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IGNORED

Messerverbots-Antrag Bremen-Niedersachsen


BJ68

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb erstezw:

... . Dagegen schützen nur eine solide Ausbildung und ein Diensteid.

Schon, aber so'ne Ausbildung für alle Mützen ginge schon auf die Haushaltbugets und Polizeien, Zoll sowie Ordnungsamtsbüttel auf ein AFO-Prinzip (Authorized Firearm Officer) in G'stan umzustellen, traut sich keiner. Die, die das seit Jahrzehnten schon so ähnlich machen, ist die Bundesbank - wer beim Schießtraining dem Chef vor die Füße ballerte, brauchte künftig auch nicht mehr bereits dann da sein, wenn Morgens als erstes die Waffen aus dem Tresor kommen und musste auch nicht mehr dableiben, bis Abends die Waffen als letztes in den Tresor kamen. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :hi:

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33 minutes ago, Slow Hand Don said:

 

Sind die Sparrennägel 6 x 300 mm auch schon verboten?

 

Oder darf ich die noch mitführen?

 

In der Zone sofern nicht in einem mit einem Schloss verschlossenen Behältnis.....biste fällig.....d.h. Nein........d.h. Packung in den Rucksack/Tasche usw. wäre ein Verstoß...siehe https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.103022.de&template=00_html_to_pdf_d

Da hätte selbst ein Dachdecker mit den Nägeln Probleme.....da dort nur Messer als Ausnahme erwähnt werden....

 

bj68

 

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vor 20 Stunden schrieb micky123:

Wenn ich in dem Video schon die Aussage höre das man der Polizei doch mehr Freiheiten geben sollte,dann weiß ich das der Mann nichts verstanden hat.

Ja und nein. Geht man von dem im Video beispielhaft genannten Beamten aus, der den Jungen mit seinem Messer ziehen lässt, weil der ja angeln will, aber nicht Mecki Messer mit einer Latte Vorstrafen, am besten noch KV Delikte, weil der sein Messer wenig glaubhaft begründen kann, dann würde ich das begrüßen. Geht es aber um POK Korinthenkacker, der sich bei seinem Chefchen durch seine „Eigeninitiative“ noch ein paar wichtige Punkte in der kommenden Beurteilung zusammenspeicheln will, also jeden anzeigt, und somit durch die Anzahl der Vorgänge herausragt, dann sage ich „nein“. Denn dadurch entsteht kein Quentchen mehr an Sicherheit, wenn er dem Angler, Wanderer, Handwerker, Outdoorfreund oder Camper sein Messer wegnimmt und diesen auch noch anzeigt.

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Das ist kein Problem.

das nannte man früher "dem Führer zuarbeiten", in dem man (also die Justiz) NS gesetze noch strenger auslegte als es selbst die Reichsführung selbst vorsah.

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/wegen-eines-12-euro-schadens-steht-ein-polizist-jetzt-vor-gericht

 

Selbst im III Reich musste die NS Führung, eines der verbrecherischten Regimes  das diese Welt je gesehen hatte noch auf die deutsche Justiz einwirken um zu verhindern das diese  alle und jeden wegen den geringsten Delikten zum Tode verurteilten.

Der NS Führung war aufgefallen das man mit den zum Tode verurteilten eine ganze Division hätte aufstellen können.

 

Hier auch mal ein Auszug aus Wikipedia hinsichtlich der Justiz , dem angeblichen Ende des III Reiches am 08.05.1945 , dem angeblichen Zwang, der menschenverachtung der deutschen Justiz desen Geist sich bis heute erhalten hat.

 

10. Mai 1945: Alfred Gail, Marinesoldat, wurde, nachdem er seine Einheit nach der Teilkapitulation vom 6. Mai verlassen hatte, von der dänischen Hilfspolizei festgenommen, einem noch amtierenden Marinegericht übergeben, wegen Fahnenflucht am 9. Mai zum Tode verurteilt und am folgenden Tag auf dem Schiff Buea in Flensburg durch Erschießen hingerichtet.

10. Mai 1945: Martin Schilling, Marinesoldat, wurde, nachdem er seine Einheit nach der Teilkapitulation vom 6. Mai verlassen hatte, von der dänischen Hilfspolizei festgenommen, einem noch amtierenden Marinegericht übergeben, wegen Fahnenflucht am 9. Mai zum Tode verurteilt und am folgenden Tag auf dem Schiff Buea in Flensburg durch Erschießen hingerichtet.

