen??? 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Janzfan Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 Gibts keine Erben-WBK mehr ? 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
German Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 Bekommt die jeder (oder ist die doch noch an gewisse Bedingungen geknüpft)? Und will die jeder? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 Versuch einer Antwort: Die nun deutlich verschärften Bedingungen für das Erben von erlaubnispflichtigen Schusswaffen sind so hoch gehängt bzw so gestaltet, dass viele Erben nicht mehr "wollen"... 5 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Valdez Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 Ich habe vor kurzem "GEEERBT" das war ob der Wahrnehmungen der SB Bienen nicht gaaaaanz so reibungslos.............und das in BY. Waffen + Bürger ist mittlerweile in Bayern nicht mehr sooooo gerne gesehen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 vor 51 Minuten schrieb Valdez: Ich habe vor kurzem "GEEERBT" das war ob der Wahrnehmungen der SB Bienen nicht gaaaaanz so reibungslos.............und das in BY. Und.... bei einem ohnehin Berechtigten/WBK-Inhaber. Da sollte es ja eigentlich gar kein Problem oder keine großen Fragen geben. Das Theater bzw. die Anforderungen, die dann erst die Nicht-WBK-Inhaber unter den Erben haben, sind ja bekannt. Dass da die meisten Erbwaffen an Händler oder in den Schrott gehen, und eben nicht beim (vom Verstorbenen so bedachten) Erben bleiben, ist auch klar. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 vor 8 Minuten schrieb karlyman: und eben nicht beim (vom Verstorbenen so bedachten) Erben bleiben, ist auch klar. Diesen Erben wünsche ich viel schlechte Träume! Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 Versetze dich mal in die Lage des Erben, der mangels eigenem JS/WBK 15 jagdliche Langwaffen sowie einen Revolver des Großvaters, der sie ihm vererbte, alle blockieren lassen soll. Sehr teure "Briefbeschwerer", muss man da leider sagen... Und genau das ist die Vergrämungsstrategie, um Mißbrauchs-"Sicherheit" ging es da nicht wirklich. 1 7 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Josef Maier Posted September 1, 2019 Share Posted September 1, 2019 vor einer Stunde schrieb Valdez: ... nicht gaaaaanz so reibungslos.............und das in BY. Von mir begleiteter Erbfall in BY, ausreichender Tresor bereits vorhanden: Erst redete sich der SB den Mund fusselig um der Witwe das Erinnerungsstück aus Familienbesitz - deliktisch und vom Wert eher ziemlich für den (_:_) - madig zu reden. Dann wurde auf Blockierpflicht verwiesen. Ging aber nicht Dann sollte ein örtlicher (!) Händler bescheinigen daß es kein Blockiersystem gibt 1 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Janzfan Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 Wieviele Stücke kann man eigentlich erben ? Auch im Anbetracht bei so einem Beispiel; Wo der Waffenraum schon vorhanden ist ? Andere Frage zum Video: Bei dem verstorbenen Händler seinem Lager ist da blos eine olle B-Tür (?) direkt als bewitterte Außentür (nichtmal Vordach vorhanden ?) verbaut ? Scheint ja dem Gesetz Genüge zu tun (/ getan zu haben; von wann ist der Beitrag ?); aber was ist mit der technischen Seite ? Sind solche Türen für Frost & Schlagregen vorgesehen ? Hatte einen solch einfachen Türtyp so verbaut noch nicht gesehen. Hatte deswegen mal mit einem Hersteller über Archivraumtüren (nach innen öffnend) als bewitterte Außentür aus Edelstahl gesprochen. Ginge dann auch um Isolierung; die eventuellem Brandschutzbedarf & der Sicherheisstufe etgegensteht...? Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
German Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 (edited) vor 17 Minuten schrieb Pi9mm: Wieviele Stücke kann man eigentlich erben ? Im Gesetz findet sich keine Grenze. vor 17 Minuten schrieb Pi9mm: Auch im Anbetracht bei so einem Beispiel; Wo der Waffenraum schon vorhanden ist ? Sofern die Waffen legal besessen und legal gelagert wurden, sollte bei einer Erbschaft geeignete Aufbewahrung ja bereits vorhanden sein. Bei einem Waffenraum besteht halt das Problem, dass der nicht einfach mal zum Erben umgezogen werden kann. Von der Erfüllung der Aufbewahrungsvorschriften ist ein Erbe nicht ausgenommen, hier muss also eine entsprechend zulässige Lösung gefunden werden. vor 17 Minuten schrieb Pi9mm: von wann ist der Beitrag ? Landesschau Rheinland-Pfalz - SWR Published on Aug 26, 2019 Dürfte also in den letzten 1-2 Jahren gedreht worden sein. Edited September 2, 2019 by German 1 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Janzfan Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 vor 3 Minuten schrieb German: Bei einem Waffenraum besteht halt das Problem, dass der nicht einfach mal zum Erben umgezogen werden kann. Wenn man (wie die Witwe ?) auf dem Grundstück mit den Geschäftsräumen wohnt (oder auch noch Kinder; die wieder erben können; dort wohnen; oder wieder hinziehen...); müßte es dann gehen. Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted September 2, 2019 Share Posted September 2, 2019 03:15 min ff: Zitat Reporter: Kann die (gemeint ist die Witwe) das denn nicht selber verkaufen? Der Waffenverwerter: Nein! Die hat gar keine Waffenhandelsgenehmigung. Die dürfen den Bestand nicht selber vermarkten. Sonst kommen die 2 ja wirklich recht sympathisch rüber. Aber an der Stelle kann man erahnen, wie die Branche auch Druck ausübt. Die Erben werden in ihrer Trauerphase vom Amt/Behörde einerseits und von manchen Waffenverwertern andererseits massiv unter Druck gesetzt. Sie sollen schnell, schnell alles aufgeben, haben oft keine Ahnung und geben die Waffen weit, weit unter Wert ab. Die Alternative selber verkaufen wird ja als nicht existent hingestellt. Und ganz klar: Die Muni dürfen sie sowieso nicht behalten - also gleich mal bitte mitverschenken... Mit jedem Erbfall wird der Kreis der Legalwaffenbesitzer kleiner - zu unser aller Schaden. Das müsste aber nicht sein. Wenn man die Erben auf Ihr Erbenprivileg hinweisen würde, auf den wahren Wert der Waffen und die Möglichkeit, sich eben doch ein Bedürfnis zu verschaffen, wäre oftmals allen geholfen. Und bevor viele Waffen über den Waffenverwerter im Schredder landen, wäre ggf. auch ein Verschenken im Verein oder als Vereinswaffe für Einsteiger eine super Option. Gerade auch Munitionsreste könnten in Schützenvereinen idealer Absatz sein - zum Training für Neueinsteiger! Insofern sehe ich diese Branche kritisch. Allerdings finde ich, dass auch jeder LWB hier Vorsorge treffen kann, damit seine Waffenbestände und Munition auch mal in die richtigen Hände kommen. 2 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
HBM Posted September 3, 2019 Share Posted September 3, 2019 vor 11 Stunden schrieb Schwarzwälder: Sonst kommen die 2 ja wirklich recht sympathisch rüber. Aber an der Stelle kann man erahnen, wie die Branche auch Druck ausübt. Die Erben werden in ihrer Trauerphase vom Amt/Behörde einerseits und von manchen Waffenverwertern andererseits massiv unter Druck gesetzt. Es geht bei der von Dir zitierten Stelle im Video darum, dass eine Witwe den Waffenhandel Ihres Mannes erbt und bei Waffen in einem Waffenhandelsbuch erbt. Gilt in so einem Fall das „Erbenprivileg“ von der Blockierpflicht für mehrere 100 Waffen ganz abgesehen überhaupt? 2 Quote Link to comment Share on other sites More sharing options...
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