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IGNORED

Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


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Geschrieben

Die Magazingeschichte ist im vorliegenden Entwurf ziemlich eindeutig, wenn auch mühselig in den Änderungsanmerkungen nachzuvollziehen.

Pfeilschussgeräte wurden auch gleich mit erfasst.

Das Einzige, was ich als SpoSchü positives heraus lesen könnte, wäre der Abgang von international untypischen 16,75 " auf 16" als Mindestlauflänge in der Anscheinsproblematik für sportlich genutze HA.

 

Bedenkt, es ist ein EVENTUELL tatsächlicher Mitprüfungsentwurf, da schreibt jeder Beauftragte seine Vision ein.

Ist er denn echt und stimmt das Datum des Standes, schwindet allerdings meine Resthoffnung auf Vernunft...

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mats:

Das macht natürlich alles viel besser....

Beschwert man sich heutzutage tatsächlich über Antworten auf die eigene Frage?

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb schmitz75:

Heißt das wenn ich mir jetzt nen Lower kaufen, kann ich dafür nach Inkraftreten eine WBK bekommen ohne Bedürfnis.

Umgekehrt... wenn Du dir jetzt noch schnell einen Lower kaufst, musst Du für ihn nach dem "neuen" Gesetz eine Erlaubnis beantragen.

Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb schmitz75:

Heißt das wenn ich mir jetzt nen Lower kaufen, kann ich dafür nach Inkraftreten eine WBK bekommen ohne Bedürfnis.

 

Eher wirst du das Bedürfnis für den Lower nachweisen müssen ;)

Geschrieben (bearbeitet)

Pfeilabschussgeräte werden den Schusswaffen gleichgestellt, aber erhalten keine Ausnahme wie Armrbüste, damit WBK  pflichtig.

 

Das einzig Gute ist, dass die Pflicht des Händlers Waffen in die WBK einzutragen entfallen soll.

 

Am besten finde ich aber wie die den Erfüllungsaufwand berechnen:

Zitat

Ein Handel mit großen Magazinen, die eine Ladekapazität von mehr als 10 Patronen (bei Magazinen für Langwaffen) bzw. mehr als 20 Patronen (bei Magazinen für Kurzwaffen) aufweisen, kann in Zukunft nicht mehr erfolgen, da diese zu verbotenen Gegenständen werden (vgl. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 bzw. 1.2.4.4. WaffG-E). Auch ein Abverkauf von Lagerbeständen ist nicht mehr möglich. Es entsteht daher kein Mehraufwand durch Informationspflichten für die Wirtschaft.

Das die tausende Magazine vernichten müssen oder ins Ausland verkaufen müssen ist natürlich kein Mehraufwand.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben (bearbeitet)

Ob das wirklich gut für den Händler ist?
Es verursacht weitere laufende Kosten. Der Aufwand nur wenig geringer.
Ob das wiederum gut für den Kunden ist?

Zum Aufwand liest du den falschen Textteil. Hier ist der Teil der Informationspflichten.

Da gibts andere Stellen mit dem Verwaltungsaufwand für die Registrierung bspw.

Es wir immer gesplittet angegeben.

 

Die Magazine verursachen -neben definitorischen Problemen- den höchsten Aufwand und die meisten Kosten.

Da wäre von Verbandsseite Angriffsfläche.
Die möglichen Ausnahmen der EU-FWR sind garnicht aufgenommen worden.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ist alles schöngerechnet.

 

Bei den Magazinen geht man davon aus, dass im Schnitt -zwei- Magazine mit Kapazität von über 10/20 Patronen pro Inhaber vorhanden sind.

