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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben
vor 28 Minuten schrieb black_friday:

Glaube mir, wenn die das gewollt hätten hätten sie auch "jeder" geschrieben.

Wenn sie es nicht wollen, könnten sie aber auch einfach "der ersten..." schreiben ;)

Geschrieben

>Die Frage stellt sich ob dann bsp. auch eine Glock 26 verboten werden kann, weil theoretisch in dieser auch ein 20 plus Magazin passen würde.

Es geht nicht um die Theorie, wie oft soll man das noch schreiben?
Wenn die Schweiz alle Halbautomaten verbieten will, ist das ihr Bier, aber (diesmal nicht) nicht die Schuld der EU.

Geschrieben

Manchmal kommt mir dieses Forum hier vor, wie die beiden alten in der Muppet Show...

 

Leute wir sollten unser Hobby mit einem Lächeln begraben. Wenn wir unsere Waffen abgeben müssen, sparen wir einen Haufen Geld ! Und bekommen eine Blume vom Amt.

 

*DIESER POST WAR PURE IRONIE*

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb black_friday:

Glaube mir, wenn die das gewollt hätten hätten sie auch "jeder" geschrieben. 

Wenn die das wollen, brauchen sie sich nicht "die Finger schmutzig machen" und das reinschreiben. Ein Verweis auf den Leitsatz "so wenig Waffen wie möglich im Volk" genügt in der Gesetzesbegründung. Den Rest erledigt dann in 2. Instanz der VGH Hessen oder andere Gerichte. - Und nur zur Erinnerung: Die haben das am VGH JETZT schon so ausgelegt!

 

Zu Deiner Frage wegen 4 Stunden Schießtraining hat sich @Leserschon geäußert:

 

Am 14.7.2019 um 19:26 schrieb Leser:

Der von Gerichten verwendete Kommentar zum Waffenrecht (Lehmann, Breckwoldt, Grotthuss, Soens) äussert sich zu §14 Abs 2 Satz 2 Nr 1 WaffG  wie folgt:

"Eine regelmäßige Sportausübung ist prinzipiell anzunehmen, wenn der Sportschütze im maßgeblichen Zeitraum wenigstens achtzehnmal oder einmal pro Monat intensiv und mit einer gewissen Dauer Schießübungen mit (vereinseigenen) Schusswaffen betrieben hat, für die er ein Bedürfnis geltend macht. (vgl. BT-Drucksache 14/7758 S. 63 und Nr. 1/14.2.1 WaffVwV).

 

Die amtliche Begründung schweigt dazu, welche Zeitspanne unter einer "gewissen Dauer" zu verstehen und welcher Auslegung das Wort "intensiv" erschlossen ist.

Sachgerecht dürfte es sein, von ca. 4 Stunden je "Schießübung" auszugehen, so dass, auf den maßgeblichen Jahreszeitraum bezogen, der Nachweis der Teilnahme an ca. 60 bis 70 Übungsstunden zu fordern ist."

 

Zu deiner letzten Frage, wo steht, dass es für Schützen, deren WBK noch keine 10 Jahre alt ist, höhere Anforderungen an das Training geben wird:

Da hat sich katechont schon geäußert. Diese Frage beantwortet sich aber selbst, wenn Du den geänderten Gesetzestext liest:

Zitat

"Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt...

Das heißt doch, nur für die älteren Schützen "genügen" 18 Trainingstage mit der Waffe innerhalb 36 Monaten. Für die jüngeren wird es mehr, sonst macht die Formulierung (Voraussetzung 10 Jahre ... "genügt") keinen Sinn.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden schrieb black_friday:

Wo findet man diese einschlägigen Kommentare? Gehört da Anfahrt, Waffenreinigung und Wiederladen auch mit dazu? Was mache ich jetzt, wenn die Schießzeiten meines Schützenvereins immer nur zwei Stunden dauern und andere Mitglieder auch schießen wollen?

 

Und das steht wo?

Keine Sorge. Das steht natürlich nirgendwo.

 Da werden einfachste Zusammenhänge durch Einzelpersonen nicht erfasst.

Einfach ignorieren. Auf Titel und Seitennummer wartest du vergeblich.

