Zum Inhalt springen
IGNORED

Reichsbürger/Waffenbesitzer


Rubberduck70

Empfohlene Beiträge

vor 7 Stunden schrieb Creeper45:

Kannst du Strom sehen? Oder die Luft die du atmest, sehen oder anfassen? Da wirds komisch oder? Ich weiß aber was du meinst ;)

Ein schlechter Vergleich.

 

Probiere doch mal einen Föhn zu betreiben,  der nicht an einer Steckdose angeschlossen ist. Dann siehst du den Strom zwar auch nicht aber die Folgen seines Fehlens.

 

Und Luft kannst du sehen, z.B.im Sommer durchs ZF, und fühlen, z.B. als Wind.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du weißt aber worauf ich hinauswollte. 

Es wird noch einiges entdeckt werden, oder besser wiederentdeckt. 

Und was Politik angeht, da darf man nicht mal das glauben was man sieht, denn das ist nur die Show für uns...da wird so einiges relotiert...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wer die Waffe in der Hand hält, macht auch die Gesetze.

Er bestimmt auch darüber, wer oder was "Staat" ist!

Und jetzt macht euch mal Gedanken, warum unsere derzeitige Regierung so erpicht darauf ist, das Volk zu entwaffnen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb götz:

...

Und jetzt macht euch mal Gedanken, warum unsere derzeitige Regierung so erpicht darauf ist, das Volk zu entwaffnen...

Ist man da wirklich erpicht? Bei den illegalen tut man gar nix und den legalen könnte man auch wesentlich mehr Hindernisse in den Weg legen wenn man wollte. Von entwaffnen kann man da also nicht reden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb cartridgemaster:

... geldgierige Wirtschaftsprofiteure ...

Jetzt, wo sie auf dem Schiff alleine sind .... hüstel .... wer weiß, vielleicht nicht nur dass ...

Bearbeitet von cartridgemaster
überflüssiges Vollzitat entfernt - letzte WARNUNG!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Hunter375:

Ist man da wirklich erpicht? Bei den illegalen tut man gar nix und den legalen könnte man auch wesentlich mehr Hindernisse in den Weg legen wenn man wollte. Von entwaffnen kann man da also nicht reden.

Naja,

 

ich denke eher das die amtierenden Politiker einfach die Salamataktik verwenden. Und viele Legalwaffenbesitzer verhalten sich leider wie der Frosch im Kochtopf bzw. handeln nach dem St. Florian Prinzip...

 

Wenn es zu einer Grün geführten Regierung kommt, oder die als Juniorpartner mit der Union regieren wird es offensichtlicher werden. Fr. Dr. Mihalic wetzt im Hintergrund bestimmt

schon ihre Messer um den legalen Waffenbesitz zu beschneiden. Man sollte diese Person nicht unterschätzen.

 

Und die Illegalen.... sind schwerer zu greifen.... also nimmt man sich uns vor um dem Bürger zu suggerieren man macht was für die "innere" Sicherheit...

Bearbeitet von Shadow
Rechtschreibung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Shadow:

Naja, ...

Ich halte das zum großen Teil auch für reine symbolpolitik, wie damals mit den sogenannten "Kampfhunden" über die heute keiner mehr spricht. Eigentlich das einzige was die grünen und ihre ähnlich gepolten Mitstreiter in anderen Parteien können. "Schaut her, wir tun was für die Sicherheit"  Wie war das doch gleich mit den augenscheinlich einfachen aber wirkungslosen Löszngen? Populismus? In Regierungsverantwortung müssten die Grünen ganz schön Abstriche machen, bei ihren undurchführbaren und untauglichen Klima und Energiespinnereien. Um bei der Parteibasis nicht völlig den Rückhalt zu verlieren müssen sie aber irgendwas durchbringen. Möglicherweise im Bereich Waffenrecht. Für uns in jedem Fall blöd. Besser wäre, dem Wahlvolk würde rechtzeitig klar, was Grüne in der Regierung ihrem Geldbeutel antun könnten und die Regierungsbeteiligung fällt dann aus. Bis 2021 könnte das gehen, bei vorgezogenen Neuwahlen wirds eng. 