 

D.h., für jeden Schützen, der z.B. fünf AR-15 Magazine >10 Schuss besitzt (was, wenn Begrenzer nicht mitgezählt werden, vmtl. eher die Regel ist...), sollen 5-6 weitere existieren, die nur ein einziges haben. Ist wohl etwas weltfremd. Aber wären von Vornherein angenommen mehr "große" Magazine im Umlauf, könnte die Rechnung kippen, dass das Magazin-Verbot bzw. dessen Umsetzung hinsichtlich Altbeständen volkswirtschaftlich zu vernachlässigen sei.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schopy:

Bei den Magazinen geht man davon aus, dass im Schnitt -zwei- Magazine mit Kapazität von über 10/20 Patronen pro Inhaber vorhanden sind.

Das ist schon beknackt genug... für meinen Halbautomaten habe ich fast 30 Magazine.

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Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb Fyodor:

für meinen Halbautomaten habe ich fast 30 Magazine

Da bist du nicht der einzige, mal abwarten bis es raus ist mit den Gesetzen ich hoffe immer noch das die zu mindestens was den 

Magazinen, Lower und Verschlußträger angeht das noch ändern werden !

Geschrieben

losgelöst von der frage, ob man die magazine behalten darf (im zuge einer großzügigen altbesitz-regelung): lese ich es richtig, dass zusätzlich jede waffe mit zu großem magazin darin (11+ für lang; +21 für kurz) als waffe in kat A fällt?

 

im umkehrschluss heißt das: selbst wenn die verbände großzügige altbesitzregelungen heraushandeln, kann die magazine nur noch in der kiste lassen - eine verwendung ist unter keinen umständen ohne entsprechende genehmigung (für kat A waffe !!!) zulässig ...

Geschrieben

Also ich bin ehrlicherweise echt geschockt ... - so extrem unverschämt und dreist umgesetzt ohne Praxisrelevanz.

 

Schöner roter Faden (von der Erstehung des EU Entwurf bis jetzt zu diesem Dreck) gegen jegliche Vernunft und Sachverstand wird eine politische Agenda umgesetzt und MöchtegernTatsachen geschaffen und darauf referenziert und zusätzlich alternative Begründungen wie EU Binnenmarkt genutzt...

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Wie beweist man denn, dass man so etwas am Stichtag schon hatte? 

Erklärung etwa in Textform. Oder an Eides statt.

Dazu werden Diskussionen folgen, weil jeder SB andere Zusatzangaben nach Gusto will, wie 2003 bei den Munitionsaltbeständen bzw. das dort Anfangs von manchen besonders Eifrigen versucht wurde. 

vor einer Stunde schrieb schmitz75:

Das die tausende Magazine vernichten müssen 

Sie können den Edelschrott ja noch rechtzeitig in den Mülleimer werfen.:00000733:

 

Viel interessanter: Wo ist denn im Entwurf die Ausnahme für Sportschützen, mit denen die reisenden Polit - Büttenredner uns noch vor kurzem ruhig gestellt haben? À la Frankreich oder  felix Austria. Vergessen?:rotfl2: Vergessen wie die Mehrkosten für die nur zu unserer Sicherheit leicht verbesserte Aufbewahrung der Magazine, die dann verbotene Gegenstände werden!

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb Raiden:

Nur weil das Magazin in nen 0er muss und die Waffe an sich sich im A-Schrank (Altbesitz) befindet, muss das ja nicht völlig gaga sein. Oh halt...ist es doch ?

Ist das Deine (imho sehr realistische) Befürchtung oder steht das bereits drauf in dem Zettel und ich bin nur zu doof zum finden? 

Geschrieben

Wenn es ein verbotener Gegenstand ist, dann werden wahrscheinlich die Regeln für verbotene Gegenstände greifen. Dann wäre ein 0´er notwendig, wenn ich mich nicht täusche.

Geschrieben (bearbeitet)

@MatsDas Magazin selber: Klar, sehe ich auch so, von Schuhkarton nach 0 aufwärts. Ich interpretiere das Posting von @Raiden allerdings so, daß das auch gleich für zu den schlimmen Magazinen passenden Waffen mit gelten soll lt. dem Entwurf.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)

Aus dem Gedächtnis hieß es ja dereinst, dass es nahezu keine Auswirkungen auf "uns" in Deutschland haben wird, da wir das ja sowieso schon alles so bei uns haben.

