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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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vor 17 Stunden schrieb mühli:

Leider herrscht da bei uns auch noch Verwirrung und Rätselraten diesbezüglich. Ich werde jedoch baldmöglichst mal bei fachlicher Stelle nachfragen.

Ausnahmsweise mal selbst zitiert.

 

Ich habe mich jetzt fachkundig informiert. Schaftssysteme wie bsp. Toni, Fab Defense etc. sind in der Schweiz weiterhin frei erwerbbar. Jetzt kommt jedoch das aber. Will man damit bsp. seine Glock 17/19 "verkleiden" damit, braucht es meistens eine kantonale Ausnahmebewilligung dafür. Jedenfalls bei unter 60 cm Gesamtlänge. Ist es mit dem Schaftsystem immer über 60 cm Gesamtlänge, weiss ich noch nicht wie es dann aussieht. Ich kriege noch Antwort deswegen. Ich habe auch nachgefragt wie es bsp. bei einer klassischen 1911er (hat meistens unter 10-Schussmagazin) aussieht und ob es dafür auch eine kantonale Ausnahmebewilligung braucht, falls es dann unter 60 cm Gesamtlänge wäre bzw. über 60 cm Gesamtlänge. Auch da kriege ich dementsprechend noch Antworten darauf. Denke in Deutschland wird es dann bezüglich dieser Schaftsysteme ähnlich gehandhabt werden.

 

Nebenbei: Bezüglich über 10 Schuss-Magazine bsp. für ein AR 15 habe ich jetzt auch Klarheit. Ich muss noch mein AR 15 (nach alten Waffenrecht vor dem 15. August 2019 erworben) nachmelden, damit ich eine Bestätigung kriege. Mit dieser Bestätigung, kann ich dann beim Waffenhändler weiterhin 20 Schussmagazine oder mehr, bedenkenlos kaufen. Ohne diese Bestätigung, kriege ich beim Waffenhändler bsp. kein entsprechendes AR 15 20 Schussmagazin. Sprich die Herausgabe wird einem dann ohne entsprechende Bestätigung verweigert. Gleiches Prozedere mit der Nachmeldung mache ich auch mit meiner Jericho 941, (CZ 75/85 Klon) weil da passen theoretisch auch CZ 75/85 25 Schussmagazine rein.

 

Achtung dies gilt nur für die Schweiz. Wie es dann in Deutschland gehandhabt wird beim Kauf eines entsprechenden AR 15 Magazins mit bsp. Kapazität 30 Schuss oder einem Magazin zur CZ 75/85 Kapazität 25 Schuss, entzieht sich meiner Kenntnis.

Bearbeitet von mühli
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vor 3 Stunden schrieb Gutachter:

Das ist in Deutschland ganz einfach. Im geringsten Zweifel, ist es erstmal verboten..... und Ü10 oder Ü20 Magazine werden somit selbstverständlich auch verboten und für NIEMAND erwerbbar sein..... 

Ich kann nur hoffen und wünschen, dass da der deutsche Gesetzgeber eine möglichst unkomplizierte bze. einfache Lösung für Altbesitzer von AR 15er und co. findet und dementsprechend auch ins Gesetz schreibt. Es wäre schade, wenn Altbesitzer abgestraft werden würden, indem man ihnen den Kauf/Erwerb und möglicherweise auch den Besitz entsprechender 10/20 Schuss plus Magazine verbietet oder dementsprechend massiv erschwert.

 

Was mir noch nicht klar ist, wie wird das dann bei Sammler gehandhabt bsp. mit roter WBK? Dürfen die dann solche entsprechende AR 15 20 Schuss Magazine kaufen ohne entsprechende Erfordernis bzw. wird da zwischen roter und grüner WBK unterschieden? Fragen über Fragen und hoffentlich gibt es bald eindeutig klar verständliche Antworten von eurem Gesetzgeber dazu. :rolleyes:

 

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vor 14 Minuten schrieb mühli:

Was mir noch nicht klar ist, wie wird das dann bei Sammler gehandhabt bsp. mit roter WBK? Dürfen die dann solche entsprechende AR 15 20 Schuss Magazine kaufen ohne entsprechende Erfordernis bzw. wird da zwischen roter und grüner WBK unterschieden? Fragen über Fragen und hoffentlich gibt es bald eindeutig klar verständliche Antworten von eurem Gesetzgeber dazu. :rolleyes:

Genau das habe ich mich auch schon gefragt!

