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IGNORED

Chemnitz: (Ex ?)Sportschütze mit gestohlenem Vereins AR15 auf der Flucht!


LordKitchener

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vor 16 Minuten schrieb Holger1412:

Zumindest hätte er ja wohl keinen Zugriff mehr auf die Vereinswaffen haben dürfen, oder?

Wieso ? Nur weil ihm der Besitz privater Waffen vlt. untersagt wurde, hat er nicht zwingend ein Umgangsverbot kassiert. Ich kenne auch Leute, die wegen irgendwelcher anderer Kinkerlitzchen (zB Steuervergehen) völlig ohne Waffenbezug eben Tagessätze kassiert haben, die dann zum Widerruf und Sperrzeiten (die mittlerweile auch abgelaufen sind) führten. Das sind keine gewaltkriminellen Amokläufer, die morgen losziehen und die Nachbarschaft ausmorden. Natürlich hat man die im Verein weiter schießen lassen. Warum auch nicht ?

Bearbeitet von BigMamma
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vor 1 Minute schrieb karlyman:

Der Einwand von JokerCH, s.o., ist richtig. Wenn der irre Typ tatsächlich anfängt, mit dem AR irgendwo Leute zu beschießen, dann interessiert die Frage Waffenschein/WBK, Voll- oder Halbauto, Stellung im Verein, zu 95% niemanden mehr.

Kommt es da zu einem schrecklichen Vorfall, dann dürft ihr dreimal raten, wie das Thema "AR und ähnliche Konstruktionen" auf die politische Tagesordnung kommt.

Leute, wir sind im Vorfeld einer WaffG-Änderung, und - falls es vergessen wurde - auf europäischer Ebene grade so an einem wirklichen AR-Verbot vorbeigeschrammt. 

 

Und deshalb dürfen waffenrechtlich unzuverlässige Vereinsmitglieder unabhängig davon ob sie im geschäftsführenden Vorstand sind oder nicht keinen Zugang zu den Vereinswaffen haben und dies muss der Verein gewährleisten ggf. durch Ausschluss aus dem Verein.

 

Damit lässt sich zwar nicht eine absolute Sicherheit vor derartigen Vorfällen herstellen, aber das Risiko soweit reduzieren dass waffenrechtlich unzuverlässige Mitglieder dem Verein bzw. dem Schießsport allgemein einen großen Schaden zufügen.

 

 

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vor 3 Minuten schrieb Joe07:

... dass waffenrechtlich unzuverlässige Mitglieder dem Verein bzw. dem Schießsport allgemein einen großen Schaden zufügen.

Den großen und bisher größten Schaden fügt dem "Schießsport" schon immer mit Hilfe der Herrschaft der Schießsport selbst zu... niemand anders...

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Immerhin haben wir im Verein kein "Waffenlager", aus dem sich ARs u.ä. "besorgen" ließen (siehe Angaben im BILD-Bericht)....

Bei uns stehen da grade mal wenige LG und KK-Einzellader drin.

 

So viel übrigens auch mal wieder zum Thema "Zentrallagerung im Verein"...

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
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vor 10 Minuten schrieb BigMamma:

Den großen und bisher größten Schaden fügt dem "Schießsport" schon immer mit Hilfe der Herrschaft der Schießsport selbst zu... niemand anders...

 

Nun, wenn - deinen vorstehenden Beitrag folgend - die Sympathie darüber entscheidet, ob ein waffenrechtlich unzuverlässiges Vereinsmitglied Zugang zu den Vereinswaffen haben darf, dann könntest du  damit Recht haben.

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Gerade eben schrieb Knalle Peng:

Mir machen aus Lagern der Bundeswehr spurlos verschwundene Kriegswaffen deutlich mehr Angst.

Hat denn die MP5 von der Tankstelle jetzt einer gefunden?

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vor 32 Minuten schrieb Joe07:

Und deshalb dürfen waffenrechtlich unzuverlässige Vereinsmitglieder unabhängig davon ob sie im geschäftsführenden Vorstand sind oder nicht keinen Zugang zu den Vereinswaffen haben und dies muss der Verein gewährleisten ggf. durch Ausschluss aus dem Verein.

