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Waffenrecht Verfassungskonform?


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Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb micky123:

na dann mal los :

Wo steht denn daß das zerspanen von Metall verboten ist?

 

Es ist aber verboten eine Waffe herzustellen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb EzLord:

und zogen auch fröhlich die Waffenerwerbsberechtigungen ein. Das war auch alles verfassungswidrig, nur interessiert sich niemand dafür wenn der Staat das Gesetz bricht.

Waffenbesitzberechtigungen wurden bei denen eingezogen, bei denen die Montage dieser "Briefbeschwerer" nachgewiesen werden konnte. "Die" sind halt doch nicht so dumm, wie manch einer hofft, der sich selber für besonders klug hält.

Und genau damit wird der Verbotsfraktion wieder Wasser auf die Mühlen gespült, weil ihre Vermutungen/Behauptungen/Befürchtungen sich bewahrheitet haben...

 

...aber leider rafft das nicht jeder.

 

vor 2 Stunden schrieb micky123:

 

OK, und wo ist jetzt das Problem mit dem Sprave ?

Wieso sind seine Kunden jetzt die "gearschten" ?

 

War das Illegal was der gemacht hatte ? Ich steh da jetzt echt auf dem Schlauch.

Also ich finde diese Pfeilgewehre super, ich verstehe da nicht wo das Problem ist.

 

Und wo ist das Problem mit dem Airringer ?

Sind Waffen jetzt doch auf einmal böse?

Oder kotzt es einige hier an das sich nicht mehr alle bevormunden lassen.

 

 

Soviel zu "nicht raffen". :sleep:

 

Wenn Du wirklich etwas gutes für die Waffenbesitzer in Deutschland tun willst:

 

Kündige Deinen Internetzugang.

 

Bearbeitet von German
  • Gefällt mir 5
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb erstezw:

Was willst du denn da noch verbieten?

Den Urlaub im Ausland! 

Ist doch nur konsequent

und hat sich bewährt.

 

Niemand hat die Absicht ...

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb micky123:

Und das ineinanderstecken von zwei Wasserrohren wird nie eine Straftat sein.

Das nicht, dafür wird dann an den Stellen angesetzt, die sich kontrollieren ließen, z.B.:

  • Leere Hülsen fallen unter das Waffengesetz
  • genaue Dokumentation Munitionskauf- und Verbrauch
  • Zündhütchen nur noch auf WBK

 

Vergiss deine Idee am besten ganz schnell wieder, das wach rütteln könnte nach hinten losgehen, ebenso wie deine Klemptnerarbeit.

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb erstezw:

Wenn du danach mit Hilfe heißer oder kalter Gase feste, flüssige oder gasförmige Stoffe durchs Rohr beschleunigen kannst: Im WaffG...

Wenn man es ganz streng auslegt....ist dann ein Gartenschlauch auch illegal, wenn ich ihn an den Wasserhahn anschließe?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb sealord37:

Wenn man es ganz streng auslegt....ist dann ein Gartenschlauch auch illegal, wenn ich ihn an den Wasserhahn anschließe?

Nein, weil damit kalte Flüssigkeiten mit Hilfe von kalten Flüssigkeiten beschleunigt werden.

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb German:

Waffenbesitzberechtigungen wurden bei denen eingezogen, bei denen die Montage dieser "Briefbeschwerer" nachgewiesen werden konnte. "Die" sind halt doch nicht so dumm, wie manch einer hofft, der sich selber für besonders klug hält.

Und genau damit wird der Verbotsfraktion wieder Wasser auf die Mühlen gespült, weil ihre Vermutungen/Behauptungen/Befürchtungen sich bewahrheitet haben...

 

...aber leider rafft das nicht jeder.

 

Soviel zu "nicht raffen". :sleep:

 

Wenn Du wirklich etwas gutes für die Waffenbesitzer in Deutschland tun willst:

 

Kündige Deinen Internetzugang.

 

 

Das ist jetzt argumentativ eher nicht so der Hit.

 

ich weiß ja das du zur Fraktion derjenigen gehörst die freien Waffenbesitz für freie Bürger ablehnen.

Du betrachtest dich als privilegierte Fraktion , als etwas elitäres.