-SLG mit 20er/30er legal auf roter WBK erworben (einmal vor dem Stichtag und einmal nach dem Stichtag). Thema Originalzustand = sammelwürdig.

-oder Wechsellower inkl. 30er erworben............. = verbotener Lower? Analog zu einer ganzen Waffe inkl. 30er?

 

Das mit der Aufbewahrung der Magazine kann auch noch Lustig werden. ?

 

Bei einer BKA-Ausnahmegenehmigung (Magazin/Waffen-Erweb nach dem Stichtag) hällt man ja wenigstens noch ein Schriftstück in der Hand, aber wie ist es mit dem Erwerb vor dem Stichtag? Einen Nachweis in vorlegbarer Form hätte ich schon ganz gern.

 

 

 

Bearbeitet von Christian 555
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Ich kann Dir jetzt schon sagen, daß es so , wie es derzeit aussieht keine Unterschiede zwischen Roter und Grüner WBK geben wird. D.h. Sammler und Sportschützen bzw. Jäger sind alle gleich arm dran. Ich vermute stark, daß niemand, auch nicht die Sammler Ihre Waffen als Kategorie A einstufen lassen können. Die werden alle in Kategorie B bleiben. Und als Kategorie B, wird man niemals ein Magazin Ü 20, bzw. Ü10 einführen dürfen, da sonst Kategorie A und folglich verboten. Da Waffen Kategorie A verboten sind und niemand diese legal besitzt(außer vielleicht ein paar ganz wenige Sportschützen, und da glaub ich nicht wirklich daran).... Wird auch niemand offiziell Ü20, bzw. Ü10 Magazine benötigen..... Für den Gesetzgeber eine klare Sache..... Und das es tausende Besitzer von Magazinen Ü10 bzw. Ü20 in Deutschland gibt, interessiert dann niemanden. Im Gegenteil.... Wenn man jemand mit einem solchen Magazin erwischt, dann kann dieser, da unzuverlässig seine Waffen abgeben oder er braucht, wenn er keine Waffe besitzt, niemals hoffen eine zu bekommen, da unter Umständen bis dahin der Besitz eines verbotenen Kategorie A Magazins eventuell ein Verstoß gegen das deutsche Kriegswaffenkontrollgesetz ist. Wir dürfen gespannt sein, was da kommt.....

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Ist nicht der Transport von KatA Waffen auch mit besonderen Auflagen verbunden? Oder hängt das von der konktreten Kategorie ab...

 

Also so ein super Blödsinn ohne Sinn und Verstand - typisch für diese Zeiten, leider.

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vor 7 Stunden schrieb mühli:

...fachkundig informiert. Schaftssysteme wie bsp. Toni, Fab Defense etc. sind in der Schweiz weiterhin frei erwerbbar. Jetzt kommt jedoch das aber. Will man damit bsp. seine Glock 17/19 "verkleiden" damit, braucht es meistens eine kantonale Ausnahmebewilligung dafür. Jedenfalls bei unter 60 cm Gesamtlänge. Ist es mit dem Schaftsystem immer über 60 cm Gesamtlänge, weiss ich noch nicht wie es dann aussieht. Ich kriege noch Antwort deswegen. Ich habe auch nachgefragt wie es bsp. bei einer klassischen 1911er (hat meistens unter 10-Schussmagazin) aussieht und ob es dafür auch eine kantonale Ausnahmebewilligung braucht, falls es dann unter 60 cm Gesamtlänge wäre bzw. über 60 cm Gesamtlänge. Auch da kriege ich dementsprechend noch Antworten darauf. Denke in Deutschland wird es dann bezüglich dieser Schaftsysteme ähnlich gehandhabt werden.

Danke für die Auskunft. Ja, das würde auch in D Sinn machen. Zu befürchten ist aber, dass man in D dann unterstellt bekommt: wenn man ein Schaftsystem hat und eine "passende"(!) Waffe dazu, dann wird man es auch verbotenerweise benutzen: Also SEK-Besuch etc.

Die Schaftsysteme genau wie die "kurzen Schulterwaffen" mit Klapp-/Schubschaft werden im Entwurf scheinbar (! - der EU-Passus steht aber natürlich drin und der VGH Hessen etc. werden das sicher korrekt auslegen) nicht thematisiert und viele freuen sich.

Der Nachteil, dass die auch von der Lobby nicht thematisiert werden, wiegt aber schwer:

- Es gibt so (auch) keine Altbesitzerregelung für diese Waffen.

