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IGNORED

Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!


Sgt.Tackleberry

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vor 41 Minuten schrieb knight:

Das einzig richtige ist, dass der Vebrand das Training bescheinigt und der Verband - wenn er das für notwendig hält - selbst Regeln dafür aufstellt.

......Das reichte der Behörde aber nicht, weil die Platzierung "zu weit hinten" war.

Die VEREINSbescheinigung bei begründeten Zweifeln hat sich bewährt. Deswegen wird verschärft. Wie bei den Tresoren. Läuft.

Daß einer sich mit nicht nachgewiesener Anzahl von Trainings auf eine DM qualifiziert ist zu wenig, aha. In Zukunft müssen wir also viel und oft schießen. Da wird dann kommen: Die ballern doch nur sinnlos, warum ist nicht jedermann auf der Deutschen? Läuft.

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„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“

Zu einem Rechtsstaat gehören also:[8]

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsstaat

 

 

 

Na, passt doch.

 

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vor 32 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ich bettle doch nicht um Verschärfungen. Es gibt Rechtssprechungen, die für die Verschärfungen verantwortlich sind. 

Und die Verbände sollen jetzt tatenlos zusehen, wie diese Urteile zur "ständigen Rechtssprechung" erhoben werden? 

Da wiederum bin ich 100% anderer Meinung. 

 

Dass die Gerichte selbst jemanden, der regelmäßig auf Deutschen Meisterschaften mitschiesst, den Sportschützen Status absprechen, wie Du hier ausführt, zeigt doch, dass die vor nichts Halt machen. Lieber klare gesetzliche Regelungen als Freiwild vor Gericht! 

Eine Klarstellung will ich auch. Nur eben in die Richtung, dass die Verbände bestimmen, was ein Training ist bzw. was nicht und eben nicht das Ministerium. Wenn das Ministerium das festlegt kommt garaniert nichts dabei raus, was dich in irgendeiner Form zufriedenstellen wird. Wie kann man nach all den Shows, die da in den letzten Jahrem abgezogen wurden, nur annähernd sowas glauben?

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vor 4 Stunden schrieb Fyodor:

Machen sie ja gerade: 18 x Training / (Waffe x Jahr). Wer also eine KK-SpoPi, ein KK-EL-Gewehr und das "Grundkontingent" auf Grün hat, muß allein zum Erhalt des Bedürfnisses dieser 7 Waffen 126 Trainingstermine nachweisen. Also mehr als 2 pro Woche. Wer Schießsport als Breitensport betreibt, und über das Grundkontingent kommt, hat so keine Chance mehr. Ich müßte 450 Termine nachweisen. Mit fast 90 Wettkampfurkunden (davon ca. 30 in den Top 3) pro Jahr bin ich zwar engagierter Breitensportler, aber halt noch meilenweit entfernt von den geforderten 450.

 

 

Das hiesse in deinem Fall, du müsstest deinen Bestand reduzieren. Direkter gesagt einen Teil deiner Waffen verkaufen, sofern ich dies richtig verstanden habe. 

 

P.S: Sehe gerade, Frage wurde indirekt schon von WO-User karlyman beantwortet, entschuldigung. Man wird quasi bestraft, hat man in den letzten 1-9 Jahren überdurchschnittlich viele Waffen auf grüner WBK erworben und schiesst sie auch dementsprechend. Das heisst also, begeisterte und enthusiastische Sportschützen mit einer breiten Waffenauswahl, werden zukünftig schlechter gestellt als der "Hobbyschütze," der vielleicht nur eine KK-Pistole und/oder einen Grosskaliberrevolver sein Eigen nennt. Irgendwie verrückt das ganze, aber scheint wirklich System dahinter zu haben.

Bearbeitet von mühli
Ergänzung
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vor 2 Stunden schrieb knight:

Zu

Und zu

Das finde ich überhaupt nicht! Da bin ich 100% konträrer Meinung. Bei so einer Forderung knallen im Ministerium doch die Sektkorken: "Sportschützen betteln um Verschärfungen!"

