Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
... Wer zudem eine stinknormale Glock 17 besitzt, kann die künftig überhaupt nicht mehr nutzen. In die Langwaffe dürfen nur Stummelmagazine rein, die wiederum zu kurz für die Glock 17 sind.


Hallo.....dieser Satz macht mich nachdenklich.....bisher hatte ich aus dem Thread bzw den verfügbaren Dokumenten die 10er Magazineinschränkung nur auf Langwaffen bezogen-gilt sie / soll sie jetzt auch für die „normalen“ 17er Magazine der Glock 17 als Kurzwaffe gelten??


Gesendet von iPad mit Tapatalk
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du eine Langwaffe hast, in die die Glockmagazine passen, dann ja.

 

Gelant ist folgendes:

VERBOT:

1.2.4.4

Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;

 

Also darfst du dann einem Schützenkollegen die Glock G17 nicht ausleihen, der in seiner Langwaffe (gesetzesgemäß) Glock G26 10er Magazine verwendet. Aber hey, du musst ihm ja nicht das Magazin mitgeben.

 

Daher: Weg mit dem Quatsch!

Bearbeitet von Gruger
Geschrieben

In jedes mir bekannte 10er oder auf 10 Schuss begrenztes größeres Magazin bekomme ich 11 Murmeln rein. Dann gehts halt nicht mehr in die geschlossene Waffe, weil die Feder keinen Platz mehr zum nachgeben hat. Insgesamt sind damit zwar auch  nur die erlaubten 11 Schuss in die Kanone zu bekommen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das bei einer Kontrolle so ankommt. So oder so birgt die Magazingeschichte jede Menge Potential für mächtigen Ans**ss. Hier muss, wenn es nicht gelingt den Quatsch komplett zu entsorgen, von fachkundiger Hand eine eindeutige Lösung gefunden werden, die für den Schützen Rechtssicherheit bringt. Idealerweise vor Verabschiedung als Gesetz, anderenfalls durch klagen.

Was den Stichtag 13.07.17 betrifft, so würde mich mal interessieren, ob das überhaupt rechtlich möglich ist, so rückwirkend. Bis zum Bekanntwerden des Referentenentwurfs kann doch noch jeder in Treu und Glauben Magazine gekauft haben und davon ausgegangen sein, dass er sie mit Begrenzung weiter nutzen darf. Auch hier vermute ich sehr dünnes juristisches Eis. Mal davon abgesehen, wie das nachgewiesen werden soll. Wer hebt denn einen Kaufbeleg von einem Magazin auf? Auch hab ich auf meinen Magazinen noch keine eindeutigen Seriennummern für die Verfolgbarkeit entdecken können. Lediglich die PMags haben sowas drauf, was aussieht wie ein Herstellungsdatum (so ähnlich wie auf ner TÜV-Plakette nur in klein). Auf GMags hab ich sowas noch nicht gesehen. Außerdem sagt ein Herstellungsdatum noch nicht aus, ab wann das Teil in meinem Besitz war. Aber vielleicht reicht es der Behörde auch aus, wenn du erklärst , dass du das Mag schon länger hast. Dann immer mit der Drohung: "wenn du lügst bist du nicht zuverlässig". Das dürfte einige abschrecken und vielen den Spaß verderben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 54 Minuten schrieb Gruger:

Also ich bin gestern schon vor der Tür gewesen. So als Protestaktion.

Kam leider nicht im Fernsehen.

Vielleicht wäre es besser, sich zu koordinieren?

Vielleicht vereinbart man mit seinem Verein/VErband ein Gespräch mit seinem Abgeordneten?


Eins ist klar: Hier auf WO ändert sich nichts. Wirklich Null. So wie immer.

Man darf dann wieder schmollen und beim nächsten Mal wieder....

 

Die Jägerschaft hat mit nur 15.000 Leuten fast alle kritisierten Punkte im LJagdG zurückgedreht und sie hat gezeigt, dass man sie ernst nehmen muss. Da hat man sich nicht beschränkt im Jagdforum zu trauern.

Es wurde der Politik ins Bewusstsein gerückt, dass man weiter HA nutzen möchte und hat ein Bundesgesetz geändert bekommen. Man hat der Politik ins Bewusstsein gerückt, dass man SD möchte und hat eine Änderung eines Bundesgesetzes in Aussicht gestellt bekommen.

Sie haben dafür gesorgt, dass man sie ernst nimmt. Sie haben PRäsenz gezeigt und mit den Gremien verhandelt.