 

Ich erhöhe hiermit amtlich auf 8h, sonst ist das kein Schießtag (Steht ja schließlich da).

Somit ist das jetzt verbindlich. ;)

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Waffen Tony:

Also steht nirgends etwas von 4 Stunden.

 

Ich weiß, das Zitat aus dem Rechtskommentar war  anspruchsvoll und lang! Daher für Dich den Teilsatz nochmal:

Zitat

Sachgerecht dürfte es sein, von ca. 4 Stunden je "Schießübung" auszugehen,

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe Black Friday geantwortet. Bei dir ist jedes Wort verschwendet.

Es steht auch nicht im Rechtskomentar. Es ist ein Forumsbeitrag.
 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Schießtag bedeutet zumindest, dass an 18 unterschiedlichen Tagen geschossen werden muss.

 

Wenn jemand durch Mehrfachstarts auf einer DM bspw. in drei oder vier Disziplinen angetreten ist, sind das auch drei oder vier geschossene Einheiten gewesen. Nach neuer Lesart aber nur ein Schießtag.

Nach Willen des Bundesrats wird sich der Schütze also sehr oft auf der Autobahn befinden...je Waffe, natürlich 😉

 

Geschrieben

Ich muß @Schwarzwälder hier und jetzt mal Abbitte leisten: Ich habe auch schon über manche seiner Gedanken gelächelt. Aber aktuell und zu diesem Problem scheint er einer der ganz Wenigen, die die Entwürfe mit dem notwendigen Mißtrauen lesen (vielleicht so wie Reisekataloge) und der noch kein Stockholmsyndrom ob unserer "Privilegierung" akquiriert hat. 

Geschrieben

Um die Stimmung hier mal aufzuheizen (man kann die Realität eine gewisse Zeit lang ausblenden, nicht aber die Konsequenzen der Realität) kann auch jederzeit auf den Gesetzentwurf der Regierung verwiesen werden, der besagt dass (der Bundesrat stimmt dem Ansinnen offiziell seit heute zu) für jede besessene Waffe die Zulassung und Erforderlichkeit nach Sportordnung und Disziplin glaubhaft gemacht werden soll mittels Verbandbescheinigung.

 

- wie soll der zehnte K98 auf Gelb glaubhaft erforderlich sein, wenn man schon neune davon hat?
- warum wird der Erwerb großzügig durch Ausstellen der Gelben WBK fast blanko ermöglicht, der Besitz aber verunmöglicht?
- wie geht das logistisch? Muss der Schütze bei allen Verbänden spezifische Bestätigungen holen?
- wo ist der angestrebte, echte Sicherheitsgewinn?


In diesem Sinne schon mal ein schönes Wochenende.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Josef Maier:

Ich muß @Schwarzwälder hier und jetzt mal Abbitte leisten: Ich habe auch schon über manche seiner Gedanken gelächelt. Aber aktuell und zu diesem Problem scheint er einer der ganz Wenigen, die die Entwürfe mit dem notwendigen Mißtrauen lesen (vielleicht so wie Reisekataloge) und der noch kein Stockholmsyndrom ob unserer "Privilegierung" akquiriert hat. 

Ja, das sehe ich auch so @Schwarzwälder hat die Lunte gerochen und wird nicht müde (trotz teilweise unschöner Anfeindungen) uns mit der Nase darauf zu stoßen.

Ein großes DANKE dafür @Schwarzwälder.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb ballwanz:

Mal noch ein anderer Aspekt: was ist denn mit Vereinswaffen? Wir haben Pistolen und Revolver. Keine neuen Schützen, keine 18 Termine.

Da kann dann die Argumentation der Waffenbehörde nur lauten: Dann braucht ihr die ja nicht mehr und könnt sie abgeben.......................

 

 

Hab überlegt das Grün zu schreiben, nach langem überlegen dann verworfen. 

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Katechont:


- warum wird der Erwerb großzügig durch Ausstellen der Gelben WBK fast blanko ermöglicht, der Besitz aber verunmöglicht?

 

Auf den Punkt hatte ich schon vor einiger Zeit hingewiesen. 

Die vermutete oder herbeispekulierte "18-Termine-pro-Waffe"-Regel steht in Widerspruch zu den erleichterten Erwerbs- und Besitzbedingungen der WBK gem. § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelb") sowie der Grundkontingente auf WBK "grün".  

