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IGNORED

Jagdwaffe geladen im Auto WBK und JS weg


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Geschrieben
  Am 19.2.2019 um 21:16 schrieb black count:

Unterladen zum Beispiel, geladen heißt eine Patrone ist im Patronenlager

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Mach dich nochmal schlau, WaffG Anlage1:

„12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
13.“

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Geschrieben

Ich frage mich nur, wie die Staatsmacht von dem Armtreffer Wind bekommen hat.

Hätte der Jäger den ihn behandelnden Arzt an seine Schweigepflicht gemahnt, wäre das - ohne ein i.d.R. erfolgreiches Verfahren gegen den Arzt - nie herausgekommen.
Dummheit wird also immer noch bestraft, was ich im ggf. Fall sogar für richtig empfinde.

Geschrieben

Ich glaube, der Armtreffer ist passiert, als er Kontakt mit einer anderen Spaziergängerin hatte. Da soll der DD im Auto ausgerastet sein, weil die auch einen Hund dabei hatte und so soll sich der Schuss gelöst haben.

 

Und zu allen, die ein Problem mit einer geladenen Waffe im Auto haben: bis 2003 durfte man als Jäger eine geladene KW auf dem Weg von uns zur Jagd führen und ich empfand das als wirklich sinnvoll. Und da gab es auch nicht mehr Löcher in Armen oder Autos, als heute. 

 

Es kommt einfach auf das richtige Verhalten an und das sollten alle Waffenbesitzer lernen und normalerweise sollte es jedem selbst überlassen werden in welchem Ladezustand er seine Waffen bei der Jagd führt oder daheim aufbewahrt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir Waffenbesitzer in den letzen Jahren so verblödet sind, dass wir dies nicht mehr könnten, denn ich kenne auch noch ältere Jäger, die hatten eine geladene Waffe an der Garderobe hängen und niemand wurde verletzt oder getötet.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 19.2.2019 um 22:02 schrieb root4y:
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Wie nennt man das noch mal ... ach ja, Jägerlatein ?

Bearbeitet von Königstiger
Geschrieben
  Am 19.2.2019 um 22:26 schrieb erstezw:

Mach dich nochmal schlau, WaffG Anlage1:

„12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
13.“

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Es muss sicher und praktikabel sein, da nützt mir ein Gesetz wenig, der gesunde Menschenverstand hilft da weiter.

Geschrieben

 

  Am 20.2.2019 um 07:43 schrieb black count:

Es muss sicher und praktikabel sein, da nützt mir ein Gesetz wenig, der gesunde Menschenverstand hilft da weiter.

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Es ist jetzt nicht unbedingt "unsicher" eine Waffe als geladen zu betrachten die unterladen ist, vor allem im Kontext dessen was nötig ist um zum Stand "Musikbereit" zu kommen.

 

Es gibt sogar "ganz bekloppte" die betrachten Waffen immer als geladen.

 

Unterladen ist tendenziell eher unsicherer als fertig geladen, ich persönlich trage jedoch im Revier die Kurzwaffe auch immer nur unterladen im Kontext der VSG4.4, das macht es schlicht einfacher als stetig Murmeln zu pulen.

Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 07:56 schrieb Jacko5000:

 

 

 

Es gibt sogar "ganz bekloppte" die betrachten Waffen immer als geladen.

 

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So ein bekloppter bin ich!

 

Ich betrachte die Waffe solange als geladen, bis ICH mich vom Gegenteil überzeugt habe.

 

Ich habe bei uns auf dem Schießstand in zu viele Mündungen geschaut....

 

Und die Diskussion über den Jäger ist ja eigentlich überflüssig. Er durfte es nicht. Punkt. Und glücklicherweise wurde nur er verletzt und nicht die Passantin mit der er sprach. Das wäre dann noch ein Spur schlimmer gewesen.

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Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 07:43 schrieb black count:

der gesunde Menschenverstand hilft da weiter.

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Die Polizei interessiert im fall der Fälle nicht, dass deine Pistole im Holster nicht selbständig feuert und dass die entspannte R93 nicht losgehen kann. Die stellen einfach den verstoß gegen das WaffG fest.  

 

Den rest brauchen wir nicht diskutieren, da sind wir wahrscheinlich meinungsmäßig gar nicht soweit auseinander. Ich hab mich ja schließlich vor der beschützenden Regeländerung 2003 auch nicht versehentlich selbst erschossen. Weder privat noch in Uniform. 

Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 07:56 schrieb Jacko5000:

 

Unterladen ist tendenziell eher unsicherer als fertig geladen, ich persönlich trage jedoch im Revier die Kurzwaffe auch immer nur unterladen im Kontext der VSG4.4, das macht es schlicht einfacher als stetig Murmeln zu pulen.

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Wer auf 850ha Kirrungen versorgt und dabei immer wieder ins Auto steigt hat eben ein Problem.

Mir ist mal beim entladen meines Revolvers vor Fahrantritt eine Murmel im Auto runter gefallen.

1 Std. durchs Auto gewühlt bis ich das blöde Ding gefunden hatte.

 

Seit dem nur noch Pistole, Magazin rein, Magazin raus und nicht durchladen.

 

Jeder Jäger hat wohl schon eine Patrone beim entladen verloren.

Aber das muss jeder für sich entscheiden wie er/sie damit umgeht.

 

Ich hab mir im Ausland einen Anpfiff eingehandelt weil im Auto meine Waffe nicht geladen war.

Dadurch eine Möglichkeit versemmelt.

Andere Jäger schießen sich dabei auch nicht tot, weil keine trügerische Sicherheit vorgegaukelt wird.