 

Das einzig richtige ist, dass der Vebrand das Training bescheinigt und der Verband - wenn er das für notwendig hält - selbst Regeln dafür aufstellt. Wenn das Ministerium das tut, gehen die doch mit dem Vorschlag von 4 Stunden je Waffe ins Rennen und hinterher sind alle froh, wenn auf eine Stunde runter gehandelt wurde, denn es hätte ja schlimmer kommen können. Also ist die eine Stunde dann ein Erfolg.

 

Wie kann man nur freiwillig so eine Flanke öffnen?

 

Und zu dem Fall selbst: Wie will man denn nachweisen, dass einer, der an vier Tagen die Woche Schießleitung macht, nicht auch selbst geschossen hat? Richtig. Gar nicht. Alle zwei Wochen würde ja für 18 Mal im Jahr locker reichen. Und die Behörde hat das einfach umgedreht und gesagt: Weiß du doch nach, dass du geschossen hast. Das kann der aber genauso wenig. Seine jahrelange Teilnahme an der DM konnte er nachweisen. Das reichte der Behörde aber nicht, weil die Platzierung "zu weit hinten" war.

Naja, wie ich am Samstag in PB bei FA Shoot mitbekommen habe, richtete sich das ganze Thema in erster Linie gegen einen Verein, der in vergangenen Zeiten schon sehr negativ aufgefallen war. Ob das tatsächlich so war, kann ich nicht bestätigen.

 

Ich weis nur, dass es zwei Urteile gibt, nach denen sich keine der hessischen Waffenbehörden, außer Kreis OF richten werden. Müssen sie auch nicht!

 

Im einen Urteil, das erste, wurde gesagt, 12/18er im Jahr mit jeder Waffe um den Nachweis des Bedürfnisses zu erbringen. Im zweiten Urteil, lautete die Formulierung "12/18er Regel im Jahr mit dem Waffentyp..."

 

Die Behörde aber, richtet sich nach dem ersten Urteil und verlangt den Nachweis für jede Waffe.

 

Problematisch bei der Sache ist auch, dass unterschiedliche Behörden, auch andere Bundesländer können sich nach diesem Urteil richten, das "Intensive Training" unetrschiedlich festlegen und definieren. Kreis OF soll da 4 Stunden zugrunde gelegt haben, was utopisch ist.

Selbst die von den Verbänden angesetzten vier Durchgängen je Trainingseinheit/Trainingstermin sind teils schwer hinzubekommen, wenn man mehrere Waffen besitzt. Zumal dann mit keiner der Waffen ein wirklich intensives Training möglich sein würde.

 

Sinvoller, wenn auch oversized, wäre einfach die Anforderung der Wettkampfteilnahme mit allen Waffen, wenn man über den Grundbedarf liegt.

 

Mal ehrlich, meine 08 möchte ich keine 18 mal im Jahr schießen. Immerhin soll sie mir noch so lange wie möglich erhalten bleiben. Auch meinen S&W Mod. 66 (no dash) möchte ich nicht übermäßig schießen. Verwende ihn ´, wie auch die 08 aber jedes Jahr auf den DP LMs in Hessen.

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vor 1 Stunde schrieb gunvlog:

Naja, wie ich am Samstag in PB bei FA Shoot mitbekommen habe, richtete sich das ganze Thema in erster Linie gegen einen Verein, der in vergangenen Zeiten schon sehr negativ aufgefallen war. Ob das tatsächlich so war, kann ich nicht bestätigen.

Ich würde nicht alles glauben, was man in PB bei FA Shoot so mitbekommt.

 

Ich will das alles nicht zu hoch kochen, weil vieles davon Vergangenheit ist und eigentlich alle Betroffenen lieber in die Zukunft schauen wollen. Fakt ist, dass die Behörde gegenüber diesem konkreten Schützen mehrfach daneben gegriffen hat und man jetzt darüber spekulieren kann, was denn die Motivation ist, hier ständig neues auf den Tisch zu legen.

 

Zitat

Problematisch bei der Sache ist auch, dass unterschiedliche Behörden, auch andere Bundesländer können sich nach diesem Urteil richten, das "Intensive Training" unetrschiedlich festlegen und definieren. Kreis OF soll da 4 Stunden zugrunde gelegt haben, was utopisch ist.

Ich habe selbst ein Schreiben dieser Behörde gesehen, in dem diese vier Stunden stehen. Wobei sich anhand der Formulierung auch ergibt, was deren Strategie ist.

