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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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WO ist immer gut für den Austausch, weil man Einblicke in ingenieurwissenschaftliche-technische Sachverhalte, fachjuristische Beurteilungen und verwaltungspraktische Ansichten/Handeln bekommt.

Wenn dann am Ende klar ist, was genau wie am Entwurf schlecht ist und geändert werden müsste, kann man auch die Politiker gezielter anschreiben. Genau deshalb finde ich diesen Thread im Gegensatz zu Waffen Tony so wichtig. 

Und es geht bei weitem nicht "um ein paar Kommas", die allein beim Magazinproblem im Argen liegen! 

Die massiv schädlichen Auswirkungen müssen jetzt ans Licht der Öffentlichkeit, sonst jammern nachher alle rum "Ja, wenn wir das gewußt hätten!"

 

 

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vor 38 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Rechtssicher wäre dann, die Magazinkörper so einzukürzen, dass sie auch unter ungünstigen Bedingungen nicht mehr als 10 Schuss fassen (selbst wenn sie oft dann nur noch 8-9 Schuss haben), der Entwurf enthält ja keine "Prüftoleranz" (pragmatisch: in entnommenem Zustand dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen, das sei dann einer Einstufung als 10-Schuss-Magazin unschädlich) wie ich Sie im Forum u.a. F. Gepperth vorgeschlagen habe.

 

 

 

Dazu eine kleine Anekdote. Zu meinem M4 gab es vom Hersteller aus ein 10 Schussmagazin dazu beim Kauf der Waffe. Seit Jahren ist dieses 10 Schussmagazin noch original verpackt und ich habe es bisher noch nie benutzt und habe es auch nicht vor es zu benutzen. Wozu auch? Ich hoffe, dass dieses Magazingurkensalat in meiner Heimat nicht kommt. Reicht schon, wenn ich dann für diverse Ausnahmegenehmigungen von 150 Franken bezahlen muss. Na ja Ende Mai bin ich dann hoffentlich schlauer dahingehend.

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Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 1:

Meine 9mm Schmeisser lief mit den Magazinen nicht rund. ab Werk wurden ja blockierte 20er mitgegeben.

Nach zweimal Einsenden an die Fa. Schmeisser, die alle 3 Magazine sorgfältig top umgearbeitet haben, flutschen die 3 Magazine im 20er Magazinkörper jetzt so richtig und es konnten Titel und Medaillen bei der letzten DM des BDS reingeholt werden.

Die ganze, damit schiessende family ist nun happy mit Gewehr und Magazinen.

 

==> Jetzt kommt der Referentenentwurf und die 3 Mags sind künftig weg in ner Schachtel mit BKA Genehmigung.

Der Witz: hätte ich damals mit JJS eine mir angebotene "Puzie" gekauft, also eine legale halbautomat. 9mm Uzi-Pistole, dürfte ich dieselben 3 Mags weiternutzen, und zwar sogar unblockiert!! Aber für meine nicht deliktrelevante und sogar anscheinsfreie Langwaffe darf ich dieselben Magazine GAR nicht benutzen, nicht mal blockiert!

Ein Wahnsinn, der zeigt, dass es hier nicht um öffentliche Sicherheit, sondern nur um maximale Gängelung und Kriminalisierung der Sportschützen geht.

Ich zahle jetzt 150 EUR für 3 neue Magazine wahrscheinlich 150 EUR an die Fa. Schmeisser fürs spitzenmäßige Anpassen, 50 EUR Versandaufwand hin+zurück und viel Zeitaufwand = 350 EUR  nur für die eine Waffe. Wegen dem Magazinkörperkrampf.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Ich denke, ein wesentlicher Grund für den schwachen Widerstand der Sportschützen(-basis) gegen unnütze Gängelung durch den Gesetzgeber ist die Selbstwahrnehmung der Sportschützen. Alle Medien ... Filme, Serien, Musik, die Nachrichten usw. verdeutlichen schon immer, dass Schusswaffen ausschließlich mit Krieg, Gewalt und Kriminalität in Verbindung zu bringen sind. Die Mehrheit der Gesellschaft kann kaum noch anders, als den privaten, legalen Waffenbesitz als Gefahr zu erkennen und die Besitzer irgendwo zwischen Waffennarr und potentiellem Amokläufer einzuordnen. Illegaler Besitz und Kriminalität lassen sich nicht regulieren, nicht verbieten ... also braucht man dazu auch keine Meinung zu haben.