- Es gibt so auch keine Regelungen für Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen zur Verwendung dieser Schaftsysteme (z.B. beim BDS mit 1321,1322,1323, 1421,1422, Steel Challenge etc.).

- Es gibt auch keine Lösungen der Hersteller (z.B. die Schäfte fest anschraubbar machen mittels eines simplen Werkzeugs oder darauf achten, dass die Waffe auch ausgeklappt < 60 cm bleibt ie die SP5k in manchen Konfigurationen).

- Geklärt werden müsste auch, ob diese "Schulterwaffen" 10- oder 20-schüssig sein dürfen. Die EU wertet sie ja als "Lang-Feuerwaffen", wenn ausgeklappt > 60 cm lang (was eine 10-Schuss-Begrenzung nach sich zieht) - damit man sich ggf. rechtzeitig um entsprechende Mags kümmern kann.

 

==> Nicht drüber reden + nicht verhandeln führt nur dazu, dass diese Waffen und Schaftsysteme am Ende ratzfatz über Nacht verboten werden, ohne "Lösungen" für die Besitzer.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Weiß eigentlich schon jemand, ob die Erweiterung wesentlicher Teile (Lower, Gehäuse, Verschlussträger...) dazu führt, dass auch die Prüfmethoden beim BKA erweitert werden (Austausch wesentlicher Teile mit Kriegswaffenteilen?). Ggf. sollte man das auch vorverhandeln... sonst ist etliches mehr in Gefahr.

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Die EU-Feuerwaffenrichtlinie hat zum Ziel, 'besonders gefährliche' Waffen zu verbieten oder aber deren Gebrauch zumindest stark einzuschränken.
Darunter fallen auch halbautomatische Waffen oberhalb KK.


Soweit ja nichts neues.

Wenn man sich mal aus den diskutierten, regulatorischen Abgründen (Bsp.: eine 9mm Pistole mit 21 Schuss soll gefährlich sein, eine 9mm Pistole mit 20 Schuss aber nicht, usw. usf.)
auf die Intention der EU zurückbesinnt, dann werden KPOS, Roni und Co. von der Bildfläche verschwinden müssen.

 

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie kennt als Schulterwaffen Waffen, die aus der Schulter abgefeuert werden und eben Kurzwaffen im Sinne von Handfeuerwaffen.

Die jeweils landeseigenen Bestimmungen bzw. Auslegungen zu Langwaffen und Kurzwaffen wurden nicht berücksichtigt.

So sollen ja auch die Waffen reglementiert werden, die durch Klappschaft verkürzt und damit verdeckt bzw. unentdeckt getragen werden können.
Die Vordenker hatten da zwar sicherlich eher AR15s auf dem Schirm, legt man aber deren -wie auch immer konstruierte- 'Gefährlichkeit' zugrunde, dürften KPOS und Co. auch unter das Fallbeil kommen.

 

Ich erinnere mal an die Historischen Waffen, die verboten werden sollten, da "Terroristen diese Waffen mit 'moderner Technik nachbauen' und so 'langlebiger und zielgenauer' machen könnten".


Wer eine solche Denkweise hat, bei dem löst ein Anschlagschaft, der eine Pistole in einen treffsicheren Karabiner verwandelt, multiple Albträume von mutierten Schmetterlings-Raupen verbunden mit körperlichem Schmerz aus.

 

Und da das Deutsche WaffG nicht dafür bekannt ist, Ausnahmen zur Regel zu machen, ist ein Verbot schnell fixiert - und für die Verwaltungen und Behörden auf lange Sicht deutlich arbeitssparender.
Ein Verbot müsste ja notfalls auch öffentlichkeitswirksam 'optisch' bebildert werden können, die Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolenschaft lassen grüßen. Da eignen sich Pistolenkarabiner besser als Perkussionswaffen.

 

Ich bin da bei Schwarzwälder: nicht ansprechen löst die Probleme nicht.
 

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Weiß eigentlich schon jemand, ob die Erweiterung wesentlicher Teile (Lower, Gehäuse, Verschlussträger...) dazu führt, dass auch die Prüfmethoden beim BKA erweitert werden (Austausch wesentlicher Teile mit Kriegswaffenteilen?). Ggf. sollte man das auch vorverhandeln... sonst ist etliches mehr in Gefahr.