 

Zitat

Sinvoller, wenn auch oversized, wäre einfach die Anforderung der Wettkampfteilnahme mit allen Waffen, wenn man über den Grundbedarf liegt.

Sinnvoller als vier Stunden je Waffe wäre das sicher, aber warum soll man selbst mit sowas ins Rennen gehen? Gegenüber dem Status Quo ist auch das eine Verschlechterung. Für noch viel sinnvoller halte ich meinen Vorschlag, dass die Verbände das selbst entscheiden.

 

Zitat

Mal ehrlich, meine 08 möchte ich keine 18 mal im Jahr schießen. Immerhin soll sie mir noch so lange wie möglich erhalten bleiben. Auch meinen S&W Mod. 66 (no dash) möchte ich nicht übermäßig schießen. Verwende ihn ´, wie auch die 08 aber jedes Jahr auf den DP LMs in Hessen.

Alles richtig. Aber mal ehrlich :drinks:: Welches Problem soll denn damit gelöst werden? Was würde denn tatsächlich nicht verhindert, wenn man alles so belassen würde, wie bisher? Welches Verbrechen soll denn mit so einer Regelung tatsächlich verhindert werden? Und wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Wir führen doch die völlig falsche Diskussion. Da werden Ankerpunkte gesetzt und wir diskutieren, wie man das vielleicht nicht ganz so schlimm umsetzen kann und verkaufen diese Salamischeibe auch noch als Erfolg. Dass das überhaupt nicht umgesetzt gehört, weil es einfach nirgends einen sinnvollen Mehrwert bringt, das ist das Thema! Lasst euch doch nicht auf eine falsche Fährte ziehen.

Bearbeitet von knight
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vor 2 Stunden schrieb knight:

Und wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Wir führen doch die völlig falsche Diskussion. Da werden Ankerpunkte gesetzt und wir diskutieren, wie man das vielleicht nicht ganz so schlimm umsetzen kann und verkaufen diese Salamischeibe auch noch als Erfolg. Dass das überhaupt nicht umgesetzt gehört, weil es einfach nirgends einen sinnvollen Mehrwert bringt, das ist das Thema! Lasst euch doch nicht auf eine falsche Fährte ziehen.

Schade das man nur 1x liken kann...

 

1.000%ig !!!

 

😍

 

 

P.S.: Der Trick: Ist ja nur ne Gestezesänderung, quasi Nachbesserung. Da muss man nicht nochmal die Verhältnismäßigkeit abchecken.

Bearbeitet von Kanne81
P.S. hinzugefügt
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vor 3 Stunden schrieb knight:

Ich würde nicht alles glauben, was man in PB bei FA Shoot so mitbekommt.

 

Ich will das alles nicht zu hoch kochen, weil vieles davon Vergangenheit ist und eigentlich alle Betroffenen lieber in die Zukunft schauen wollen. Fakt ist, dass die Behörde gegenüber diesem konkreten Schützen mehrfach daneben gegriffen hat und man jetzt darüber spekulieren kann, was denn die Motivation ist, hier ständig neues auf den Tisch zu legen.

 

Ich habe selbst ein Schreiben dieser Behörde gesehen, in dem diese vier Stunden stehen. Wobei sich anhand der Formulierung auch ergibt, was deren Strategie ist.

 

Sinnvoller als vier Stunden je Waffe wäre das sicher, aber warum soll man selbst mit sowas ins Rennen gehen? Gegenüber dem Status Quo ist auch das eine Verschlechterung. Für noch viel sinnvoller halte ich meinen Vorschlag, dass die Verbände das selbst entscheiden.

 

Alles richtig. Aber mal ehrlich :drinks:: Welches Problem soll denn damit gelöst werden? Was würde denn tatsächlich nicht verhindert, wenn man alles so belassen würde, wie bisher? Welches Verbrechen soll denn mit so einer Regelung tatsächlich verhindert werden? Und wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Wir führen doch die völlig falsche Diskussion. Da werden Ankerpunkte gesetzt und wir diskutieren, wie man das vielleicht nicht ganz so schlimm umsetzen kann und verkaufen diese Salamischeibe auch noch als Erfolg. Dass das überhaupt nicht umgesetzt gehört, weil es einfach nirgends einen sinnvollen Mehrwert bringt, das ist das Thema! Lasst euch doch nicht auf eine falsche Fährte ziehen.

