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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:

Pfeilabschussgerät, damit ist doch nicht eine Armbrust gemeint, oder?

Ich befürchte doch, denn in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 findet sich:

Zitat: 1.2.3
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb 444 marlin:

Ein Bogen ist für mich auch ein Pfeilabschussgerät.

Der ist aber nicht gemeint, denn ein Bogen ist nicht den Schusswaffen gleichgestellt und entspricht nicht der Definition nach Anlage 1 ... 1.2.3

Der Bundesrat will sicher ein Aufkommen dieser Pfeilgewehre verhindern, die seit einigen Monaten neu auf dem Markt sind. Aber mit der genannten Erlaubnispflicht erschlagen die auch die Armbrust gleich mit.

Bearbeitet von Floppyk
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb 444 marlin:

Ich meine irgendwo gelesen zu haben das man nach 10 Waffen auf Gelb einen Bedürfnis-Antrag stellen kann.

Weiß aber nicht mehr wo ! 

10 sind bei 2-3 Stück pro Disziplin schnell zusammen.

 

Können die einen bei einer neuen Disziplin einfach ausschließen !

 

Ja ich weiß ,die können alles. Morgen las ich alle Waffen Schreddern.

 

Aber bei Bedürfnis könnte man ja vielleicht dagegen vorgehen.

 

Ja die nehmen un sowieso alles weg. Vielleicht gibt es aber jemanden der es versucht.

Bedürfnis ist dann wieder grüne WBK ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb Waffen Tony:

Bedürfnis ist dann wieder grüne WBK ;)

Aber in der falschen WBK :vava:

 

Ich kann nur noch grün ,nach dem Blödsinn den die verzapft haben.

Bearbeitet von 444 marlin
Geschrieben

...und bitte nicht vergessen, die ganzen Politiker, die dieses Jahr auf den Schützenfesten usw. waren und ja solidarisch mit uns sind, nächstes Jahr wieder einzuladen. Dann ist ja wieder Zeit für große Reden halten, Schulter klopfen, Köpfchen streicheln...

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Geschrieben
5 hours ago, Floppyk said:

Ich befürchte doch, denn in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 findet sich:

Zitat: 1.2.3
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

Es bleiben die Ausnahmen für die Armbrust anscheinend erhalten....d.h. in der Anlage 2 WaffG wird der Punkt 1.10 im Unterabschnitt 2:
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs und dort 1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz NICHT gestrichen und damit fallen Armbrüste nicht unter die Erlaubnispflicht, im Gegensatz zu den Pfeilabschußgeräten.

 

Das dürfte auch noch problematisch werden:

 

b) Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn [...]



siehe Seite 13 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915875.pdf und Begründung auf Seite 38 "Zu Buchstabe j (Nummer 26a - § 42 des Waffengesetzes)"

 

Okay WBK-Inhaber sind da raus (wie schaut es da mit dem kleinen Waffenschein aus....gilt der da dann auch als "waffenrechtliche Erlaubnis"?), Taschenmesser auch und "Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports führen" ebenfalls....nur liegt das halt im Ermessen des Beamten....und da dürften Schwierigkeiten vorprogrammiert sein.

 

bj68

Geschrieben

Moin,

 

ich versuche gerade zu erraten, ob bei der 10er Begrenzung die auf "alt" Gelb besessenen Waffen mit gezählt werden, oder ob diese Regelung "nur" auf

"neu" Gelb anzuwenden ist? Vielleicht hat hier ja jemand eine bessere Glaskugel.

 

Danke und Grüße

Geschrieben

Dürfen wir nicht 2021 wieder wählen? Vielleicht begreifen es ja noch ein paar Wähler mehr.

WaffG vs. rechtstreue Bürger

Börsentransaktionssteuer vs. private Altersvorsorge

Erfassung biometrische Daten vs. freie Einreise für jedermann

H IV Repressionen vs. Schokopudding auf Lebenszeit

CO2-Abgabe vs. Berufspendler

Rentenkürzung für alle vs. Grundrente für Dauerteilzeitarbeiter

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Geschrieben

Pfeilabschußgerät das Schusswaffen gleich gestellt ist.

 

Hier sind eher Betäubungswaffen gemeint, die letztlich Schusswaffen sind, um Pfeile zur Betäubung auf Tiere abzuschießen.

 

Armbrüste sind nicht einer Schusswaffe gleichgestellt

Geschrieben
2 minutes ago, gunvlog said:

Armbrüste sind nicht einer Schusswaffe gleichgestellt

Also momentan sind Armbrüste aber sowas von den Schusswaffen gleichgestellt

 

1.2 
Gleichgestellte Gegenstände 

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, 
1.2.3 
bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste). Dies gilt nicht für feste Körper, die mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi) versehen sind, bei denen eine maximale Bewegungsenergie der Geschossspitzen je Flächeneinheit von 0,16 J/cm² nicht überschritten wird;
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb gunvlog:

Hier sind eher Betäubungswaffen gemeint, die letztlich Schusswaffen sind, um Pfeile zur Betäubung auf Tiere abzuschießen.