Bearbeitet von cartridgemaster
überflüssiges Vollzitat entfernt - erste WARNUNG!
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb EkelAlfred:

Genderismus oder was?

Nee, "Polizeiwissenschaft". Ist auf ähnlichem Niveau.

Besser Sie wäre Darstellerin geblieben. Die "Filmchen"
muss man sich nämlich nicht ansehen ;)
Den Müll den Sie jetzt fabriziert kann man nicht ertragen.

 

Bearbeitet von WOF
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 26.8.2019 um 14:52 schrieb EzLord:

.

 

Niemand klärt darüber auf, wer ein Reichsbürger ist. Verfassungsschutz und Polizei, Medien und Regierungen haben völlig andere Einschätzungen ab wann jemand ein Reichsbürger ist. Auch kann niemand sagen, was genau denn einen Reichsbürger gefährlicher macht als irgendeinen x-beliebigen Idioten.

 

...

 

Selbstverständlich haben die Gerichte dazu eine exakte Definition:

 

Zitat

„Personen, die der sog. „Reichsbürgerbewegung“ zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, sind waffenrechtlich unzuverlässig. Der Verfassungsschutzbericht 2016 des Bundes (S. 90) definiert „Reichsbürger“ als eine organisatorisch wie ideologisch äußerst heterogene Szene, der jedoch die fundamentale Ablehnung des Staates, seiner Repräsentanten sowie der gesamten Rechtsordnung gemein ist. Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2016 (S. 180 ff.) sind „Reichsbürger“ Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven mit unterschiedlichen Begründungen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen. Den Vertretern des Staates sprechen sie die Legitimation ab oder definieren sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Sie berufen sich in unterschiedlichster Form auf den Fortbestand des Deutschen Reiches. „Reichsbürger“ behaupten, Deutschland habe keine gültige Verfassung und sei damit als Staat nicht existent, oder das Grundgesetz habe mit der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verloren. Daher fühlen sich „Reichsbürger“ auch nicht verpflichtet, den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen Folge zu leisten. Die „Reichsbürgerbewegung“ wird als sicherheitsgefährdende Bestrebung eingestuft. Die „Reichsbürgerideologie“ insgesamt ist geeignet, Personen in ein geschlossenes verschwörungstheoretisches Weltbild zu verstricken, in dem aus Staatsverdrossenheit Staatshass werden kann. Dies kann Grundlage für Radikalisierungsprozesse sein (Verfassungsschutzbericht Bayern 2016, S. 185). Wer der Ideologie der „Reichsbürgerbewegung“ folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkennt, gibt Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird. Dies gilt für den Umgang mit Waffen ebenso wie für die Pflicht zur sicheren Waffenaufbewahrung, die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition, die Pflicht zu gewährleisten, dass andere Personen keinen Zugriff haben können, sowie die strikten Vorgaben zum Schießen mit Waffen im Besonderen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a bis c WaffG). Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. „Reichsbürgerbewegung“ zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 – 21 CS 17.1339 – juris Rn. 13 ff. m.w.N.; B.v. 25.1.2018 – 21 CS 17.2310 – juris Rn. 14 ff.).“

 

VG München, Beschluss v. 7. 5.2018 – M 7 S 18.970

 

 

Am 26.8.2019 um 14:52 schrieb EzLord:

Auch kann niemand sagen, was genau denn einen Reichsbürger gefährlicher macht als irgendeinen x-beliebigen Idioten.

 

In der Tat sind Reichsbürger überdurchschnittlich gefährlich aufgrund ihrer Ideologie. Besonders kraß dokumentiert durch die Schießereien von Reuden und Georgensgmünd im August und Oktober 2016. Georgensgmünd ging bekanntlich für einen Polizisten tödlich aus.