 

Damit lässt sich zwar nicht eine absolute Sicherheit vor derartigen Vorfällen herstellen, aber das Risiko soweit reduzieren dass waffenrechtlich unzuverlässige Mitglieder dem Verein bzw. dem Schießsport allgemein einen großen Schaden zufügen.

 

echt jetzt?

Du weißt aber schon, dass es in unserem Land noch Gesetze ausserhalb des Wafferechts gibt? manchmal sollte man echt erstmal nachdenken, bevor man einfach so nen Mist schreibt!

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vor 2 Stunden schrieb Holger1412:

...das ein Sportschütze, dem wegen entsprechender Vorfälle die WBK widerrufen und die Waffen eingezogen wurde weiterhin Zugriff auf Vereinswaffen hat.

...die BILD immer nocht nicht den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte bzw. zwischen Sport- und Kriegswaffen kennt.

...solche Typen nicht frühzeitig unter Beobachtung gestellt werden um genau solche Zwischenfälle zu verhindern.

Ist doch immer das Gleiche bei solchen Vorfällen. Erstmal werden die Fehler der Berichterstattung bzgl. Waffenschein und der falschen Definition der Waffe aufgezählt = OK wir wissen aus anderen Threads das seriöse und recherchierte Artikel nicht mehr gefragt sind.

Dann kommen Vorschläge von Sportkameraden wie mit solchen Personen umgegangen werden soll die mir die Schuhe ausziehen. Ich dachte immer das Waffengesetz wäre scharf, aber man sieht das Sportschützen alles toppen können. Irgendwann wird der erste Verein dann mit den 100% korrekten Schützen die angefangen von der Rhetorik bis zum Aussehen dem Normbild entsprechen eine Vereinsstasi gründen, die sich mit dem Leben der Mitgliedern vorbeugend beschäftigt, weil der Entzug der WBK verschwiegen werden könnte. In den Ösi Foren sprechen sie von uns öfters von den Blockwarten, ich verstehe langsam warum

Ich hoffe der Typ kommt zur Vernunft bevor was passiert. Das wäre meines Wissens der erste Vorfall mit einer AR und ich schaudere wenn ich denke was daraus konstruiert werden könnte.

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Komisch - der offizielle Polizeibericht liest sich weit weniger aufgeregt... https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_57427.htm

Zitat

Sonntagmittag war ein Hinweis bei der Polizei eingegangen, dass sich der 29-Jährige mutmaßlich in Besitz einer Schusswaffe gebracht hat.

Die einzigen,die vorab was von AR15 geschrieben haben,waren die "Profis" von Tag24 https://www.tag24.de/nachrichten/limbach-oberfrohna-chemnitz-bewaffneter-suche-maschinenpistole-polizei-fahndung-familie-rache-635564 

Zitat

Der Mann ist Vorsitzender in einem Schützenverein in der Region. Nach TAG24-Informationen wurde ihm zwar bereits der Waffenschein abgenommen - Zugriff auf das Lager hat er trotzdem.

Jetzt ist Hardy G. vermutlich unter anderem mit einer Maschinenpistole vom Typ "AR 15" unterwegs! Die Waffe ist bei Amokläufern sehr beliebt, leicht bedienbar und wiegt nur 3,4 Kilo. In einer SMS drohte er seiner Ex: "Ich bin im Krieg."

Edit sagt: Es lebe die Aufbewahrung im Schützenhaus!!!

Bearbeitet von Steam
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@BigMamma Man kann es sich auch schön reden...

 

Vor dem (Waffen-)Gesetz sind alle Straftaten gleich. Mir persönlich ist es auch egal, ob jemand wegen Steuerhinterziehung, Raub, Vergewaltigung, Kartelbildung, Drogenhandels oder was auch immer zu einer waffenrechtlich relevanten Strafe verurteilt wurde. Wer sich schon nicht an Steuergesetze oder das BGB als Grundlage für das gesellschaftliche Zusammenleben halten will, der bietet nunmal nicht die Gewähr dafür, sich dann ausgerechnet an die einschlägigen Waffengesetze halten zu wollen.

