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IGNORED

WBK abgelehnt..


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Geschrieben

Moin Gemeinde...

Mal ne kleine Anfrage in das Schwarmwissen:Habe nun nach 3 Monaten mal wegen meinem Antrag Gelbe WBK bei  meinem SB nachgefragt... 

Zur Vorgeschichte:2004 fand ich ne Nullacht im Wald und hab die mit nach Hause genommen.. Im Prinzip nen Trümmerhaufen.. Dafür gabs nachdem mich einer angeschwärzt hatte 4 Mon auf Bewährung.... 2011 kamen nochmal 30 Tagessätze für den Besitz von Vogelschreck dabei... 

Komischerweise juckte das niemanden bei Erteilung kleiner Waffenschein... Nun eröffnete mir der zuständige Beamte das er mir die WBK erst im Mai 2021 erteilen könnte... Irgendwie komisch.. Zumal er mir anbot das ich den Antrag auch zurückziehen könnte und ich für eine Ablehnung die Kosten sparen würde... 2021 wäre das dann kein Problem mehr.... Irgendwie eigenartig.... 

Was meint ihr dazu??? 

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Felsenmeer:

2021 wäre das dann kein Problem mehr.... Irgendwie eigenartig.... 

Was meint ihr dazu??? 

§5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG kennt die Beschränkung auf 5 Jahre aus §5 Abs. 2 Nr. 1 nicht.

 

Die WaffVwV sagt dazu:

 

Zitat

In Nummer 5 sind auch Strafverfahren ohne Verurteilung und Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen. Die Fünf-Jahres-Frist des § 5 Absatz 2 Nummer 1 gilt hier nicht. „Gröblich“ meint eine schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige), nach objektivem Gewicht und Vorwerfbarkeit schwerwiegende, womöglich mit Nachdruck begangene Zuwiderhandlung. Für „wiederholt“ reicht eine einmalige Wiederholung aus, sodass schon der zweite Verstoß mit obigem Inhalt die Zuverlässigkeit ernstlich in Frage stellt.

 

2021 sind 10 Jahre rum, die scheint man dann hier anzusetzen...

 

Was ich dazu meine? Aus Deinem Beitrag kann ich nicht wirklich erkennen, dass da ein Bewusstsein für den Mangel in der eigenen Zuverlässigkeit ist. Insofern: Gut so.

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb Felsenmeer:

 2021 wäre das dann kein Problem mehr....

 Hallo Felsenmeer

 

obwohl ich eher der robuste Typ bin, rate ich dir, den Deal mit deinem SB ein zu gehen.

Zieh den Antrag zurück. erkläre deinem SB, dass du, seinem Rat folgend, 2021 die WBK erneut beantragen wirst und dann davon ausgehst, dass da so klappt.

Die lange Wartezeit schmerzt zwar, ist aber die elegante Lösung. Wir sind in Deutschland. Wegen einer zerstörten 08 und Vogelschreck wirst du sanktioniert. Frau Merkels Gäste können sich Gruppenvergewaltigungen leisten. Da hat man dann Verständnis.

 

Steven

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Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb Felsenmeer:

 

 

Zur Vorgeschichte:2004 fand ich ne Nullacht im Wald und hab die mit nach Hause genommen.. Im Prinzip nen Trümmerhaufen.. Dafür gabs nachdem mich einer angeschwärzt hatte 4 Mon auf Bewährung....

 

Für einen "Trümmerhaufen" wage ich diese Strafe anzuzweifeln. Was hat denn die kriminaltechnische Bewertung der Waffe ergeben?

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb steven:

Wegen einer zerstörten 08 und Vogelschreck wirst du sanktioniert

Ähm...... Du meinst, wegen wiederholtem Verstoss gegen das Waffengesetz wirst Du sanktioniert. 4 Monate auf Bewährung wegen illegalem Waffenbesitz? Da ist Bohlen aber eleganter herausgekommen. Bei der Geschichte darf man daran zweifeln, dass es der erste Kontakt mit dem Gesetz war. Aber auch nach dieser Erfahrung war dem Threadersteller nicht beizubringen, dass man sich ans Waffengesetz zu halten hat, denn 2011 der erneute Verstoss. Ich erwarte, dass Merkels Gäste verurteilt werden, aber ich erwarte auch, dass wiederholte Gesetzesverstösse bei allen Bürgern geahndet werden. 

