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IGNORED

Entwurf WaffG 2018?


Floppyk

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Gestern mit befreundetem Waffenhändler über das Thema gesprochen.

Besonders über "große" Magazine und was damit werden soll.

Er war die Woche im Landratsamt, um von der SBine zu erfahren, ob es schon neue Infos gibt.

Ergebnis:

Nicht einmal die Waffenbehörden wissen irgend etwas!

Die hängen auch total in der Luft und warten auf das Gesetz!

Da kann man wirklich gespannt sein, was unsere EU-Knechte in Berlin da aus dem Hut zaubern werden!

 

 

 

P.S. zur EUDSSR:

       Wir wurden nicht gefragt, ob wir zur EU wollten!

       Wir wurden nicht gefragt zu Schengen!

       Wir wurden nicht gefragt zum Euro!

       Oder habe ich da einige wichtige Volksabstimmungen verpennt???

 

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vor 23 Minuten schrieb Philipp:

Ich sehs kommen, die EU wird uns da noch n ordentliches Bußgeld für die nicht rechtzeitige Umsetzung reindrücken 

 

Das wird der deutschen Politik wohl eher "am Hintern vorbeigehen"; es ist auch nichts gänzlich Neues.

 

Besser wäre gewesen, von vornherein die ganze Richtlinie aufgrund der Unzuständigkeit der EU für Waffenrecht (s. Herr Herrmann/Bundesrat Ende 2013!) abzulehnen und diesen Unsinn gar nicht mitzumachen. 

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Antwort des BMI vom heutigen Tag:

 

 

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 24.08.2018 zum Thema EU-Feuerwaffenrichtlinie.
 
 
 
Leider kann ich Ihnen nichts Neues berichten. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) prüft derzeit, inwieweit aufgrund der im Jahr 2017 novellierten Feuerwaffenrichtlinie ein Änderungsbedarf im deutschen Recht besteht, und wird hierzu zeitnah der Hausleitung einen Vorschlag erarbeiten. Danach werden, wie im Gesetzgebungsverfahren nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschrieben, die fachlich betroffenen Ministerien, die Länder sowie die betroffenen Verbände die Möglichkeit haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Anschließend wird das Bundeskabinett mit dem Gesetzgebungsvorhaben befasst und wird dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Bitte um Beschlussfassung zuleiten.
 
 
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung sowie der Unwägbarkeiten des parlamentarischen Verfahrens nicht möglich ist, einen konkreten Zeitplan für die einzelnen Schritte zu benennen bzw. einen Termin für die voraussichtliche Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt anzugeben.
 
 
 
Ein Entwurf kann jedenfalls zurzeit aus den o. g. Gründen nicht eingesehen werden.
 
 
 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Ihr Bürgerservice
des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
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vor 9 Stunden schrieb P22:

Antwort des BMI vom heutigen Tag:

 

 

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 24.08.2018 zum Thema EU-Feuerwaffenrichtlinie.
 
 
 
Leider kann ich Ihnen nichts Neues berichten. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) prüft derzeit, inwieweit aufgrund der im Jahr 2017 novellierten Feuerwaffenrichtlinie ein Änderungsbedarf im deutschen Recht besteht, und wird hierzu zeitnah der Hausleitung einen Vorschlag erarbeiten. Danach werden, wie im Gesetzgebungsverfahren nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschrieben, die fachlich betroffenen Ministerien, die Länder sowie die betroffenen Verbände die Möglichkeit haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Anschließend wird das Bundeskabinett mit dem Gesetzgebungsvorhaben befasst und wird dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Bitte um Beschlussfassung zuleiten.
  
 
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung sowie der Unwägbarkeiten des parlamentarischen Verfahrens nicht möglich ist, einen konkreten Zeitplan für die einzelnen Schritte zu benennen bzw. einen Termin für die voraussichtliche Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt anzugeben.
 
 
 
Ein Entwurf kann jedenfalls zurzeit aus den o. g. Gründen nicht eingesehen werden.
 
 
 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Ihr Bürgerservice
des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

 

Geil - hehe, verpennt und gut ist - kann doch echt keiner ernst nehmen die EU Gesetzgebung und deren Deadlines... Unsere Nachbarn machen das schon lange so ;-)

" Das Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten " Zitat Fr.Merkel - hier macht jetzt mal Frankreich den Vorreiter, sehr schön.

 

Ich find's so geil, lach. Darf halt nicht bedenken was aus Europa in den nächsten 10Jahren wird... ;-)

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vor 30 Minuten schrieb Floppyk:

... dass das dieses Jahr nichts mehr wird.

Darauf würde ich keinen Pfifferling verwetten.

Da schlummert mit Sicherheit seit längerem, man hatte ja bereits 1½ Jahre Zeit, ein fertiges Papier in irgendeiner Ministerialratsschublade.

Das wird dann ganz plötzlich das trübe Licht einer Amtsstube erblicken und im bekannten Vorlageweitergabedurchwinkabnickschnellverfahren durch alle Instanzen gereicht und zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des "hohen Hauses" (wie hoch ist das Haus eigentlich?) auftauchen, um dann am letzten Sitzungstag vor den Weihnachtsferien um 23:32 Uhr von den noch anwesenden 27 Abgeordneten des DBT ohne die geringste Kenntnis des Inhalts mit einfacher Mehrheit abgesegnet zu werden.

Ich erinnere hier mal an das Zustandekommen des unsäglichen § 42a WaffG, des EURO-Rettungspakets für Griechenland, des Netzwerkzersetzungsgesetzes oder der DSGVO.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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vor 18 Stunden schrieb P22:

Antwort des BMI vom heutigen Tag:

 

"... Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) prüft derzeit, inwieweit aufgrund der im Jahr 2017 novellierten Feuerwaffenrichtlinie ein Änderungsbedarf im deutschen Recht besteht ..."

 

 

 

Interessante Formulierung. Meinetwegen können die Ministerialen auch zum Schluss kommen, dass praktisch kein Änderungsbedarf im deutschen Recht besteht...

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vor 4 Minuten schrieb karlyman:

Meinetwegen können die Ministerialen auch zum Schluss kommen, dass praktisch kein Änderungsbedarf im deutschen Recht besteht...

Das werden sie. Sie werden dennoch verschärfen. Kann man darauf irgendwo  Wetten abschließen?

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Ja, da würde ich nicht dagegen wetten.

 

Das deutsche Recht hat ja in so manchem Punkt der Änderung der EU-Feuerwaffrenrichtlinie (91/477) "Pate" gestanden. Es bildet daher heute schon etliche der enthaltenen, EU-weiten Änderungen ab.

 

Man wird uns wohl die dennoch enthaltenen Verschärfungen verkaufen als (ich sehe es schon regelrecht vor mir): "... nur gaanz kleine Änderungen, die euch Schützen und Jägern gar nicht wehtun"...

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 10 Stunden schrieb Kanne81:

Geil - hehe, verpennt und gut ist

Ist doch wie bei der Steuer. Verpaßt Du einen Termin um einen Tag ist die Hölle los. Ich habe gestern eine Nachricht bekommen, daß ich die Bescheiddaten per Elster abholen kann... nach mehr als 5 Monaten!

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vor 2 Stunden schrieb karlyman:

 

 

 

Man wird uns wohl die dennoch enthaltenen Verschärfungen verkaufen als (ich sehe es schon regelrecht vor mir): "... nur gaanz kleine Änderungen, die euch Schützen und Jägern gar nicht wehtun"...

 

 

So hat es ja das BMI bereits kommuniziert.

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