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IGNORED

Die Sachsen dürfen Reichsbürger sein.


bumm

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vor 23 Minuten schrieb heletz:

Nein, es geht stets um schriftliche Beweise, die die Reichis selbst ferfertigt haben.

Ja und jetzt?

Es ist schriftlich niedergelegt, dass sie dumm gequatscht haben. 

Ändert das etwas an der Tatsache, dass Taten fehlen? Nein.

 

Zum Totschlag-Präventiv-Argument hat MarkF bereits ausgeführt.

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vor 2 Minuten schrieb P22:

Es ist schriftlich niedergelegt, dass sie dumm gequatscht haben. 

 

Nein, es ist schriftlich niedergelegt, daß sie schriftliche Beweise gelieefrt haben. Freiwllig.

 

vor 2 Minuten schrieb P22:

Ändert das etwas an der Tatsache, dass Taten fehlen?

 

Zum Teil gibt es Taten wie mangelhafte Aufbewahrung, Nichtzahlung von Steuern oder (sehr beliebt) Nichtzahlung von Unterhalt etc.

 

Daß man nicht wartet bis etwas passiert, finde ich vollkommen verständlich.

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vor 58 Minuten schrieb MarkF:

Wer wurde denn als einer der ersten in die Mannschaften gewählt und bekommt "bzw. bekam die tollen Frauen" ab? Vermutlich keiner hier. 

Hallo MarkF

 

ich kann von mir behaupten, dass ich, wenn ich nicht selbst gewählt hatte, immer einer der Ersten war, die gewählt wurden.

Und gemobbt wurde ich nicht. Hat sich keiner getraut.

An einen, der es in der Schule versucht hat, kann ich mich gut erinnern. War 2 Jahre älter wie ich. Nach einer "Klopperei" war damit Schluss.

Und das mit den Frauen: sieh dir meine an.

 

Steven

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vor einer Stunde schrieb MarkF:

Im Gegenteil wird man davon ausgehen, daß die Mehrzahl von Forenschreibern zu den insofern Minderprivilegierten gehört, denn die anderen beschäftigen sich lieber mit Sport und den "tollen Frauen".

Also bis jetzt warst Du mir sympathisch.....

Schießen IST Sport!

 

On-Topic: Mich würde mal interessieren, wie denn ein Gericht zweifelsfrei die Eigenschaft "Reichsbürger" feststellt. Müssen die beschnitten sein und man kuckt da mal nach? Und kann man diesen Makel auch wieder loswerden? Ich meine - eine formelle Mitgliedschaft scheint es ja nicht zu geben. Wenn ich also nun Beamter werden würde und meine Mitgliedschaft bei den Reichsbürgern würde dem entgegenstehen, dann würde ich doch einfach sagen, ich bin kein Reichsbürger mehr. Oder haftet dieser Makel einem dann an? 

Was ist denn eigentlich mit denen, die gewisse Dinge an diesem Staat doof finden, sich aber nicht zu den Reichsbürgern zählen? Ist das dann wieder ok? Also kann ich den Staat doof finden, mich nur dabei nicht als Reichsbürger bezeichnen - denn SO DOOF darf ich den Staat auch wieder nicht finden. 

Übrigens gab es neulich eine Studie, dass die Hälfte der hier lebenden Muslime die Regeln der Sharia über die des deutschen Gesetzes stellen. Wenn ich also nun Heletz´ Argumentation mal konsequent fortführe, dann kann ich sagen, dass mit der gleichen Begründung Muslime auch keine Beamte werden und Waffen besitzen dürften. Und da wäre die Mitgliedschaft leichter zu testen als bei den Reichis. 

Oder anders herum gefragt: Warum soll es erlaubt sein, mit dem linken Zeigefinger in der Nase zu bohren aber nicht mit dem rechten Zeigefinger? 

Bearbeitet von Harry Callahan
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vor 48 Minuten schrieb heletz:

Nein, es ist schriftlich niedergelegt, daß sie schriftliche Beweise gelieefrt haben. Freiwllig.