10. Mai 1945: Fritz Wehrmann (* 7. Juli 1919 in Mölkau bei Leipzig) Marinesoldat, wurde, nachdem er seine Einheit nach der Teilkapitulation vom 6. Mai verlassen hatte, von der dänischen Hilfspolizei festgenommen, einem noch amtierenden Marinegericht übergeben, wegen Fahnenflucht am 9. Mai zum Tode verurteilt und am folgenden Tag auf dem Schiff Buea in Flensburg durch Erschießen hingerichtet.

11. Mai 1945: Johann Christian Süß dem die „Untergrabung der Manneszucht“ sowie „zersetzende Reden“ zur Last vorgeworfen wurde, wurde auf dem Marine-Schießplatz Twedter Feld hingerichtet.[148][149]

13. Mai 1945: Rainer Beck (* 16. Oktober 1916 in Gleiwitz), Matrose, wegen Fahnenflucht von einem Kriegsgericht zum Tode verurteilt und mit Billigung der Alliierten noch nach der deutschen Kapitulation, zusammen mit dem Soldaten Bruno Dörfer, dem Ähnliches vorgeworfen wurde, durch Erschießen hingerichtet.

 

Augenmaß ? Ermessensspielraum ? Einer deutschen Justiz ?

Etwas schlimmeres kann einer Freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland gar nicht passieren.

 

mal genau durchlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Rainer_Beck_(Matrose)

 

Dabei auch mal bedenken wo der/die Richter so gelandet sind.

Achja, das ist dann dieselbe Justiz die so eine arme Sau verurteilt hatte:

https://de.wikipedia.org/wiki/John_Demjanjuk

Bearbeitet von micky123
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vor 20 Stunden schrieb Last_Bullet:

Geht man von dem im Video beispielhaft genannten Beamten aus, der den Jungen mit seinem Messer ziehen lässt, weil der ja angeln will, aber nicht Mecki Messer mit einer Latte Vorstrafen, am besten noch KV Delikte, weil der sein Messer wenig glaubhaft begründen kann, dann würde ich das begrüßen.

Wenn man aber erstmal dem persönlichen Ermessen überlässt, was ein "sozialadäquater Zweck" ist, und wer etwas "glaubhaft begründen kann", dann sind eben der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es ist keine gute Entwicklung, wenn der Unterschied zwischen "Schönen Tag noch" und einer Anzeige, um die man sich mühsam kümmern muß, selbst wenn sie im Sande verläuft, darin liegt, welcher Polizist wen als Kulturbereicherung, besorgten Bürger, Messermann oder Dunkeldeutschen ansieht.

 

Im Fall mit den Vorstrafen wegen einschlägiger Delikte könnte man ja z.B. einfach eine Ausnahme dahingehend machen, daß das Herumtragen von Messern oder Waffen im allgemeinen gerade dann verboten ist, so wie eine Verurteilung ja auch ein Verbot des Autofahrens als Folge haben kann. Von mir auch mit einer Ausnahme von der Ausnahme, daß wenn der verurteilte Messermann sich jetzt glaubhaft dem Angelsport zuwenden will, er einen Zettel vom Bewährungshelfer oder dergleichen kriegen kann.

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vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

Wenn man aber erstmal dem persönlichen Ermessen überlässt, was ein "sozialadäquater Zweck" ist, und wer etwas "glaubhaft begründen kann", dann sind eben der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es ist keine gute Entwicklung, wenn der Unterschied zwischen "Schönen Tag noch" und einer Anzeige, um die man sich mühsam kümmern muß, selbst wenn sie im Sande verläuft, darin liegt, welcher Polizist wen als Kulturbereicherung, besorgten Bürger, Messermann oder Dunkeldeutschen ansieht.

 

Im Fall mit den Vorstrafen wegen einschlägiger Delikte könnte man ja z.B. einfach eine Ausnahme dahingehend machen, daß das Herumtragen von Messern oder Waffen im allgemeinen gerade dann verboten ist, so wie eine Verurteilung ja auch ein Verbot des Autofahrens als Folge haben kann. Von mir auch mit einer Ausnahme von der Ausnahme, daß wenn der verurteilte Messermann sich jetzt glaubhaft dem Angelsport zuwenden will, er einen Zettel vom Bewährungshelfer oder dergleichen kriegen kann.

