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IGNORED

Und weiter geht es ....


02_24

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vor 1 Minute schrieb heletz:

Eine vernünftige Diskussion kann natürlich nur bei vernünftiger Fragestellung entstehen.

Ich finde, das ist eine vernünftige Fragestellung. Selbst wenn sich jemand selbst als Nazi bezeichnen würde - gegen welches Gesetz verstößt er damit? Und wenn es nicht um Gesinnungen, sondern um Taten geht, warum heisst es dann, man müsse Waffen in den Händen von Rechtsradikalen verhindern - nicht etwa von Mördern, Vergewaltigern etc... 

 

Weil Du lieber Heletz zugeben musst, dass es in letzter Konsequenz eben doch nicht um Taten, sondern um Meinungen geht. Hast Du die falsche darfst Du keine Waffen haben. 

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vor 13 Minuten schrieb Harry Callahan:

Gegen welches Gesetz verstoßen denn die Reichsbürger, nur weil sie in ihrer eigenen irren Welt leben?

 

vor 6 Minuten schrieb Harry Callahan:

Und gegen welches Gesetz würde ich verstossen, wenn ich mich als rechtsradikal bezeichnen würde? Oder meinetwegen als Nazi. 

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Sorry, ich unterbreche euren Flow nur ungern.

 

Meine Befürchtung ist, wenn durch eine Regelabfrage beim VS, schon Meinungen, zum Nichterteilen oder zum Entzug, waffenrechtlicher Erlaubnisse führen, dann kommt als nächstes, ein psychologisches Gutachen für jeden ,

 

vor Erstbeantragung der WBK(So wie bei GK Erwerb unter 25Jahre) und als nächster Schritt, regelmässig.

 

Wenn mal wieder nach einer Verschärfung des Waffenrechtes gerufen wird, kann auch eine regelmässige Kontrolle des Blutbildes, zur Feststellung des Alkoholmissbrauches (Analog zur MPU) in Frage kommen.

 

Alles natürlich vom LWB zu bezahlen..

 

Wo soll das hinführen?

 

Straftaten, sollen sanktioniert werden, keine Frage - wenn Meinungen sanktioniert werden, muss ich an "1984" denken und an das Wort "Gedankenverbrechen"

 

just my 2 Cents

 

mfG Long

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vor 1 Minute schrieb Longhair:

schon Meinungen

 

Wie oft denn noch?

 

Das VG Gera hat bereits 2016 (wenn ich mich recht erinnere) geurteilt, selbst bei abstrusen Meinungen könne kein Entzug von Waffen stattfinden.

 

Grund zum Entzug der WBK und der Waffen bzw. Grundlage für ein Waffenverbot sind stets nur Taten!

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vor 8 Minuten schrieb heletz:

 

Wie oft denn noch?

 

Das VG Gera hat bereits 2016 (wenn ich mich recht erinnere) geurteilt, selbst bei abstrusen Meinungen könne kein Entzug von Waffen stattfinden.

 

Grund zum Entzug der WBK und der Waffen bzw. Grundlage für ein Waffenverbot sind stets nur Taten!

Und ich bin dafür, das es so bleibt und erweitere TATEN zu STRAFTATEN, denn ich möchte nicht, das z.B. vom VS fotografierte oder auf anderem Wege festgestellte Teilnehmer z.B. einer angemeldeten und genehmigten Versammlung,

 

mit dem Entzug oder der Nichterteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse rechnen müssen,  weil der Zweck der Versammlung, nicht opportun oder mehrheitsfähig ist.

 

mfG Long

 

 

 

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vor 15 Minuten schrieb heletz:

Grund zum Entzug der WBK und der Waffen bzw. Grundlage für ein Waffenverbot sind stets nur Taten!

Unter anderem, aber nicht nur (i. S. eines rechtskräftig ergangenen Urteils zu mindestens 60 Tagessätzen und höher). Sondern nach § 5 WaffG Abs. 3 nach der Maßgabe "bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen" dass... 

Zitat

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

 

3. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

Da eröffnen sich im "weltoffenen" Zeitalter und in Verbindung mit Netzwerkdurchsetzungsgesetz und UN-Migrationspakt noch ganz andere, weiterführende Möglichkeiten, den Waffenbesitz zu versagen. Selbst bei Bürgern mit einwandfreiem Leumund, die nie mit dem Gesetz im strafrechtlichen Sinne kollidiert sind. Insbesondere 3.b - "gegen den Gedanken der Völkerverständigung" sticht da heraus. 