Es geht doch darum, was man unter einer Meinung versteht und wie man diese verbreiten darf, ohne Probleme zu bekommen.

Ob die Aussagen mündlich getätigt, komische Anträge gestellt wurden oder ähnliches ist doch nur eine Frage des "wie" der Meinungsäußerung.

 

Dass die Betreuung hier Dinge schriftlich geäußert haben, ist doch nicht der Aufhänger. 

 

vor 48 Minuten schrieb heletz:

Zum Teil gibt es Taten wie mangelhafte Aufbewahrung, Nichtzahlung von Steuern oder (sehr beliebt) Nichtzahlung von Unterhalt etc.

 

Daß man nicht wartet bis etwas passiert, finde ich vollkommen verständlich.

Na das sind doch Taten, wegen denen man zur Rechenschaft gezogen werden kann. Da habe ich primär kein Problem damit, auch wenn einige strafbewehrte Regularien vll. überzogen sind - aber die Personen haben hier wenigstens gegen geschriebenes Recht verstoßen und nicht nur - bspw. schriftliche - komische Ansichten geäußert, welche man keineswegs teilen muss.

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@ Callahan: Ich nehme an, wie habe beide die smileys vergessen ....

Zum Schieß"sport" lasse ich mich öffentlich nicht ein. Aber ja, auch ich bin "Sport"schütze. Aber ich bezeichne mein alljährliches Skifahren auch nicht als Sport - das Verständnis von Sport ist halt unterschiedlich.

 

Ernsthaft: Mit der Frage der Gruppenzugehörigkeit sprichst Du natürlich einen weiteren wichtigen Aspekt an. Das kommt erschwerend hinzu, nämlich wenn man auf mangels individueller Verfehlungen, die eine entsprechende Negativprognose begründen (können), auf gruppenspezifische bzw. bzw. -bedingte (Straf)Taten abstellen will. Bei z.B. Rockern ist man ja zimperlicher als bei den sog. ""Reichsbürgern", da wird dies explizit entsprechend begründet (ich unterstelle mal, daß jeder die entsprechenden Begründungen kennt, sie standen ja häufig genug in den Zeitungen). Aber da ist es ja nicht nur eine "Gruppe", diese Leute gehen freiwillig in eine Gemeinschaft mit persönlichen (und auch durchaus auf Delinquenz gerichteten) Verbundenheiten und Verpflichtungen, wenn nicht gar einer vereinsmäßigen Verfaßtheit. Das kann man bei den sog. Reichsbürgern nicht sagen, diese Leute sind kein Club, keine Gemeinschaft, keine "Brüderschaft", diese "eint" (wenn man das überhaupt so sagen kann) nur eine mehr oder minder geteilte absurde Rechtsvorstellung. Das ist ja recht evident.

Selbst wenn der eine oder andere dieser sog. "Reichsbürger" spezifisch oder allgemein gegen Regeln verstoßen würde, so dürfte man dies nicht allen anderen in dem Sinne "zurechnen", daß auch sie deswegen als unzuverlässig etc. gelten.

 

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vor 2 Minuten schrieb WOF:

Da Heletz genau das gleiche macht wie die Reichsbürger

-nämlich dummes Zeug quatschen- sollte man Ihn ganz

präventiv aus diesem Forum entfernen.

 

Ich glaube nicht, daß allein dummes Zeug zu schreiben für eine Verbannung genügt. Auf diese Ebene würde ich mich auch nur ungern begeben, denn morgen bin ich derjenige, dem dieser Vorwurf gemacht wird. Allein mit Dummquatsch muß man schon umgehen können.

