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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Ich hab die Mags schon die ganze Zeit sportlich verwendet. Zum angucken hab ich se net gekauft.

 

Es gibt z.B. Eigner von Ordonnanzbüchsen (eben auch HA), die hätten durchaus - und verständlicher Weise - ein oder mehrere Original-Magazin(e) dazu.

Auch wenn die dummerweise "über 10" sind... 

Und auch wenn es dafür neuzeitliche Nachbauten (!) mit 10er-Mag.-Körper gibt. 

 

U.a. dafür ist @Waffen Tonys Anmerkung mit dem "Habenwollen" wirklich nachvollziehbar.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Ist das BKA zukünftig überhaupt noch für Genehmigungen im Bereich Waffen zuständig?

Was lässt Dich vermuten, dass es nicht so wäre?

 

Ich kann im Entwurf weder eine Änderung des §2 noch des §40 finden.

 

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb German:

 

Nein, kommt er nicht.

Ausser, dass die dann für einen das WaffG brechen soll. Für die sind die Folgen natürlich etwas weniger schlimm. Und nicht ganz so lang.

Ich bilde mir ein,irgendwo gelesen zu haben, dass für den Magazinbesitz keine straf oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen geplant sind sondern es lediglich dem LWB die Zuverlässigkeit kostet. Irre ich mich?

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb German:

...

Zuzüglich der von mir noch nicht genannten Nr. 1.2.4.5, die die Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4 erfasst. "Auseinandergebaut, damit's kein Magazin mehr ist" geht also auch nicht.

Ja, leider geht damit - schlimmstenfalls - auch keine Blockierung mehr. Und man schafft ne Menge Rechtsunsicherheiten, weil identische Magazingehäuse durch andere Follower/Federn/Magazinböden jeweils andere Fassungsvermögen haben können.

Wer Terrortaten mit Magazingehäuseverboten verhindern will, lebt irgendwie fernab jeglicher Realität.

Wer allerdings Legalwaffenbesitzer maximal gängeln und andauernder Willkür und Rechtsunsicherheiten/Kriminalisierung ausliefern will, der denkt sich genau sowas aus. Super Sache! Da sieht man doch gleich, wes Geistes Kind wer ist...

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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

..

Wer Terrortaten mit Magazingehäuseverboten verhindern will, lebt irgendwie fernab jeglicher Realität.

..

Um die Verhinderung von Terrortaten gehts da nicht, das ist nur ein Aushängeschild für die Begründung.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

Wer Terrortaten mit Magazingehäuseverboten verhindern will, lebt irgendwie fernab jeglicher Realität.

Was hat das WaffG seit ok sind wir mal nicht so penibel seit 2003 mit REALITÄT zu tun?

vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wer allerdings Legalwaffenbesitzer maximal gängeln und andauernder Willkür und Rechtsunsicherheiten/Kriminalisierung ausliefern will, der denkt sich genau sowas aus. Super Sache! Da sieht man doch gleich, wes Geistes Kind wer ist...

Ok, einen Lichtblick hast du ja jetzt schon mal, wohin die Reise geht.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Hunter375:

Um die Verhinderung von Terrortaten gehts da nicht, das ist nur ein Aushängeschild für die Begründung.

Um Harmonisierung und Beseitigung von Handelshemmnissen gehts ja auch nicht.
Klingt aber alles besser als, wir verbieten einfach, weil wir das so wollen.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

Um Harmonisierung und Beseitigung von Handelshemmnissen gehts ja auch nicht.
Klingt aber alles besser als, wir verbieten einfach, weil wir das so wollen.

 

Ganz genau. Und warum? Weil wir es können.

 

 

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb sealord37:

Ich bilde mir ein,irgendwo gelesen zu haben, dass für den Magazinbesitz keine straf oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen geplant sind sondern es lediglich dem LWB die Zuverlässigkeit kostet. Irre ich mich?

Wenn Du das glaubst. Ich nicht.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb German:

Wenn Du das glaubst. Ich nicht.

Das halte ich sogar für eine sinnvoille Absicht. Es macht wenig Sinn Menschen nun zu kriminalisieren, welche überhaupt keinerlei Kenntnis von einem Verbot erlangen können.