Ich sagte nicht, dass es vom FA Shoot kommt, sondern nur das es mir dort zugetragen wurde...;-)

 

Ich bin gegen jedwede Verschärfnung des Gesetzes, aber wir werden nicht daran vorbeikommen. Die Frage ist nur, wie heftig wird es am Ende für uns werden.

 

Problem sind unter anderen Vereine, die eben seit langen solche behämmerten Regelungen Vereinsintern haben und es noch toll finden, wenn der Gesetzgeber den Quatsch übernimmt.

Das die EU Feuerwaffenrichtlinie wie auch die deutsche Übernahme der diesen in nationales Recht noch nicht mal im Ansatz dazu geeignet ist, oder auch nur darauf abzielt den Terrorismus oder sonstige Straftaten zu verhindern, ist unstrittig.

 

Was Deinen Vorschlag betrifft, genau das haben die Verbände ja gemacht, als sie vorgeschlagen hatten:

In diesem Zusammenhang bitten wir allerdings schon jetzt für die Neufassung der AWaffV
eine Definition für die erforderliche Intensität des Schießens vorzusehen. Bisher gehen auch
hier die behördlichen Anerkenntnisse weit auseinander. Angesichts der Tatsache, dass ein
Sportschütze durchaus an einem Kalendertag vier Wettkämpfe in unterschiedlichen
Wettbewerben zu absolvieren hat und diese sicherlich unzweifelhaft als „intensiv“ angesehen
werden müssen, sollten auch vier Einheiten pro Kalendertag von Seiten der Behörden
anerkannt werden
.“

 

Quelle: 

https://bssb.de/bssb/Waffenrecht/2019/Gemeinsame_Stellungnahme_BVA-anerkannter_SchießsptVbd_zum_3._WaffRÄndG_2019-10-15.pdf

 

Zu finden auf Seite 5

 

Vier Trainingseineiten pro Kalendertag! Das ist für einen Verein, der einen Stand zweimal im Monat für zwei Stunden angemietet hat, nicht realisierbar. Schon gar nicht, um die 12/18 mit allen Waffen zu erfüllen, mit zwei, drei oder vier verschiedenen Waffen je Training.

Mein Vorschlag es über Wettkampfteilnahme zu regeln, ist einfach nur eine Alternative, nicht mehr und  nicht weniger.

Das ganze Thema ist bescheuert und die Politiker wissen das auch, genauso wie sie wissen, dass es alleine schon zeitlich nicht möglich ist, ab vier Waffen die Forderung der Erfüllung der 12/18er Regel mit jeder eingetragenen Waffe hinzubekommen.

 

Ich habe 8 Kurzwaffen, alle bis auf eine werden im Wettkampf, mehrmals im Jahr verwendet, außer die 08, die nur einmal im Jahr zum Wettkampf.

Wenn die Teilnahme am Wettkampf alleine nicht die Erfüllung des Bedürfnisses darstellt, was denn sonst, immerhin ist es ein fester Bestandteil eines jeden Sportes, sich im Wettkampf sportlich mit anderen zu messen.

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vor 10 Stunden schrieb Fyodor:

Machen sie ja gerade: 18 x Training / (Waffe x Jahr). Wer also eine KK-SpoPi, ein KK-EL-Gewehr und das "Grundkontingent" auf Grün hat, muß allein zum Erhalt des Bedürfnisses dieser 7 Waffen 126 Trainingstermine nachweisen. Also mehr als 2 pro Woche. Wer Schießsport als Breitensport betreibt, und über das Grundkontingent kommt, hat so keine Chance mehr. Ich müßte 450 Termine nachweisen. Mit fast 90 Wettkampfurkunden (davon ca. 30 in den Top 3) pro Jahr bin ich zwar engagierter Breitensportler, aber halt noch meilenweit entfernt von den geforderten 450.

 

Aber dem ein oder anderen scheint es so zu gefallen. Möglichst alles Klein-Klein reguliert, damit man nicht in Versuchung kommt selbst den Kopf einzuschalten.