 

Und es geht auch nicht um ein "Umgangsverbot" sondern darum, dass jemand dem die "Waffen eingezogen wurden" (und damit wohl auch die WBK, was einem Besitz- und Erwerbsverbot gleich kommt) nicht einfach unbeaufsichtigten Zugriff auf die Vereinswaffen haben kann (siehe Erwerbsbegriff!). Und glaub mal dran, dass seine Vorstandkollegen um die Gesamtsituation wussten! Zumindest bei uns würde der restliche Vorstand direkt von der Behörde informiert werden, damit dem Kameraden der Zugriff auf die Waffen (und damit meine ich eben nicht das Schießen im Rahmen des Trainings unter Aufsicht) mehr hat.

Bearbeitet von Gast
Ähnliche Antwort schon mal verfasst... sorry.
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@Holger1412

 

Da ist hier schon in einem ähnlichen Fall viel drüber diskutiert worden. Aber offensichtlich will die Mehrheit befreundeten Vereinsmitgliedern auch dann den Umgang mit Waffen ermöglichen wenn diese ihre eigene waffenrechtliche Zuverlässigkeit verwirkt haben. Dies wird dann stets damit begründet, dass unzuverlässige Gastschützen ja auch Zugang zu den Waffen des Vereins haben können.

 

Die Unterscheidung, das über die Zuverlässigkeit eines Gastschützen nichts bekannt ist aber der Verlust der Waffen bzw. waffenrechtlichen Erlaubnisse eines Vereinsmitgliedes im Verein schon wahrgenommen wird, wird bewusst nicht zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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Bei diesem Thema sollte man vor allem auf die Gefahr durch zentrale Lagerung abzielen und dass Gewalttäter sofort inhaftiert werden müssen und nicht wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden. Außerdem hätte die Opferfamilie eine Waffe parat gehabt, dann wäre der Verbrecher schon zu Anfang neutralisiert worden ...

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Super man hat einen völligen Irren in der Pampa mit einem HA und Möglicherweise genug Magazine um einen Showdown zu inszenieren.

 

Das wird die Verbotsfanatiker keinen feuchten Kehricht interessieren das 99.999999999999999% aller Waffenbesitzer einer AR15 völlig harmlos sind.

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vor 2 Stunden schrieb Joe07:

Und deshalb dürfen waffenrechtlich unzuverlässige Vereinsmitglieder unabhängig davon ob sie im geschäftsführenden Vorstand sind oder nicht keinen Zugang zu den Vereinswaffen haben und dies muss der Verein gewährleisten ggf. durch Ausschluss aus dem Verein.

Damit lässt sich zwar nicht eine absolute Sicherheit vor derartigen Vorfällen herstellen, aber das Risiko soweit reduzieren dass waffenrechtlich unzuverlässige Mitglieder dem Verein bzw. dem Schießsport allgemein einen großen Schaden zufügen.

Waffenrechtlich unzuverlässige Vereinsmitglieder sind deshalb noch keine "Gefahr" für den Schießsport oder für den Verein.

Joe07 dagegen ist es. Und zwar in hohem Maße.

Jetzt müsste man nur noch schauen, wie man ihm die Waffen entziehen kann...

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vor 2 Stunden schrieb erstezw:

@karlyman: Kriegst du auch bei jedem Verkehrstoten feuchte Hände? Ich bin das Fremdschämen leid.

 

Nein, bzw., ich favorisiere das Fremdschämen auch nicht.

 

Ich beschreibe aber die Lage in D (und Teilen Mitteleuropas) zu diesem Thema, wie sie ist.

Und leider (sowie: ungerechtfertigter Weise) bewegen wir uns dabei eben auf "dünnem Eis". 

 

Ein  größerer Vorfall mit einer legal besessenen AR-Konstruktion in D, und die politischen Verbieter kommen aus allen Löchern... 

An die EU-Feuerwaffendiskussion des letzten Jahres, und die bevorstehende nationale Umsetzung, muss ich hier wohl nicht erinnern. 

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