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IGNORED

"Grundbedürfnisumgehung" durch Mitgliedschaft in mehreren Verbänden


SDASS_Nico

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Hallo zusammen,

 

ich gebe zu, dass ich den Titel bewusst provokant gewählt habe, und es mir auch durchaus bewusst ist, dass es diese "Grundbedürfnisumgehung" nicht gibt. Ich möchte auch keine Diskussion über irgend welche Grauzonen-Aktivitäten lostreten. Aber lest selbst:

 

Wie ihr ja wisst, gilt in D das Grundbedürfnis für 2 mehrschüssige Kurzwaffen und 3 halbautomatische Langwaffen. Für jede Waffe darüber hinaus müssen je nach Verband gewisse Regeln wie z.B. Wettkampfteilnahme erfüllt sein.

 

Jetzt habe ich einen Schützen in meiner SLG, der eigentlich im DSB-Bereich zu Hause ist und dort auch jede mögliche Meisterschaft mitnimmt. Und zwar durchaus erfolgreich. Kein Wunder, er ist so oft auf dem Stand, dass er dort eigentlich schon seine Meldeadresse hinverlegen sollte. Dieser DSB-Aktive Schütze hat u.a. 3 mehrschüssige Kurzwaffen über den DSB genehmigt bekommen.

 

Jetzt möchte er gerne im BDMP die Disziplin "Dienstpistole 1" schießen. Leider ist keine seiner Waffen dafür zugelassen - er besitzt ausschließlich Waffen, die nicht auf der Dienstpistolenliste zu finden sind. Weiterhin möchte er diese Disziplin gerne mit einer Desert Eagle in .44Mag schießen. Über Sinn oder Unsinn wollen wir uns nicht unterhalten.

Nun sagen die Bedürfnisbefürwortungsrichtlinien des BDMP aus, dass der Antragsteller für die 3. und 4. KW schon mal an einem Vergleichsschießen des BDMP teilgenommen haben muss. Der Schütze hat allerdings noch nie an einem Vergleichsschießen im BDMP teilgenommen.

 

Jetzt könnte man - so ist zumindest meine und die vorherrschende Meinung - sagen: Klare Kiste; er soll gefälligst in irgend einer Disziplin ne Vereinsmeisterschaft mitschießen und gut.

 

Jetzt kommt aber die andere Meinung (unter anderem eines weiteren DSB-Schützenkollegen, der u.A. Waffensachkundeschulungen abhält):

In dieser Konstellation muss es eine Ausnahme vom Wettkampfzwang geben, da er keine für seine beabsichtigte Disziplin zugelassene Waffe besitzt. Er müsste also das Bedürfnis für die Waffe, die dann die 4. als Sportschütze, aber die 1. im BDMP wäre, auch ohne Wettkampfteilnahme bescheinigt bekommen. Die DSB-Waffen dürften nicht zugrundegelegt werden, da er sie nicht nutzen kann.

 

Meiner Meinung nach ist der Grundgedanke korrekt, was aber zu einer Aushebelung des Grundbedürfnisses führen würde, da demnach pro Verband bis zu 2 weitere Waffen ohne Wettkampfteilnahme genehmigt werden müssten. Also kann es nicht korrekt sein.

 

Jetzt aber der Knackpunkt: Mit der selben Argumentation werden auf Jagdschein erworbene Kurzwaffen eben nicht zum Grundkontingent für Sportschützen hinzugezählt! Dass einige Behörden das dennoch versuchen, soll hier nicht Diskussionsbedürftig sein.

 

Ich habe dann den Sachkunde-Menschen, der im DSB-Verein auch für die Bescheinigungen der regelmäßigen Trainingsteilnahme zuständig ist, angeboten, über den DSB (in dem ich selber auch noch Zwangsmitglied bin) einen Revolver .44 Mag zu beantragen, für die entsprechend angebotene Disziplin im DSB. Zumal das meine 7. KW wäre, von den anderen 6 keine in der Disziplin zugelassen sind, und ich noch keine Wettkämpfe im DSB bestritten habe. Das ginge selbstverständlich, meinte er.

M.M.n. geht es eben nicht, weil selbst die Befürwortungsrichtlinie des DSB ebenso eine Wettkampfteilnahme erfordert.

 

Und damit möchte ich zur Diskussion anstoßen: Warum zählen jagdlich erworbene KW generell nicht in Grundkontingent, während sportlich über einen anderen Verband erworbene und (hier nicht, aber im Extremfall*) im 2. Verband überhaupt nicht nutzbare KW sehr wohl ins Grundkontingent zählen?