 

Ich bin halt völlig anders sozialisiert, ich glaube der der Frei Bürger immer das Recht auf freien Zugang zu Waffen haben muss.

Ich bin auch der Meinung das der Staat nicht über dem Gesetz steht und der Bürger den Staat kontrollieren muss.

da prallen halt zwei Welten aufeinander.

 

Die einen "die Freien", und die anderen "die Untertanen", ein Blick in die Geschichte dieses Landes reicht schon aus um zu erkennen was passiert wenn eine Gesellschaft zu wenig

"Freie" hat.

 

Ich steig hier jetzt auch ersteinmal aus, denn eigentlich ging es hier ja darum das das waffengesetz wohl sehr unverständlich sein muß.

Ich weiß nicht ob das einigen hier aufgefallen ist, aber der Sachverständige des LKA hat nicht geschrieben das der Bausatz illegal ist.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Nein, weil damit kalte Flüssigkeiten mit Hilfe von kalten Flüssigkeiten beschleunigt werden.

Ich blase jeden Herbst meine Gartenleitungen mit Pressluft aus....

 

Mir ist schon klar, dass wir hier vom hundertsten ins tausendste kommen. Aber es drängt sich auch der Gedanke auf, dass der Gesetzgeber ,in der Intention solchen Blödsinn wie oben beschrieben zu verbieten, ein Regelwerk geschaffen hat, das geeignet ist, alle möglichen Tätigkeiten ohne Waffenbezug bei Bedarf in eimen solchen zu setzen.

Bearbeitet von sealord37
Geschrieben (bearbeitet)
vor 42 Minuten schrieb micky123:

Die einen "die Freien", und die anderen "die Untertanen", ein Blick in die Geschichte dieses Landes reicht schon aus um zu erkennen was passiert wenn eine Gesellschaft zu wenig

"Freie" hat.

Joa, das übliche Blabla...

 

vor 42 Minuten schrieb micky123:

ich weiß ja das du zur Fraktion derjenigen gehörst die freien Waffenbesitz für freie Bürger ablehnen.

Du betrachtest dich als privilegierte Fraktion , als etwas elitäres.

 

Ich bin halt völlig anders sozialisiert, ich glaube der der Frei Bürger immer das Recht auf freien Zugang zu Waffen haben muss

Was Du alles weißt (oder halt auch nicht). Wenn Du anders sozialisiert bist, musst Du Dir vielleicht eine Gesellschaft suchen, in der das allgemein akzeptierter Konsens ist. Es wird Dich keiner halten.

Wenn Du meinst, mit so einer Aktion wie der hier die hiesige Gesellschaft von irgendetwas überzeugen zu können, dann bist du... äh... naiver... als ich Dich einschätze.

 

Das müsste man anders angehen, aber mit der Trümmertruppe an "Freigeistern", die meinen da was ändern zu können oder zu müssen, wird das nicht klappen. Leider meinen die aber häufig, das Sprachrohr der Lobby zu sein, ohne dafür ansatzweise geeignet zu sein und in Aktion dann mehr als kontraproduktiv für liberaleren Waffenbesitz. Aber hey, jeder wie er mag. Siehe aktuelles Beispiel hier.

 

 

vor 42 Minuten schrieb micky123:

Ich steig hier jetzt auch ersteinmal aus,

Das dürfte besser für alle, am Besten aber für die Sache sein.

 

 

vor 42 Minuten schrieb micky123:

Ich weiß nicht ob das einigen hier aufgefallen ist, aber der Sachverständige des LKA hat nicht geschrieben das der Bausatz illegal ist.

Was vollkommen irrelevant für Deine Provokation ist.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Vielleicht ist es ja sogar tatsächlich gut gemeint, aber als Märtyrer in Sachen libetaleres Waffengesetz ist sowas hierzulande mit Sicherheit zum grandiosen Scheitern bestimmt.

 

Wenn man derart danach bettelt and Kreuz geschlagen zu werden, das geht auch einfacher und billiger:

Verteile einfach eine Bauhaus-Einkaufsliste mit Bauanleitung (geht auf eine Seite) in der Fußgängerzone.

Ist die gleiche Message, aber viel billiger...