Nutzt ein Polizist eine Schusswaffe berechtigterweise zur Selbstverteidigung, steht er dennoch oft in unverhältnismäßiger Weise in der Kritik. Selbst Jäger, welche auch der Gesellschaft einen echten Mehrwert bieten und ihre Waffen zur Regulierung der Tierbestände benötigen, sind vielfach gesellschaftlich mieserabel angesehen (Bambimörder und so). Und wir Sportschützen? Wir bieten Gesellschaft und Staat nur Risiken, z.B. dass unsere Waffen gestohlen werden oder anderweitig in falsche Hände geraten... oder das wir zur Verteidigung nen SEK-Beamten durch die Tür erschießen ... oder durchdrehen und ...

Ick bin ja nen Berliner und hier gibt es sehr große Gruppierungen, die aufgrund ihrer absoluten moralischen Überlegenheit gegen Vieles sind, z.B. gegen Autofahrer (insb. SUVs), gegen "toxische" Männlichkeit, gegen eine Geschlechteraufteilung in M und W, gegen Fleisch, usw. Dies alles hat meine Selbstwahrnehmung als Sportschütze mitgeprägt und ich achte daher z.B. in meinem recht großen Kollegium darauf, dass mein Sport nicht bekannt wird. Manche Kollegen, die ich lange kenne, habe ich schon mitgenommen zum Schießen aber vor der (mir weniger vertrauten) Mehrheit erzähle ich es nicht. Ich erzähle es nicht, weil ich eben um das Ansehen der Waffenbesitzer und insb. der Sportschützen in der Mehrheitsgesellschaft weiß.

 

Ich würde es mit dem Flugangst-Paradoxon vergleichen: Die nachweislich sicherste Art der Mobilität, das Fliegen, löst bei vielen Menschen Ängste aus. Zur "Flugangst" (Aviaphobie) finden sich 800.000 Treffer bei Google. Die nachweislich gefährlichste Art der Mobilität, das Autofahren, löst vergleichweise wenige Ängste aus. Zur "Fahrangst", wie die Amaxophobie umgangssprachlich heißt, finden sich nur 17.000 Ergebnisse bei Google. Woran liegt es also? Vermutlich wird ein Autounfall ebenso wie ein Raub mit einer Waffe als etwas "alltägliches" angesehen, als etwas, was einfach mal passieren kann. Die allermeisten Menschen haben in ihrem Leben mal einen Autounfall und Kriminelle haben eben Waffen ... das ist nunmal so und meist überlebt man es. Ein Flugzeugabsturz ist hingegen eine Katastrophe, kaum jemand erlebt einen, noch weniger überleben einen. Flugzeuge sind extrem sicher, werden genauestens überprüft und gewartet und gelten als zuverlässig ... und dennoch haben vergleichsweise viele Menschen Angst vorm Fliegen. Wer sieht die Parallelen zum Sportschützen, der im worst case ebenfalls Schreckliches anrichten könnte aber in der Realität praktisch keine Relevanz in der Kriminalitätsstatistik hat?

 

Vielleicht wird mit diesen Vergleichen klar, weshalb 15.000 Jäger erhobenen Hauptes auf die Straße gehen können, um gegen schwachsinnige Gesetztesänderungen zu demonstrieren und damit sogar etwas bewegen, während Sportschützen untereinander bleiben, jammern und hoffen, dass es nicht allzu bald noch viel schlimmer wird.

Man stelle sich 5.000 Sportschützen in Berlin vor. Gewisse Gruppierungen hätten wohl schnell einen Einzelnen ausgemacht, der einen fragwürdigen Spruch auf dem Tshirt oder dem Plakat hat.... oder der mutmaßlich auch damals in Chemnitz mitgelaufen ist. Diese Person wäre wohl fix auf allen Titelblättern und stellvertretend für alle anderen der eindeutige Beweis dafür, dass Sportschützen im wesentlichen Rechtsnationalisten/Reichsbürger/Verschwörungstheoretiker/whatever sind. Und angesichts der damit offensichtlich bevorstehenden bewaffneten Übergriffe von Sportschützen auf Staat und Gesellschaft läge der nächste Vorschlag zur Verschärfung des Waffenrechts schon wieder aufm Tisch, noch bevor der aktuelle Entwurf als Gesetz umgesetzt wurde. Ich würd trotzdem mitlaufen, aber machen wir die Demo besser in Bayern, wenn Seehofer mal auf Heimatbesuch ist.