Nein, auch als ein Beispiel muß mehr hinzu kommen. Nämlich z.B. Unfrieden zu stiften, sich ungehörig zu benehmen usw. Und da könnte man anlog der "Reichsbürger"-Argumentation durchaus meinen, daß Heltz´ Ausführungen in gleicher Weise wie man den "Reichsbürgern" die künftige Nichtbeachtung der Gesetze unterstellt den Verdacht begründen, daß er demnächst (mehr) aus dem Rahmen fallen und/oder für Unfrieden sorgen wird. Und bevor dieser Zustand eintritt wird er präventiv rausgeschmissen. Wobei man durchaus der Auffassung sein kann, daß er bereits für Unfrieden gesorgt hat, also im Gegensatz zu den "Reichsbürgern" bereits "Beweise" nicht nur für Dummquatsch sondern auch für die befürchteten (oder unterstellten) Folgen vorliegen.

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vor einer Stunde schrieb heletz:

Zum Teil gibt es Taten wie mangelhafte Aufbewahrung, Nichtzahlung von Steuern oder (sehr beliebt) Nichtzahlung von Unterhalt etc.

 

Immer nur dieses pauschale Blabla. Nenne und zitierte endlich mal eine Begründung, in der nicht nur auf Dummquatsch sondern auf solche (Straf)taten abgestellt wurde. Und nicht nur eine Begründung sondern so viele, daß sich daraus ergibt, daß grundsätzlich nur wegen begangener (Straf)Taten diese Negativprognose gestellt wurde. Denn eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.

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vor 1 Stunde schrieb Asgard:

@MarkF: Warum arbeitetst du dich an dem bornierten Besserwisser ab? Sich mit ihm, seinem Geschreibsel, insbesondere seinen laienhaften juristischen Thesen beschäftigen ist verschwendete Lebenszeit. Ignorieren und gut ist. Unsere Lebenszeit ist zu kurz um sie mit so einem Unsinn zu vergeuden.

 

Du hast ja recht. Ich kann aber nicht aus meiner Haut. Auch wenn ich mir bei jedem post sage: "Jetzt ist genug, jetzt ist Schluß" kann ich dann doch gegen meine Natur. Es ist da immer noch die Hoffnung, daß es zu einer konstruktiven Diskussion kommt, daß er entsprechende Urteile/Entscheidungen liefert, in denen wirklich auf Straftaten abgestellt wurde, auch wenn ich im Inneren längst davon überzeugt bin, daß Heletz da wie in anderer Hinsicht die Grünfaschisten ideologische Scheuklappen sieht und es einfach nicht erkennt, erkennen kann, erkennen will.

Vielleicht sollte der Mod den Fred ganz einfach dicht machen. Es gibt ja ohnehin nichts neues mehr und wir drehen uns nur noch im Kreis (bzw. um Heletz ;-)).

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vor 12 Minuten schrieb Kanne81:

Ist etwa so sinnvoll wie Waffenverbotszonen....

 

TanteDörte oder irgend ein andere taucht dann auf.

Waffenverbotszonen sind doch eine gute Sache.

Dort wird noch mal etwas verboten was schon verboten ist.

Seid doch froh das so auf die Sicherheit geachtet wird. 

 

Immer dieses rumgemaule bei dem Thema.

Doppelt hält halt besser.

 

????

 

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vor 54 Minuten schrieb Tante Dörte:

Dort wird noch mal etwas verboten was schon verboten ist.

Wie wäre es denn damit, Gewaltverbrechen zu verbieten? Ach Moment - dafür gibt es schon Gesetze. Weil diese nicht eingehalten und die Täter nicht bestraft werden, muss man schleunigst andere Ordnungswidrigkeiten einführen, damit man den Normalbürger auch noch drangsalieren kann. Irgendwie muss man ja Erfolge vorweisen. 

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vor 13 Stunden schrieb Harry Callahan:

Was ist denn eigentlich mit denen, die gewisse Dinge an diesem Staat doof finden, sich aber nicht zu den Reichsbürgern zählen? Ist das dann wieder ok?

Klar, von denen haben wir jede Menge im Bundestag. In den Landtagen sind sie auch vertreten und teilweise besetzen sie sogar Ministerposten und mehr.

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  • 2 Monate später...
Am 18.12.2018 um 13:17 schrieb 02_24:

 

Am 18.12.2018 um 17:13 schrieb Singleshot:

Offenbar ist es in waffenrechtlicher Hinsicht riskanter, die Existenz der Bundesrepublik zu leugnen als die Existenz des in ihr lebenden Volkes.

