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IGNORED

Jagdwaffe geladen im Auto WBK und JS weg


ZaphodBeeblebrox

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vor 1 Minute schrieb ASE:

Die Regeln heirfür sind bekannt, daß die Munition dabei nicht im gleichen Transportbehältnis sein darf, ist ein Mythos.

Das ist korrekt.

 

WaffG:

Zitat

12. ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;

 

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Nochmal getrennt im Sinne des Rechts bedeutet: nicht  im selben Behältnis / Fahrzeug.

 

Sonst hättest du auch sagen können: Habe meine Munition im A-Schrank, ist nicht in der Waffe, also getrennt...

 

Kommt wesentlich häufiger im Gefahrstoffrecht zur Anwendung.

Beispiel Sprengstoffrecht:   Sprengkapseln getrennt von massenexplosionfähigen Sprengstoffen aufzubewahren/transportiern. Nachvollziehbar. Bei Munition und Waffen ein Popanz ohne Sicherheitsgewinn

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vor 3 Minuten schrieb erstezw:

Probier das mal bei Handgranaten. 

Deren Zünder kann man rausschrauben ;)

Nicht ohne Grund stand auf der Mutter aller deutschen Handgranaten "Vor Gebrauch Sprengkapsel einsetzen"

 

 

Wie dem auch sei,  Munition muss nicth getrennt von der Waffe transportiert werden. Ungeladen schon. 
Hier in der Gegend hat ein Brauereibesitzer den Erbfall bei seiner Brauerei durch so eine Aktion ausgelöst
 

Bearbeitet von ASE
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Und deswegen werden die restlichen Güter dieses Metiers mit Zünder ausgeliefert? 

Das Stichwort lautet Verträglichkeitsgruppen

Das Beispiel diente dazu, das Wort getrennt zu erläutern.

 

 Die Handgranate hast erst du an den Haaren herbeigezogen. Applaus.  Was hatte das jetzt mit WaffG-Konformen Führen ohne Erlaubnis  im Kontext geladene Jagdwaffe ins Auto geworfen zu tun? Und mit dem Mythos des getrennten Munitionstransport?

Offensichtlich hast auch du Ahnung...

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vor einer Stunde schrieb ASE:

Nochmal getrennt im Sinne des Rechts bedeutet: nicht  im selben Behältnis / Fahrzeug.

Leg dich doch mal fest! 

 

Vorher schriebst du - und zwar korrekt :

 

Zitat

Die Regeln heirfür sind bekannt, daß die Munition dabei nicht im gleichen Transportbehältnis sein darf, ist ein Mythos.

 

Transport ist keine Lagerung. Was für das eine gilt, gilt nicht direkt für das andere.

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Das "getrennt und "getrennt" durch aus so unterschiedliche Beudeutungen haben könnten wie "regelmäßig" und "regelmäßig" kommt niemandem in den Sinn?

Wobei man natürlich das ganze nicht so fehldeuten sollte wie bei "verschlossenem" und "Behältnis" zu "verschlossenem Behältnis".

Bearbeitet von Gast
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@erstezw

Ok, jetzt verstehe ich dein Problem.

 

Du hast nicht mal ansatzweise verstanden was ich geschrieben habe. Hättest du es, hättest du auch begriffen, das ich genau für das Gegenteil, speziell dafür das Zusammentransportieren von Munition und Waffe in einem behältnis argumentiere.

Wobei, jetzt speziell für dich erklärt, die formulierung "argumentieren" stellvertretend für "die Rechtslage darstellen" verwendet habe.


Ich gratuliere dier hiermit zu deinem 17397 Post auf WO, bereue zutiefst meine Zeit mit deinen Posts verschwendet zu haben. Insgeheim frage ich mich, wieveil % davon auf "Nicht-verstanden haben was das Gegenüber sagt aber erstmal ordentlich aufplustern" zurückgehen

Bearbeitet von ASE
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vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das "getrennt und "getrennt" durch aus so unterschiedliche Beudeutungen haben könnten wie "regelmäßig" kommt niemandem in den Sinn?

Steht irgenwo, in den ausführungen zum Führen von waffen das Wort getrennt?

Bitte jetzt erst in Waffg &Co. nachlesen...

 

 

Zitat

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

........
2.
diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
......
 