 

 

Gruß, Nico

 

 

*Dieser Extremfall wäre z.B. ein Schütze, der einen 500er S&W und einen .44er mit 8 3/8" Lauflänge über den BDMP hat, aber jetzt irgend eine Disziplin im DSB schießen möchte.

 

 

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vor 17 Minuten schrieb SDASS_Nico:

Meiner Meinung nach ist der Grundgedanke korrekt, was aber zu einer Aushebelung des Grundbedürfnisses führen würde, da demnach pro Verband bis zu 2 weitere Waffen ohne Wettkampfteilnahme genehmigt werden

müssten. Also kann es nicht korrekt sein.

 

Bei solchen Konstellationen musst Du direkt beim Verband nachfragen. Und bei der Anfrage gleich die Wettkampfteilnahme nachweisen. 

Das Stichwort ist hier § 14 Abs. 3 WaffG "Erweitertes Bedürfnis".  

 

Edit: Wettkampfteilnahme beim DSB natürlich. Die vorhandenen Waffen werden im DSB benutzt und gebraucht. Für BDMP wird zwingend eine Waffe benötigt der nicht hat: Erweitertes Bedürfnis.

 

Bearbeitet von Shiva
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vor 3 Stunden schrieb SDASS_Nico:

Und damit möchte ich zur Diskussion anstoßen: Warum zählen jagdlich erworbene KW generell nicht in Grundkontingent, während sportlich über einen anderen Verband erworbene und (hier nicht, aber im Extremfall*) im 2. Verband überhaupt nicht nutzbare KW sehr wohl ins Grundkontingent zählen?

Lange Einleitung zu simpler Frage. 

Es gibt ein jagtliches und ein sportliches Grundkontingent (für Kurzwaffen). Ist dieses ausgeschöpft, greift das erweiterte Bedürfnis und zwar für beide. Ist doch eigentlich ganz simpel.

Die Anzahl der Verbände oder die Anzahl von "Jagdrevieren " spielt keine Rolle.

 

Es schadet auch nichts, wenn ein Trainingsweltmeister mal ein vergleichsschiessen mitmacht.

 

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Sehe ich leider auch so. Das Grundbedürfnis wird verbandsübergreifend geregelt.

 

Auch im DSB nen .44er Revolver zu beantragen und dann ne .44 Pistole zu besorgen, ist vermutlich nicht ganz lege artis und könnte spätestens beim Eintrag auf der Behörde zu Ärger führen...Und wenn speziell der Desert Eagle als Objekt der sportlichen Begierde gewünscht ist, warum nicht über Super Magnum und dann gleich in .50AE mit Option auf WS in .44? Aber nur so am Rande.

 

Hab die BDMP-Sportordnung jetzt nicht auswendig drauf, aber gibts da nicht irgendwo nen Passus "über Ausnahmen entscheidet der VP Sport"? Dort eine entsprechende Anfrage zu stellen, wäre nach den von Dir geschriebenen Umständen ja vermutlich nicht überzogen.

 

Gruß

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Das Grundkontingent steht im Gesetz. Nicht bei einem der Verbände. Du kannst in 10 Verbänden sein, am Gesetz änder das nix.Das Problem des Schützen der die Dessert Eagle will ist auch nicht das Gesetz, sondern der Verband. Wenn Verbände Wert auf die Teilnahme an eigenen Wettkämpfen legen ist das deren Sache. Meine Überschreitung Grundkontingent wurde vom BDS genehmigt, mit Wettbewerben die ich im DSB geschossen habe. Geht also, wenn der Verband mitspielt. Und bei häufiger Wettkampfteilnahme dürfte die 4. KW eigentlich kein Problem darstellen. Jedenfalls nicht vor dem Gesetz......

Und das mit den jagdlichen KW: Das ist auch per Gesetz geregelt, aber in einem anderen § . Das Grundkontingent an sich gibts nur für Sportschützen. Jägern werden einfach nur 2 KW zugestanden, mit Fallenjagd und geschickter Kaufreihenfolge vielleicht 3. Das ist auch durch 100 Wettkämpfe im Jahr nicht zu steigern.

