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IGNORED

Bewaffnete Bürger bringen mehr Sicherheit


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  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 8.11.2019 um 16:22 schrieb Faust:

Der hat gekämpft. Hat ihm allerdings die Eisenhand eingebracht. 

Nein,

die Hand verlor er bei der Belagerung von Landshut in Diensten des Kaisers. Sein Widerstand gegen den Kaiser und eigentlich gegen Kirchenvertretern brachte ihm letztendlich Kerker und Reichsacht ein. Aus dem Kerker wurde er gegen die Leistung von 25.000 Gulden und der Leistung der Urfede quasi in Hausarrest entlassen. Die Reichsacht wurde erst 1540 aufgehoben, als der Kaiser den inzwischen 60-Jährigen für den Kampf gegen die Türken und später die Franzosen wieder brauchte.

 

Aber auch der ewige Landfriede aka das Gewaltmonopol des Staates wurde nur geschaffen, damit der Kaiser genug Kämpfer für seine Kriege erhielt und sich diese nicht mit/durch Feden dezimierten. :closedeyes:

 

Daher haben wir es Heute schwer, dass wir in so friedlichen Zeiten und Gegenden leben. :huh:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Geschrieben
Am 8.11.2019 um 07:02 schrieb duck:

Genau falsch! Zivilisten haben noch nie soviel gemordet wie bewaffnete Staatsorgane. Sie haben auch nicht die Möglichkeit sich dann organisiert vor Sanktionen zu schützen.

Das war zu allen Zeiten falsch. Es haben schon immer alle alles getan.

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 30.1.2020 um 20:13 schrieb Waffen Tony:

zu allen Zeiten falsch. Es haben schon immer alle alles getan.

Ach interessant.

Wo &wann zb. gab es privat geführte Konzentrations/Vernichtungslager?

So wie seinerzeit staatlich organisierte in Rotchina, N-Korea, Kambodscha, UdSSR, 1000jährige Reich.

Hast du da spezielle Informationen?

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Geschrieben

Das wundert mich auch immer.

Gerade nach der national-sozialistischen Willkür des Staates (!) hätte nie wieder eine deutsche Staatsgewalt, mehr Waffen als die Bevölkerung haben dürfen. Nie wieder !!!

Es muß doch immer sichergestellt sein das die Bevölkerung seine Staatsgewalt in ihre Schranken verweisen kann.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb micky123:

Gerade nach der national-sozialistischen Willkür des Staates (!) hätte nie wieder eine deutsche Staatsgewalt, mehr Waffen als die Bevölkerung haben dürfen. Nie wieder !!!

Ich rechne den Leuten in diesem Zusammenhang oft vor, dass wohl mehr als 99% der Morde (Kriegstote aus entfernt als legitim geltenden Kampfhandlungen, auch wenn der Krieg als solcher verbrecherisch motiviert ist, nicht eingerechnet) in der deutschen Geschichte der letzten hundert Jahre staatlich organisiert waren. Man denke nur an das Massaker von Babyn Jar. Welche Konsequenzen sollte für das Waffenrecht haben, wenn eine Bande an einem Ort innerhalb von zwei Tagen dreißigtausend Leute erschießt? Was würde der Herr Grafe da fordern? Was, wenn die Bande Polizeiuniformen anhatte, und sie und ähnliche Banden das wieder und wieder gemacht haben?

 

vor 1 Stunde schrieb micky123:

Es muß doch immer sichergestellt sein das die Bevölkerung seine Staatsgewalt in ihre Schranken verweisen kann.

Das gibt's ja schon die Feststellung von Jünger im Waldgang, dass auch schon die Anfänge des Naziunrechts--er beschreibt einen Fall, wo die Sturmtypen einem Sozi die Bude auf links gedreht hatten--im alten Island schlicht undenkbar gewesen wären. Denen war das Haus heilig, und unerwünschte Besucher mit Gewalt zu entfernen war eine Ehrenpflicht. Ich bin ist Island mal nach Hraunhafnartangi, einem der nördlichsten Punkte gelaufen. Da gibt's einen Steinhaufen, unter dem angeblich ein gewisser Þorgeir Hávarsson begraben sein soll, der auf einen Angriff auf sein Haus (oder aus Sicht der anderen vielleicht den Versuch einer Festnahme) damit reagiert haben soll, vierzehn von denen totzumachen, bevor er dran war. Jetzt ist die altisländische Gesellschaft daran zerbrochen, dass sie sich auch nicht einer Staatsgewalt unterordnen wollten, wo das durchaus sinnvoll gewesen wäre, und Zustände wie in Afghanistan wollen wir bestimmt nicht haben. Aber die deutsche Gesellschaft scheint ins andere Extrem verfallen zu sein. Es sollte einem doch zu denken geben, dass es in Deutschland für den Holocaust gar keiner marodierenden Banden bedurft hat, sondern die Opfer oftmals mit einer Postkarte aufgefordert wurden, sich zu einer bestimmten Zeit am Bahnhof einzufinden, natürlich mit ihren Wertsachen--und das gemacht haben. Das richtige Mittel zwischen diesen Zuständen zu finden ist nicht einfach, aber falsche Unterordnung unter ein noch falscher verstandenes "Gewaltmonopol" (nämlich im vulgären Sinn von Gewalt statt dem richtigen des Monopols auf Rechtsprechung) hat bei uns doch mehr Schaden angerichtet als übermäßig robust praktizierter Individualismus.