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Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Harry Callahan:

 Du meinst, wegen wiederholtem Verstoss gegen das Waffengesetz wirst Du sanktioniert.

Hallo Harry Callahan

 

ich kenne solche Funde von 08en. Habe schon genug davon gesehen. Lt. Waffengesetz sind es Waffen. Lt. normalem Menschenverstand rostige Klumpen, die Mal Waffen waren, aber nie mehr eine sein werden. Und an so was wird dann der ganze Ergeiz des Waffengesetzes verwirklicht.

Ich bin in einer Gegend groß geworden, da waren zum Kriegsende schwere Kämpfe. Als Kind konnte man da problemlos Spreng-und Brandbomben, K98k, Handgranaten und was das Kriegshandwerk noch zu tage brachte, finden, Und wenige haben es liegen lassen.

 

Steven

Geschrieben

So ausgelastet, wie die Verwaltungsgerichte derzeit sein sollen, wäre eine Klage gegen die Ablehnung vermutlich auch nicht viel schneller  als die Möglichkeit, einfach bis 2021 zu warten.

Wobei - falls du den KWS schon länger hast, wäre das vermutlich ein gutes Argument, weil die Behörde hier schließlich schon früher zu einer gegenteiligen, positiven Einschätzung gelangt ist und seitdem auch nichts mehr vorgefallen ist, obwohl bei einem KWS ein tatsächliches regelmäßiges Führen einer geladenen Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit angenommen werden kann. Bei einer ernsthaft unzuverlässigen Person könnte man annehmen, dass es dabei zu irgendeinem Zwischenfall hätte kommen sollen.

Allerdings sehe ich auch das Risiko, dass die Behörde bei ihrer ablehnenden Haltung bleiben und ihre widersprüchliche Entscheidung korrigieren könnte, indem sie den KWS widerruft. Soweit ich weiß, sind vom Gesetzgeber keine unterschiedlichen Zuverlässigkeitskategorien für KWS und WBK vorgesehen. Man kann nicht "eingeschränkt zuverlässig" sein, um zwar einen KWS, aber keine WBK zu erhalten.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Felsenmeer:

Mal ne kleine Anfrage in das Schwarmwissen:Habe nun nach 3 Monaten mal wegen meinem Antrag Gelbe WBK bei  meinem SB nachgefragt... 

Zur Vorgeschichte:2004 fand ich ne Nullacht im Wald und hab die mit nach Hause genommen

 

vor 1 Stunde schrieb Felsenmeer:

Was meint ihr dazu??? 

Das man genau ab da nicht mehr weiter lesen muss!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb chapmen:

Für einen "Trümmerhaufen" wage ich diese Strafe anzuzweifeln. Was hat denn die kriminaltechnische Bewertung der Waffe ergeben?

Also die 08 wurde mit freien Teilen so komplettiert das sie den Schlagbolzen dazu bringen konnten ein Zündhütchen auszulösen.. Das vom Rohr vorne schon was weggerostet war und der Rest so dünnwandig das beim scharfen Schuss sich das Teil zerlegt interessierte keinen... 

Anmerkung zu Vogelschreck... Da wusste ich noch nicht das die Erwerbsscheinpflichtig waren... Hatten die immer im örtlichen Spielwarenladen so bekommen und nach Jahrzehnten verstarb der Betreiber.. Ergo Egun angeklickt und bestellt...der Händler hat geliefert und später kam der staatliche Abholdienst... 2x blöd gelaufen..... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Felsenmeer:

Was meint ihr dazu??? 

Da du jetzt ja eine Sachkunde hast werden dir diese und ähnliche Dummheiten nicht noch einmal passieren. Damit Zeit und Geld nicht umsonst investiert wurden würde ich auf den Sachbearbeiter eingehen und weiter mit den Vereinswaffen deinen Sport ausüben. Falls dein Verein keine KW Vereinswaffen hat, könntest du dem Verein eine solche finanzieren (gebraucht), wenn es dir finanziell möglich ist, so das du weniger von Anderen abhängig bist. Für 2 Jahre kann sich das lohnen. Viel Erfolg und die nötige Geduld.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Felsenmeer:

2x blöd gelaufen..... 