 

Es gibt tatsächlich auch heute noch Leute, die hängen am "Völkischen".

 

Dem Gericht sind Tatsachen wichtig.

 

Eigentlich könnte ja jeder vernünftige Mensch die Existenz des Staates jeden Tag mehrmals feststellen.

Da die schriftliche Begründung nunmehr vorliegt, kann man sagen, hier handelt es sich schon um ein ganz besonderes Duo. Man hat sich zielsicher die berufliche Existenz selbst vernichtet:


 

Zitat

 

2
Bei den Antragstellern handelt es sich um einen 89-jährigen Vater – Antragsteller zu 2) – und dessen 59-jährigen Sohn – Antragsteller zu 1). Diese sind mit einer weiteren Person, dem Herrn S., Geschäftsführer der beigeladenen GmbH, die auf die Produktion und Entwicklung von Waffen und Munition, den Handel mit diesen und sprengtechnischen Artikeln sowie die Durchführung von Sprengarbeiten ausgerichtet ist...

 

27
In einem Schreiben vom 24. April 2015 an die Verbandsgemeinde Trier erklärte der Antragsteller zu 1) unter anderem, dass er ihr die Legitimation zur Erhebung von Zwangsgeld sowie weiteren Zwangsmaßnahmen aberkenne. Der Internationale Gerichtshof habe festgestellt, dass die „BRD“ (so vom Antragsteller zu 1) durchweg ausdrücklich bezeichnet) kein effektiver Rechtsstaat mehr sei. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtsstaat zu entziehen, sei der sog. BRD „mittels eines 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetzes“ die Verwaltungsbefugnis als gesetzliche Aufgabe entzogen worden. So seien mit dem „1. Bundesbereinigungsgesetz“ vom 19. April 2006 die Gerichtsverfassung, die Zivilprozessordnung und die Strafprozessordnung aufgehoben worden. Am 23. November 2007 sei mit dem „2. Bundesbereinigungsgesetz“ schließlich alles, was nicht Art. 73, 74 und 75 Grundgesetz zuzuordnen und Bundesgesetz sei, aufgehoben worden. Damit habe man dem gesamten Justizwesen (Art. 92 – 104 GG) die gesetzliche Befugnis entzogen. Die „BRD“ sei am 3. Oktober 1990 von Außenminister Hans-Dietrich Genscher bei der UNO abgemeldet worden und es sei stattdessen der Name Deutschland – „Germany“ bzw. „BUND“ eingetragen und mit dem Zusatz „Non-Government-Organisation“ versehen worden. NGO‘s seien rein private Einrichtungen und Funktionen. Die „BRD“ werde als Unternehmen vertreten. Bund, Länder, Kreise, Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden hätten niemals eine staatliche Legitimation besessen und würden aus einem Geschäftsmodell heraus handeln.

28
In einem weiteren Schreiben vom 1. Juli 2015 an das Amtsgericht Trier machte der Antragsteller zu 1) unter anderem geltend, dass die ihm am 19. Juni 2015 zugestellte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Trier rechtlich nicht existent sei, da die Anklage nicht von einem verfassungskonform bestallten Staatsanwalt erhoben worden sei. Die Aushebelung der Verfassung und die gut getarnte Aufrechterhaltung des totalitären Regimes bleibe dennoch bestandskräftig. So sei diese vollumfänglich, über alle Gewalten vernetzte „Scheindemokratie“ gegründet worden, ein Rechtsstaat, der das Papier nicht wert sei, auf dem seine „Schein-Verfassung“ stehe. Das diene diesen „parteipolitischen Funktionären bis heute als Übergangsregierung“, um so, das „tausendjährige Reich“ fortsetzen zu können....

