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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Marder:

 

 

Ich werde der GRA und damit Katja Triebel mehr spenden

Ausser der Petition- war da noch mehr?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Da steht, dass die neue gelbe WBK für "den Erwerb von insgesamt bis zu 10...(Waffen)...berechtigt"

Das heißt doch: Ich darf 10 Waffen auf WBK gelb einkaufen. Wenn ich dann aber eine verkaufe, darf ich eben nicht die elfte Waffe erwerben, auch wenn ich dann isngesamt wieder nur 10 Waffen auf gelb besitzen würde. Diese 10er Regel stellt ja auf den Erwerb (nicht Besitz) ab, d.h. der Erwerb wird begrenzt (nicht nur der Besitz) .

Hhhmmm.... Guter Punkt....

 

Da der Erwerbsvorgang zeitlich punktuell und danach abgeschlossen ist, steht man nach 10 Erwerbsvorgängen und anschließend drei Veräußerungen immer noch bei 10 Erwerbsvorgängen und nicht bei sieben. Sieben wäre die Anzahl der besessenen Waffen, aber die reguliert Abs (6) nicht (der alte Abs (4) übrigens auch nicht). So gesehen könnte man das auch so lesen, dass nach 10 Erwerbsvorgängen auf gelbe WBK durch eine Befürwortung vom Verband eine neue gelbe WBK für 10 weitere Erwerbsvorgänge ausgestellt wird.

 

Allerdings widerspricht diese Auslegung wiederum einigen Aussagen von Politikern, wonach der Erwerb ab der 11. auf grüne WBK erfolgen soll.

 

Da gibt es wohl noch einigen Klärungsbedarf. Und wenn es blöd läuft, auch Stoff für Gerichtsverfahren, die dann wieder gegen uns entscheiden werden.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb chapmen:

Ausser der Petition- war da noch mehr?

 

Sie saß immerhin im Innenausschuss und hat für unsere Sache gekämpft. Ihr Einsatz während der EU Geschichte sollte auch nicht unerwähnt bleiben. Von allen, die (angeblich) für uns kämpfen ist ihr Einsatz zumindest der Einsatz, der am besten sichtbar ist. Von mir bekommt sie einen ganz großen Daumen dafür :icon14: :appl:

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Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Hunter375:

Da es mit der medialen Wirksamkeit der LWB vorsichtig formuliert sehr schlecht aus schaut wird man damit kaum jemanden beeindrucken können.

Das hab ich auch nicht behauptet. Aber man könnte daran arbeiten. Viel schlechter kann es ja nicht werden.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb knight:

So gesehen könnte man das auch so lesen, dass nach 10 Erwerbsvorgängen auf gelbe WBK durch eine Befürwortung vom Verband eine neue gelbe WBK für 10 weitere Erwerbsvorgänge ausgestellt wird.

Allerdings widerspricht diese Auslegung wiederum einigen Aussagen von Politikern, wonach der Erwerb ab der 11. auf grüne WBK erfolgen soll.

 

Nachtrag: Nachdem ich mir die Begründung angesehen habe, ist die Aussage mit der zweiten gelben WBK so leider nicht haltbar. Gemeint ist ganz sicher, dass nur 10 Waffen auf gelbe WBK erworben werden können und die 11. auf die grüne muss. Aber so wie es formuliert ist, steht das halt tatsächlich nicht da. => Murks.

Bearbeitet von knight
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb knight:

Nachtrag: Nachdem ich mir die Begründung angesehen habe, ist die Aussage mit der zweiten gelben WBK so leider nicht haltbar. Gemeint ist ganz sicher, dass nur 10 Waffen auf gelbe WBK erworben werden können und die 11. auf die grüne muss. Aber so wie es formuliert ist, steht das halt tatsächlich nicht da. => Murks.

Ich befürchte da noch, da kommt noch eine Korrektur in letzter Minute: 10 Waffen für Sportschützen, egal auf welcher WBK.