Dafür haben sie sich einmal koordiniert und Präsenz gezeigt. Übrigens in Orange und nicht in gelb ;)


Man kann seinen Verbandsvertretern schon klar machen, dass man mit vielen Leuten bereit ist "Haltung zu zeigen".

Die Frage ist, ob man das tatsächlich ist ;)

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Gruger:

Wie schon gesagt, wir reiben uns gerade an den Magazinen auf, wo über die Bedürfnisgeschichte noch ganz andere Sachen drohen.

 

Du sprichst die lt. Referentenentwurf obligatorische, zeitmäßig engmaschige Bedürfnisprüfung an...?

 

Jetzt könnte man ja sagen:

Entweder das waffenrechtliche Bedürfnis eines WBK-/Erlaubnisinhabers liegt noch vor, oder es liegt nicht mehr vor.

Im letzteren Fall wird man mit der neuen Regelung eben eher (im Wortsinne: engmaschiger....) draufkommen.

 

Geschrieben

...und man kann weiter steuern.

Den sorgsamen Umgang hat der Besitzer doch schon mehrere Jahre nachgewiesen.

Eine Pause aus irgendwelchen Gründen wird in der Bürokratie schwerwiegender und im nächsten Schritt muss man 12/18 für immer nachweisen.

Zack alles weg.

Geschrieben

Ich habe nicht nachgeschaut, aber ist die Regelung mit der Ausnahme für zeitweilige Nicht-Ausübung des Schießsports (z.B. längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen u.ä.), nicht mehr drin im Referentenentwurf?

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

Ich habe nicht nachgeschaut, aber ist die Regelung mit der Ausnahme für zeitweilige Nicht-Ausübung des Schießsports (z.B. längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen u.ä.), nicht mehr drin im Referentenentwurf?

Was erwartest du denn für die Zukunft über diesen Hebel? ;)
 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb karlyman:

Ich habe nicht nachgeschaut, aber ist die Regelung mit der Ausnahme für zeitweilige Nicht-Ausübung des Schießsports (z.B. längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen u.ä.), nicht mehr drin im Referentenentwurf?

D.h. Du darfst wenn du in Zukunft aus irgendwelchen Gründen mal ein Jahr keinen Bock hast schießen zu gehen zum Arzt und ein Attest ausstellen lassen, weil sonst im Zweifelsfall mehrere 10k€ Knarren weg sind?!
Na Prost Mahlzeit!

Mir fällt da diverses ein was nicht offiziell als "Grund" anerkannt werden wird: Längerer Scheidungskrieg z.b.


Herrgott, ich WILL mich nicht rechtfertigen müssen das ich als Multyhobbyist meinem Hobby mal für 1-X Jahre nicht nachgegangen bin. Mein VW T3 Syncro steht seit 3 Jahren und wartet drauf das weitergebaut wird....

Geschrieben (bearbeitet)

Wer nicht regelmäßig nachweist Motorrad zu fahren, dem wird der Führerschein entzogen.

 

Wer "Hochleistungs-Sportwagen" besitzt, der muss 3x im Jahr ein Fahrsicheheitstraining beim ADAC besuchen. Die Definition übernehmen die Grünen.

 

Über 55 Jährige müssen jedes Jahr einen staatlichen Seh- und Hörtest machen, sonst ist die Zuverlässigkeit für Schusswaffen nicht mehr gegeben.

 

Alle PKW-Führerscheininhaber bis 30 müssen halbjaehrlich aufgefordert einen Alkohol&Drogen Test (per Blutabnahme) machen, bei Versäumnis 2Punkte und ein 4wöchiges Fahrverbot. Ab 30 Seh-, Hör- und Reaktionstest. Bei PKW über 150PS ist ein staatliches psychologisches Gutachten notwendig, dieses ist alle zwei Jahre erneut bei der Führerscheinstelle vorzulegen.

 

............................ usw, usw, und immer so weiter ....

 

 

Sicherheit geht vor.... ICH bin mir sicher, dass wir damit unnötige Unfälle vermeiden & LEBEN retten.

 

Ich fühl mich gleich viel sicherer - wie fühlst Du Dich?

 

 

Also für mich ist das nicht soooo schlimm, Motorrad fahre ich regelmäig. Ich bin Brillenträger, also ohnehin regelmäßig beim Augenarzt.

