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IGNORED

Trainingseinheiten aktuelles Recht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 19:56 schrieb Iggy:

[...] Der Verein bescheinigt, ich sollte mir mal einen diesbez. Textbaustein erstellen, ZWEI TATSACHEN:

- Mitgliedschaft im Verein und seit mind. 12 Monaten (regelmäßig) Schießsport zu betreiben.

- Vorhandensein einer zugelassenen (Schieß-)Standanlage des Vereins für die beantragte Disziplin. [...]

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Hast ja recht.

Aber was, wenn er das nicht macht?

"Wir im Vorstand haben beschlossen, bei neuen Vereinsmitgliedern eine Bescheinigung erst bei einer Mindestanzahl von XXX zu erstellen."

Soll es geben.

Dann gibt es halt keine Befürwortung vom Verband.

Klar, dann ist es nicht der richtige Verein.

Aber woher soll das ein Novize vorher wissen?

Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 20:02 schrieb CZ-Fan:

Komm mal runter !!!  Ich wolllte grad noch was nettes schreiben, aber  das las ich nun  !

 

Ja ich weiß was ich unterschreibe und auch noch wie ich heiße

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Es ist einfach nur traurig, was so verbreitet wird.

Und das im Brustton der Überzeugung.

Und zu oft, um stets die Contenance zu wahren.

 

Wir haben das Thema regelmäßig hier auf WO.

Vielleicht holt Dich das auf den Boden der Realitäten zurück:

Auch @fa.454

 

 

Grüße  :s75:

 

Iggy

 

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Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 20:11 schrieb fa.454:

Hast ja recht.

Aber was, wenn er das nicht macht?

"Wir im Vorstand haben beschlossen, bei neuen Vereinsmitgliedern eine Bescheinigung erst bei einer Mindestanzahl von XXX zu erstellen."

Soll es geben.

Dann gibt es halt keine Befürwortung vom Verband.

Klar, dann ist es nicht der richtige Verein.

Aber woher soll das ein Novize vorher wissen?

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Da man sich dann eh besser einen neuen Verein sucht, mal einen Fachanwalt einen netten Brief schreiben lassen. Mal gucken ob der Vorstand Bock auf ein Verfahren hat!

Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 20:18 schrieb CZ-Fan:

... Das was ich bestätigt habe bisher war mir klar.

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Nein, ist Dir offensichtlich nicht klar.

Zitiere mir bitte einfach aus "Deinem" GSVBW-Formular, wo Du als Vereinsvorstand das Bedürfnis bestätigst (Deine Formulierung).

Ich hab's gelesen, Du findest nichts Dergleichen.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

p.s.

Mir geht es hier weißgott nicht um Rechthaberei, ich sehe es vielmehr als den Versuch stetiger Aufklärung.

 

Geschrieben

Ich habe auch keine Lust mehr !

 

Ohne die Unterschrift auf dem Antrag, gehts erstmal nicht weiter so war das gemeint.

 

Habe fertig !!!

 

@ Admin: kannst auch das geschreibsel löschen...

 

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.1.2019 um 21:06 schrieb CZ-Fan:

Ohne die Unterschrift auf dem Antrag, gehts erstmal nicht weiter so war das gemeint.

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Wenn Du die des Vorstandes meinst, gibt es nix was er verwehren kann, wenn die Termine entsprechend eingehalten wurden. Hier nicht unterbuttern lassen. Er kann sich nicht weigern, wahrheitsgemäße Angaben zu bestätigen. Und das betrifft nur die offiziellen Anforderungen, was Vereinsinternes hat keinen Bestand.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 19:50 schrieb SDASS_Nico:

 

Woah, diese Aussage ist ja wohl Inkompetenz mit Anlauf!

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Jo ich sag's unserem SB das dies ganz böse und inkompetent ist.

Wenn er sich unsere Mun Bücher in der Waffenkammer und die Schiesskladde mal wieder beim Standbesuch einverleibt.

 

Alter wo lebst du bitte??

Denkst du ich schreib das zum Spass??

Sei doch froh wenn bei euch noch alles okay ist.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.1.2019 um 21:38 schrieb Tante Dörte:

Jo ich sag's unserem SB das dies ganz böse und inkompetent ist.

Wenn er sich unsere Mun Bücher in der Waffenkammer und die Schiesskladde mal wieder beim Standbesuch einverleibt.

 

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KAnnst du bitte den Begriff "Mun Buch" kurz erläutern und auf die Gesetzesstelle zu einem solchen Buch nebst Kontrollrechten verweisen?

Es ist doch alles in §39 WaffG geregelt. Einsicht in geschäftliche Unterlagen (als Schießstandbetreiber) sind auch klar, aber das "Mun Buch" gibt es nicht.

Der Verkauf von VereinsMun ist auch keine Angelegenheit des SB.

Der VErein selbst hat Dokumentationspflichten für die ersten 3 Jahre Schießsportausübung eines Mitglieds bei Bedürfniserfüllung.