Es handelt sich um bislang frei zu handelnde Gegenstände.

Das hat man bei dieser Betrachtung sicherlich einbezogen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Ich bilde mir ein,irgendwo gelesen zu haben, dass für den Magazinbesitz keine straf oder ordnungsrechtlichen Konsequenzen geplant sind sondern es lediglich dem LWB die Zuverlässigkeit kostet. Irre ich mich?

Im Entwurf vom Oktober steht das in der Begründung exakt so drin und man begründet das auch noch damit, dass von den Magazinen keine Gefahr ausgeht. Und man weist noch darauf hin, dass bei LWBs dennoch ein Verstoß gegen das WaffG vorliegt und das Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit ermöglicht.

 

Alle gaga.

Geschrieben (bearbeitet)

Bei der Aufbewahrung gabs ja auch im Vorwort nichts auszusetzen und man hat mit der Begründung verschärft. Ist der neue Stil.
ISt unnötig, hätten wir aber gern so.
Eine echte Evaluierung findet auch nie statt.

Wir befinden uns seit Ewigkeiten in sinkendender Schusswaffenkriminalität.

Der legale Waffenbesitz stellt kein statistisch relevantes Risiko dar.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Kann man da nicht irgendwie gegen angehen? Im Rechtsstaat muss sowas doch anfechtbar sein.. es gibt gar keine Grundlage für so einen Bullsh*t.

 

Wenn sich genügend Betroffene finden und jeder etwas dazu gibt, müsste das doch sogar bezahlbar für den einzelnen sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Natürlich kannst Du dagegen klagen. Nur ob das Bundesverfassungsgericht die Klage als von "grundsätzlicher verfassungsrechtliche Bedeutung" ansieht, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich wird man den "Schutz der Allgemeinheit" vor gefährlichen Waffen Deinem Persönlichkeitsrecht vorziehen. Das BVerfG ist wie jede Institution nicht im luftleeren Raum aufgehängt, die besteht aus Menschen und ist daher ein Spiegelbild der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Trends/Leitmeinungen oder wie auch immer man das nennen will. Ich halte es daher für äußerst unwahrscheinlich, dass, selbst wenn die Verfassungsbeschwerde angenommen wird, die in unserem Sinne entschieden würde. 

 

Zitat

Die Arbeitsbelastung des Bundesverfassungsgerichts ist hoch. Jährlich gehen insbesondere über 6.000 Verfassungsbeschwerden ein. Um diese hohe Zahl der Eingänge bewältigen zu können, werden von beiden Senaten Kammern mit jeweils drei Mitgliedern gebildet. Sie entscheiden vor allem die Fälle, die keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung haben – das sind rund 99% der Verfahren.

 

Bearbeitet von Direwolf
Geschrieben

Das nahe liegende wäre, sich einer politischen Partei an zu schließen, weil die nämlich die Gesetze machen* und für die eigene Sache zu lobbyieren, aber der deutsche LWB schafft es ja nicht mal, eine Petition zu zeichnen. 

 

*Ja ich weiß...

Geschrieben

Blöderweise scheint ein nicht unbeträchtlicher Teil der Bevölkerung genau auf der Linie zu schwimmen, siehe erster Kommentar verlinkten RP-Artikel. Vollumfänglich von keiner Ahnung gestört schwadroniert da ein offenkundig ahnungsloser was von "Regierung ist wieder vor einer Lobby eingeknickt", "überflüssigstes Hobby" und "zu Lasten der Sicherheit". Das Schlimme ist, der glaubt den Blödsinn wahrscheinlich sogar, den er da absondert. Und viele andere gehen diesem Quatsch auf den Leim. Dabei hat gerade an diesem Wochenende der tragische Anschlag in London, von dem übrigens erstaunlich wenig berichtet wird und auch kein Brandenburger Tor ist in Union Jack Farben zu sehen, wieder gezeigt, dass selbst schärfste Waffengesetze nichts für die Erhöhung der Sicherheit taugen und Terrorismus nicht im Geringsten behindern, eher im Gegenteil. Auch hier wurde der Anschlag durch Zivilisten gestoppt. Aber nicht immer ist ein Passant mit griffbereitem Narwalstoßzahn zu Gegen.

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