 

Noch eine blöde Idee: Kann nicht einer der anwesenden Juristen den Referentenentwurf nehmen und ne schlaue Einleitung bzgl. Art. 2 Abs. 1 GG oben drüber schreiben? Dann noch den Quatsch herausstreichen, den uns die EU-Richtlinie eigentlich nicht verbieten würde und spaßeshalber noch Schalldämpfer für Jäger und Sportschützen reinschreiben? Nen paar gute Namen ergänzend darunter setzen und das ganze über FDP und/oder AfD als alternativen Entwurf zur Abstimmung einreichen lassen? Beide Parteien hätten Fraktionsstärke und könnten Entwürfe einbringen, zusammen haben sie 24%. Ja, ich weiß, ich kenn mich echt nicht damit aus... ist nur mein simples Demokratieverständnis.

 

So, ist nen ganz schön langer Text geworden. Vielleicht ließt es ja jemand und erkennt darin sich selbst wieder oder zumindest die eine oder andere Wahrheit. Sorry, dass ich keine Lösung anbieten kann. MfG

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vor 19 Minuten schrieb walthi:

und ne schlaue Einleitung bzgl. Art. 2 Abs. 1 GG oben drüber schreiben?

Die gibt's bereits vom Verfassungsgericht, nämlich den berühmten "Reiten im Walde" Fall. Kurzfassung: Natürlich ist das Sportschießen von Art. 2 GG geschützt, aber der Gesetzgeber kann es nahezu nach Belieben einschränken oder verbieten.

 

Es lässt sich wenn man erstmal--und zwar aktiv zelebriert von den Besitzern der "Sportgeräte"--Schießen nur als Sport versteht kaum noch auf Grundrechte rekurrieren. Wenn man von Waffen als Möglichkeit der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung und als Hort der Volkssouveränität spricht, dann unterscheiden sie sie sich von anderen sportlich nutzbaren Gegenständen. Wenn man sie aber ausdrücklich dazu nicht nutzen will, sondern den rein und ausschließlich sportlichen Charakter betont, dann hat das ungefähr den gleichen Schutz wie z.B. Straßenrennen mit dem Auto--im Grunde schon erstmal in der allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschlossen, aber zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer, die ja auch eine Handlungsfreiheit haben, verboten. Man kann auch--und zwar richtigerweise--darauf hinweisen, daß eine Schützenmeisterschaft mit Lichtpistolen bei hinreichend fein auflösender Treffererfassung und gleich talentiertem Teilnehmerfeld keineswegs einfacher zu gewinnen ist als eine mit Feuerwaffen, und den Sport dann halt auf das Wettbewerbsleuchten verweisen.

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Art. 2 Abs. 1 GG  soll nur die Einleitung darstellen... um etwas Aufmerksamkeit zu erregen. Entscheidend soll natürlich der geänderte Inhalt sein, welcher aussagt, dass die EU-Richtlinie bzgl. der Sportschützen keine weiteren Einschränkungen vorsieht und dass die Richtlinie demnach auch nicht unnötig verschärft in deutsches Recht umgesetzt werden darf. Für Deko- und Salutwaffen Liebhaber tut es mir leid ... da seh ich die Felle davonschwimmen. Aber z.B. die Magazinkörper- und fortgeführete Bedürfnisproblematik sind klar an der EU vorbeidefinierte, nicht logisch zu rechtfertigende Verschärfungen des nationalen Waffenrechts, die im Grund keine Mehrheit erhalten dürften. Das weiß aber außer uns hier noch niemand!!

 

P.S. Jeder weiß, dass man nen Rennwagen nicht auf der Straße fahren darf. Ich willl ja auch nicht im Wald auf Dosen schießen! Aber wenn ich will, kann ich jedes Wochenende ohne allzu weite Wege mein Auto legal auf ner Rennstrecke bewegen, inkl. Lärm und Abgasemissionen. Ich könnte das Auto auch super schnell auf Slicks übern Ku'Damm steuern, das wäre illegal und extrem gefährlich für alle anderen (und mich)... aber niemand verbietet deswegen Rennwagen oder Slicks.