Steht irgendwo etwas, was ich bislang übersehen habe?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 23.1.2019 um 21:53 schrieb Waffen Tony:

KAnnst du bitte den Begriff "Mun Buch" kurz erläutern und auf die Gesetzesstelle zu einem solchen Buch nebst Kontrollrechten verweisen?

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Das würde mich auch interessieren!

 

@Tante Dörte wenn ihr euch das gefallen lässt, bitte.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 21:53 schrieb Waffen Tony:

 

Der VErein selbst hat Dokumentationspflichten für die ersten 3 Jahre Schießsportausübung eines Mitglieds bei Bedürfniserfüllung.

 

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AHA....

Ich dachte immer die Mitglieder müssen Ihre Schießnachweise selber führen...holen sich höchstens vom Verein einen Stempel oder Unterschrift ab.

 

Der Verein hat mit dem Bedürfnis nichts aber auch gar nichts zu tun!

Der Verein bestätigt lediglich, das Vorhandensein einer geeigneten Schießstätte, Mitgliedschaft und regelmäßige Teilnahme gegenüber dem Verband, welcher dann das Bedürfnis ausstellt!

Geschrieben

OkOk, das beginnt jetzt wieder mal zu eskalieren. Geht die Diskussionen doch mal etwas entspannter ab. Ständig dieses "ich weiss mehr wie du" bringt doch auch nix.

 

  Am 23.1.2019 um 19:01 schrieb Tante Dörte:
  Am 23.1.2019 um 18:41 schrieb johnw:

Hab ich da was verpasst bisher???

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Anscheinend schon.

 

Es soll Waffenbehörden geben die lassen sich alle Bücher jährlich min. 1x vorlegen.

Gibt sogar welche die alles abfotografieren und jede Spalte auswerten.

 

Sehr beliebt in Großstädten mit RRG in Amt und Würden.???

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Wow, dann leben wir bei uns ja wirklich auf der Insel der Glückseligen. Bei uns hat das Finanzamt oder Ordnungsamt da bisher noch nix verlangt.

Das Finanzamt könnte natürlich tatsächlich Auskunft fordern - Vater Staat braucht schließlich Geld - aber das was dabei an zu versteuernden Einkommen rauskommt dürfte doch bestenfalls marginal sein.

Und mit dem O-Amt haben wir ein gutes Verhältnis; die wollen genau das, was im Gesetz steht, nicht mehr, nicht weniger.

Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 19:27 schrieb BigMamma:

Wogegen soll er sich denn quer stellen ? Er ist an der Entscheidung ob WBK oder nicht, einfach nicht beteiligt.

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  Am 23.1.2019 um 19:38 schrieb CZ-Fan:

Der Vorstand des Vereins unterschreibt als erstes eine Befürwortung sei es für eine Waffe oder für eine WBK.

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Der Verein unterschreibt keine Befürwortung mehr, schon seit sehr langer Zeit nicht mehr. Auch der Verband unterschreibt keine Befürwortung, sondern er bestätigt das Bedürfnis.

 

Aber auch der Verein muß etwas bestätigen: Nämlich die regelmäßige Schießsportaktivität und das Vorhandensein einer geeigneten Schießstätte für die beantragte Waffe.

Und wenn er das nicht macht? Aus Gründen? Vor Gericht gehen dauert, und anders dazu zwingen geht nicht.

Geschrieben (bearbeitet)

Dieses Geschisse, es ist doch klar was gemeint ist. Der Vorstand bescheinigt die Regelmäßigkeit. Ja so ist es richtig.

 

Schaut euch mal das  Dsu Formular zur Bedürfnisbescheinigung an. Das hat zwei Seiten und darauf steht deutlich mehr als die Bestätigung der Regelmäßigkeit drauf. 

 

De Jure kann der Verrein nur die Regelmäßigkeit bestätigen. De facto ist der Verein der erste Teil des Bedürfnisnachweises. Schaut euch halt die Formulare an. 

 

 

Und nicht immer ist der Vorstand böse. Ich schaue da ganz genau drüber, weil ich in den Sportordnungen fitt bin und weiss , wo was steht. 

Nicht jedes Mitglied weiss, dass die Disziplin LZH irgendwas heisst. Da helfe ich gern

 

Dann gibt es die Faulen und Dienstleistungsmentalitätenhaber.....

die warten auf ihre Unterschrift. 

Bearbeitet von Thrawn
Geschrieben
  Am 23.1.2019 um 19:44 schrieb daimler01:

Wer die erste WBK beantragt hat und somit die erste KW hat muss 18 mal im Jahr geschossen haben und sich jedes mal wenn sie geschossen haben sich im Vereins-

Schießbuch eintragen das 3 Jahre lang,

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3x NEIN! schreib doch nicht immer so einen Mist! werde endlich sachkundig!

 

  Am 23.1.2019 um 19:44 schrieb daimler01:

Es gibt auch einige die schießen nur 1 - 5 mal im Jahr bei uns.

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und das (je nach Erlaubniskonstellation) waffenrechtlich absolut untadelig.

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