Nein, damit sind die 50+ Joule "Geschoss über Lauf" Basteleien des Mr. Sprallo gemeint. Für diese Waffengesetzverschärfung hat er praktisch auf Youtube gebettelt, schliesslich muss man ja das Waffengesetz bis an seine Grenzen ausreizen. Und all seine blauäugigen Kunden (denn letztendlich ging's dann doch nur um seinen Geldbeutel) sind jetzt die Gewuppten.

 

Jetzt gibt's halt nicht nur ein Lex Beitler...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb German:

Nein, damit sind die 50+ Joule "Geschoss über Lauf" Basteleien des Mr. Sprallo gemeint. Für diese Waffengesetzverschärfung hat er praktisch auf Youtube gebettelt, schliesslich muss man ja das Waffengesetz bis an seine Grenzen ausreizen. Und all seine blauäugigen Kunden (denn letztendlich ging's dann doch nur um seinen Geldbeutel) sind jetzt die Gewuppten.

 

Jetzt gibt's halt nicht nur ein Lex Beitler...

Die hatte ich nicht auf dem Schirm. Stimme Dir aber zu, zur Abwechslung. Den Passus haben wir ihm zu verdanken

Geschrieben (bearbeitet)

In den Verhandlungen der letzten Wochen war auch mitunter mal Thema, dass "nach 10 Jahren ist Ruhe" als Bedürfnisprüfungsregel nicht sofort beginnen soll, sondern erstmal alle die 10 Jahre neu geregelter Prüfungen über sich ergehen lassen müssten und DANN erst "Ruhe" ist, d.h. alle fangen von Null an.

Insofern wäre jetzt spannend, wie die neue Gesetzesformulierung ausgelegt werden kann.

Da ist nämlich von "Folgeprüfungen" die Rede, für die dann die Mitgliedskarte ausreichen soll. Das Wort "Folgeprüfungen" im neuen Gesetzestext impliziert bei mir aber, dass es erstmal "Erstprüfungen"/initiale Prüfungen geben muss/soll, wo neu nach Waffengattungen und über einen Prüfungszeitraum von je 24 Monaten (statt nur das zurückliegende Jahr) geprüft werden muss.

Könnte das bedeuten, dass wirklich alle, auch die Altschützen, erstmal diese neuen Prüfungen 10 Jahre über sich ergehen lassen müssen, bevor dann bei "Folgeprüfungen" der Mitgliedsausweis reicht?

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb erstezw:

Dürfen wir nicht 2021 wieder wählen? Vielleicht begreifen es ja noch ein paar Wähler mehr.

WaffG vs. rechtstreue Bürger

Börsentransaktionssteuer vs. private Altersvorsorge

Erfassung biometrische Daten vs. freie Einreise für jedermann

H IV Repressionen vs. Schokopudding auf Lebenszeit

CO2-Abgabe vs. Berufspendler

Rentenkürzung für alle vs. Grundrente für Dauerteilzeitarbeiter

Du darfst Deine Stimme abgeben, das ist ein feiner Unterschied.

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

In den Verhandlungen der letzten Wochen war auch mitunter mal Thema, dass "nach 10 Jahren ist Ruhe" als Bedürfnisprüfungsregel nicht sofort beginnen soll, sondern erstmal alle die 10 Jahre neu geregelter Prüfungen über sich ergehen lassen müssten und DANN erst "Ruhe" ist, d.h. alle fangen von Null an.

Insofern wäre jetzt spannend, wie die neue Gesetzesformulierung ausgelegt werden kann.

Da ist nämlich von "Folgeprüfungen" die Rede, für die dann die Mitgliedskarte ausreichen soll. Das Wort "Folgeprüfungen" im neuen Gesetzestext impliziert bei mir aber, dass es erstmal "Erstprüfungen"/initiale Prüfungen geben muss/soll, wo neu nach Waffengattungen und über einen Prüfungszeitraum von je 24 Monaten (statt nur das zurückliegende Jahr) geprüft werden muss.

Könnte das bedeuten, dass wirklich alle, auch die Altschützen, erstmal diese neuen Prüfungen 10 Jahre über sich ergehen lassen müssen, bevor dann bei "Folgeprüfungen" der Mitgliedsausweis reicht?

Es ist aber auch in der Formulierung so gewählt worden, dass das Ausstellungsdatum der WBK die Grundlage darstellen soll.

 

Wie es am Ende aber tatsächlich aussieht, wissen nur die Götter in Berlin

Geschrieben

In Nordkorea gibt es doch auch Wahlen !

 

Wo ist denn die Anlage zu finden, wo das mit den Magazinen definiert ist? Ich habe in dieser Entwurfsänderung etwas von Magazinen für Repetierer im Zusammenhang mit automatischen Waffen gelesen. Das verstehe ich nicht

 

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