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IGNORED

Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

 

Zitat

 

vor 28 Minuten schrieb VP70Z:

Und wie hat die untere Verwaltungsbehörde denn was überprüft bevor sie sich derart rigoros betätigt hat? 

 

 

Die überprüfen gar nichts, die müssen erst mal tätig werden. Die Zuverlässigkeit wird fürs erste in  Frage gestellt und  die WBK widerrufen. Der Rest geht dann den langen Weg vor Gericht.

 

 

mfg

Harry

Bearbeitet von Dynamite Harry
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Dynamite Harry:

Der Klassiker bei häuslichem Streit, um dem waffenbesitzenden Ex-Partner so richtig eins reinzuwürgen.

 

mfg

Harry

Ich habe damals bei der Scheidung alle Waffen ausgwlagert. War unerwarteter weise unnötig, aber besser so als anders rum. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Dynamite Harry:

 und dies auch belegen zu können.

Wer so großzügig mit Deinen Rechten umgeht glaubt Dir eh nicht (es sei denn Du hast Mädchenbonus). Das sehen die dann schon wenn alles von oben nach unten gedreht wurde.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb VP70Z:

Wer so großzügig mit Deinen Rechten umgeht glaubt Dir eh nicht (es sei denn Du hast Mädchenbonus). Das sehen die dann schon wenn alles von oben nach unten gedreht wurde.

Naja... wenn das Zeug mit entsprechendem Leihschein weg ist und der SB informiert ist.... Dann biste recht sicher denke ich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb carcano:

Hier wurde wohl eher der Mann verschmäht.

Nach Darstellung der Qualität-Printmedien hat allerdings er sie vor die Tür gesetzt.

vor 31 Minuten schrieb speedjunky:

Unzuverlässigkeit ... entscheiden Richter ... und nicht die Behörde.

Über den Verlust der Zuverlässigkeit i.S.d. § 5 WaffG entscheidet kein Gericht, sondern allein die zuständige Erlaubnisbehörde.

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 5 Zuverlässigkeit

(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

1. die rechtskräftig verurteilt worden sind

a) wegen eines Verbrechens oder

b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,

wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,

2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,

b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

...

§ 5 Abs. 1 Nr. 1. WaffG kam wohl im hier diskutierten Fall nicht zur Anwendung, da der jetzt Flüchtige bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist.

Bleibt also als Begründung für den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis nur Nr. 2.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb cartridgemaster:
Zitat

Tatsachen

 

Eben. Etwas weniger Geheimniskrämerei wäre einer freiheitlichen Demokratie würdig. Die Öffentlichkeit hat in einer solchen imho Anspruch auf Information.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb VP70Z:

Etwas weniger Geheimniskrämerei ...

Mir wäre aktuell keine Erlaubnisbehörde bekannt, die entsprechende Entscheidungen einschließlich Begründung durch Aushang oder im Amtsblatt veröffentlicht hätte.

Ich denke, dass dies auch zukünftig in einer freiheitlichen Demokratie nicht zu erwarten ist.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textkorrektur
Geschrieben
vor 47 Minuten schrieb VP70Z:

Auch wenn ich mich wiederhole: ...

Siehe Artikel: " Er soll seine Ex-Freundin mehrmals bedroht haben."... also ich lese da keine Tatsache sondern nur eine Vermutung heraus... 

Geschrieben

Ich sehe es ganz genau wie Dynamite Harry. Lieber die Flucht nach vorn antreten, als hinter klagen müssen um irgendwann sein Zeug wieder zu bekommen. (Ups, das haben wir jetzt schon vernichtet...)

In dem Moment, wo dich eine(-r) glaubhaft bei der Behörde anscheißt, bist du zweiter Sieger.

Ist im Grunde das selbe, wenn eine Frau nach zunächst einvernehmlichem Beischlaf plötzlich „Vergewaltigung“ brüllt. Da wird es mit freiwilliger Hinterlegung des „Tatmittels“ aber recht schwierig.

Es gibt eine Menge Wege jemanden mit „Vermutungen“ das Leben zu versauen.

Das dämlichste, was man dann machen kann, ist natürlich die „Lone Ranger“ Nummer...

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb 2011-Jack:

...

Habt Ihr noch mehr so WBK, Ex,

Sportschützen etc Gruselshocker 

auf Lager ? 