Geschrieben

Zu

vor 23 Stunden schrieb Waffen Tony:

Ich habe Black Friday geantwortet. Bei dir ist jedes Wort verschwendet.

Es steht auch nicht im Rechtskomentar. Es ist ein Forumsbeitrag.

Und zu (ich hoffe, ich habe den Zusammenhang richtig wieder gegeben, ansonsten => Entschuldigung)

vor 23 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Falsch, die 4 Stunden stehen im Rechtskommentar.

 

Ich habe ein Schriftstück einer Behörde vorliegen, die diese 4 Stunden - sagen wir mal recht neutral - als Maßstab für die Anerkennung des Bedürfnisses mitteilt. Und es ist schon mehr als ein Jahr her, als ich das bekam. Den Adressaten, dem die Behörde schrieb, kenne ich persönlich und ich habe es direkt von ihm.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb knight:

Ich habe ein Schriftstück einer Behörde vorliegen, die diese 4 Stunden - sagen wir mal recht neutral - als Maßstab für die Anerkennung des Bedürfnisses mitteilt.

Wenn das jede Behörde explizit so belegt haben wollte, hätte bei uns im verein keiner eine WBK. Unsere offenen Trainingszeiten sind immer 2 Stunden. Wie soll ein Verein das Leisten können???? Aber ja, ich weiss.................das ist die Intention der Behörden...............

Geschrieben (bearbeitet)

Das ist, wie so viele Behördenschreiben- belanglos.

Niemand benennt diesen angeblichen Rechtskommentar mit Titel und Seite, noch gibts diese Vorgabe für eine Bedürfnisprüfung.

Die VwV sagt zur Intensität genau das Gegenteil aus (Freizeitbeschäftigung, zeitliche Schwankungen)
Umfänge einzelner Einheiten werden nirgends thematisiert.

Durch konkrete Quellenangabe wär es ein leichtes Belege einzubringen. Das kann ja bei vorgetragener Gewissheit kein Problem sein.

 

Aber ich warte darauf, dass sich jemand auch vorauseilend eine neue Spalte Schießzeit ins "Schießbuch" malt.

 

Ich mache jetzt seit fast 10 Jahren die Vereinsbescheinigungen und habe mit vielen Behörden deswegen und aus anderem Grund Kontakt.

Es gibt manchmal eigenwillige Vorstelungen. Irgendwer hat etwas behauptet. Verschiedenste Forderungen wurden an mich herangetragen. Ein Trainingseinheitenzeitumfang war noch nie vorgetragen worden.
Bislang ist am Ende alles genau auf die Ausführungen der vorliegenden verbindliche Vorschriften aus Gesetz, AWaffV und WaffVwV hinausgelaufen.

Die meisten Behörden haben auch kompetente und freundliche Mitarbeiter.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Das mit dem belanglos ist so eine Sache. Wenn diese Behörde will dann stellt sie sich erst mal auf den Standpunkt. Und dann bist du am Zug. Und bis der Zug ankommt, fließt viel Wasser welchen Fluss auch immer runter. Und wo der Zug ankommt, weiß sowieso keiner vorher.

 

Es ist ja nicht so, dass ich diese Meinung teile oder sogar behaupte, dass sei so im Gesetz oder in der Verordnung geregelt. Ich wollte nur mitteilen: Das ist weit mehr als ein Forenpost. Das ist für manche ein reales Ärgernis, dass ihnen zwischen die Beine geworfen wird. Die Behörde bezieht sich übrigens auf diesen "nicht existierenden" Rechtskommentar und wenn sie das schon vor über einem Jahr schrieb, dann hat sie das nicht hier aus einem Forenpost.

 

Und diese Behörde sorgt auch dafür, dass Schießkladen viele Spalten haben (ich weiß, wie die aussehen und ich rate jedem davon ab, die auszufüllen).

 

Dass diese Behörde - sagen wir es auch hier mal neutral - etwas besonderes ist, ist auch bekannt. Genauso wie dass viele andere Behörden nicht vergleichbar sind. Aber das war ja alles nicht mein Punkt.

 

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