Die Rechnung verstehe ich jetzt aber nicht so recht. Angenommen ich besitze 3 Langwaffen und schieße an 18 Tagen im Jahr jeweils mit allen drei Waffen, dann sind die Anforderungen doch erfüllt. Wer sagt denn, dass das Training dann nur für eine Waffe gilt? Im Prinzip bleibt es doch ähnlich wie vorher, außer dass man jetzt theoretisch zu jedem Training alle Waffen mitschleppen müsste. 

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Dann ist es aber kein Training mehr, sondern schießen um den Auflagen gerecht zu werden.

Ich nehme selbst oft mehrere Waffen mit auf den Stand aber nehme auch nicht selten wieder welche ungeschossen wieder mit heim. Je nach Tagesverfassung reicht entweder die Konzentration nicht mehr oder die Augen brennen schon, dass ein weiteres konzentriertes Training einfach keinen Sinn mehr macht.

Bin meist mind. 2-3x die Woche auf dem Stand aber trotzdem muss ich, wenn die Verschärfung wirklich so kommen sollte, schauen alles unter einen Hut zu bekommen. Manchmal gibt es einen Monat, in dem ich gerade so 1-2 Termine reingedrückt bekomme. Gerade wenn man doch ein paar Waffen mehr wie das Grundkontingent hat, manche nicht auf dem Heimatstand schießen kann und bestimmte einfach nicht so intensiv betreibt wie andere. Mal noch ganz abgesehen davon wie Wechselsysteme behandelt werden sollen. 
Außerdem gibt es noch Haus und Hof zu versorgen, einem Beruf nachzugehen und 3-4 andere Hobbys zu pflegen. 
Ich habe das Schießen nicht immer nur als Jagd nach Urkunden gesehen, sondern auch als schöner Ausgleich. 

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vor 46 Minuten schrieb Fyodor:

und da war im Gespräch bis zu vier Stunden seien erst ernsthaftes Training,

Als lizenzierter und aktiver Leistungssport-Trainer kann ich dir sagen, dass das zwar der feuchten Traum jedes soziopathischen Verbotsfetischisten ist, aber mit "ernsthaftem Training" außerhalb von speziellen Trainingslagern für Kaderschützen bzw. dem bezahlten Training von Berufssportlern nichts gemein hat.

 

Eine Trainingseinheit beträgt in der Regel 45 Minuten (die Länge einer Unterrichtsstunde in der Schule) und in dieser sind durchaus mehrere sich abwechselnde Inhalte sinnvoll und üblich. 

 

Unsere Landeskader-Schützen (und auch die C-Bundeskader) trainieren außerhalb von Trainingslagern, die in den Schulferien stattfinden, nie mehr als 2 Trainingseinheiten (also 1:30 Std.) am Stück!

 

99% der Sportschützen betreiben BREITENSPORT. Haben noch ein Leben (Arbeit, Familie, Freunde, sonstige Freizeit) neben dem Schießen. Wer diese mit voll bezahlten Sportprofis, die ausschließlich in den Bewaffneten Organen dieses Republik angestellt sind, vergleicht, hat entweder einen Harry laufen, oder ist einfach nur ein ... ach, denk´s dir doch selber: "Ist es einfach nur Dummheit oder ist es Bosheit?"

 

Bearbeitet von Sal-Peter
Tippfehler-Beseitigung
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vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

nichts gemein

ICH weiß das.

 

Ich weiß aber auch, daß ein auf 10 Schuß blockiertes 20er oder 30er Magazin kein Stück gefährlicher ist als ein natives 10er, oder 20er, oder 30er, oder 100er-Trommel. Und daß "Würgehölzer" nicht zum würgen, sondern zum schlagen gemacht sind, und daß Wurfsterne aus Zinn Kinderspielzeug sind, und Butterflymesser sehr praktische Taschenmesser.

 

Ich weiß das alles. Darum geht es aber nicht.

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vor 7 Stunden schrieb Markus13:

Dann ist es aber kein Training mehr, sondern schießen um den Auflagen gerecht zu werden.

 

 

So ist es.