 

Aber täglich zeigen sie ihre Aggressivität:

 

Möglicherweise Plan eines Anschlags:
https://www.bild.de/bild-plus/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/duisburg-plante-reichsbuerger-anschlag-auf-einkaufszentrum-63780970,view=conversionToLogin.bild.html

 

 

Hartmut-Peter Fallenstein: Bei einer Durchsuchung im Dezember 2016 hatten Polizisten in der Wohnung des Mannes in Sandhausen mehrere Waffen gefunden. Darunter war eine Armbrust. Er wurde deshalb 2017 vom Amtsgericht Heidelberg zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Im Jahr darauf beleidigte er beim Prozess einen Beamten und musste deshalb eine weitere Geldstrafe zahlen.
https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-amtsgericht-heidelberg-frueherer-buergermeisterkandidat-hartmut-f-hetzte-_arid,456880.html

 

 

Beleidigungen, unerlaubtes Filmen, Polizisten verletzt:
https://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Reichsbuerger-verletzt-Polizisten-in-Demmin

 

 

Am Mittwochvormittag nahmen Beamte der Kriminalpolizei Kaiserslautern den 52-Jährigen in seiner Wohnung fest. Dabei zeigte sich der Mann erneut gewalttätig. Er bedrohte die Einsatzkräfte mit einem Beil. Die Polizisten setzten Pfefferspray ein. Erst als sie den Schusswaffengebrauch androhten, legte der 52-Jährige das Beil weg.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117683/4326733

 

 

und so weiter.

 

Wie wir aber alle aus der Sachkunde wissen, können wir alle entwaffnet werden, wenn wir gar nicht gefährlich sind oder wenn wir gar nicht gegen ein Gesetz verstoßen haben.

 

Wer die Grundordnung dieses Landes ablehnt, kann von diesem Land auch keine waffenrechtliche Erlaubnis haben.

 

Wie wir auch alle wissen wurde der § 5 WaffG im Hinblick auf die RD zum 7.7. 2017 eigens verschärft und lautet seitdem:

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,
1.
die rechtskräftig verurteilt worden sind
a)
wegen eines Verbrechens oder
b)
wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
a)
Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
b)
mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,
c)
Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,
1.
a)
die wegen einer vorsätzlichen Straftat,
b)
die wegen einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat,
c)
die wegen einer Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz
zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe, Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind oder bei denen die Verhängung von Jugendstrafe ausgesetzt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2.
die Mitglied
a)
in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder
b)
in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht nach § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt hat,
waren, wenn seit der Beendigung der Mitgliedschaft zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
3.
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a)
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b)
gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
c)
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
4.
die innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam waren,
5.
die wiederholt oder gröblich gegen die Vorschriften eines der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Gesetze verstoßen haben.
(3) In die Frist nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Betroffene auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.
(5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen:
1.
die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister;
2.
die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister hinsichtlich der in Absatz 2 Nr. 1 genannten Straftaten;
3.
die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung nach Absatz 2 Nr. 4 ein.
Die nach Satz 1 Nr. 2 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für den Zweck der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung verwendet werden.

 

Sowohl Wolfgang Plan wie auch Karl Dettmer (andere auch) verwahrten ihre Waffen und Munition nicht ordnungsgemäß. Sie erfüllten daher sämtliche Vorbehalte gegenüber den RD.

 

Diese Tatsachen gefallen nicht jedem.

 

Aber darauf kommt es bekanntlich nicht an.

 

Hoffe, ich konnte wieder helfen!  :hi:

 

.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Bei einer Stimmenverteilung 17% Union u. 24% GRÜN bleibt die Frage: wer ist der sog. "Junior-Partner" ?

 

CM

 

ich zitiere mich mal selber... ?

 

"Wenn es zu einer Grün geführten Regierung kommt, oder die als Juniorpartner mit der Union"

 

 

Beides nicht erstrebenswert... weder vom Waffenrecht noch Gesellschaftlich

Bearbeitet von Shadow
Ergänzung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lasst jetzt mal den heletz in Ruhe.

Er hat sich in der letzten Zeit sehr zurückgehalten.

Seinem Posting oben habe ich ein "gefällt mir" gegeben, denn:

 

- Es griff einen zur Debatte stehenden Sachverhalt auf

- Es klärte den Sachverhalt mit Belegen

- Die Formatierung war tadellos

- Es enthielt kein bissiges, ideologisches Gegeifere

 

Top!

 

  • Gefällt mir 6
  • Wichtig 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.