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Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb mühli:

 

Die wollen bei euch das waffenrechtliche Bedürfnisprinzip, am Ende genau wie in D, einführen.

 

Das würde den Kreis der berechtigten legalen Waffenbesitzer in der Eidgenossenschaft ganz erheblich einschränken. Das hat Methode und ist klar durchschaubar.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wieso wird vor dem EuGH überhaupt über ein "Grundrecht auf Waffenbesitz" diskutiert? Die EU hat ein gewisses Recht, den freien Warenverkehr zu regeln.....

 

 

"Der EU" geht es schon lange nicht mehr nur um den freien, und bezüglich Waffenbesitz vereinheitlichten, Warenverkehr.

Das ist nur das formale Etikett, das diesem EU-Waffenrecht draufgeklebt wurde...

Dabei geht es bekanntlich um anderes.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Dabei geht es bekanntlich um anderes.

Das ist in der Tat bekannt und braucht nicht ständig wiederholt werden.

 

Die Argumente "in der Sache", die die EU vor dem europäischen Gerichtshof abliefert, sind gleichwohl interessant und man sollte sich als Lobby schon auch im Detail damit auseinandersetzen.

Tschechien (teilweise von Ungarn+Polen unterstützt) argumentiert auf 4 Schienen gegen das EU-Waffenrecht:

  • Mangel an Zuständigkeit (die EU darf das gar nicht regeln)
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei verletzt
  • Vertrauensschutz der Bürger wäre nicht gewahrt
  • Diskriminierungsverbot (die Schweizer hätten es besser, Sonderregelungen für ihr Stgw.90 in Privatbesitz)

Generalanwalt Sharpston der EU argumentiert dagegen:

Link EU Dokument

Dieses Dokument ist in 14 EU-Sprachen übersetzt worden, leider nicht in die deutsche Sprache (Zufall?)

 

Ein paar Knaller gibt es trotzdem: Nur ein Beispiel: Thema Vertrauensschutz

Die EU begründet erst, dass Vertrauensschutz der Bürger ein ganz wichtiges, hohes Rechtsgut sei, ein "fundamentales Prinzip" der EU, das für absolut "alle Bürger" gegenüber allen Institutionen gelte etc. pp. (Satz 128)

Dann wird plump gesagt, für das Waffenrecht gebe es seitens der EU überhaupt keine Zusicherungen und damit auch kein Vertrauensschutz.

Zitat

there is no evidence of such assurances here. ...

130. First, no evidence has been adduced to suggest that the EU institutions issued any assurances regarding ... that semi-automatic firearms would not be re-categorised as prohibited weapons.

Es hätte nie, gar nie eine Zusicherung gegeben, dass man die halbautomatischen Waffen nicht als verbotene Waffen umkategorisiere.

Das behauptet der EU-Anwalt mal so flott, obwohl er genau weiß, dass seit 1991 seitens der EU gilt: halbautomatische Schusswaffen egal mit welchem Magazin sind Kategorie B und damit prinzipiell erlaubt und nicht verboten.

 

Der EU-Anwalt führt weiter an, dass die EU seit 2012 über ein Verbot diskutiere und wir deshalb keinen Vertrauensschutz erwarten dürften. Er verweist auf Anlage 112, ein EU-Papier von 2012.

Also nur weil z.B. irgendwelche Politiker der Linkspartei über irgendwelche Verbote phantasieren ist mein Vertrauensschutz weg? Echt jetzt, damit wollen die vor dem EuGH durchkommen??

 

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben

Auch das ist aber bekannt.

Fundamentale Rechtsprinzipien wie Rückwirkungsverbot, Vertrauensschutz, Bestandsschutz, die für die allermeisten anderen Bereiche gelten...

Die sind im Waffenrecht einen feuchten Kehricht wert.

 

Man sollte es ihnen dennoch ständig aufs Brot schmieren, dass sie hier bestimmte Bürger vorsätzlich als Rechte-Inhaber zweiter (oder dritter) Klasse behandeln.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

 

 

 

Man sollte es ihnen dennoch ständig aufs Brot schmieren, dass sich bestimmte Bürger als Rechte-Inhaber zweiter (oder dritter) Klasse behandeln lassen.

