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Entwurf WaffG 2018?


Floppyk

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Bekanntlich muss die EU Richtlinie bis Mitte September 2018 in nationales Waffenrecht umgesetzt sein. Zugleich ist ja auch eine vereinheitliche Regelung in Sachen SD für Jäger im Gespräch gewesen. Eigentlich wird es so langsam Zeit für einen Entwurf des kommenden WaffG. Ist da schon was bekannt? Oder wird die Sommerpause abgewartet, aber dann dürfte es knapp werden, bis so ein Entwurf durch die Gremien ist.

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Zitat

Derzeit prüft die Bundesregierung, inwieweit die Umsetzung der novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/853 vom 17. Mai 2017) eine erneute Überarbeitung und gegebenenfalls Verschärfung der deutschen Vorschriften über den Zugang zu Schusswaffen und Munition sowie deren Aufbewahrung erforderlich macht.

Zitat

Die Umsetzung der novellierten EU-Feuerwaffenrichtlinie wird derzeit vorbereitet.

von Ende Januar 2018

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vor 2 Minuten schrieb Harry Callahan:

Warum prüft die Bundesregierung nicht mal, ob ggf. eine Liberalisierung des Waffenrechts notwendig wäre? 

Grün vergessen? Realsatire?

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@Obermaat

Wäre eine Kleine Anfrage der AfD nicht hilfreich?

vor 19 Minuten schrieb Harry Callahan:

Warum prüft die Bundesregierung nicht mal, ob ggf. eine Liberalisierung des Waffenrechts notwendig wäre? 

Man hätte dann zumindest Klarheit inwieweit der Verschärfungsprozess voran geschritten ist.

 

Gruß

SJ

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vor 7 Minuten schrieb Fyodor:

Weil sie nicht dürfen. Die EUDSSR diktiert, und die Satellitenstaaten setzen um.

Nein!

Löst euch von diesem Gedanken, der ist falsch.

Ich werde es immer wiederholen, bis mir der Mund fusselig geworden ist:

Es sind unsere Minister, die in der EU die Richtung vorgeben.

Gegen den Ministerrat gibt es keine Entscheidung der EU-Kommission.

Dieses Konstrukt ist sehr bequem für jede Regierung um sich den Restriktionen parlamentarischer Kontrolle zu entziehen.

Da haben unsere gewählten Abgeordneten dann nix mehr anderes zu tun, als die Information zur Kenntnis zu nehmen.

Das geht ganz schnell, wenn die wenigen zuständigen Minister sich einig sind.

Rechtliche Hürden sind flott umgangen, dann wird Waffenrecht plötzlich durch "Binnenhandel und Verbraucherschutz" reglementiert.

Interessant ist dabei, dass diesem EU-Konstrukt dann doch unser Innenminister (Thomas de Maizière) und der Justizminister (Heiko Maas) zugestimmt haben.

Der Verbraucherschutz liegt zufälligerweise seit 2013 beim Justizminister.

 

Also:

Die unbequemen "Entscheidungen", die man nicht unbedingt in den nationalen Parlamenten aushandeln möchte, werden auf die nächste (EU-) Ebene verlagert.

Alles ist gut, gelebte "Demokratie". Nehmt es hin.

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vor 15 Minuten schrieb fa.454:

Dieses Konstrukt ist sehr bequem für jede Regierung um sich den Restriktionen parlamentarischer Kontrolle zu entziehen.

 

vor 15 Minuten schrieb fa.454:

Also:

Die unbequemen "Entscheidungen", die man nicht unbedingt in den nationalen Parlamenten aushandeln möchte, werden auf die nächste (EU-) Ebene verlagert.

 

Genau! Und dann "muß man sich leider dem EU-Diktat beugen".

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vor 14 Minuten schrieb fa.454:

Die unbequemen "Entscheidungen", die man nicht unbedingt in den nationalen Parlamenten aushandeln möchte, werden auf die nächste (EU-) Ebene verlagert.