 

32
Darüber hinaus bezeichnet der Antragsteller zu 1) in einem Schreiben vom 24. Mai 2017 an die „Technischen SS-Staatsverbrecher“ die Bundesrepublik Deutschland als einen “korrupten BRD-Schurkenstaat“. Ferner machte der Antragsteller zu 1) in dem beim Antragsgegner am 7. November 2017 eingegangenen Schriftsatz „Betr.: Anhörung 10/101-120-02“ geltend, dass die bei diesen Staatsverbrechen beteiligten Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamten, ADD-Direktor, Landrat versuchen würden, die Wahrheit einem „manipulierten diktatorischen Nazi-Schurken-Recht zu unterwerfen“.

33
In ebenso typischer Weise sind den Schriftsätzen des Antragstellers zu 1) eine Vielzahl von Bedrohungen zu entnehmen. So macht der Antragssteller zu 1) beispielsweise in dem Schreiben vom 24. Mai 2017 an die „Technische SS-Staatsverbrecher“ geltend, dass er die handelnden Personen parallel vor dem Strafgerichtshof, auf „zig Millionen Dollar“ Schadensersatz verklagen werde und zwar im Rahmen ihrer persönlichen Haftung für die Eigenverantwortlichkeit des illegalen Tuns gegen die Menschlichkeit. Möglicherweise würden sie dann aufwachen, wenn ihr Amt verwirkt und ihr Vermögen weg sei und sie zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden seien. Auch in dem beim Antragsgegner am 7. November 2017 eingegangenen Schriftsatz „Betr.: Anhörung 10/101-120-02“ erklärte der Antragsteller zu 1), dass er „einige Personen für dieses praktizierte Staatsverbrechertum unter Verwertung von deren Privatvermögen zu Schadenersatz- und Schmerzensgeld, einbuchten lassen werde...

 

38
Die Beharrlichkeit, mit denen der Antragsteller zu 1) diese – seine – Überzeugung in einer Vielzahl seiner Schriftsätze in ausufernder Weise gegenüber verschiedenen Behörden und Gerichten anlässlich unterschiedlichster Rechtsstreitigkeiten rechtsübergreifend zum Ausdruck bringt, belegt nachdrücklich, dass es sich hierbei auch um seine tatsächliche Haltung gegenüber der bestehenden Rechtsordnung handelt. Auch das von ihm gegenüber dem Amtsgericht Trier gezeigte Verhalten in dem wegen Beleidigungsvorwürfen gegen ihn geführten Strafverfahren bestätigt diese Einschätzung. So musste der Antragsteller zu 1) zu dem Hauptverhandlungstermin am 31. Mai 2016 polizeilich vorgeführt werden, nachdem zwei vorausgegangene Termine aufgrund seines unentschuldigten Nichterscheinens nicht durchgeführt werden konnten. Damit hat er zugleich das von seinem Prozessbevollmächtigten selbst für die Zuordnung verlangte typische Verhalten von „Reichsbürgern“ gezeigt, die Gerichtsverhandlungen ablehnen, überhaupt nicht hierzu erscheinen und vorgeführt werden müssen. ..

 

 

 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 7 B 11152/18.OVG

 

Schöner als diese beiden "Helden" kann man gar nicht beweisen, daß man Reichsbürger ist!

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vor 2 Stunden schrieb Gruger:

ich habe letztens zum ersten Mal den Begriff „1871er“ gehört. Was zum... ist das jetzt wieder? RB light?

Ich unterstelle mal, einer der das Bismarckreich als das wirklich existierende ansieht.

 

(Dem könnte man jetzt entgegenhalten, daß schon Bismarck in seinen schlaflosen Nächten, wenn er sich etwas zu sehr über die Sozen aufgeregt hat, gelegentlich mit der Idee eines Staatsstreichs spielte: Das Reich sei von den Fürsten und nicht vom Volk begründet worden und könne auch von denen aufgelöst werden, was nach dieser Lesart wohl mit den Simultanabdankungen von 1918 konkludent geschehen wäre. Nun hat Bismarck selber diese Rechtsauffassung nicht wirklich ernstgenommen, aber richtig ist doch zum Mindesten, daß ohne die Fürsten die Verfassung von 1871 ganz erheblicher Überarbeitung bedürfte.)

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