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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Harry Callahan:

Das bedeutet, wenn ich meine Rechnung wegwerfe, ist bewiesen, dass sie 2 Jahre alt ist???

Auf die Argumentation würde ich mal nicht zu viel setzen. 

Wo steht denn etwas von Nachweis?
Selbstauskunft.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Denn Wenn alles durch ist benötigen Händler auch noch Zeit für die Umstellung.

Inwiefern brauchen Händler Zeit für die Umstellung?
Wenn die großen Magazine zu verbotenen Gegenständen erklärt worden sind, dann ist der Verkauf nur noch an diejenigen möglich welche eine entsprechende Erlaubnis haben oder eben an andere Händler oder ins Ausland.

Das geht von heute auf morgen ganz problemlos.

Geschrieben

Im Entwurf steht nichts von einem Nachweis.

Ein Nachweis soll wie aussehen?
Kaufvertrag vom Vereinskollegen vorlegen?

Also, worüber will man sich ernsthafte Sorgen machen?

Geschrieben (bearbeitet)
Am 7.9.2019 um 19:00 schrieb Waffen Tony:

So er eingehalten wird kommt die erste Lesung BT Mitte Oct und die 2./3. Lesung Mitte/Ende Nov.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger dann im Dezember.

 

Was macht eigentlich die Klage der Tschechen/Polen bzgl. EU FWR - ggfs. spielt das noch eine Rolle? Nach meinem Verständnis müsste die komplette Richtlinie gekippt und als gegenstandslos erklärt werden. @Katja Triebel hat ja sehr schön erklärt was förmlich alles falsch gelaufen ist - inhaltlich ist das gesamte Pamphlet ja ohnehin nonsens...

 

Also wenn diese EU Klage keinen Erfolg mehr hat - dann ist es bereits 5 nach Zwölf hier in der EU... Bin gespannt.

 

 

Bearbeitet von Kanne81
Geschrieben (bearbeitet)

Deutschland darf seine eigenen Gesetze erlassen. Es ist ganz egal was die anderen tun.

Der Gesetzgeber möchte dies alles so umsetzen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb Gruger:

Über das Produktionsdatum 08/18 auf den PMAGS :starwars013:

Warum?

Lötkolben, Dremel o.ä. lösen das in Sekunden.

Ist Vorlage oder irgendein anderer Nachweis angedacht?

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Waffen Tony:

Deutschland darf seine eigenen Gesetze erlassen. Es ist ganz egal was die anderen tun.

 

 

Schon klar - Meine ja nur, idealerweise ist das Urteil da bevor das Gesetz in D durch ist. Somit fehlt die Grundlage ....

 

Geschrieben (bearbeitet)

Dann darf der Gesetzgeber das Gesetz immer noch so auf den Weg bringen.

Nichts spricht dagegen.
Ein Urteil ändert daran nichts.

 

Man hat sich solche Mühe gegeben das in Brüssel durchzuboxen. Nun will man das hier auch umsetzen.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Gruger:

Für mich ist eher die Weiternutzbarkeit von nach jetzigem Stand blockierten Magazinen (10/20 etc.) von Interesse, der bloße Weiterbesitz ist für mich nicht so spannend.

Dann tu das doch.
Rüstet man um und fertig.

Wenn verschlissen holt man Neue.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Deutschland darf seine eigenen Gesetze erlassen. Es ist ganz egal was die anderen tun.

 

Jein, die EU gibt ja den Rahmen bei bestimmten Sachen bezüglich Waffenrecht vor, bei dem sich auch die deutsche Gesetzgebung nun halten bzw. umzusetzen hat. Siehe u.a. bsp. Schweiz und den Regelungen bezüglich den 10/20 plus Magazinen zu Kurz/Langwaffen.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb mühli:

bei dem sich auch die deutsche Gesetzgebung nun halten bzw. umzusetzen hat.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß Deutschland auch dann nicht aus der EU fliegen würde, wenn ab 2020 jeder Haushalt verpflichtet wäre, ein Sturmgewehr mitsamt anmontierbarem Granatwerfer zu bevorraten. Auch für wesentlich schwerere Verfehlungen, vom regelmäßigen Reißen des Stabilitätspakts über die steuerfinanzierten Zockereien der Landesbanken bis zur Flutung Europas mit irregulären Migranten gibt's bestenfalls Applaus, schlimmstenfalls folgenlose Unmutsbekundungen.

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb CiscoDisco:

Inwiefern brauchen Händler Zeit für die Umstellung?
Wenn die großen Magazine zu verbotenen Gegenständen erklärt worden sind, dann ist der Verkauf nur noch an diejenigen möglich welche eine entsprechende Erlaubnis haben oder eben an andere Händler oder ins Ausland. Das geht von heute auf morgen ganz problemlos.

Gibt ja auch noch andere Regelungelungen, NWR z.B.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:

Dann tu das doch.
Rüstet man um und fertig.

Wenn verschlissen holt man Neue.

Die sind ja nunmal schon „umgerüstet“ (Block-Einsatz wie heute üblich).

 

Problembär ist der Korpus. Der wiederum durch Altbesitz erlaubt ist usw.

Geschrieben

Die Ausgestaltung wie ein Körper definiert werden wird ist doch vollkommen offfen und das dürfte auch nicht so leicht werden.

Ich erwarte sogar, dass man an diesem Punkt scheitern wird. Das lässt sich nicht so einfach "definieren".

Vielleicht kommt am Ende nur eine Maximallänge für Mags. Wer kann das wissen?


Aber Konform umrüsten, wird man es in jedem Fall können.  Das ist kein großes Problem.

Geschrieben

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das alles noch ein paar Jahre auf sich warten lassen wird.

War doch immer so.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Waffen Tony:

...Vielleicht kommt am Ende nur eine Maximallänge für Mags. Wer kann das wissen?


Aber Konform umrüsten, wird man es in jedem Fall können.  Das ist kein großes Problem.

Wenn man nichts weiß, weiß man (logischerweise) auch nicht, ob es nicht eben doch ein großes Problem beim Umrüsten gibt.

Mit Begriffen wie "auf jeden Fall" und "kein Problem" wäre ich daher vorsichtig.

Letztlich ist alles auch eine Frage des Aufwands an Zeit und Geld bei Magazinen - und am Ende entscheidet die Funktionsfähigkeit.

 

Man könnte natürlich verhandeln. Die EU-Regeln würden sich recht einfach erfüllen lassen.

Aber anscheinend interessiert es die Lobby nicht, hier gute Detaillösungen zu finden. Schade.

 

Geschrieben

Was das Gesetz im Wortlaut genau aussagen wird ist doch fast bedeutungslos. Eine Begrenzung auf 10/20 Schuß kommt auf jeden Fall. Größere Magazine sind dann verbotene Gegenstände. Ausnahmen und Altbestand erlauben dann zwar möglicherweise einen weiteren Besitz, aber eine Verwendung wird vermutlich über den Umweg der Steuerbehörde in den Sportordnungen der Verbände ausgeschlossen. Dadurch, daß die Steuerbehörden vor ein paar Jahren ziemlich umfassend den Passus "oder bei Wegfall der Gemeinnützigkeit" in die Satzungsklauseln betreffs Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens in dem Fall haben hineinschreiben lassen, können heute sozusagen die Finanzämter die Satzungen und Sportordnungen schreiben. Denn wenn da was drin steht, was einer Gemeinnützigkeit im Wege steht, wird der Verein automatisch aufgelöst. Und was gemeinnützig ist, entscheiden erstmal die Steuerbehörden. Und der Schießsport ist das als einzige Sportart nicht per Definition.

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