 

 

 

Probier es doch einfach mal aus, wenn Du irgendwann in der Zukunft mal waffenrechtliche Erlaubnisse haben solltest.

 

Und eine etwas länger dauernde Beziehung eventuell auch, zum anderen Geschlecht. (Zu dem einen anderen Geschlecht, meine ich damit. Die restlichen 67 Geschlechter sind für mich nicht existent.)

 

Und diese Beziehung bröckelt. Deine Partnerin, vielleicht richtig feministisch angehaucht, falls bei Dir was zu holen ist, schreit erst mal laut "das war jetzt aber eine Vergewaltigung, ich habe nur nicht geschafft, rechtzeitig NEIN zu sagen".

 

Wenn nichts zu holen ist und sie richtig hinterfotzig drauf ist, behauptet sie bei der Polizei "nur", Du hast sie mit einer Deiner legalen Waffen bedroht. Und schon ist die K***e so dermaßen am dampfen, das kriegst Du kurzfristig nicht wieder eingefangen.

 

mfg

Harry

 

 

Geschrieben

Harry der Mensch (mit/ohne WBK jetzt mal egal ) kann so schlecht sein ?

Harter Tobak dein dargestelltes Beispiel :icon13:

Nun muß man natürlich auch mal die Frage dazu aufwerfen ob den jemand der einen

anderen mit solch einer üblen Lüge o.ä.  belasten täte nicht irgendwie dann eine bestimmte Auffälligkeit

im seiner Persönlichkeitsstuktur haben müßten ... denn Stand der Technik oder

normal wär das bei/unter adäquat sozialisierten Personen ganz sicher nicht ... also zumindest für mich nicht.

 

Geschrieben

Sehe ich ähnlich.

Zum Glück war meine Ex zu sehr damit beschäftigt, für den neuen Stecher die Beine breit zu machen, hat mir in so weit geholfen, dass sie weder an meine Kohle rankam noch mir was angehängt hat(genug noch dämlichere Freundinnen, die sowas drauf haben, hat sie ja gehabt).

So bin ich da mit nem blauen Auge und gut Kohle aus der Ehe rausgekommen, andere hatten weniger Glück und wurden böse geflöht, finanziell wie auch in anderer Hinsicht. Manche Weiber können da RICHTIG schlecht werden und sich die tollsten Geschichten ausdenken, nur um dem Ex eine reinzuwürgen. Kumpel hat dadurch gut 150kEuro gelassen und die Ex versucht immer noch, ihn zu terrorisieren(meldet ihn bei Partnerbörsen an etc.)

 

Sowas lässt nachdenklich und vorsichtig werden.

 

Um Feministinnen und anderweitig geisteskrankes Weibsvolk mach ich nen Bogen, respektive das nämliche kommt mir eh nicht zu nahe, denn ich verstelle mich nicht und halte mit meinen Hobbies nich hinterm Berg.

Das schreckt gut ab, ich hab meine Ruhe und Zeit für meinen Sohn, das Schießen, die Jagd und mein Häuschen :)

Und wenn ich dann doch mal den Gedanken an die Pirsch auf Stöckelwild habe, dann seh ich bei genug Kumpels, das die mehr Frust als Lust schieben mit ihren Hausdrachen..............

Bonus: keine böse Schwiegermutter(die hatte ich viel zu lange, hab meine Zeit "abgesessen")

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Also die illegalen Waffenbesitzer die ich so in meinem Leben kennnen lernen durfte ( bringt mein Beruf so mit sich) hatten ihre Frauen und Ex-Frauen deutlich  besser im Griff.

Bearbeitet von kulli
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb AWO425:

Sehe ich ähnlich.

Hallo AWO425 mit den Frauen ist es eben wie mit den Waffen auch: Qualität kostet Geld......habe im Bekanntenkreis auch jede Menge Männer die "teure" Erfahrungen machen durften und es gibt nix was es nicht gibt. Und ich selbst hatte bis dato Glück und hoffe das bleibt bis an mein Lebensende so.

Bearbeitet von cartridgemaster
unnötiges Vollzitat gekürzt
Geschrieben

Schon lustig.... Deutscher trennt sich von seiner Frau ---> Mann hat Angst

                      Ausländer trennt sich von seiner Frau ---> Frau hat Angst

 

Eventuell sollte man sich irgendwo in der Mitte treffen :D

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