Bearbeitet von PetMan
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vor 7 Stunden schrieb SDASS_Nico:

Jetzt kommt aber die andere Meinung (unter anderem eines weiteren DSB-Schützenkollegen, der u.A. Waffensachkundeschulungen abhält):

In dieser Konstellation muss es eine Ausnahme vom Wettkampfzwang geben, da er keine für seine beabsichtigte Disziplin zugelassene Waffe besitzt.

hier irrt der Gute! dazu hat der Gesetzgeber schön in der WaffVwV ausgeführt. und da wird nur nach Waffenart - KW/LW - unterschieden. dem reinen Wortlaut nach würden hier auch Wettkämpfe mit freien Waffen (Druckluft/Federdruck) ausreichen, es wird ausdrücklich nicht auf nur erlaubnispflichtige Waffen abgestellt.

vor 7 Stunden schrieb SDASS_Nico:

Jetzt könnte man - so ist zumindest meine und die vorherrschende Meinung - sagen: Klare Kiste; er soll gefälligst in irgend einer Disziplin ne Vereinsmeisterschaft mitschießen und gut.

ne = eine. Irrtum auch hier. es werden Wettkämpfe gefordert, Plural! wieviele das genau sind und welcher Art, das regelt der jeweilige Verband in seinen Richtlinien.

Bearbeitet von alzi
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vor 7 Stunden schrieb SDASS_Nico:

In dieser Konstellation muss es eine Ausnahme vom Wettkampfzwang geben, da er keine für seine beabsichtigte Disziplin zugelassene Waffe besitzt.

Ich hatte eine 9mm und einen 357er Revolver. Wollte eine 45er. Weil ich 45er Disziplinen schiessen wollte. Dafür hatte ich ja keine Waffe. Nach eurer Definition bräuchte ich dann NIE Wettkämpfe, wenn ich eine Waffe für eine Disziplin will für die ich noch keine habe.

Der Gesetzgeber verlangt ja auch nicht das mit der Waffe Wettkämpfe geschossen werden die ich haben will. Wie auch, ich habe ja noch keine. Aber mit einer  anderen Waffe . So wie ihr denkt wäre das im Gesetz komplett ausgehebelt mit den Wettkampfteilnahmen. 

Trotz dieser Hürden im Gesetz ist es kein Problem einige KW zu erwerben, man muss sich nur auf Wettkämpfe hin bewegen. Nicht mal Gewinnen, nur mitschiessen. Und zumindest bei meinen LV werden die Teilnahme an Wettbewerben des anderen Verbandes anerkannt. Macht das ein Verband nicht ist das seine Sache, nicht die des Gesetzes.

 

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vor 10 Minuten schrieb PetMan:

Nicht mal Gewinnen, nur mitschiessen.

Reicht auch Letzter zu werden. Nur disqualifiziert sollte man nicht werden.

 

vor 14 Minuten schrieb PetMan:

Der Gesetzgeber verlangt ja auch nicht das mit der Waffe Wettkämpfe geschossen werden die ich haben will. Wie auch, ich habe ja noch keine. Aber mit einer  anderen Waffe .

Volle Zustimmung. Im geschilderten Fall sind die vorhandenen KW ja wohl für irgendwelche anderen Disziplinen des BDMP zugelassen, also müsste man einmalig mit einer dieser KW an einem BDMP Vergleichsschießen teilnehmen um das Bedürfnis für die gewünschte Waffe zu erhalten. Alles andere scheint mir Lebenszeitverschwendung zu sein. 

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vor 9 Stunden schrieb SDASS_Nico:

In dieser Konstellation muss es eine Ausnahme vom Wettkampfzwang geben, da er keine für seine beabsichtigte Disziplin zugelassene Waffe besitzt.

Da liegt der Denkfehler. Er muss mit den vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilgenommen

haben um das erweiterte Bedürfnis zu begründen. Das ist aber nach deinen Ausführungen der

Fall. Insoweit steht der weiteren Waffe aus gesetzlicher Sicht nichts entgegen.

Die Regeln des Verbandes weichen von den Gesetzlichen ab, das ist eine Verhandlungsfrage.

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vor 31 Minuten schrieb WOF:

Da liegt der Denkfehler. Er muss mit den vorhandenen Waffen an Wettkämpfen teilgenommen

So ist es im LV4 des BDS. Je nach dem die wievielte KW es ist, werden BM, LM, DM oder Pokalschießen mit den vorhandenen Waffen verlangt. Ob da Verbandsfremde anerkannt werden, ist eine gute Frage. Da man im LV4 aber Recht entspannt ist, denke ich fragen führt zum Ziel.

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Das Gesetz sagt, dass für mehr als 2 KW Wettkämpfe geschossen werden müssen.

Ausnahmen vom Wettkampfzwang gibt es nicht.

Soll er an irgendeinen BDMP-KW-Wettkampf teilnehmen, wo ist das Problem?

Zumal die Desert Eagle in DP1 eh nicht zugelassen ist. Korrektur, scheint wohl "neu" auf der Liste zu sein.