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb micky123:

... OK, die untere waffenbehörde weiß bis heute nicht was eine Slamgun ist und hat mich ans BKA verwiesen...

Die Waffenbehörde hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes.

vor 7 Stunden schrieb micky123:

...Er verweist mich auch an das BKA...

Die LKA hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes.

 

Ich halte es für möglich, dass das BKA zu der Einschätzung gelangt, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt sobald das Gerät fertiggestellt ist.

In dem Fall bist Du dort gleich wieder richtig, weil das BKA ebenfalls zuständig ist Dir die passende Ausnahmegenehmigung auszustellen.

vor 7 Stunden schrieb micky123:

... selbst das Loch in den Rundstahl gebohrt hatte...

Ich habe nicht verstanden, wo Du ein Loch gebohrt hast. Ich halte es aber für denkbar, dass Du dafür eine Erlaubnis zur Waffenherstellung benötigst.

Diese Erlaubnis kommt von der Waffenbehörde.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb micky123:

 

 

P1930072.JPG

Hallo

 

lasst mich mal zusammenfassen:

Wenn (theoretisch) die Teile richtig zusammengebaut werden, soll eine Schusswaffe für eine 12er Schrotpatrone entstehen. Richtig?

Ich denke, das untere Rohr hat den Innendurchmesser für diese Patrone. In die rechte Schraube wird mittig ein Loch gebohrt und mittels des Nagels die Patrone gezündet? Wie? Den Nagel dranhalten und mit dem Hammer drauf wird es ja nicht sein. Das zweite Außengewinde macht nur Sinn, wenn es auf das zweite Rohr geschraubt wird. Dann hätten wir das erste Rohr als Patronenlager und das zweite Rohr als Lauf. Aber wofür wäre (theoretisch) das zweite Teil (links neben der Schraube)?

 

Steven

 

 

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Leser:

Die Waffenbehörde hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes.

Die LKA hat wohl darauf verwiesen, dass das BKA laut Waffengesetz die zuständige Behörde für die Einstufung Deines Bausatzes.

 

Ich halte es für möglich, dass das BKA zu der Einschätzung gelangt, dass es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt sobald das Gerät fertiggestellt ist.

In dem Fall bist Du dort gleich wieder richtig, weil das BKA ebenfalls zuständig ist Dir die passende Ausnahmegenehmigung auszustellen.

Ich habe nicht verstanden, wo Du ein Loch gebohrt hast. Ich halte es aber für denkbar, dass Du dafür eine Erlaubnis zur Waffenherstellung benötigst.

Diese Erlaubnis kommt von der Waffenbehörde.

 

Aaahhh,

man ich habe das Loch in einem anderen Land in den Rundstahl gebohrt(vor Jahren), wo die nicht so verklemmt wie hier sind.

Da gibt es tatsächlich noch unterschiede ob du experientell etwas zusammenbaust,oder ob du es gewerblich in den Verkehr bringst.

 

 

@ rwturtle

vielen Dank dafür.

Es ist richtig, ich darf wenn ich das verkaufe keine Anleitung dafür geben wie man das zur Schusswaffe zusammenbauen kann.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb steven:

Hallo

 

so, 10 Minuten YouTube und ich bin schlau.

Aber, mein Gott, ich denke nicht, dass man damit etwas ausrichten kann. Dann ist das Rohr als Schlagwaffe eingesetzt, effektiver.

 

Steven

Das Ding ist eine homemade Einzelladerschrotflinte.

Die tut genau das selbe Aua machen wie jede andere Werksflinte auch.

Der Unterschied ist diese ist eine reine Deutschußwaffe.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb micky123:

Es ist richtig, ich darf wenn ich das verkaufe keine Anleitung dafür geben wie man das zur Schusswaffe zusammenbauen kann.

Und Du meinst, süffisante Verweise auf Youtube für Deinen "dekorativen Bausatz" (haste natürlich nie getan, und die ganze Aktion hat natürlich nichts mit Waffenherstellung zu tun) würden Dich da retten?

Wenn Du selber Deiner Waffenbehörde, dem zuständigen LKA und dem BKA schon zu erkennen gibst, in welche Richtung Deine Absichten gehen?