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Geschrieben
Am 17.3.2020 um 14:46 schrieb micky123:

 

Es muß doch immer sichergestellt sein das die Bevölkerung seine Staatsgewalt in ihre Schranken verweisen kann.

Das dürfte schon aus wirtschaftlichen Gründen schwierig werden....mein Gott wenn ich dran denke was die für son Panzer aufrufen...

 

Mal abgesehen davon, dass das auch aus anderen Gründen völliger Blödsinn ist. Bei genauer Überlegung ist das mit dem staatlichen Gewaltmonopol nämlich gar nicht so übel. Nur sollte sich der Staat auch an verfasste,rechtsstaatliche Prinzipien halten. Dazu ist die Gewaltenteilung hilfreich. Nur gerade mit der ist in diesem Land was im Argen. Das hat auch der EuGH letztes Jahr festgestellt,seitdem ist es,aus jenem Grunde, deutschen Staatsanwälten nicht mehr gestattet europäische Haftbefehle auszustellen.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb sealord37:

Bei genauer Überlegung ist das mit dem staatlichen Gewaltmonopol nämlich gar nicht so übel.

Hat jemand etwas anderes behauptet?

 

Überleg noch mal genau.

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb sealord37:

Bei genauer Überlegung ist das mit dem staatlichen Gewaltmonopol nämlich gar nicht so übel.

In Deutschland liegt das Gewaltmonopol nicht beim Staat, sondern beim Volk (Art. 20 GG).

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb knight:

In Deutschland liegt das Gewaltmonopol nicht beim Staat, sondern beim Volk (Art. 20 GG).

Theorie...du weißt genau was Abs.2, Satz 2 bedeuten. Letztlich üben eben "stattliche Organe" dieses Gewaltmonopol aus

Geschrieben (bearbeitet)

Er meint Staatsgewalt - sprich ausschließlich gewisse (staatliche) Organe sind legitimiert (angemessene) physische Gewalt (Zwang) auszuüben.

 

Kann man doch gelten lassen, Hr. Oberlehrer 😉

 

 

 

Nur verstanden hat er den Satz 4 20GG nunmal nicht... da als "Blödsinn" bezeichnet...

Ein klarer Verfassungsfeind - ab auf die Blacklist. Meldung ist raus 😉

 

 

Bearbeitet von Kanne81
Nix, aber Überschneidung mit Sealords Antwort
Geschrieben

Das "Gewaltmonopol des Staates" ist kein Monopol des Staates auf Ausübung von Gewalt.

  • Zum einem wäre dieses praktisch nie durchsetzbar, weil jeder, der nicht im Koma liegt oder ein Locked-In-Syndrom hat, ganz natürlich zur Gewaltausübung befähigt ist.
  • Zum anderen ist so ein Monopol auch innerstaatlich rechtlich gar nicht vor gesehen (Jedermannsrechte, Notwehr, Notstand, Art. 20 Abs. 4 GG, ... ).

Dieses "Gewaltmonopol des Staates" ist nichts weiter, als der dauerhafte Ersatz des innerstaatlichen Federechts durch eine staatliche Gerichtsbarkeit, wie dieses in Deutschland durch den "Ewigen Landfrieden" vom Maximilian I. am 07.08.1495 (!) auf dem Reichstag zu Worms verkündet wurde. Der Grund hierfür waren auch keine aufgeklärten, humanistischen Ziele, sondern wie bei vielen bereits seit Jahrhunderten vorher immer wieder verkündeten Land- und Gottesfrieden sowie bei vielen Landfriedensbünden der Schutz und die Sicherung militärischer Ressourcen für zwischenstaatliche bzw. Konflikte außerhalb des Bündnis, weshalb diese Landfrieden häufig auch ausdrücklich zeitlich oder zweckbezogen befristet waren. 