Bearbeitet von walthi
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Die rosaroten Brillen sitzen ja sehr fest.....

 

Da gibts nichts gross zu erklären, da gibts nur eins von den "LWB" das getan werden muss: klipp und klar ohne Schachtelsätze, Pseudojuristerei und sonstigem Klamauk auf deutsch NEIN zu sagen.

 

Schon jetzt die Aufbewahrungsrichtlinie vergessen? Hat der "Widerstand" ausser einer dafür einkalkulierter Altbesitzregelung irgendwas gebracht?

Bearbeitet von chapmen
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Am ‎04‎.‎02‎.‎2019 um 01:55 schrieb cartridgemaster:

Das, was man uns jetzt als sog. "Referentenentwurf"  verkauft, wurde bereits zum Jahresbeginn 2017 seitens des bundesdeutschen BMI als Forderungs-/Wunschkatalog zur Aufnahme in die EU-Feuerwaffen-Richtlinie der Kommission vorgelegt.

....

 CM

 

Hallo CM,

 

hast Du für diese Aussage Belege?

 

Viele Grüße, Markus

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Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 2:

Für meine Franchi SPAS 12 habe ich - wie  viele - 10-Schuss-Magazine für IPSC. Die sind nicht blockiert, sondern fassen so wie sie sind 10 Schuss. allerdings sind sie 2 Magazinkörpern zusammengeschweißt, die je "max 6 Schuss" aufgedruckt haben. aus 6+6=12 ergibt sich, dass der neue Magazinkörper dann 12 Schuss haben muss, soweit wird jeder Richter rechnen können. 

In der EU wäre das Magazin perfekt erlaubt, aber mit dem Magazinkörperkrampf im  Referentenentwurf damit halt verboten. Kostenpunkt: 179-199 EUR, bei ner IPSC Ausstattung von 4 Mags ein herber Verlust!

Das trifft aber auch viele Saiga/Molot User, deren 10 er Magazine tatsächlich oft leicht blockiert wurden.

 

Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 3:

Für meine Flinte Winchester Super X2 Practical habe ich ein langes Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70. Da passen dann 11 Schuss 12/45 (von mind. 3 Herstellern angebotene Mini-Shells, Mini-Bucks, Shorties) rein, also die "kleinste bestimmungsgemäß verwendbare" Patrone laut Referentenentwurf. Ich habe sogar einen Magazinbegrenzer drehen lassen auf 1 Schuss. Damit wurde die Waffe in Norwegen zugelassen und auf jedem DSB Stand. Nutzt mir aber nix, denn dank Referentenentwurf wird die gesamte Flinte zur verbotenen Waffe, wie sehr viele SL-Flinten in Zukunft. Blockieren geht nicht, denn dadurch wird der Magazinkörper ja nicht kleiner. Und Umbau ist nicht mehr erlaubt als Ausweg im Referentenentwurf. Blickt kaum einer, aber egal. Unwissenheit schützt am Ende vor Strafe nicht!

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 4 Stunden schrieb walthi:

Für Deko- und Salutwaffen Liebhaber tut es mir leid ... da seh ich die Felle davonschwimmen.

 

Die meisten davon dürften nicht parallel auch WBK-Inhaber sein.... Deren Problem bei diesem Referenten-Entwurf (wie auch schon der Novelle der EU-Verordnung) ist somit:

 

Sie befassen sich wenig bis nicht mit dem Waffenrecht.

Sie wissen nicht, welche gravierenden Eingriffe und Beschränkungen da auf sie zurollen.

Sie sind wohl in den allermeisten Fällen weder organisiert noch vernetzt.

Es ist auch nicht ersichtlich, welche Interessenvertretung nun für sie sprechen sollte (Handel?).

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vor 9 Stunden schrieb Schwarzwälder:

@Speedmark und @keks

Ihr befasst Euch damit, wann wieviel Schuss tatsächlich in ein Magazin gehen. Das ist aber nur noch teilweise relevant.

In Zukunft, dank Referentenentwurf, geht es um Magazinkörper.

Beispiel: Bei meiner 30.06  habe ich zwei recht unterschiedlich lange 10 Schuss-Magazine. Beide fassen GENAU 10 Schuss, sind originäre 10er Mags, nix blockiert, für dieselbe Waffe. und funktionieren auch noch (einigermaßen). Es sind nur eben unterschiedliche Magazinhersteller. Bestimmt gibt es bei den AR15 Magazingehäusen auch recht unterschiedliche Längen für ein und dieselbe Magazingröße!