 

Ich will ja nicht schwarzmalen, sehe aber mittelfristig gewaltige Probleme.


Die Ausweitung der wesentlichen Teile führt bei vielen Besitzern zu Unsicherheit und wird nach und nach viele Schützen präventiv vom Besitz abhalten: 
Sofern ein führendes wesentliches Teil durch ein neues führendes wesentliches Teil ersetzt wird, soll dies künftig der Neuherstellung einer Schusswaffe gleichkommen.
(das ist eine enorme Wucht)

 

Da verlässt man sich (als Neuling) dann doch eher auf möglichst unstrittige Waffen und Waffensysteme.

 

 

(Die Auswirkung mancher Gesetzänderungen sind kaum dezidiert messbar, vielleicht eher spürbar.
......ich möchte in fünf Jahren mal wissen, wie viele Langwaffenbesitzer es nicht gibt, weil die Änderung der Aufbewahrung 2017 dafür sorgt, dass ein Städterer zur Miete im Altbau ohne Aufzug einen 300kg-Schrank mit Statik-Sorgen nicht aufstellt, den alten A-Schrank mit 120kg jedoch schon...die Ausweitung der wesentlichen Teile stufe ich irgendwo als sinngleich ein)


 

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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

 Also SEK-Besuch etc.

Die Schaftsysteme genau wie die "kurzen Schulterwaffen" mit Klapp-/Schubschaft werden im Entwurf scheinbar (! - der EU-Passus steht aber natürlich drin und der VGH Hessen etc. werden das sicher korrekt auslegen) nicht thematisiert und viele freuen sich.

Der Nachteil, dass die auch von der Lobby nicht thematisiert werden, wiegt aber schwer:

- Es gibt so (auch) keine Altbesitzerregelung für diese Waffen.

- Es gibt so auch keine Regelungen für Ausnahmegenehmigungen für Sportschützen zur Verwendung dieser Schaftsysteme (z.B. beim BDS mit 1321,1322,1323, 1421,1422, Steel Challenge etc.).

- Es gibt auch keine Lösungen der Hersteller (z.B. die Schäfte fest anschraubbar machen mittels eines simplen Werkzeugs oder darauf achten, dass die Waffe auch ausgeklappt < 60 cm bleibt ie die SP5k in manchen Konfigurationen).

- Geklärt werden müsste auch, ob diese "Schulterwaffen" 10- oder 20-schüssig sein dürfen. Die EU wertet sie ja als "Lang-Feuerwaffen", wenn ausgeklappt > 60 cm lang (was eine 10-Schuss-Begrenzung nach sich zieht) - damit man sich ggf. rechtzeitig um entsprechende Mags kümmern kann.

 

 

Ich kann nur raten, wäre ich deutscher LWB mit so einem Schaftsystem, würde ich mich baldmöglichst fachkundig machen evt. beim BMI , BKA oder bei seiner zuständigen Waffenbehörde meines Landeskreis. Ist natürlich jetzt ganz doof, da es wahrscheinlich noch keine eindeutig definitive Regelungen dazu gibt zum jetzigen Zeitpunkt.

 

Blöde gesagt, wäre evt. auch eine Mauser C96 (Bei der C96 ist jedoch in Kombination mit dem hölzendern Etui über 60 cm, bei der C 96 Bolo könnten es analog jedoch unter 60 cm Gesamtlänge sein-weiss es nicht) mit dem hölzernen Etui verboten, falls man das Teil an der C96 montiert, weil ja theoretisch daraus dann eine PDW (Personal Defense Weapon) werden könnte bzw. mutiert wird. Das Teil ist ja quasi der Ururvater von allen Ronis und co. Das mit der C96 Ist vielleicht jetzt ein idiotisches Beispiel, aber denkbar ist leider da alles, je nach Ansichtsweise und Interpretation.

Bearbeitet von mühli
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vor 6 Stunden schrieb mühli:

Ich kann nur hoffen und wünschen, dass da der deutsche Gesetzgeber eine möglichst unkomplizierte bze. einfache Lösung für Altbesitzer von AR 15er und co. findet und dementsprechend auch ins Gesetz schreibt. Es wäre schade, wenn Altbesitzer abgestraft werden würden, indem man ihnen den Kauf/Erwerb und möglicherweise auch den Besitz entsprechender 10/20 Schuss plus Magazine verbietet oder dementsprechend massiv erschwert.