Eine gefundene 08 zu komplettieren ist kein Dummheit, sondern ein vorsätzlicher Verstoss.

 

Auch das mit dem Vogelschreck ist klar. Ich hoffe, der Händler hat ebenfalls eine Strafe erhalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck

 

Nun verwende Deine Zeit bis 2021 sinnvoll, denn die ganze Sache scheint mir vollkommen gerecht und rechtsstaatlich zu sein.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Felsenmeer:

2x blöd gelaufen.....  

Joa, so kann man das sehen.

 

Blöde wäre es auch gelaufen, wenn Du ein "Legal"waffenbesitzer wirst, und es dann wieder "blöd läuft".

 

Aber der User mickymouse345 verkauft ja hier Slam-Gun-Bausätze, da findet sich für jeden was...

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Felsenmeer:

Also die 08 wurde mit freien Teilen so komplettiert das sie den Schlagbolzen dazu bringen konnten ein Zündhütchen auszulösen.. Das vom Rohr vorne schon was weggerostet war und der Rest so dünnwandig das beim scharfen Schuss sich das Teil zerlegt interessierte keinen... 

 

Den Anwalt sollte man eben mit Bedacht wählen- sofern deine Beschreibung der Waffe technisch richtig ist.

Mich wundert die Bewährungsstrafe bei einer ersten "Blödheit"............deine Wortwahl  " ...später kam der staatliche Abholdienst..." legt da anderes näher.

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Felsenmeer:

Das vom Rohr vorne schon was weggerostet war und der Rest so dünnwandig das beim scharfen Schuss sich das Teil zerlegt interessierte keinen... 

Auch das könnte die Behörde interessiert haben, denn es gibt auch den ein oder anderen den man vor sich selber schützen muss.

 

Damit meine ich jetzt nicht dich persönlich, aber auch auf sowas wird geachtet denke ich.

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Felsenmeer:

Also die 08 wurde mit freien Teilen so komplettiert das sie den Schlagbolzen dazu bringen konnten ein Zündhütchen auszulösen.. Das vom Rohr vorne schon was weggerostet war und der Rest so dünnwandig das beim scharfen Schuss sich das Teil zerlegt interessierte keinen... 

Anmerkung zu Vogelschreck... Da wusste ich noch nicht das die Erwerbsscheinpflichtig waren... Hatten die immer im örtlichen Spielwarenladen so bekommen und nach Jahrzehnten verstarb der Betreiber.. Ergo Egun angeklickt und bestellt...der Händler hat geliefert und später kam der staatliche Abholdienst... 2x blöd gelaufen..... 

 

... und bei der Vorgeschichte gab es einen kleinen (W)affenschein, der noch nicht einmal jetzt widerrufen wurde? :mega_shok::mega_shok:

 

Hast Du einen Dusel!!! :shok:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Swisswaffen:

Eine gefundene 08 zu komplettieren ist kein Dummheit, sondern ein vorsätzlicher Verstoss.

 

Auch das mit dem Vogelschreck ist klar. Ich hoffe, der Händler hat ebenfalls eine Strafe erhalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vogelschreck

 

Nun verwende Deine Zeit bis 2021 sinnvoll, denn die ganze Sache scheint mir vollkommen gerecht und rechtsstaatlich zu sein.

Nebenbei:

 

" In der Schweiz ist der Erwerb von Vogelschreck-Patronen erlaubnisfrei ab 18 Jahren gestattet. "

 

Man brauch noch ganz viele von der Sorte die es toll finden wenn jemand für einen pipifax in die Mühlen der Justiz gerät. So ist garantiert das wir in absehrbarer Zeit auch deutsche Verhältnisse haben aber mit dem Schweizer finish. Freu mich schon darauf.

 

Man kann objektiv beurteilen das er  besser bis 2012 wartet aber auch objektiv Festellen das die ganze Sache zeigt dass das Waffg in D Schwachsinnig ist.

Bearbeitet von joker_ch

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