Sportwagen habe ich nicht, betrifft mich also nicht. Ja, sind nett anzuschauen, aber brauchen tut die ohnehin keiner. 55 bin ich noch nicht, aber über 30 - Glück gehabt. puh!!!

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb keks:

.

 

Wäre wie der Verlust der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit wegen Fahren mit Bremsbelägen knapp unterhalb der Verschleißgrenze....

 

 

 

 

Genau so funktionier unser Waffengesetz

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

Ich habe nicht nachgeschaut, aber ist die Regelung mit der Ausnahme für zeitweilige Nicht-Ausübung des Schießsports (z.B. längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen u.ä.), nicht mehr drin im Referentenentwurf?

Auch für den Jagdschein relevant.

Hat man jetzt mal keinen gezogen, wurde das BEdürfnis nicht direkt aberkannt.

Nun wird das wohl der Regelfall.

Bislang musste man sich nur um die Munition kümmern, welche man "auf Jagdschein" kaufte.

Nun soll ein Jahr ohne Jagdschein gleich mal ein Widerrufsgrund werden. Kein Bedürfnis.

...und es gibt immer mal Gründe im Leben, warum man 1 oder 2 Jahre mal eben keinen Jagdschein löst und nicht oder eben nur sehr selten zum schießen kommt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

…. Die Jägerschaft hat mit nur 15.000 Leuten … Sie haben dafür gesorgt, dass man sie ernst nimmt ... 

Sicher. Aber: Hast Du Dich schon mal gefragt, wie viele Jagdscheininhaber im Bundestag sitzen? Und das quer durch alle Fraktionen.

Geschrieben

Das mag Einfluss haben, entscheidend ist es aus meiner Sicht eher nicht.

So wie ich die bundesdeutsche Politik wahrnehme, bestimmt da eine unterschwellige Angst vor zivilem Widerstand. 

Damit lässt sich zumindest in Teilen das umfassende Entgegenkommen ggü. tatsächlichen oder eingebildeten potentiellen Unruhegruppen erklären.

Hambi besetzt? Lass sie doch, im Gegenteil, wir beziehen den auch noch als nennenswerten Faktor in die Kohlekommission.

Freitags Schule schwänzen? Lass sie doch, besser wir loben ihr Engagement, anstatt Recht durchzusetzen.

Hartz IV? Besser keine Sanktionen, die Unlust bestrafen, könnte ja jemand aufbegehren.

 

Ich denke, unter der Hand hat man ordentlich Respekt, dass dem gutmütigen Deutschen auch Mal der Kragen platzt und civil unrest die Medien bestimmt. Daher immer wenn's hochkocht präventiv ein bisschen zurück nehmen.

 

Noch passiert ja nichts... Zumindest so richtig.

 

Also Butter bei den Fischen:

Gesittete und vorab über die Verbände hinweg konzertierte Großdemo vor dem Bundestag.

Aufmerksamkeit für das Thema ist sicher.

Geschrieben
vor 55 Minuten schrieb alter_Opa:

Sicher. Aber: Hast Du Dich schon mal gefragt, wie viele Jagdscheininhaber im Bundestag sitzen? Und das quer durch alle Fraktionen.

Und das ist auch gut so. Ob die aber alle HA und SD wollten, bleibt fraglich. Auf jeden Fall hat man Ansprechpartner.

Die reagieren aber nicht von sich aus. Auch überzeugen diese eine Fraktion nicht, wegen eigener Vorstellungen ;)

Im Übrigen gibt es sicher auch Sportschützen in Bundestag und Bundesrat.

Auch da die selbe Leier.

Das allein nutzt garnichts.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb MatthiasW:

Ich denke, unter der Hand hat man ordentlich Respekt, dass dem gutmütigen Deutschen auch Mal der Kragen platzt und civil unrest die Medien bestimmt. Daher immer wenn's hochkocht präventiv ein bisschen zurück nehmen.

Das Problem ist, dass man sich immer diejenigen aussucht, die am meisten zu verlieren haben und damit das weichste Ziel sind: Den De.ppen mit ner Arbeit und etwas Wohlstand. Egal ob bei der Energiewende, dem Dieselverbot oder der Feuerwaffenrichtlinie. Man ist aber auch selbst schuld, wenn man ständig die gleichen Versager in Amt und Würden wählt. 87% für "weiter so"! 