Bearbeitet von Raiden
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Das "Problem" können die Regelungen der Schießsportverbände sein. Wie oben schon erwähnt. Da ist man für die den Bedürfnisantrag für die erste Waffe im BDS zunächst in der Pflicht, in größerem Umfang an BDS-Wettkämpfen mit den vorhandenen DSB-Waffen teilzunehmen.

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vor 4 Stunden schrieb PetMan:

Und bei häufiger Wettkampfteilnahme dürfte die 4. KW eigentlich kein Problem darstellen....

Erweitertes Kontingent geht übrigens gänzlich ohne Wettkampfteilnahme mit der gewollten Kanone... ich könnte noch mind. 5 KW durch bekommen, ohne auch nur einen Bewerb dafür geschossen zu haben... aber das habt ihr ja inzwischen raus bekommen... ;)

Bearbeitet von BigMamma
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vor einer Stunde schrieb BigMamma:

Erweitertes Kontingent geht übrigens gänzlich ohne Wettkampfteilnahme mit der gewollten Kanone... ich könnte noch mind. 5 KW durch bekommen, ohne auch nur einen Bewerb dafür geschossen zu haben... aber das habt ihr ja inzwischen raus bekommen... ;)

Teil eins, ja

Teil 2, 5 KW als Sportschütze OHNE Wettkämpfe will ich sehen

Teil 3 , nein, eher das Gegeteil

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vor 7 Minuten schrieb PetMan:

5 KW als Sportschütze OHNE Wettkämpfe will ich sehen

Ohne 2/6 und mit voller Portokasse wäre das eine Sache von ein paar Wochen... ;) Und wie soll man einen Bewerb mit dem schießen, was man noch nicht hat ? Ganz einfach, gar nicht, wenn die anderen Knarren dafür alle nicht taugen. Will man das aber können, voila, müssen halt neue her. Einfach, oder ?

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Beim BDMP gibt es doch genügend Disziplinen, die Dein Kollege mit seinen DSB Waffen schiessen kann (PP1; PP2, SP1; SP2).

 

Ich denke der pragmatische Weg wäre einfach an ein paar Meisterschaften teilzunehmen und dann die Bedürfnisbescheinigung über den BDMP zu beantragen.

 

Oder geht's um's Prinzip?

 

Grüßle

 

Rookie

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vor 7 Minuten schrieb BigMamma:

Ohne 2/6 und mit voller Portokasse wäre das eine Sache von ein paar Wochen... ;) Und wie soll man einen Bewerb mit dem schießen, was man noch nicht hat ? Ganz einfach, gar nicht, wenn die anderen Knarren dafür alle nicht taugen. Will man das aber können, voila, müssen halt neue her. Einfach, oder ?

Du scheinst immer in einer anderen Welt zu schweben als ich. Wir waren uns hier einig das man NICHT mit der zu beantragenden Waffe Wettkämpfe schiessen muss, sondern das bereits Besessene Waffen reichen. Ich will eine 45er und schiesse Wettkämpfe mit meiner 9mm oder 357er. Dann bekomme ich die 45er. OHNE Wettkämpfe zu Schiessen bekommst du keine 3. Kanone. Und keine 4. und keine 5. Das steht im Gesetz. Hast du, und ausser dir keiner hier, einen Weg gefunden das zu umgehen ,schweig besser still................

Also " Einfach, oder ?" ist wohl eher Pippi Langstrumpf.....ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt.

Bearbeitet von PetMan
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vor 1 Stunde schrieb BigMamma:

ich könnte noch mind. 5 KW durch bekommen, ohne auch nur einen Bewerb dafür geschossen zu haben...

Das will ich sehen! Das geht nämlich nicht laut Gesetz. Selbst wenn du noch keine hast wird es mit der 3. bis 5. nicht möglich ohne die im Gesetz geforderte Wettkampfteilnahme. Nicht als deutscher Sportschütze. Versuch mir das zu Widerlegen .

Bearbeitet von PetMan
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vor 5 Minuten schrieb kulli:

kenne auch KW 3+4 die es ohne Wettkampf gibt. Aber ich schweige!

wenn ich über den DSB 2 habe, dann in den BDS eintrete ohne denen zu sagen das ich schon was habe geht das.....bis es einer merkt...............geht weniger um das was man drehen kann, sondern um das was das Gesetz verlangt. Ein Eintrag der Waffe schafft keine Rechtssicherheit, wenn sich später herausstellt das die Grundlage eine falsche war.

Bearbeitet von PetMan
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