Man kann das natürlich bis ins kleinste zerreden, ich habe jedoch durchaus Polizisten kennen gelernt, die der Thematik offen und neutral gegenüber stehen, teils selbst Sportschützen und Messerträger sind, und das auch als sehr schwierig ansehen. Und diese „Rechtsfertigungsgeschichte“ haben wir doch spätestens seit dem 42a, dem „sozialadäquatem“ Grund. Eine Owi obliegt, vom internen Druck seitens polizeilicher Führung, politischer Vorgaben, eigener Beurteilungssituation mal abgesehen, eh dem Ermessen des Beamten, wie er diese verfolgt.

Mal abgesehen davon, dass ich absolut nichts davon halte, jeden jederzeit fast überall dann durchsuchen zu dürfen, das geht ganz klar zu weit. Und da wird sicherlich noch das ein oder andere gerichtliche Nachspiel kommen, sollte das so eingeführt und umgesetzt werden.

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vor 2 Stunden schrieb Asgard:

Muss eigentlich in jedem Thread ein Bezug auf den braunen Mist von 1933- 45 genommen werden? Ich halte ebenfalls nicht viel von dem was einige Richter heutzutage verzapfen, doch sie Pauschal in die genannte Richtung zu drücken ist ziemlich daneben. :mad:

Das hat nichts mit braunen Mist zu tun.

Die Justiz im III. Reich war eben nicht braun, das waren keine überzeugten Nazis.

Mein Bezug auf das III.Reich hat etwas damit zu tun das die Justiz in Deutschland immer schon ein eigenleben hatte,

und dieses Eigenleben bis heute ungebrochen ist.

Das ist ein besonderer Typ Mensch, die konnten auch in der DDR Leute in den Tod treiben und nach der Wende 89/90 sind sie dann hier "normale Richter" geworden.

Das war eine 6 wöchige Umschulung !

 

Es kann mir also passieren das ich noch heute vor einem Richter landen könnte der mich bis 1987 ohne mit der Wimper zu zucken zum Tode verurteilt hätte.

Die Todesstrafe wurde dort erst 1987 abgeschafft.

 

Wenn solche Leute problemlos in unser Justizsystem zu integrieren sind dann sollte sich jeder mal Gedanken machen wo das Problem liegt.

 

Nehmen wir doch mal den Richter Wilhelm Köhn. Einen völlig wahnsinnigen, der war nicht einmal ein Nationalsozialist, also kein verblendeter Nazi,

und hat doch nach dem 08.Mai 1945 leute zum Tode verurteilt weil die den NS Wahnsinn nicht mitmachen wollten.

 

Nach dem Krieg noch Richter am OLG Köln. Noch 1973 !

Es sind diese Leute die unser heutiges Justizsystem geprägt haben, die als Dozenten an den Unis gewirkt haben.

Jeder kennt das Zitat von Frank Fahsel:

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

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Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt

Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staats­anwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. [...] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Eckel vor "meines­gleichen".»[1][2]

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. [...] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. [...] Explizit kriminelles Justiz­handeln gibt es zuhauf. [...] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschafts­kriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.»[3][2]

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der "ihre" Kreise stört.

 

Ihr könnt wählen was auch immer ihr wollt, die Justiz mit der Polizei ist eine völlig eigene Macht im Staate, und diese Macht hat noch nie , noch nie in Deutschland auf Seiten der Bevölkerung gestanden.

 

Jeder der das negiert , meint das dieses nicht geändert werden müsste , wird nie verstehen das er die Zustände in Deutschland nicht ins positive verändern kann.

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1 hour ago, Proud NRA Member said:

Wenn man aber erstmal dem persönlichen Ermessen überlässt, was ein "sozialadäquater Zweck" ist, und wer etwas "glaubhaft begründen kann", dann sind eben der Willkür Tür und Tor geöffnet. Es ist keine gute Entwicklung, wenn der Unterschied zwischen "Schönen Tag noch" und einer Anzeige, um die man sich mühsam kümmern muß, selbst wenn sie im Sande verläuft, darin liegt, welcher Polizist wen als Kulturbereicherung, besorgten Bürger, Messermann oder Dunkeldeutschen ansieht.