 

Euer

Mausebaer :hi:

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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Mausebaer:

Der Grund hierfür waren auch keine aufgeklärten, humanistischen Ziele

Ob die Wörter "aufgeklärt" und "humanistisch" in diese Zeit passen oder überhaupt eine großartige Bedeutung haben, wollen wir mal dahingestellt lassen.

 

Es ist aber doch bezeichnend, dass mit der Annahme des Ewigen Landfriedens gleichzeitig ein neues Gericht geschaffen wurde, dessen Funktion ein amerikanischer Juraprofessor leicht versteht, wenn man ihm sagt, dass die Zuständigkeit so ähnlich war, wie die der amerikanischen Bundesgerichte von zweihundert Jahren. (Im Wesentlichen Streit zwischen Bundesstaaten, zwischen Bürgern unterschiedlicher Bundesstaaten, die vor einem bundesstaatlichen Gericht eine parteiische Behandlung befürchten, und gelegentlich auch zwischen Bürgern eines Bundesstaats und ihrem Bundesstaat--das gibt's auch heute noch, wenn auch die Bundesgerichte durch überschießende Bundesgesetze viel mehr Zuständigkeiten bekommen haben.)

 

Damit war der Ewige Landfrieden aber gerade kein Verzicht auf Waffen, weder der Bürger noch der Bundesstaaten. Es ging nicht um ein Monopol der physischen Instrumente, mit denen man Gewalt ausüben kann, sondern darum, dass sich niemand in eigener Sache zum Richter machen darf, sondern dass er ein unparteiisches Gericht anzurufen hat. Das Recht auf Notwehr z.B. wurde davon absolut nicht berührt.

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Geschrieben

Eben und die "einfachen" Leute waren auch gar nicht das Ziel des Gesetzes. Die Herrschaften Fürsten und Reichsritter sollten gefälligst aufhören, sich mit Faustrecht und Selbstjustiz gegenseitig zu dezimieren, um für den König als Lehnsherren militärisch zur Verfügung stehen zu können. Die Fede mit rechtlichen Regeln zu versehen (z.B. Mainzer Landfrieden) war Maximilian I. dazu halt nicht wirksam genug gewesen.

 

Euer

Mausebaer

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb Mausebaer:

Eben und die "einfachen" Leute waren auch gar nicht das Ziel des Gesetzes.

Bei der Goldenen Bulle oder bei Magna Carta oder beim Tübinger Vertrag noch viel weniger, und trotzdem konnten die "einfachen Leute" sich darauf gelegentlich berufen, und es wurden Keimzellen einer allgemeinen Entwicklung zum Rechtstaat. Es gab z.B. Fälle, in denen bei Hexenprozessen Angeklagte sich erfolgreich ans Reichskammergericht gewandt haben, weil der Prozess auch nach damaligen Vorschriften eine Farce war, oder Prozesse, in denen es religiösen Minderheiten ermöglicht wurde, wenn nicht zu bleiben, dann doch ihre Immobilien geordnet zu verkaufen und mit ihrem Besitz in einen Bundesstaat zu ziehen, der sie haben wollte. Logisch, es war nicht perfekt, ein Subsistenzbauer konnte sich noch viel weniger einen Advokaten und die Kosten für Kuriere usw. leisten als sich heute ein Arbeiter leisten kann, eine Waffenrechtssache durch alle Instanzen zu pauken, aber es war ein echter Fortschritt. Darauf, dass man in Deutschland (wenn man nicht das Pech hatte, z.B. Brandenburger/Preuße zu sein, wo das Ärger gab...) seit fünfhundert Jahren seine eigene Regierung vor Gericht zerren kann, können wir, finde ich, durchaus als positive Tradition stolz sein.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Geschrieben
Am 19.3.2020 um 07:42 schrieb Mausebaer:

Das "Gewaltmonopol des Staates" ist kein Monopol des Staates auf Ausübung von Gewalt.

Nach Hobbes ist der Staat die Regelungsmacht, unter der die Bürger auf einem bestimmten Gebiet - Staatsgebiet - zusammenleben. Das Gewaltmonopol ist Teil dieser Regelungsmacht.

Im Idealfall ist die Art - Ausformung - dieser Regelungsmacht durch Konsens der Gesellschaft entstanden. Dann geht " alle Macht vom Volke aus ".

 

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