 

 

Richtig. Bereits eine andere Feder oder ein anderer Follower verändern die Kapazität bei gleichen Abmessungen. Auch eine ermüdete Feder kann da reichen. 

Es ist eben technisch unsinnig.

Die Betrachtung auf diesen kurzen Ausschnitt, ändert aber nichts ;)

Es juckt den Gesetgeber auch nicht.Das Ziel lange Mags anzugehen, hat er sichergesetellt. Darüberhinaus kann man noch ein paar Bedürfnisse widerrufen. Also alles prima und von den LWB auch zustimmend (schweigend) akzeptiert.

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vor 9 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Genau deshalb finde ich diesen Thread im Gegensatz zu Waffen Tony so wichtig. 

Du missverstehst anscheinend beinahe jeden Beitrag.

Ich finde den Thread garnicht unwichtig.

Er bleibt nur nutzlos, wenn Leute sich allein daran abarbeiten und das der Beitrag gewesen sein soll.

 

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vor 23 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Magazinkörperkrampf - Auswirkungen - Praktisches Beispiel 3:

Für meine Flinte Winchester Super X2 Practical habe ich ein langes Röhrenmagazin für 8 Schuss 12/70. Da passen dann 11 Schuss 12/45 (von mind. 3 Herstellern angebotene Mini-Shells, Mini-Bucks, Shorties) rein, also die "kleinste bestimmungsgemäß verwendbare" Patrone laut Referentenentwurf. Ich habe sogar einen Magazinbegrenzer drehen lassen auf 1 Schuss. Damit wurde die Waffe in Norwegen zugelassen und auf jedem DSB Stand. Nutzt mir aber nix, denn dank Referentenentwurf wird die gesamte Flinte zur verbotenen Waffe, wie sehr viele SL-Flinten in Zukunft. Blockieren geht nicht, denn dadurch wird der Magazinkörper ja nicht kleiner. Und Umbau ist nicht mehr erlaubt als Ausweg im Referentenentwurf. Blickt kaum einer, aber egal. Unwissenheit schützt am Ende vor Strafe nicht!

 

 

Das ist ein typisches Beispiel, wo von den Schießsportverbänden, zuvorderst den "Großkaliberverbänden", ein entschiedenes Veto in der jetzigen Anhörung erfolgen muss.

 

Diese perfide Regelung kann, ohne entsprechendes "Einhegen" bzw. Klarstellung, in der Praxis gravierende Auswirkungen auf viele Flintendisziplinen haben.

 

Ich hoffe, ich er-hoffe mir da nicht zuviel...

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vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Die rosaroten Brillen sitzen ja sehr fest.....

 

Da gibts nichts gross zu erklären, da gibts nur eins von den "LWB" das getan werden muss: klipp und klar ohne Schachtelsätze, Pseudojuristerei und sonstigem Klamauk auf deutsch NEIN zu sagen.

 

Schon jetzt die Aufbewahrungsrichtlinie vergessen? Hat der "Widerstand" ausser einer dafür einkalkulierter Altbesitzregelung irgendwas gebracht?

?

Anscheinend will es aber nicht begriffen werden. Das kann man leider nicht ändern.

Betroffen sind wir dann alle, aber das nutzlose Meckern scheint wichtiger.

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vor 15 Stunden schrieb Waffen Tony:

Auch für den Jagdschein relevant.

Hat man jetzt mal keinen gezogen, wurde das BEdürfnis nicht direkt aberkannt.

Nun wird das wohl der Regelfall.

Bislang musste man sich nur um die Munition kümmern, welche man "auf Jagdschein" kaufte.

Nun soll ein Jahr ohne Jagdschein gleich mal ein Widerrufsgrund werden.

Kenne genug Behörden die Schicken ende April einen Brief raus mit der Androhung des Widerrufs aller WBKs falls Du deiner "Bringschuld" Kopie der Verlängerung einsenden bis jetzt  nicht nachgekommen bist.

Schön das es bei dir noch anders ist! Ist aber eher selten.