Oder das Führen von Messern egal welcher Größe, welchen Typs (auch z.B. Balisong und die anderen Messer mit Besitzverbot) an den kleinen Waffenschein koppeln. 

Ja...das Teil kostet was, ist mit Aufwand verbunden, aber wäre im Hinblick auf die Idee dieser Verbotszonen eine für mein Dafürhalten schluckbare Einschränkung. Zwar auch nicht optimal, da ich mich an Berichte erinnern kann wo sich die Behörde etwas zierte da so ein Teil auszustellen....würde aber zumindest die Leutchen die man treffen möchte auch treffen, sofern man diese dann kontrolliert.

 

Die Zonen jedenfalls sind die größte Schnapsidee, da sie unterm Strich nichts bringen werden, aber nur die ehrlichen Leute treffen, von denen eh schon keine Gefahr ausgeht....

 

Btw. mein Posting auf welt.de zu dem Thema:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article195268217/Innenministerkonferenz-Kommunen-sollen-Messerverbotszonen-einrichten-koennen.html#/comment/5d049c85cff47e00014d87af

 

 

 

bj68

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vor 18 Stunden schrieb Last_Bullet:

Mal abgesehen davon, dass ich absolut nichts davon halte, jeden jederzeit fast überall dann durchsuchen zu dürfen, das geht ganz klar zu weit.

 

Ein ganz erhelblicher Eingriff in bürgerliche Rechte und Freiheiten.

 

Dass da kein allgemeiner Aufschrei kommt, enttäuscht mich zutiefst. Diverse bürgerliche Freiheiten, z.B im Bereich der informationellen Selbstbestimmung, wurden (durchaus berechtigt) mit Zähnen und Klauen verteidigt und bis vor das Bundesverfassungsgericht getragen.

 

Aber die Perspektive, dass Jeder und Jede anlasslos in sehr vielen urbanen Bereichen Taschen- und Körperuntersuchungen hinnehmen muss.... scheint viele gleichgültig zu lassen.

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vor 24 Minuten schrieb karlyman:

Aber die Perspektive, dass Jeder und Jede anlasslos in sehr vielen urbanen Bereichen Taschen- und Körperuntersuchungen hinnehmen muss.... scheint viele gleichgültig zu lassen.

Ich vermute stark, dass dahinter die - auch medial verstärkte - Angst steckt, selber zum Opfer werden zu können. 

In der Opferlogik sollte deshalb die Bedrohung minimiert werden. Viele verwechseln dabei das Verbot mit dessen realer Reichweite und nehmen für ihre vermeinte Sicherheit einiges in Kauf. Da geht noch viel mehr... 

Angst essen Vernunft auf. 

 

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vor 23 Stunden schrieb Asgard:

Ich halte ebenfalls nicht viel von dem was einige Richter heutzutage verzapfen, doch sie Pauschal in die genannte Richtung zu drücken ist ziemlich daneben. :mad:

Das mit der Richtung behauptet ja niemand (im Sinne von "alle Richter sind Nazis"), es finden sich sicher bei hinreichender Recherche auch genügend Beispiele aus der Zeit 45-89. Oder auch aktuelle, die zeigen dass die Justiz bei weitem nicht so politisch unabhängig ist wie immer behauptet. 

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vor 11 Minuten schrieb karlyman:

Hirsch

Dir ist die grüne Farbe ausgegangen, oder? Das war och z.B. der Erfinder der Hirsch-Schlapp für die Polizei, nicht wahr? 

 

Bezüglich des allgemeinen Aufschreis: wer soll denn allgemein aufschreien wenn es gar nicht allgemein bekannt gemacht wird? 

 

 

Bearbeitet von erstezw
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  • 2 Wochen später...

