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IGNORED

Todesfall JPX Jet Protector


rwlturtle

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Ich hab beides mal ausprobiert. Aus diesem Guardian Angel kommt weit weniger raus und das was rauskommt, fliegt in einem ziemlichen Bogen.

Man muss verdammt gut schätzen können, wenn man über eine größere Distanz (>3 meter) eine kopfgroße Zielfläche treffen will.

 

Mit dem JPX funktioniert das wesentlich besser und die "Deckung" der Zielfläche ist dank der größeren Wirkstoffmenge auch besser.

 

 

Bearbeitet von Steinpilz
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Der Guardian Angel ist kleiner und billiger, dafür nur 6ml statt 10ml Reizstoffmenge, nur 4m statt 7m effektive Einsatzreichweite, abgefeuert wird das ganze nur mit 50m/s statt 120m/s.

Wenn der Jet Protector dran glauben muss dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Guardian Angel.

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Hallo

 

Das Ziel ist "Täterschutz".

Wo kommen wir da hin, wenn ein Angreifer wirksam, evtl sogar tötlich abgewehrt werden kann? 

Und wie sagte die türkische Ministerin?: "einmal vergewaltigt werden ist kein Drama."

Claudia übernehmen Sie.

 

Steven

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Ich habe noch nie verstanden, was an den Jet Protector und Guardian Dingern so toll ist. Mickrige Reizstoffmenge, nur zwei Schuss - wozu das im Ernstfall führt, sieht man ja an dem Beispiel ganz gut.

Gegen ein gutes Spray ab 50ml aufwärts stinken die Teile doch ab. Zwei mal im Stress drücken und es kommt nicht mal mehr heiße Luft. 

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Am 31.5.2018 um 18:41 schrieb Tasha Yar:

Entschuldige - aber was soll das? Darf man den Namen hier nicht nennen oder was?

Nö. DIe Leute hier sind halt blöd und kriegen den Gedanken an ihren Swingerclub nicht aus dem Hirn.
Der Waffenladen heißt "Frankonia" und wird von nicht-Verblödeten auch genau so genannt.

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vor 9 Minuten schrieb chief wiggum:

Ich habe noch nie verstanden, was an den Jet Protector und Guardian Dingern so toll ist. Mickrige Reizstoffmenge, nur zwei Schuss - wozu das im Ernstfall führt, sieht man ja an dem Beispiel ganz gut.

Gegen ein gutes Spray ab 50ml aufwärts stinken die Teile doch ab. Zwei mal im Stress drücken und es kommt nicht mal mehr heiße Luft. 

Naja, wenn mit einem Guardian oder JPX der Schuss sitzt, tun die Dinger schon ihren Job, dass es nun tödlich verlaufen ist, lag wohl an der Unterschreitung der Mindestdistanz, oder einer Unverträglichkeit gegen Pfeffer? Alles weitere wird zu Gericht entschieden.

Fakt ist, dass sich zumindest der Guardian bequemer in einer Hosentasche tragen lässt, als eine Spraydose und sollte das Ding in einer Notwehrsituation gezückt werden und der Angreifer macht dennoch weiter, dann scheinen ihn die möglichen Konsequenzen offenbar nicht zu stören.

Sicherlich hat eine 400ml Pfeffer-Pulle mit Griffstück eine viel längere Sprühdauer und man kann damit sein Gegenüber auch ausgiebig duschen, aber wer trägt sowas andauernd mit sich herum, außer die Polizei zu entsprechenden Anlässen?

 

Gruss, Fairlane

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Also wenn das Ding so wirksam sein soll, wieso hat der erste Schuß auf die Brust da nicht dem ganzen ein Ende gesetzt? Ist das eine Art Gel? Ansonsten müsste die aufsteigenden Dämpfe da doch Wirkung zeigen....

 

Und eine SSW 9mm dürfte aus 40cm definitiv nicht tödlich sein, wenn sie vor dem Gesicht abgeschossen wird. Ich denke, da wird mit dem Druck übertrieben, auch wenn man das gerne auf Wassermelonen zeigt, aber da wird meist aufgesetzt.

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vor 2 Stunden schrieb Last_Bullet:

Und eine SSW 9mm dürfte aus 40cm definitiv nicht tödlich sein, wenn sie vor dem Gesicht abgeschossen wird. Ich denke, da wird mit dem Druck übertrieben, auch wenn man das gerne auf Wassermelonen zeigt, aber da wird meist aufgesetzt.

