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IGNORED

Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!


Sgt.Tackleberry

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Mal ganz ehrlich. Ich finde 12/18 schon vollkommen überzogen. Wir reden über eine Sportausübung im Freizeitbereich. Das kann rein zum Spaß und ohne jede Ambition erfolgen.
Man hat schon dieses eine Jahr Wartezeit vor der Nase und dann drei Jahre diese recht hohe Zahl. Warum das mindestens montalich erfolgen soll erschließt sich mir nicht.

Ich war in meinem damaligen Arbeitsleben oft genug so lange von der Wohnung abwesend.

Wer viel auf Montage ist, hat da sicher auch andere Vorstellungen zur Machbarkeit.

Dennoch sind Leute die mehrere Monate im Jahr nicht zum Schießen kommen, genauso begeisterte Schießsportler wie andere und gehen in der verfügbaren Zeit nicht mit weniger Freude und Engagement an den Sport heran.

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Dennoch sind Leute die mehrere Monate im Jahr nicht zum Schießen kommen, genauso begeisterte Schießsportler wie andere und gehen in der verfügbaren Zeit nicht mit weniger Freude und Engagement an den Sport heran.

 

Die konnte bislang im Einzelfall ihrer Waffenbehörde darlegen, warum sie eine Weile nicht "konnten".

 

Wie das übrigens gehen soll, wenn dieser Bedürfnis-Wahnsinn "pro Waffe" tatsächlich Gesetz werden sollte, ist mir ein Rätsel.

Schon der wirklich aktive Normalschütze mit einigen Waffen würde das praktisch nicht mehr hinbekommen...

Bei jemandem, den besondere Umstände am Training hindern, ist da dann nicht mal mehr entfernt dran zu denken.

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Es ist ja nun auch kein Einzelfall, dass Leute geschäftsreisend sind, auf Montage oder sonstwie beruflich daheim abwesend.
Viele verdienen ihre Brötchen auch mit mehr als 10h Arbeitszeit am Tag.

Bearbeitet von Gast
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22 hours ago, Waffen Tony said:

Das Argument der BEwaffnung anderer mit dem Bestand ist aber schon lange in der Diskussion.
Da braucht man niemandem mit den 2 Händen kommen ;)

Da käme dann von mir die Gegenfrage...mit welchen Vorkommnissen die Behörden/Regierung da rechnen, dass dieses Argument zählen soll? Denn bekanntlich ist die Weitergabe sprich die Bewaffnung Anderer laut WaffG mit Strafe belegt.....d.h. führt das eine Behörde, der Gesetzgeber als Argument für die Begrenzung von Waffen bei einem Legalwaffenbesitzer an, der ja diverse Bedingungen erfüllen muss und auf "Harz und Nieren" geprüft wurde, dann heißt das im Klartext, der Gesetzgeber oder besser die Regierung rechnet mit Aufständen bzw. gesetzlosen Bedingungen wo Leute bewaffnet werden. 

Edit: Plus dass es damit indirekt unterm Strich heißt...wir (Behörde/Regierung) trauen euch nicht......über den Weg.....

 

bj68 

Bearbeitet von BJ68
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38 minutes ago, Waffen Tony said:

ODer eine Stufe einfach nur die Handreichung von Kriminellen.
MAn geht das bspw. aus der OK.

Nur dass ja die Aufbewahrung überprüft wird und wenn da eine Waffe nicht da ist....es dann Probleme gibt....plus dass wenn bei so einem Kriminellen eine Waffe gefunden wird, die Seriennummer auf Sportschütze xyz hinweist, das Teil aber nicht als gestohlen gemeldet wurde, der Herr Sportschütze ziemlich tief im Mist stecken dürfte....

 

Egal wie es gedreht und gewendet wird....dieses Weitergabe-Argument ist Bockmist.....es wäre u.U. eines (Argument), wenn die Aufbewahrung nicht wie in Deutschland mit Tresor und Waffenschrank geregelt wäre, da dann bei einem Einbruch mit der Möglichkeit des Waffenklauens argumentiert werden könnte und selbst das hinkt, weil so Einbrecher die Finger von Waffen lassen, einfach zu heiß, zu auffällig und im Fall des Falles ist das Strafmaß gleich mal ein anderes....ist hier in CH auch so, die lassen die Teile stehen und dunkel kann ich mich auch an einen Bericht über Tresor-Fund in einem See erinnern, wo Täter das Teil inklusive Langwaffen entsorgt hatten.....

 

bj68

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