 

 

 

Zitat

12.
ist eine Waffe schussbereit, wenn sie geladen ist, das heißt, dass Munition oder Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sind, auch wenn sie nicht gespannt ist;
13.
ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird;

 

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vor 3 Minuten schrieb Waffen Tony:

Das "getrennt und "getrennt" durch aus so unterschiedliche Beudeutungen haben könnten wie "regelmäßig" kommt niemandem in den Sinn?

Das Wort "getrennt" wird bei der Lagerung verwendet und hier auch klar definiert, was darunter verstanden wird.

 

Beim Transport, genauer gesagt dem erlaubnisfreien Führen, wird diese Vokabel gar nicht verwendet, sondern mit "nicht schussbereit" umschrieben, was weiter hinten im WaffG genau definiert wird. (Fraglich ist hier nur die Sache mit den sog. Schaftmagazinen, die der Referent beim Schreiben des Gesetzestextes sicher nicht im Kopf hatte)

Bearbeitet von Sal-Peter
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vor 1 Minute schrieb ASE:

Steht irgenwo, in den ausführungen zum Führen von waffen das Wort getrennt?

Bitte jetzt erst in Waffg &Co. nachlesen...

ICh will da jaetzt nicht weiter einbringen, aber du musst aufpassen, dass du dich nicht so schnell drehst, dass dir schwindlig wird ;)

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vor 3 Minuten schrieb Sal-Peter:

Das Wort "getrennt" wird bei der Lagerung verwendet und hier auch klar definiert, was darunter verstanden wird.

 

Beim Transport, genauer gesagt dem erlaubnisfreien Führen wird diese Vokabel gar nicht verwendet, sondern mit "nicht schussbereit" umschriebben, was weiter hinten im waffG definiert wird.

Eben, genau das habe ich die ganze zeit Gesagt

 

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@Sal-Peter

Bitte mit Zitat

 

Zitat

Die Regeln heirfür sind bekannt, daß die Munition dabei nicht im gleichen Transportbehältnis sein darf, ist ein Mythos.

Soll ich  nochmal  in "leichtem Deutsch" erklären, was ein Mythos ist?

Bearbeitet von ASE
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die Aussage stimmt.

Zitat

Nochmal getrennt im Sinne des Rechts bedeutet: (<--- Hier ist er die Ganze Zeit gewesen) nicht  im selben Behältnis / Fahrzeug.

 

und genaus so stimmt es auch.

 

Nur das in den Rechtsnormen bezüglich des Transports von Waffen,  die ich weiter obe zitiert habe, nirgends von "getrennt" die Rede ist

 

 

Das ist eben der "Mythos" von dem ich rede: Es ist ein weitverbreitete  Irrglaube unter Novizen und "alten Hasen die es ganz genau wissen" Munition müsse getrennt transportiert werden. Eben das ist nicht der Fall.

 

Entstanden ist der Mythos , weil man die Aufbewahrungsvorschriften und die Regen zum erlaubnisfreien Führen , a) nicht gelesen b) nicht verstanden)  oder c) vom Sachkundelehrer falsch erklärt bekommen hat weil der es auch nicht besser wusste.

 

Um das zu erläutern habe ich auf die Bedeutung des wortes "getrennt" verweisen... 

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 8 Minuten schrieb ASE:

Soll ich  nochmal  in "leichtem Deutsch" erklären, was ein Mythos ist?

Ganz ruhig.

 

Durchatmen.

 

Ja, genau an der Stelle - nämlich VOR dem "nicht" hast du den Doppelpunkt gesetzt.

 

Nochmal durchatmen. Nachdenken. 

 

Jetzt lies dir durch, was HINTER dem Doppelpunkt steht: "nicht  im selben Behältnis / Fahrzeug."

Und das ist falsch.

 

Sicher richtig gemeint, aber falsch geschrieben. Kann Leben kosten, sowas!

 

Der Satz mit dem Mythos war übrigens richtig, wie ich oben bereits 2x angemerkt hatte.

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Worauf du mit dem Fahrzeug hinauswillst ist noch immer nebulös. Eine Aufbewahrung im Fahrzeug ist nämlich unzulässig. 

vor 5 Minuten schrieb ASE:

die Aussage stimmt.

Zitat

Nochmal getrennt im Sinne des Rechts bedeutet: (<--- Hier ist er die Ganze Zeit gewesen) nicht  im selben Behältnis / Fahrzeug.

 

und genaus so stimmt es auch.

 

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