Zur Info:

Quote

Protest gegen Waffenverbotszonen

 

Im ersten Schritt haben wir dazu beigetragen, dass die Verbotspläne von Boris Pistorius und der Antrag auf Änderung des Waffengesetzes für Messer im Innenausschuss des Bundesrats keine Mehrheit fanden. Beschlossen wurde hingegen, das Bundesinnenministerium solle eine gesetzliche Grundlage für großflächige Waffenverbotszonen erarbeiten. Zurzeit arbeitet ein Fachreferat im BMI an diesem Gesetzentwurf und daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um unseren Protest gegen Waffenverbotszonen deutlich zu artikulieren.

Rest auf https://knife-blog.com/protest-gegen-waffenverbotszonen/

 

Werde die Thematik auch bei den Pfadis nochmal ansprechen.....

 

bj68

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  • 4 Wochen später...

Interessanter Blog eines auf Waffenrecht spezialisierten Anwalts:

https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/gesetzentwurf-messer/

 

Zitat

Wenigstens wird offen eingestanden, daß es nicht um Sicherheit und Ordnung geht, sondern um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung.

Also, ich, als Bürger, bin jetzt schon mal beruhigter. Der Junkie, der mir das Messer an den Bauch hält, macht sich jetzt nicht nur wegen schweren Raubes strafbar, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, sondern auch noch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und vielleicht eine örtliche Verordnung.

Liebe Abgeordnete, wie schaffen wir es nur, das dem Kriminellen beizubringen? Er läßt sich schon nicht von dem Verbot beeindrucken, mich zu verletzen oder zu berauben. Das zusätzliche Verbot wird ihn nun sicher abschrecken?  Nein, mein Sicherheitsgefühl wird durch mehr Polizeipräsenz gestärkt, nicht durch weitere Verbote oder Videos.

Der Gesetzentwurf Messer ist eine Farce.

...

Wissen Sie, wenn Sie morgens das Schweizermesser nicht aus der Hosentasche nehmen, welche Orte Sie im Laufe des Tages aufsuchen werden? Was ist, wenn Sie im Auto sitzen und an einer Haltestelle vorbeifahren?

Wird schon nichts passieren? Wir erinnern immer wieder an die Rechtsprechung des OLG Stuttgart, Beschluß vom 14.6.2011, 4 Ss 137/11den wir hier besprochen haben: Jetzt reicht’s. Dem Kfz-Mechaniker mit Einhandmessern in der Seitenablage des Pkw wurde seinerzeit § 42a WaffG zum Verhängnis. Daß er die Messer beruflich benötige, half ihm nicht und auch als Rettungsmesser wollte das OLG sie nicht akzeptieren.

...

Tausende Mitmenschen werden die Änderungen nicht „mitbekommen„. Von heute auf morgen sind sie Straftäter. Und es ist keine Bagatellvorschrift. Bestenfalls sind die Mülleimer eine Zeit lang voll von Messern dieser Art. Wohlgemerkt, ein Messer ist nach dem Waffengesetz nicht per se Waffe, sondern Werkzeug.

...

Diese Änderung des Waffenrechtes ist so überflüssig wie ein zweiter Kropf. Wieder wird auf den Kriminellen gezielt und der gesetzestreue Bürger getroffen.

Auch wenn dahingehend momentan Ruhe herrscht, glaube ich nicht, dass man in Zukunft die Finger von den messerbezogenen Verschärfungen lassen wird. Mal sehen, wann der neue RRG Senat sich dazu etwas neues einfallen lässt....

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Zitat

Nein, mein Sicherheitsgefühl wird durch mehr Polizeipräsenz gestärkt, nicht durch weitere Verbote oder Videos.

 

Was für ein lächerlicher Quatsch. Die Leute sollten sich bitte einmal ehrlich machen und erklären warum man sich früher mit noch weniger Polizei trotzdem sicherer fühlte. Das gesunkene Sicherheitsempfinden hat doch nichts mit der Anzahl der Polizisten zu tun. Wie jeder einfach nicht sagen will woran es liegt, aus Angst er lande dann in der rechten Ecke. Es verhalten sich zunehmend alle wie in religiös verblendeten Zeiten, in denen selbst die Kritiker nicht mehr sagen was ist, aus Angst die Inquisition kommt vorbei.

Mittlerweile redet ja selbst die AfD davon Gesetze unsinnigerweise weiter zu verschärfen, mehr Polizisten einzustellen und mehr Plätze mit Videokameras zu überwachen.

 

Was genau wird damit sicherer? Genau, nichts.

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