Müssen dann aber immer noch in nationales Recht überführt werden. Ist zwar reine Formsache (alle werden zustimmen, kommt ja von der EU), aber notwendig. Um die von dir richtig dargestellten Sachverhalte öffentlich zu machen, bedarf es einer Opposition.

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vor 8 Minuten schrieb speedjunky:

[...] Um die von dir [...] dargestellten Sachverhalte öffentlich zu machen, bedarf es einer Opposition.

Was soll das bringen?

Es ist für jeden sichtbar.

Das System ist in sich geschlossen.

Es entzieht sich nicht nur jeder parlamentarischen Kontrolle, sonderm auch der der Fraktion.

Selbst ein wider(p)orstiger Innenminister ist schnell ausgetauscht.

Das ist der Grund, warum eine EU-Verfassung (zu der wir Deutschen nicht einmal gefragt wurden) in Ländern mit mehr Demokratieverständnis nicht angenommen wurde.

Die "Verträge von Lissabon" hat man dann konsequenterweise im gleichen kleinen Kreis unter sich ausgemacht.

Absolute Power!

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vor 1 Stunde schrieb speedjunky:

Müssen dann aber immer noch in nationales Recht überführt werden.

Im vorliegenden Fall besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung innerhalb der EU-Staaten, da es sich um eine Richtlinie, nicht um eine Verordnung handelt.
Kommen die Einzelstaaten nach Prüfung der Richtlinie zu dem Ergebnis, dass die bereits bestehende nationale Gesetzgebung weitgehend den Forderungen der Richtlinie entspricht, was z.B. beim deutschen WaffG zutrifft, dann können die Einzelstaaten auf eine Umsetzung/Anpassung verzichten.

Darüber hinaus ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass die EU-Kommission lt. Maastrichter Vertrag KEINE Regelungskompetenz in die Einzelstaaten hinein hat, wenn es die nationale Gesetzgebung zur inneren Sicherheit des Einzelstaates betrifft. Das WaffG ist genau so ein Fall.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
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vor 1 Stunde schrieb Fyodor:

Genau! Und dann "muß man sich leider dem EU-Diktat beugen".

 

Man kann nicht alles haben. Die Schweizer wollten sich noch nie dem Diktat der EU unterwerfen und die Briten wollen es nicht mehr!

 

 

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vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Im vorliegenden Fall besteht keine Verpflichtung zur Umsetzung innerhalb der EU-Staaten, da es sich um eine Richtlinie

Doch, gerade weil es eine Richtlinie ist.

vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

nichtum eine Verordnung handelt.

Da muss gar nichts umgesetzt werden, die gilt vielmehr direkt.

 

vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Kommen die Einzelstaaten nach Prüfung der Richtlinie zu dem Ergebnis, dass die bereits bestehernde nationale Gesetzgebung weitgehend den Forderungen der Richtlinie entspricht, was z.B. beim deutschen WaffG zutrifft, dann können die Einzelstaaten auf eine Umsetzung/Anpassung verzichten.

Nix weitgehend, sondern identisch. Alles andere wäre nicht Richtlinienkonform und damit EU-rechtswidrig.

Entweder das nationale Recht entspricht den Vorgaben der Richtlinie 100% oder nicht. Dann bestünde Handlungsbedarf. 

 

vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Darüber hinaus ist immer wieder darauf hinzuweisen, dass die EU-Kommission lt. Maastrichter Vertrag KEINE Regelungskompetenz in die Einzelstaaten hinein hat, wenn es die nationale Gesetzgebung zur inneren Sicherheit des Einzelstaates betrifft. Das WaffG ist genau so ein Fall.

Richtig.

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vor 25 Minuten schrieb P22:

Nix weitgehend, sondern identisch. Alles andere wäre nicht Richtlinienkonform und damit EU-rechtswidrig.