 

Waidmannsheil

BlackCount

Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 09:26 schrieb black count:

 

Seit dem nur noch Pistole, Magazin rein, Magazin raus und nicht durchladen.

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Das sehe bzw. mache ich auch so. 

 

Eine praktische Alternative für den, der bei der KW unbedingt auf Revolver "steht", wäre noch ein Clip-Revolver.

Ebenfalls schnell sicher be- und entladen ohne Patronen-Gefummele.

Geschrieben
  Am 19.2.2019 um 21:16 schrieb black count:

Unterladen zum Beispiel, geladen heißt eine Patrone ist im Patronenlager

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---das dürfte von der Definition falsch sein: Unterladen- egal ob Pistole oder Büchse: Gefülltes Magazin eingeschoben, aber nicht durchgeladen- also keine Patrone im Lager. Bitte mich zu korrigieren, wenn ich falsch liege. Ich lerne gerne dazu! MfG!

Geschrieben

Ihr müsst differenzieren zwischen: "Könnte losgehen" und geladen im Sinne des WaffG, selbiges kennt nur noch zwei Zustände und da heißt geladen "irgendwo eine Patrone drin" (böswillig ausgelegt, aber u.U. gerichtsfest, sogar bei einer Patrone im Schaftmagazin...). 

Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 16:20 schrieb erstezw:

Patrone im Schaftmagazin

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Ein Schaftmagazin ist aber doch kein Magazin, aus welchem die Patrone zum Zwecke der Schussabgabe hinausbefördert werden, sondern einfach nur so ein etwas merkwürdiger Patronen-Aufbewahrungsort im Schaft... oder irre ich da?

Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 16:35 schrieb ED2:

Ein Schaftmagazin ist aber doch kein Magazin.

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Nein ist es auch nicht!

Aber die Urban Legend geistert schon seit Jahrzenten durch jeden Jägerkurs und jeder kennt jmd. der wegen sowas alle seine Waffen verloren hat. Fragt man nach wirds aber immer so still.

Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 16:54 schrieb kulli:

Nein ist es auch nicht!

Aber die Urban Legend geistert schon seit Jahrzenten durch jeden Jägerkurs und jeder kennt jmd. der wegen sowas alle seine Waffen verloren hat. Fragt man nach wirds aber immer so still.

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Was ist genau ein Schaftmagazin?

Würde sagen so was in dieser Art hier, wie es Frankonia verkauft:
p11108_ha.jpg&width=1000&height=1000&eff

 

Es gibt wohl auch in den Holzschaft gefräste Löcher für Ersatzpatronen, die angeblich auch als Schaftmagazin bezeichnet werden.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 20.2.2019 um 08:40 schrieb erstezw:

Die Polizei interessiert im fall der Fälle nicht, dass deine Pistole im Holster nicht selbständig feuert und dass die entspannte R93 nicht losgehen kann. Die stellen einfach den verstoß gegen das WaffG fest.  

 

Den rest brauchen wir nicht diskutieren, da sind wir wahrscheinlich meinungsmäßig gar nicht soweit auseinander. Ich hab mich ja schließlich vor der beschützenden Regeländerung 2003 auch nicht versehentlich selbst erschossen. Weder privat noch in Uniform. 

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Diesen Punkt könnte man tatsächlich theoretisieren.

Das WaffG ist mit der Definition "schussbereit" für an und Abreise zuständig.

Im Revier (Jagdausübung) darf die Waffe schussbereit geführt werden.

Die VSG 4.4 möchte die Waffe bei gewissen Tätigkeiten entladen sehen.

Das kann durchaus anders definiert werden, als im WaffG.

Allerdings ist die VSG bei "entladen" einmal allgemein und einmal konkret bzgl Lauf/Patronenlager

  Zitat

VSG 4.4

§ 3 Ausübung der Jagd

...

(3) Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein.

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Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Btw.: Als ich die Sportschlächterprüfung ablegte bezog sich die UVV mit dem dauernden laden und entladen nur auf die Langwaffe, die KW war selbstverständlich davon nicht betroffen. Aber ich bin auch ein alter Sack.

Geschrieben
  Am 20.2.2019 um 16:35 schrieb ED2:

 

Ein Schaftmagazin ist aber doch kein Magazin, aus welchem die Patrone zum Zwecke der Schussabgabe hinausbefördert werden, sondern einfach nur so ein etwas merkwürdiger Patronen-Aufbewahrungsort im Schaft... oder irre ich da?

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Nein. Das ist richtig und jeder gesund denkende Mensch sieht das so.

  Am 20.2.2019 um 16:54 schrieb kulli:

Nein ist es auch nicht!

Aber die Urban Legend geistert schon seit Jahrzenten durch jeden Jägerkurs und jeder kennt jmd. der wegen sowas alle seine Waffen verloren hat. Fragt man nach wirds aber immer so still.

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Ich kenne auch keinen Fall. Allerdings hat uns die (teilweise oberste) Rechtsprechung in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder mit erstaunlichen Entscheidungen beglückt.

 

Nochmal der Text aus dem WaffG:

wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin...“

 

Kannst du jetzt widerlegen, dass eine Waffe geladen im Sinne des Gesetzes ist, sobald sich eine Patrone im (unstrittig fest eingefügten) SchaftMAGAZIN befindet?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wird eigentlich jedem der Führerschein entzogen, der einen Unfall  ledigilich mit Eigenschädigung verursacht hat?

I.d.R. nich mal bei Fremdschädigung. 

 

Mit zweierlei Maß ist einfach messen.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Wenn er sich als unzuverlässig für den Führerschein erweist, ja.

Wer andere gefährdet bekommt die Konsequenzen zu spüren.

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