 

Was mir noch nicht klar ist, wie wird das dann bei Sammler gehandhabt bsp. mit roter WBK? Dürfen die dann solche entsprechende AR 15 20 Schuss Magazine kaufen ohne entsprechende Erfordernis bzw. wird da zwischen roter und grüner WBK unterschieden? Fragen über Fragen und hoffentlich gibt es bald eindeutig klar verständliche Antworten von eurem Gesetzgeber dazu. :rolleyes:

 

 

Das wird er garantiert nicht.

 

Das Gesetz wird wieder so ungenau sein das linksgrüne Verwaltungsrichter es beliebig schärfer gegen uns auslegen können.

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vor 7 Stunden schrieb Katechont:

Ich bin da bei Schwarzwälder: nicht ansprechen löst die Probleme nicht.

„Wir“ sind „denen“ günstigstenfalls egal, wahrscheinlich aber ein Dorn im Auge. „Die“ meinen, am längeren Hebel zu sitzen (was ja, zumindest kurz- bis mittelfristig, auch stimmt) - aus dieser Position heraus verhandelt man nichts. Man macht einfach. 

Die Ronis kommen halt in der nächsten Runde dran.

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vor 8 Stunden schrieb Katechont:

Wer eine solche Denkweise hat, bei dem löst ein Anschlagschaft, der eine Pistole in einen treffsicheren Karabiner verwandelt....

 

 

Viele Praktiker (auch ernüchterte Nutzer z.B. des RONI) bestreiten, dass sich die Treffsicherheit dadurch tatsächlich auf das Niveau "Karabiner" bzw. sonstige Langwaffe erhöht.

Durch so ein Einlege-Möbel "verwandelt" sich zunächst mal gar nichts.

 

Diskussionsbeiträge/Erfahrungen dazu sind u.a. auf WO zu finden.

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Am 15.8.2019 um 07:20 schrieb Schwarzwälder:

Gerade ein paar kritische Sachen nachgeschaut - habe keine relevante Änderung zum Kabinettsentwurf mehr entdeckt.

Im Kommentar zum Bedürfnisnachweis bezüglich Besitz (S. 79/80) steht:

"regelmäßige Schießtrainings mit der Waffe" = Singular. Man könnte daraus entnehmen, dass sich der Bedürfniserhalt immer auf eine konkrete Waffe bezieht und daher der VGH Hessen mit seinen 12/18 für jede einzelne Waffe bestätigt wird..

 

Den Kurzschluss, von "regelmäßigem Training" auf "generell 12/18 mal mit jeder Waffe" kann ich - bezogen auf die anstehende WaffG-Novelle - noch immer nicht nachvollziehen.

 

Dazu muss jedem in der Materie Stehenden klar sein, dass das für die Betroffenen völlig unpraktikabel ist.

Und u.a. vor dem Hintergrund liberaler Erwerbsregelungen wie "Gelb"/§ 14 Abs. 4 WaffG auch rechtlich keinen Sinn macht.

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Viele Praktiker (auch ernüchterte Nutzer z.B. des RONI) bestreiten, dass sich die Treffsicherheit dadurch tatsächlich auf das Niveau "Karabiner" bzw. sonstige Langwaffe erhöht.

Wenn Du mal die Ergebnisse bei den Deutschen Meisterschaften Fallscheibe anschaust und die vom Ablauf exakt selbe Disziplin 1301 (9mm Pistole offen) mit 1321 (GK-Pistole mit Anschlagschaft RONI und Triarii etc.) vergleichst, dann wirst Du feststellen, dass mit Anschlagschaft in 1321 deutlich bessere Zeiten hingelegt werden als in 1301.

Auch in der neuen Disziplin 1323 Anschlagschaft KK bekommen meine Jungs immer wieder 3er Serien hin, was sie mit der KK Optik Pistole 1319 nie schaffen. 

Mit Anschlagschaft ist man meist schneller und damit treffsicherer, auch wenn sich die Eigenpräzision der Waffe durch das Schaftsystem nicht ändert. 

Deutscher Meister 1301 Pistole 35 Sekunden

Deutscher Meister 1321 Anschlagschaft 30 Sekunden

Deutscher Meister Karabiner 2501 25 Sekunden

jeweils 6 Durchgänge, jeweils 5 Fallplatten, jeweils offene Visierung. 

 

Die Treffsicherheit ist allerdings ja gerade ein sportliches Argument, die Disziplinen sind alle vom Bundesverwaltungsamt genehmigt! 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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