Bearbeitet von Direwolf
  • Gefällt mir 11
  • Wichtig 2
Geschrieben

Meine Rede, mit seiner Stimmer bei der Wahl für eine Partei belohnt man diese für ihr bisheriges Handel (das ist das Problem bei der Wahl des kleinsten Übels). Mir fällt nur eine im Parlament sitzende Partei ein, die noch nichts schlechtes gegen mich verursacht hat, kann ich diese also mit meiner Stimme belohnen. Kann sich im Laufe der nächsten Wahlperioden natürlich ändern. Dann wird diese Partei auch nicht mehr mit meiner Stimme gelobt.

Geschrieben

Wird das Verbot bei Nachmeldung Altbesitz dahingehend unwirksam, dass man die besagten Magazine wie normale Magazine verwenden und lagern kann und keine Konsequenzen für die Zuverlässigkeit zu befürchten hat?

Geschrieben

So kurz. So wahr.
Alles über Wahlen und Parteiprogrammen hilft konkret jetzt garnicht.

vor 12 Minuten schrieb chapmen:

Dummerweise hält sich die Gesetzgebung nicht an Wahlperioden......

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb tar:

Wird das Verbot bei Nachmeldung Altbesitz dahingehend unwirksam, dass man die besagten Magazine wie normale Magazine verwenden und lagern kann und keine Konsequenzen für die Zuverlässigkeit zu befürchten hat?

Derzeit keine Verwendung und Waffe mutiert bei VErwendung zur verbotenen Kat A Waffe.

Man darf lediglich angemeldeten Müll lagern und dann beim nächsten Mal die nächste Einschränkung kassieren.
In Zukunft wird man auch da weiter vorangehen.

Man nimmt sich jedes Salamischeibchen, welches man achtlos liegenlässt.

 

Sucht nicht, wie es vielleicht für einen persönlich noch glimpflich ausgehen könnte.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Speedmark:

Und das alles habe nichts mit der von Dir erwähnten Diskrepanz zur Maßhaltigkeit, mit der Folge einer Straftat zu tuen.

Sei am auf 10 Rounds begrenzten Magazin etwas ausgeleiert, oder defekt, dann musst Du natürlich Abhilfe schaffen.

@Speedmark und @keks

Ihr befasst Euch damit, wann wieviel Schuss tatsächlich in ein Magazin gehen. Das ist aber nur noch teilweise relevant.

In Zukunft, dank Referentenentwurf, geht es um Magazinkörper.

Beispiel: Bei meiner 30.06  habe ich zwei recht unterschiedlich lange 10 Schuss-Magazine. Beide fassen GENAU 10 Schuss, sind originäre 10er Mags, nix blockiert, für dieselbe Waffe. und funktionieren auch noch (einigermaßen). Es sind nur eben unterschiedliche Magazinhersteller. Bestimmt gibt es bei den AR15 Magazingehäusen auch recht unterschiedliche Längen für ein und dieselbe Magazingröße!

Das Problem ist dann: Was, wenn ich in einen (geringfügig) längeren Magazinkörper freie Teile wie Follower und Federn und ggf. Magazinböden an-/einbringe und plötzlich gehen da doch 11,12 Schuss rein? Dann habe ich demonstriert, dass der Magazinkörper ein verbotener Gegenstand ist und die damit benutzte Waffe Kat. A!!

Rechtssicher wäre dann, die Magazinkörper so einzukürzen, dass sie auch unter ungünstigen Bedingungen nicht mehr als 10 Schuss fassen (selbst wenn sie oft dann nur noch 8-9 Schuss haben), der Entwurf enthält ja keine "Prüftoleranz" (pragmatisch: in entnommenem Zustand dürfen 11 Schuss ohne Gewalt/Hilfsmittel reingehen, das sei dann einer Einstufung als 10-Schuss-Magazin unschädlich) wie ich Sie im Forum u.a. F. Gepperth vorgeschlagen habe.

Bisher war es einfach, auch bei der DM: Es wurde halt geprüft, ob 10 Schuss reingehen. Gehen mehr rein: Magazin weglegen, aber kein verbotenes Teil. 

In Zukunft wird es lange Diskussionen geben: "Das Magazin fasst doch nur 10 Schuss" - "Ja, aber der Magazinkörper ist ein bisschen länger, da könnten mit anderer Feder/anderem Follower auch 11 Schuss reingehen!!" Ergebnis: verboten (und diesmal dann Straftat, d.h. explizit auf Wunsch der EU alle Waffen weg!!!).

 

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.