Du bist drollig, sowas hat die Welt der Waffenbesitzer wirklich noch gebraucht... genau das gleiche Niveau wie Sprave & Co.

 

vor 4 Stunden schrieb micky123:

wo die nicht so verklemmt wie hier sind.

Vielleicht merkst Du's irgendwann selber. Wenn Du - unabhängig vom Alter - mal erwachsen wirst.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb micky123:

Du erstaunst mich.:rolleyes:

 

Fahr mal in ein freies Land und schieße mal mit einer Slam. So auf Entfernungen von 5 -20 m.

Dann lese dir deinen Beitrag noch mal durch.

Hallo micky123

 

ok, das Ding funktioniert.

Aber etwas mehr Hirnschmalz würde ich bei so einem Ding schon erwarten.

Als Jugendlicher hatte ein Kumpel so was ähnliches gebaut. Ein Rohr passend für eine .22LR. Es wurde eine Patrone ins Patronenlager (hatte er sich mit Sandpapier rein gerieben) eingelegt. Dann eine Mutter, die hinten geschlossen war und in die ein Loch für den Schlagbolzen gebohrt wurde. Der Schlagbolzen war mit einem einen Gummi verbunden. Gummi zurückziehen und loslassen.

Diese Konstruktion war von einem Jugendlichen gemacht. Da ist so eine Slamgun eher primitiv.

Auch sollten wir dabei denken, dass die Russen ca. 100.000kaschis incl. Munition 89/90 an die Deutschen verkauft haben. Plus ca. 300.000 Kurzwaffen. Da ist so eine "Flitsche" auch nicht mehr relevant.

 

Steven

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb German:

Und Du meinst, süffisante Verweise auf Youtube für Deinen "dekorativen Bausatz" (haste natürlich nie getan, und die ganze Aktion hat natürlich nichts mit Waffenherstellung zu tun) würden Dich da retten?

Wenn Du selber Deiner Waffenbehörde, dem zuständigen LKA und dem BKA schon zu erkennen gibst, in welche Richtung Deine Absichten gehen?

Du bist drollig, sowas hat die Welt der Waffenbesitzer wirklich noch gebraucht... genau das gleiche Niveau wie Sprave & Co.

 

Vielleicht merkst Du's irgendwann selber. Wenn Du - unabhängig vom Alter - mal erwachsen wirst.

Na da haben wir aber alle Glück das du keine Betriebs- und Bauanleitungen schreibst.

Da kann Ikea ja in Zukunft nur noch einen Zettel beifügen auf dem steht "Das wird ein Schrank wenn sie es zusammenbauen" und fertig ist die Bauanleitung.

Und wenn die Kunden auf eine ordentliche Zusammenbauanleitung klagen, verweist die Firma einfach auf dich, oder sagt das das alle falsch verstanden haben, das wäre doch ein 1000 teiliges Schrankpuzzle.

 

Und ja, ich darf wenn ich das verkaufe keine Anleitung zum Zusammenbau geben, aber ich darf, nein ich muß sogar darauf hinweisen was der Käufer gerade nicht machen darf, was für Rechtsfolgen dies haben könnte usw.

Das hat damit zu tun das der normale Mensch sich nicht vorstellen kann wie krank einige Gesetze sein können.

 

Und das ich mich an die zuständigen Behörden wende hat damit zu tun das ich mich rechtskonform verhalten möchte.

Geschrieben

Verstehst du es nicht ? Du kannst durchschauen was du willst.

 

Gerne nur für dich, etwas was ich mal bei einer Verfahrenseröffnung bei Gericht in Richtung Schöffen vorgebracht habe.

"Wir sind heute nicht hier um über eine Moral zu urteilen, ob das begehren des Klägers aus ihrer Sicht ok ist oder nicht, sondern hier und heute ist darüber zu entscheiden ob der Kläger sich rechtskonform verhalten hat, und ob das was er einfordert im Einklang mit dem Gesetz steht."

 

OK, Herr Durschauer ?

Ist es legal ? ja ? Dann kann es verkauft werden. Ist es so nicht legal, dann muß es eben so abgeändert werden das es legal ist.

 

Ich wäre schon froh wenn die Regierung der selben Logik folgen würde.

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