Entweder das nationale Recht entspricht den Vorgaben der Richtlinie 100% oder nicht. Dann bestünde Handlungsbedarf.

So habe ich das auch verstanden. Ansonsten braucht man keine Richtlinien. Die Richtlinie ist in diesem Fall die untere Grenze des geforderten, also Mindestforderung. Mehr Verschärfungen sind damit nicht verboten. Ansonsten wäre eine Richtlinie heiße Luft, da jeder diese Linie über- oder unterschreiten könnte. 

 

Habe mal Wiki bemüht:

Zitat

Eine EU-Richtlinie im Recht der Europäischen Union ist ein Rahmengesetz, das die Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung eines bestimmten Ziels verpflichtet. Sie richtet sich als „Arbeitsauftrag“ an die nationalen Gesetzgeber der EU-Staaten, die aufgefordert sind, entsprechendes richtliniengemäßes nationales Recht zu schaffen. Erst dieses gilt dann unmittelbar. Eine EU-Richtlinie kann aber auch, ganz oder teilweise, unmittelbar gelten, wenn es der nationale Gesetzgeber versäumt hat, sie bis zu dem in der Richtlinie vorgegebenen Termin in nationales Recht umzusetzen.

Das bedeutet in unserem Fall, wenn hier in D nix beschlossen wird, ist die Richtlinie Gesetz. Die Richtlinie gilt also dann, wenn die Forderungen nicht durch das nationale Recht abgedeckt ist. 

Wenn Wiki recht hat, na dann: "Prost Mahhlzeit!"

Bearbeitet von speedjunky
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Ganz so einfach ist das nun mit der Wirksamkeit von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen nun doch nicht!

 

Die direkte Rechtsverbindlichkeit einer EU-Verordnung scheitert bereits daran, dass im jeweiligen Mitgliedsland feststehen muss, welche nationale Einrichtung denn nun für deren Durchsetzung/Umsetzung zuständig ist.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb cartridgemaster:

wenn es die nationale Gesetzgebung zur inneren Sicherheit des Einzelstaates betrifft

Und bei der äußeren Sicherheit auch nur eine sehr begrenzte, die jedenfalls die Genehmigung bestimmter Handwaffen nicht einschließt. Zumindest in der Schweiz ist die Verbindung des Waffenbesitzes mit der nationalen Sicherheit ja eindeutig. Bei den Osteuropäern nicht ganz so klar, aber eine gewisse Verbindung zwischen dem Wunsch nach Waffenbesitz und der nicht so lange zurückliegenden Erfahrung, von gleich zwei totalitären und extrem mörderischen Diktaturen überrannt zu werden gibt es da wohl auch. Da könnte man eigentlich auch antworten, daß die Franzosen ab dem Tag bei den schweizer Gewehrmagazinen mitreden dürfen, ab dem die Schweizer bei der Typgenehmigung der französischen Atomwaffen mitreden dürfen...

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor 3 Stunden schrieb speedjunky:

Das bedeutet in unserem Fall, wenn hier in D nix beschlossen wird, ist die Richtlinie Gesetz. Die Richtlinie gilt also dann, wenn die Forderungen nicht durch das nationale Recht abgedeckt ist. 

Nach meinem Verständnis bedeutet eine Richtlinie eine Rahmenvorgabe, die die Länder in nationales Recht umsetzen müssen. Rahmenvorgabe bedeutet aber auch ein gewisser Spielraum. Genau deswegen wird ja der genaue Wortlaut im kommenden Gesetz interessant.