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vor 14 Minuten schrieb kulli:

Kenne genug Behörden die Schicken ende April einen Brief raus mit der Androhung des Widerrufs aller WBKs falls Du deiner "Bringschuld" Kopie der Verlängerung einsenden bis jetzt  nicht nachgekommen bist.

 

 

Irgendwie scheint es da bei uns (Waffenbehörde und untere Jagdbehörde sind beide im Landratsamt; wenn auch dort bei verschiedenen Dienststellen) aber eine Art Austausch zu geben; sprich, die Waffenbehörde scheint direkt bei der UJB nachzufragen....

 

Ich habe von "meiner" Waffenbehörde noch nie eine Nachfrage bezüglich gelösten JJS, oder 3-Jahres-JS, erhalten.

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vor 32 Minuten schrieb karlyman:

Irgendwie scheint es da bei uns (Waffenbehörde und UJB sind beide im LR; wenn auch dort bei verschiedenen Dienststellen) aber eine Art Austausch zu geben; sprich, die Waffenbehörde scheint direkt bei der UJB nachzufragen....

Kommentar: Datenschutz:lol:?

Oder: da müssten wir bei Excel ja eine Abfrage programmieren ?

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vor 6 Stunden schrieb walthi:

 Für Deko- und Salutwaffen Liebhaber tut es mir leid ... da seh ich die Felle davonschwimmen. 

 

Warum? Weil man eine nicht organisierte Gruppe sauber und leise barbieren kann? Wer setzt sich für diese Leute ein, wenn nicht auch die jetzt schon betroffenen LWB, denn aus den Deko-/ Salutwaffenbesitzern können fix LWB aus Zwang werden....

vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

Die meisten davon dürften nicht parallel auch WBK-Inhaber sein.... Deren Problem bei diesem Referenten-Entwurf (wie auch schon der Novelle der EU-Verordnung) ist somit:

 

Sie befassen sich wenig bis nicht mit dem Waffenrecht.

Sie wissen nicht, welche gravierenden Eingriffe und Beschränkungen da auf sie zurollen.

Sie sind wohl in den allermeisten Fällen weder organisiert noch vernetzt.

Es ist auch nicht ersichtlich, welche Interessenvertretung nun für sie sprechen sollte (Handel?).

Sehe ich genauso. Da kommt etwas angerollt, was die Mehrheit sehr wahrscheinlich gar nicht kommen sieht. Und vorab keinen Widerstand leisten kann. Ich kann genauso wie bei den 4mm Püstern überhaupt keine Deliktrelevanz erkennen, werden aber gefahrenmäßig behandelt wie die „Großen“ (4mm 7,5 Joule -noch- ohne Bedürfnis). Wenn da andere Erkenntnisse vorliegen würden, könnten die Behörden bzw. der Gesetzgeber darauf eingehen und würden dies höchstwahrscheinlich auch. Deswegen bin ich fest der Meinung, dass da andere Gedanken und Interessen hinter stecken. Warum bekommen es die „Gelbwesten“ in F hin, und die LWB in D nicht? Und ich meine keine Krawalle auf der Straße, das sind wohl andere Idioten.....

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vor 11 Stunden schrieb Schwarzwälder:

@Speedmark und @keks

Ihr befasst Euch damit, wann wieviel Schuss tatsächlich in ein Magazin gehen.

Nö, tue ich nicht. 

Ich bezitze nur echte 10er Wettkampf Magazine und vier begrenzte 20/10 PMags die knallrot eingefärbt sind.

Dann noch mal zwei 20/10 begrenzte PMags in schwarz. Die begrenzten 20er Bodys funktionieren perfekt und es passen keine 11 Patronen rein. 30er habe ich keine. Jetzt warte ich ab, wie sich der Käse entwickelt.

Sollten wir diesen unmöglich unverschämten Ding folge leisten müssen, wird das Zeug demontiert und die 20er Bodys in den Müll geworfen!

 

Mein Wahlverhalten würde durch diesen Vorgang noch zusätzlich bekräftigt.

 

LG

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vor 10 Minuten schrieb Speedmark:

 

 

 

Mein Wahlverhalten würde durch diesen Vorgang noch zusätzlich bekräftigt.

 

LG

Was unwahrscheinlich nach erfolgter Gesetzgebung beeindruckt.

 

Würde AR15 und co eigentlich unter den Passus abnehmbarer Hinterschaft fallen?

Bearbeitet von chapmen
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