Als staatliches Gesinnungskorrektiv verwendet, wäre damit jegliche Zuwiderhandlung in diesem Sinne ausbaufähig. Sinnbildlich übertragen, könnte demnächst ein geäußertes "Jehova" als Mitglied des örtlichen Stammtischs zur Steinigung Versagung des Waffenbesitzes führen. Oder das einst gängige N***** -Nichtwort als Bezeichnung für überdurchschnittlich pigmentierte Flüchtlinge, Schutzsuchende, Traumatisierte, Migranten und Mitbürger. (Nach gegenwärtigem Sprachduktus sei diese Aufzählung nur der Vollständigkeit ihrer Floskeln halber erwähnt).  

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vor 4 Stunden schrieb Longhair:

Wenn mal wieder nach einer Verschärfung des Waffenrechtes gerufen wird, kann auch eine regelmässige Kontrolle des Blutbildes, zur Feststellung des Alkoholmissbrauches (Analog zur MPU) in Frage kommen.

Das geht nach einer allfälligen Bargeldabschaffung schneller und läßt sich automatisieren.

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Das mit der Bargeldabschaffung wird in Deutschland noch lange nicht zu Ende sein, denn die Deutschen halten an ihr Bargeld fest sowie ich auch.

Wir sind hier nicht in Schweden wo fast 85 % alles mit der EC-Karte bezahlt wird nur weil die Banken es da so wollen, da werden viele nicht mitspielen in der BRD.

Denn wenn das eintreten sollte wird alles überwacht und Kontrollierbar sein, es langt schon das alle paar Monate die Grü… usw. die Waffengesetzte 

umgestalten wollen !

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vor 5 Stunden schrieb Harry Callahan:

Und gegen welches Gesetz würde ich verstossen, wenn ich mich als rechtsradikal bezeichnen würde? Oder meinetwegen als Nazi. 

Nach der Einbeziehung des Verfassungsschutzes bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit wird eine andere Frage interessant:

Was passiert, wenn Dich ein anderer als rechtsradikal bezeichnet?

 

Wie wird die Auskunft der Verfassungbehörde dann aussehen?

Immerhin ist es ein Geheimdienst.

Steht dann dort:

"Herr Callahan wurde von Herrn xyz (wahlweise unbekannt) als rechtsradikal denunziert. Für diese Verdächtigung ließen sich keine Anhaltspunkte finden."

Oder wird die Auskunft lauten:

"Über Herrn Callahan existiert in unserer Behörde eine Akte wegen des Verdachts rechtsradikaler Aktivitäten. Ermittlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen."

 

Und wo wir hier gerade über Rechtsstaatlichkeit reden:

Wie werden Deine Rechtsmittel bei einer Auskunft der Verfassungsbehörde aussehen, die "die Annahme rechtfertigen" (siehe oben, Beispiel 2).

Bekommst Du Einsicht?

 

Bitte nicht böse sein, aber mein Vertrauen in den Verfassungsschutz ist seit den Vorgängen um den NSU und Herrn Amri etwas getrübt.

Die Absetzung von Herrn Maaßen und die Besetzung des Verfassungsschutzes in Thüringen läßt da bei mir auch eine Spur von Unsicherheit an der ideologischen Unvoreingenommenheit derer aufkommen, die da zukünftig zu meiner Zuverlässigkeit befragt werden soll.

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vor 13 Stunden schrieb fa.454:

Oder wird die Auskunft lauten:

"Über Herrn Callahan existiert in unserer Behörde eine Akte wegen des Verdachts rechtsradikaler Aktivitäten. Ermittlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen."

Da steht dann nur: 

 

"Über Herrn Callahan liegen Erkenntnisse vor." 

 

Zack, Ende mit WBK. 

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Zitat

Der NSU-Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags fordert ein Waffenverbot für Rechtsextremisten. Außerdem wollen die Abgeordneten mehr Prävention gegen die Gefahren rechtsextremer Musik an Schulen. Das umzusetzen dürfte rechtlich schwierig werden, weiß auch der Obmann der SPD-Fraktion Boris Weirauch. Aber: Es komme auf den Versuch an. Jeder Rechtsextremist, der keine Waffe mehr besitze, sei gut.