So siehts aus.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Die wollen bei euch das waffenrechtliche Bedürfnisprinzip, am Ende genau wie in D, einführen.

Gabs dort auch schon "immer".

Die anerkennenswerten Bedürfnisse sollen nur eingeschränkt werden.
Das BEdürfnisprinzip gilt nahezu in allen westlichen Staaten.
unterschiedlich sind die Anerkennungsgründe eines Bedürfnisses.

 

Analogie: Auch bei Beitritt zum gleichen Artenschutzabkommen, bejagen die einen Länder den Wolf und die anderen nicht.
Man hat da eigene Spielräume.
Nur der Rahmen ist gleich.
MAn kann sich für Bejagung einsetzen, aber eine Abschaffung des Artenschutzabkomens ist illusorisch.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb karlyman:

Man sollte es ihnen dennoch ständig aufs Brot schmieren, dass sie hier bestimmte Bürger vorsätzlich als Rechte-Inhaber zweiter (oder dritter) Klasse behandeln.

Man spricht LWBs einfach bestimmte Grundrechte ab. Das ist die Masche.

Wenn man jahrzehntelang eine EU-Waffengesetzgebung hat, einen EU-Feuerwaffenpass (mit entsprechenden Kategorisierungen, für den ich ausgefüllt 250 EUR bezahlen musste) usw., dann ergibt sich daraus auch ein Vertrauensschutz.

Sport- und Jagdwaffen sind keine kurzlebigen Wirtschaftsgüter, sondern oft besonders langlebige, die von Generation zu Generation weitervererbt werden.

Ebenso sind Dinge wie Waffenschränke oder Optiken/Zielfernrohre/Montagen sehr langlebig.

Eben darum ist Vertrauensschutz ein Thema.

Mit der Regelüberprüfung des EU-Waffenrechts alle 5 Jahre hat man diesen torpediert - diese Regel ist an sich schon verfassungsfeindlich und den langlebigen und teuren Anschaffungen in diesem Bereich unangemessen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb karlyman:

 

Die wollen bei euch das waffenrechtliche Bedürfnisprinzip, am Ende genau wie in D, einführen.

 

Das würde den Kreis der berechtigten legalen Waffenbesitzer in der Eidgenossenschaft ganz erheblich einschränken. Das hat Methode und ist klar durchschaubar.

So krass seh ich das nicht. In den letzten Jahren das OP und FS geschossen zu haben, ist ja keine Kunst. In den letzten drei Jahren mindestens einmal das OP und einmal das FS auch keine.

 

Anders sehe ich das beim marktüblichen Preis: CHF 600.- für eine SIG P220 (P75) ist eindeutig nicht marktüblich. Die Hälfte ist Ok.

 

Falls man Schiessen müsste, müsste die Waffe zu einem symbolischen Preis abgegeben werden. Denn die notwendigen Bewilligungen müssen gleichwohl wie beim Kauf beim Waffenhändler beigebracht werden. Wenn man nun den marktüblich Preis bezahlen muss, die notwendige Bewilligung bringen muss UND einen Schiessnachweis erbringen muss, dann kauf ich mir beim Waffenhändler lieber eine Occassion-Glock für CHF 500.-. Da habe ich mehr Kapazität, kriege mehr Zubehör dafür und habe die modernere Waffe.

Bearbeitet von Swisswaffen
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Swisswaffen:

So krass seh ich das nicht. In den letzten Jahren das OP und FS geschossen zu haben, ist ja keine Kunst. In den letzten drei Jahren mindestens einmal das OP und einmal das FS auch keine.

 

 

Vorsicht.... Gena so hat es bei uns in D bei der Einführung von Bedürfnispflichten auch mal angefangen.

 

Gruppen, die sich "privilegiert" wähnten (Jagd, Sportschießen) nickten zustimmend, da sie sich ja selbstverständlich nicht tangiert, sondern im Gegenteil auf sicherem Boden, fühlten. "Ist ja kein Problem, das zu erfüllen".

 

Wenn so etwas aber erstmal eingeführt ist, kann man auch für die vermeintlich "privilegierten" Bedürfnis-Inhaber die Anforderungen immer weiter verschärfen. Das ist einfach ein Dreh am Stellrad, alle Jahre ein Stück weiter.