4 Stunden trainieren mit einer Waffe ist doch völliger Bullshit.

 

Viele der BDMP Dienstpistolendisziplinen z.B. umfassen lt. Sportordnung ganze 15 Schuss in 15 Minuten (+ 5 Sch. Probe).... genau so wird der Wettkampf durchgeführt.

Und auch wenn ich mehrere Durchläufe mache, und mir daziwschen gut Zeit lasse - was soll ich da mit einer einzigen Waffe 4 Stunden lang trainieren? 

 

Sachfremder Unsinn.

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@Markus13 hat es, s.o., genau auf den Punkt gebracht.

Wenn dieser Bedürfnis-Unsinn so kommt, dann schießen wir künftig nicht mehr für den Trainingserfolg oder aus Spaß an der Freud', sondern nur noch um irrwitzige Bedürfnis-Anforderungen zu erfüllen.

 

Fast schon ein kleiner "Zweitberuf".

Man kann sich gar nicht so viel an den Kopf tippen.... und auch der berühmte "double facepalm" reicht dafür nicht mehr aus.

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vor 13 Stunden schrieb knight:

...Welches Problem soll denn damit gelöst werden? Was würde denn tatsächlich nicht verhindert, wenn man alles so belassen würde, wie bisher? Welches Verbrechen soll denn mit so einer Regelung tatsächlich verhindert werden? Und wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen....

Dein Satz von Montesquieu ist absolut richtig, finde ich super!

Allerdings muss man fairerweise sagen, dass es aus Sicht des Gesetzgebers schon notwendig ist, diese extremen Trainingsvorschriften zum Bedürfniserhalt zu machen:

Der Gesetzgeber will schlicht (und immer wieder in Präambeln klar gesagt): "So wenig Waffen wie möglich im Volk."

Wenn Trainingsvorschriften derart hochgeschraubt werden, dass sich der Legalwaffenbestand mal flugs halbiert, tja... dann ist es eben notwendig, dieses Gesetz zu machen (aus Sicht des Gesetzgebers).

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 8 Stunden schrieb Fyodor:

Das weiß noch niemand, ich gehe vom schlimmsten aus, und da war im Gespräch bis zu vier Stunden seien erst ernsthaftes Training, oder nur eine Trainingseinheit pro Tag.

wenn man zukünftig pro Waffe rechnet, sollte man auch mehrere Trainingseinheiten an einem Tag zulassen. Aber wundern würde es mich nicht.

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Alles richtig. Aber mal ehrlich :drinks:: Welches Problem soll denn damit gelöst werden? Was würde denn tatsächlich nicht verhindert, wenn man alles so belassen würde, wie bisher? Welches Verbrechen soll denn mit so einer Regelung tatsächlich verhindert werden? Und wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. Wir führen doch die völlig falsche Diskussion. Da werden Ankerpunkte gesetzt und wir diskutieren, wie man das vielleicht nicht ganz so schlimm umsetzen kann und verkaufen diese Salamischeibe auch noch als Erfolg. Dass das überhaupt nicht umgesetzt gehört, weil es einfach nirgends einen sinnvollen Mehrwert bringt, das ist das Thema! Lasst euch doch nicht auf eine falsche Fährte ziehen.
Volle Zustimmung. Viele, mit denen ich über die geplanten Verschärfungen geredet habe, fangen fast umgehend an Ausweichstrategien oder Gegenvorschläge zu entwickeln.
Diese Denkmuster müssen unterbrochen werden. Wie Knight schon richtig sagte, es gibt keinen Handlungsbedarf und daher ist auch jede Verschlechterung zum status quo abzulehnen.
Und eigentlich wäre es auch mal Zeit Gegenforderungen zu stellen statt nur zu reagieren.


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vor 26 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Der Gesetzgeber will schlicht (und immer wieder in Präambeln klar gesagt): "So wenig Waffen wie möglich im Volk."

Und mit der Begründung ist m.E. das Waffengesetz nicht rechtmäßig sondern verfassungswidrig.

 

Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“

 

 

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vor 11 Stunden schrieb gunvlog:

Wenn die Teilnahme am Wettkampf alleine nicht die Erfüllung des Bedürfnisses darstellt, was denn sonst, immerhin ist es ein fester Bestandteil eines jeden Sportes, sich im Wettkampf sportlich mit anderen zu messen.