Kein Panik.

Nun wird man mit den dratischen Auswirkungen und verbotenen Gegenständen konfrontiert.

 

Da besteht erheblicher Änderungsbedarf. Zumal man mit weiteren (und unnützen) Rechtsunklarheiten konfrontiert werden wird.

 

Nach einer Erweiterung der wesentlichen Teile, wäre es angebracht Gehäuseunterteile (Lower) auch wie Wechselsysteme zu stellen.

Es entspricht doch gerade dem (Un)Gedanken de Waffenrechts, so wenig wie möglich im Umlauf zu haben.
Für verschiedene Disziplinen, wäre es nett auf unterschiedliche Konfigurationen (Abzug, Schaft) zurückgreifen zu können.

Die Komplexität scheint auch in Hinblick auf jagdliche Langwaffen nicht erfasst worden zu sein.
Es ist jagdlich weit verbreitet Schäfte -inklusive System- (Gehäuseunterteile?) zu wechseln.

Bislang problemlos.

Man scheint zu dem EU-Unsinn noch eine Schippe drauflegen zu wollen.

Die Wählergruppe scheint zu unbedeutent, als dass die Politik hierauf Rücksicht zu nehmen gedenkt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb Waffen Tony:

Aus dem Gedächtnis hieß es ja dereinst, dass es nahezu keine Auswirkungen auf "uns" in Deutschland haben wird, da wir das ja sowieso schon alles so bei uns haben.

Kein Panik.

Nun wird man mit den dratischen Auswirkungen und verbotenen Gegenständen konfrontiert.

Naja - Frankreich hat jetzt mit der Umsetzung keine unnötigen Schikanen eingebaucht und es im allgemeinen grosszuegig ausgelegt. Das fand ich relativ positiv...

 

Gut, aber wir Deutschen scheinen ja wieder ANDEREN was in Richtung "strenger Auslegung und Verbotsmöglichkeiten weit ausschöpfen" vormachen zu wollen.... Guckt mal wie toll D die Richtlinien aus der EU umsetzt liebe Polen, CZ .... So müsst ihr es machen. Setzen 6!!!!

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Mats:

Vielen Dank auch, jetzt ist mir schlecht. ?

 

Bisher freie Vorderlader sollen auch meldeplichtig werden?

 

Na ja, bei den angenommenen 11.000 Besitzern derartiger Waffen in Deutschland kein Problem.

In der realen Welt werden aber deutlich mehr Bürger (und Sachbearbeiter) betroffen sein.

 

Wie läuft denn so ein Terroranschlag mit einem Steinschlossgewehr ab?

Schuß ---> moment , nicht bewegen --> habs gleich --> Mist, Kugel runtergefallen --> Moment! --> Ah, Klick, Mist, --- Wo sind denn alle hin?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb sniper-k98:

Wie das mit Entwürfen so ist...

Wenn man aber jetzt keinen Einfluss auf den Prozess nimmt, dann bleibt der ganze Schwachsinn drin, der jetzt dort hineingepinnt wurde.

Vorschläge:

- Wegfall §6(1).2 AWaffV Entlastung des BKA

- SD auch für Sportschützen erwerbbar. (Kontingent, nur für LW...)

- Neuregelung Kontingent: Jeder Schütze ohne Prüfung 5 Waffen von den besonders Bösen, also Halbauto-LW, kurze Mehrlader für PatronenMun in beliebiger Kombination.

- (V)RF auf Gelb

- 1 Lange EL-Flinte für Alle zuverlässigen, sachkundigen und geeigneten Bürger erwerbbar.

- KWS gilt auch für Hieb- und Stichwaffen (erlaubte)

- <Euer Vorschlag hier>

Bearbeitet von Tyr13
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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

 

 

 

Die Wählergruppe ist zu unbedeutent, als dass die Politik hierauf Rücksicht zu nehmen gedenkt.

So wäre es richtig.

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