 

Mit den "großen" Magazinen muss ohnehin noch nachgearbeitet werden. Denn so sind auch Magazine für Schreckschusswaffen betroffen. Für einige Kurzwaffen gibt es Magazine mit mehr als 20 Schuss (z.B. Zoraki und Walther) und die StG44 und MP40 haben serienmäßig ein 25 Schuss Magazin. Das Verbot dieser Magazine ist sicher nicht gewollt, aber momentan betroffen, weil Zentralfeuer + Selbstlader.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Floppyk:

Das Verbot dieser Magazine ist sicher nicht gewollt

Lies das bitte noch mal und frage dich, warum du davon ausgehst, die hätten irgendwas sinnvolles gewollt.

 

Gewollt war irgendwas zu verbieten, nicht das was sinnvolles dabei raus kommt. Das war aber auch schon in Brüssel so.

Geschrieben

Aber sehe ich das so richtig, dass formell die großen Magazine für SRS-Waffen betroffen wären oder habe ich da eine Ausnahme übersehen?

Geschrieben

BTW. Jörg Sprave (der Schleuderspezi mit seinem Slingshot Channel) erklärt das neue Waffenrecht:

 

 

Geschrieben
Zitat

„Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am …
[einsetzen: Datum des ersten Tages des siebten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft."

 

Geschrieben

Das sagt der Sprave im Video, aber auf der Seite vom Bundesrat steht was anderes. Dort steht:

Inkrafttreten individuell festgelegt

Ob ein Gesetz direkt am Tag nach der Verkündung, erst zu einem späteren Zeitpunkt oder gar rückwirkend in Kraft tritt, entscheidet der Bundestag. Das hängt ganz vom Inhalt der Regelung ab.

 

Geschrieben

Bislang dachte ich, nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt das augenblicklich in Kraft.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Floppyk:

Bislang dachte ich, nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt das augenblicklich in Kraft.

 

"Also.... das tritt.... nach meiner Kenntnis... tritt das sofort in Kraft....unverzüglich...."

 

:glare:

Geschrieben
Zitat

Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung. Er prüft, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist und nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.

Damit ist das Gesetz verkündet. Ist kein besonderes Datum des Inkrafttretens im Gesetz genannt, gilt es automatisch ab dem 14. Tag nach der Ausgabe des Bundesgesetzblattes.

Der Spralle meint vermutlich die "Meldefristen". 

Geschrieben (bearbeitet)

Peter Tauber Stimme https://m.facebook.com/154308617994137/posts/2611302825628025/?d=n Er ist Abgeordneter der CDU. Er meint u.a. et könne gut leben mit dem Kompromiss! Zitiert aus dem Link

 

Zitat

Heute hat der Bundestag das neue Waffenrecht verabschiedet! Im Zuge der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie ins deutsche Recht sind viele Änderungen unseres - bisher schon sehr strengen - Waffenrechts notwendig geworden.

Wichtig war es der Union im parlamentarischen Verfahren, dass den Sportschützen, Jägern und Waffensammlern weiterhin die Ausübung ihrer Leidenschaft ermöglicht wird, keine übermäßige Bürokratie aufgebaut wird und zugleich das allgemeine Sicherheitsinteresse gewahrt bleibt. Sowohl als Abgeordneter als auch als passionierter Jäger kann ich sagen, dass ich mit dem hart verhandelten Kompromiss sehr gut leben kann. Viele der nun beschlossenen Änderungen sind auch im Sinne der Jägerschaft und Schützen getroffen worden. Und klar ist dabei immer: Legalwaffenbesitzerinnen und-besitzer gehen zumeist verantwortungsvoll mit ihren Waffen um. Von Schützen, Jägern und Waffensammlern geht die eigentliche Gefahr nicht aus!

 

Bearbeitet von mühli
Ergänzung
Geschrieben (bearbeitet)

@David K Schußzähler für Behördenmodelle gibt es aus anderen Gründen schon länger. Bestimmt findet sich auch noch ein aufstrebendes Unternehmen aus dem Raum München, welches das noch mit einem ganz sicheren Sicherheitsfeature verknüpft und uns die Bürokratie gegen geringes Entgelt online abnehmen würde.

Bearbeitet von Josef Maier

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