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Hab das durch Zufall gefunden:

 

Neue FWR-Spitze stellt sich im Innenministerium vor
In der letzten Woche besuchten die beiden neugewählten Vorsitzenden, Klaus Gotzen und Friedrich Gepperth, sowie der Geschäftsführer des FWR Frank Göpper das für das Waffenrecht zuständige Fachreferat KM 5 im Bundesinnenministerium (BMI), um sich einerseits vorzustellen und andererseits über die anstehende Umsetzung der im März 2017 geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie zu sprechen.
Zunächst beglückwünschte die Referatsleiterin, Frau Kluge, beide Vorsitzende zu ihrem neuen Amt. Man war sich einig, auch zukünftig im Dialog bestehende Probleme und anstehende Änderungsvorhaben anzugehen, wie es bereits seit langem, insbesondere unter dem ausgeschiedenen Vorsitzenden Herbert Keusgen, bewährte Praxis war.
Wirklich fremd war man sich auch nicht, da Friedrich Gepperth bereits seit langem einer von Herrn Keusgens Stellvertretern und auch Herr Gotzen Mitglied im FWR-Vorstand war. Entsprechend verlief das Gespräch auch harmonisch und in vertrauensvoller Atmosphäre.
Die Vorsitzenden stellten noch einmal klar, dass die EU-Kommission mit ihrem aktionistischen Schnellschuss von Anfang an das falsche Ziel verfolgt hat. Schon die Idee, mit weiteren Einschränkungen gegenüber zuverlässigen, überprüften und rechtstreuen Besitzern legaler Waffen Kriminalität und Terrorismus bekämpfen zu wollen, ist nach Ansicht der Vorsitzenden verfehlt. Kriminelle halten sich nun einmal nicht an Gesetze, so streng sie auch sei mögen!
Auch die Art und Weise, wie sich die Kommission im Laufe der geführten Verhandlungen beratungsresistent gezeigt hatte, wurde von den Verbandsvertretern kritisiert. Während man bei vielen Parlamentariern und insbesondere der zuständigen Ausschussvorsitzenden Vicky Ford für die berechtigten Anliegen der Waffenbesitzer und Händler Gehör gefunden hat, zeigte sich die Kommission zunehmend zugeknöpft und praxisnahen Vorschlägen gegenüber meist verschlossen. Dennoch war es letztendlich noch gelungen, dass Verbot ganzer Waffentypen zu verhindern und auch sonst einige Regelungen im Sinne unserer Mitglieder weniger einschneidend zu gestalten.
Das BMI wies darauf hin, dass derzeit Maßgabe sei, die Richtlinie "eins zu eins" ins deutsche Waffengesetz umzusetzen. Über die Richtlinie hinausgehende Verschärfungen des Waffenrechts seien nicht geplant. In einigen Punkten - etwa bei der Begrenzung der Magazinkapazitäten, der erweiterten Kennzeichnungspflichten für die wesentlichen Waffenteile oder auch der Regelung zu Nachbauten historischer Waffen - lasse sich allerdings eine Beschwer für die Legalwaffenbesitzer nicht gänzlich vermeiden.
Das BMI werde aber versuchen, dies durch Übergangsfristen und Besitzstandsschutz abzumildern. Die Sorge von Schützen, Jägern und Sammlern, dass sie beispielsweise ihre bislang rechtmäßig besessenen Magazine zukünftig abgeben müssten, sei unbegründet. Das BMI beabsichtige hier einen umfassenden Besitzstand vorzusehen.
Dennoch gilt es, das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin eng zu begleiten. Die beiden Vorsitzenden erklärten noch einmal ihre Bereitschaft zum konstruktiven Dialog.
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JSM - Verband der Hersteller von Jagd, Sportwafen und -munition
VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.
Fachverband für den Groß- und Außenhandel mit Jagd- und Sportwaffen e.V.
Bundesverband Schießstätten e.V.
Bund der Militär- und Polizeischützen e.V.
Deutsche Schießsport Union e.V.
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Bund der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien
Verband für Waffentechnik und -geschichte e.V.
Patronensammler-Vereinigung e.V.
IVSH - Industrieverband Schneid- und Haushaltswaren
sowie zahlreicher Unternehmen und Personen der zivilen Waffenbranche

Bearbeitet von ZaphodBeeblebrox
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