 

Link

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Der neueste Fall stammt schon von Freitag, kam aber erst heute in die Presse. Allerdings tippe ich auf illegalen Waffenbesitz:

 

 

Zitat

Essenbach (dpa/lby) - Bei einer Razzia in einer Wohnung im niederbayerischen Essenbach (Landkreis Landshut) hat die Polizei ein umfangreiches Waffenarsenal sichergestellt. Den Behörden lagen Hinweise vor, wonach der 55 Jahre alte Wohnungsbesitzer der sogenannten »Reichsbürger«-Szene zuzuordnen war. Wie die Polizei am Montag mitteilte, wurde der Mann bei der Aktion am Freitagabend von Spezialkräften vor seinem Anwesen ohne Zwischenfälle festgenommen. Bei der Durchsuchung des Anwesens sowie einer Garage stellten die Beamten mehrere Tausend Schuss Munition, zwei Langwaffen, einen Revolver, mehrere Hieb- und Stichwaffen sowie eine geringe Menge Betäubungsmittel sicher. Der Mann befindet sich in Absprache mit der Staatsanwaltschaft inzwischen wieder auf freiem Fuß.

 

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Wie oft denn noch?
 
Das VG Gera hat bereits 2016 (wenn ich mich recht erinnere) geurteilt, selbst bei abstrusen Meinungen könne kein Entzug von Waffen stattfinden.
 
Grund zum Entzug der WBK und der Waffen bzw. Grundlage für ein Waffenverbot sind stets nur Taten!
Ich will keine Partei ergreifen, aber es gab auch schon Urteile, wo einem NPD-Mitglied die WBK entzogen wurde, obwohl er ausser der Mitgliedschaft nicht aktiv in Erscheinung trat. Und die NPD ist nocht verboten.
Ich finde schon, dass man das analog auch bei anderen Gruppierungen anwenden kann.
Und dann nähern.wir uns schon den Meinungsverbrechen und der Willkür.

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Am ‎02‎.‎12‎.‎2018 um 16:59 schrieb Singleshot:

§ 5 WaffG Abs. 3 nach der Maßgabe "bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen" dass... 

Zitat

Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht,

 

3. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

c) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

Wenn man z.B. auf der "falschen" Demo gesehen wird, könnte durchaus 3.b) daraus gemacht werden, ohne das man eine Straftat begangen hat.

 

Man hat eine Meinung und tut sie kund..

 

Nochmal schreibe ich es aber nicht.

 

mfG Long

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vor 8 Minuten schrieb Longhair:

Wenn man z.B. auf der "falschen" Demo gesehen wird, könnte durchaus 3.b) daraus gemacht werden, ohne das man eine Straftat begangen hat.

 

Und das völlig zu Recht!

 

Ein Legalwaffenbesitzer hat eine erhöhte Verantwortung und sollte darauf sehen, in welcher Gesellschaft er sich befindet.

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vor 18 Minuten schrieb heletz:

 

Und das völlig zu Recht!

 

Ein Legalwaffenbesitzer hat eine erhöhte Verantwortung und sollte darauf sehen, in welcher Gesellschaft er sich befindet.

DAS darf ja wohl nicht ganz Dein Ernst sein! Linke Politiker stehen in der ersten Reihe von Demonstrationen und müssen keine disziplinarrechtlichen Folgen befürchten - egal welche Extremisten hinter ihnen herlaufen. Der Bundespräsident wirbt für ein Konzert der Band "Feine Sahne Fischfilet", die offen zu Gewalt gegen die Polizei aufruft. Was ist mit seiner Verantwortung zu sehen, in welcher Gesellschaft er sich befindet? Außerdem ist z.B. die AfD eine demokratische Partei. Wenn es dann schon reicht, mit Höcke gesehen zu werden, um seine WBK zu verlieren, dann sind wir einer Gesinnungsprüfung doch sehr nahe - oder?

Bearbeitet von Harry Callahan
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vor 30 Minuten schrieb heletz:

 

Und das völlig zu Recht!

 

Ein Legalwaffenbesitzer hat eine erhöhte Verantwortung und sollte darauf sehen, in welcher Gesellschaft er sich befindet.

Dem ist nichts hinzu zu fügen.

 

Ich habe grosse Angst davor, das es in einer Demokratie , wirklich einmal soweit kommt.

 

mfG Long

 

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