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

 

Vorsicht.... Gena so hat es bei uns in D bei der Einführung von Bedürfnispflichten auch mal angefangen.

 

Gruppen, die sich "privilegiert" wähnten (Jagd, Sportschießen) nickten zustimmend, da sie sich ja selbstverständlich nicht tangiert, sondern im Gegenteil auf sicherem Boden, fühlten. "Ist ja kein Problem, das zu erfüllen".

 

Wenn so etwas aber erstmal eingeführt ist, kann man auch für die vermeintlich "privilegierten" Bedürfnis-Inhaber die Anforderungen immer weiter verschärfen. Das ist einfach ein Dreh am Stellrad, alle Jahre ein Stück weiter.

Beim Sturmgewehr ist es heute schon so. Und man muss "nur" nachweisen, dass man mal geschossen HAT; nicht dass man mal damit schiessen WIRD.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Swisswaffen:

Beim Sturmgewehr ist es heute schon so. Und man muss "nur" nachweisen, dass man mal geschossen HAT; nicht dass man mal damit schiessen WIRD.

Auf meine Heimat bezogen, bin ich da leider nicht (mehr) so optimistisch, wenn ich mal vergleiche, wie es noch 1999 gewesen ist. Das nationale Waffengesetz gibt es erst seit 20 Jahren und in diesem kurzen Zeitraum wurden ziemlich die "Schrauben" angezogen. Meine grösste Sorge wäre ein Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen, also auch den meisten Pistolen, sofern nicht Einzellader oder Repetierer. Solch eine Gemeinheit seitens der EU, halte ich leider für durchaus möglich innerhalb der nächsten 10 Jahre. Das Ziel der EU-Eliten dürfte eigentlich längst klar sein, ein Totalverbot von Schusswaffen in privater Hand (mit vielleicht ganz wenigen Ausnahmen) und dies schon in den nächsten 20 Jahre-allerspätestens.

Geschrieben

…. und keine Sorge, der oder die Nachfolger von Juncker werden es genau so fortsetzen!

Geschrieben (bearbeitet)

Mal ne Frage am Rande.....kann irgendwo erfahren werden, wer denn die Mitglieder der EU-Komission waren, die diese EU-Waffen-Richtlinie ausgebrütet haben? Ich finde diese Namen dieser Experten und netten Bürokraten sollten nicht der Vergessenheit anfallen......

 

bj68

Bearbeitet von BJ68
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Swisswaffen:

Dann wollen wir doch alle hoffen, dass es die EU in 10 Jahren nicht mehr gibt.....

 

Die Organisation EU (hier insbesondere die Kommission) will ich nicht künstlich schönreden - aber man sollte nicht bei allem Negativen mit dem Finger auf sie zeigen.

 

Denn mittlerweile ist doch offensichtlich, dass viele nationale Regierungen "über Bande spielen", also eigene Gesetzesvorhaben über den Umweg Brüssel bringen, nur um dann mit gespielter Empörung auf "die EU" verweisen zu können.

 

Gerade bei dieser letzten Verschärfungsrunde zu einem "europäischen Waffenrecht" (das es per se eigentlich gar nicht gibt) wird doch offensichtlich, dass die deutsche Bundesregierung die Finger sehr stark im Spiel hatte. Das zeigt sich nicht zuletzt an der fast fanatisch zu nennenden nationalen Umsetzung der Vorgaben aus der EU-FWR (während andere Mitgliedstaaten deutlich pragmatischer und weniger belastend umsetzen).

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

die deutsche Bundesregierung

Die bauen darauf, dass Betroffene glauben, es läge nur an der EU. Wie man an den Wahlergebnissen sehen kann sind die meisten Wähler wirklich so naiv.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Swisswaffen:

Ja, das mag alles so sein. Nur möchte ich als Schweizer nicht von einer deutschen Regierung regiert werden. Und schon gar nicht von SO einer deutschen Regierung.

Ich als Deutscher und Württemberger auch nicht (von so einer Regierung, und was die Intensität des Regierens angeht von irgendeiner Regierung)!

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