Nach der Logik gibt es Laufschuhe nur noch für Leute, die regelmäßig an Marathons teilnehmen, und Hanteln nur noch für Leute, die an Bodybuilding-Meistenschaften teilnehmen.

Bearbeitet von LTB
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vor 19 Stunden schrieb gunvlog:

Naja, das Problem hierbei liegt bei Kreis Offenbach (Waffenbehörde Kreis OF), die ja die beiden Urteile erstritten hatten.

Sie haben in ihrem Formular/Abschreiben an die Waffenbesitzer einen Nachweis gefordert, in dem der Schütze das regelmäßige, intensive Training mit allen eingetragenen Waffen nachweist.

 

Hier hat die Waffenbehörde Kreis, Gerüchten nach, eine Trainingseinheit von vier Stunden je Termin als Intensives Training angesetzt.

Diesem versuchen die Verbände nun entgegenzuwirken, in dem weniger Interpretationsspielraum im Gesetz gelassen wird.

4 Stinden dauert nicht einmal eine Trainingseinheit im Leistungssportbereich.

Das ist auch garnicht möglich.
Ev. legt man mal einen Trainingsplan eines olympischen Spitzensportlers vor oder holt eine Stellungnahme eines Bundestrainers ein, um diesen Unsinn zu entkräften.

Niemand kann seine Konzentrationsfähigkeit 4h aufrecht erhalten. Ein Hobby mit einem halben Arbeitstag gleichzusetzen ist Unsinn und auch zeitlich nicht zu bewältigen.

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Klar, aber ich bin mir nicht sicher obs nicht doch wieder nur WO-Hysterie ist.
Im Arbeitsschutz gibts vorgelegte Pausen um den Menschen nicht zu überfordern.
Daher kann so eine Idee nicht Realität sein.
Mein Tag hat 24h.

Bei entsprechender Datengrundlage gäbe es ein interessantes Rechenexempel.

1. Verfügbarkeit Schiesstände inkl. tatsächlich möglicher Nutzungszeit

2. Anzahl der Nutzer

3. Reale Nutzungsmöglichkeit (abzgl. Arbeits- und Wegezeit, Urlaub, Krankheit)

4. Zahl der Waffen

5. Geforderte Trainingszeit (nach Anzahl der Trainings und deren Dauer)

 

Das ergibt eine Zahl, welche möglicherweise bereits aufzeigt, dass eine angedachte Verschärfung nicht umsetzbar wäre.

Damit würde das in sich zusammenfallen. Unmögliches kann man schlecht begründen.

 

Gern darf die Bundesregierung aber Gelder zur Verfügung stellen, um die Auflagen der bestehenden Stände zukunftsweisend zu erfüllen und neue Stände in "Problemregionen" bauen.

Bearbeitet von Gast
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vor 5 Minuten schrieb LTB:

Nach der Logik gibt es Laufschuhe nur noch für Leute, die regelmäßig an Marathons teilnehmen, und Hanteln nur noch für Leute, die an Bodybuilding-Meistenschaften teilnehmen.

Und schon geht das wieder los!

 

Also nochmal ganz langsam:

 

Die Regierung fordert: 12/18er Regel auf jede eingetragene Waffe durch intensives Training nachzuweisen, für jede Waffe jedes Jahr

Die Verbände fordern zweierlei: 12/18er Regel auf jede Waffe in drei Jahren nachzuweisen zzgl. den Begriff "Intensives Training" per Gesetz festzulegen. Hier wird in dem Vorschlag der Verbände angeführt: Vier Trainingseinheiten je Trainingstag als Intensives Training anzusetzen

 

Die Variante der Verbände mag schwächer ausfallen, als die Forderung der Regierung, ist aber immernoch problematisch.

 

Daher: Warum das Thema nicht analog dem § 14 Abs.3 auslegen, aber nicht für jede Waffe, sondern das eine Wettkampfteilnahme nachgewiesen werden muss, um den Nachweis der Erhaltung des Bedürfnisses zu bestätigen?

 

Das hat nichts mit Laufschuhen oder Hanteln zu tun, sondern aufzuzeigen, dass es auch andere Optionen gibt.

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