Die Wette, daß eine auf das Gesicht gerichtete Explosion "definitiv nicht tödlich" sein wird, ist eine riskante. Der Artikel berichtete ja nicht, in wie vielen Fällen bei der gleichen Schußsituation keine bleibenden Schäden aufgetreten sind, sondern der Beschossene lediglich die kriminelle Karriere für einige Tage unterbrechen musste und beide Seiten sich nicht an die Polizei wenden wollten.

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Am 31.5.2018 um 18:54 schrieb Knalle Peng:

Bei dem geschilderten Hergang wäre auch der Schuss mit einer 9mm SSW tödlich gewesen.

 

 

Die Krux war hier lt. Sachverhalt nicht der Reizstoff, sondern offenbar die mechanische Einwirkung auf das Auge des Widersachers.

Wenn jemandem ein Besenstiel oder eine Schirmspitze ins Auge gestoßen wird, kann das u.U. auch so enden.

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Am 3.6.2018 um 13:33 schrieb Gruger:

Ist das wieder so eine Vermischung von "redaktionellem" Teil mit Werbung?

...

Ich lese hier: Sowas gibt es überhaupt, es ist wirksam, es hilft gegen Tiere und wenn alle Stricke reißen sogar gegen potentiell bewaffnete Angreifer.   (ohne Wertung im speziellen Fall)

"Kaufen Sie jetzt, solange es das noch gibt!"

 

Die Leute sollten sich mal klar machen, dass in Deutschland in diesem Bereich "Bestandsschutz" ein Fremdwort ist.

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Die rechtliche Beurteilung hängt sicherlich davon ab, WIE der Jet Protector beworben wird und wie die Bedienungsanleitung abgefasst ist. Ein bkoße Hiwneis "Mindesteinsatzentfernung 1,5 m" (ioder so ähnlich) wird wohl nicht ausreichen.
M.E. müssen bei sachgerechter Verteidigung des hier beschuldigten Nutzers sowohl der deutsche Vertreiber als auch die Verantwortlichen des schweizerischen Unternehmen zur Klärung dieser Fragen erst einmal mit einem Ermittlungsverfahren (fahrlässige Tötung in Nebentäterschaft) rechnen.

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
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vor 5 Stunden schrieb karlyman:

 

Die Krux war hier lt. Sachverhalt nicht der Reizstoff, sondern offenbar die mechanische Einwirkung auf das Auge des Widersachers.

Wenn jemandem ein Besenstiel oder eine Schirmspitze ins Auge gestoßen wird, kann das u.U. auch so enden.

 

Es genügt in sehr kurzer Distanz oder bei aufgesetztem Schuss halt schon der Druck einer 9mm Platzpatrone, um jemandem den Kopf kaputt zu schiessen, wenn man Augen- oder Schläfenpartie trifft (Leichenversuche). Der Jet Protector ist auch nichts anderes als mit einer Platzpatrone beschleunigtes Pfeffergel und daher ist auch der beschriebene Todesfall nicht wirklich überraschend.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb karlyman:

Und wenn die Anbieter (sowie die überzeugten JPX-Eigner) Pech haben, dann wird das BKA auf diese "mechanische Einwirkungs-Komponente" des JetProtector abheben, und der Weg zur "großen" WS-Pflicht für das Gerät ist nicht mehr weit.

Aufgrund welcher gesetzlichen Norm?

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Na, die können das Gerät aufgrund seiner Wirkungen (wenn dies vom BKA als Fachbehörde entsprechend beurteilt werden sollte) in den "erlauchten" Kreis erlaubnispflchtiger Waffen nach WaffG aufnehmen. Was hinsichtlich des Führens die WS-Pflicht nach sich ziehen würde.

 

Ist Spekulation, aber ich traue dem Gesetzgeber mittlerweile ziemlich viel zu.

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vor 6 Stunden schrieb karlyman:

"Aus nächster Nähe zielt B. auf das Gesicht seines Gegners und drückt ab.

In den Artikel steht aber auch:

 

Zitat

Alexander B. hat laut Staatsanwaltschaft aus 30 bis 40 Zentimetern Distanz seine Pfefferpistole gegen den Kopf seines Widersachers gerichtet.

"Nächste Nähe" kann man scheinbar unterschiedlich beurteilen.

 

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