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IGNORED

Sachlage Verbot großer Magazine


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb LordKitchener:

[...] Und bis 2025 nur noch einer?

Keine Sorge, die Phase, in der Bob Sled Adapter nicht zerstörungsfrei entnehmbar eingeschweisst werden müssen, wird man einfach schon vorher überspringen.

 

vor 4 Stunden schrieb Herakles:

Kann man die alten grossen Magazine umarbeiten [...]

Nach Umsetzung der EU-Richtlinie werden überall diese preiswerten Umrüstsätze angeboten werden:

Umrüstsatz für Magazine von Selbstladebüchsen mit großer Kapazität

 

Ich bin überzeugt, das die Richtlinie sorgfältig und mit deutscher Gründlichkeit umgesetzt werden wird,

und wenn man das Waffengesetz schon mal anfassen muss, kann man auch gleich einige kleine redaktionelle ...

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vor einer Stunde schrieb Slotsipxes:

Und wieso kaufen dann noch welche solche Magazine wenn sie den verboten werden sollen?

Um schnell noch ein wenig Spaß zu haben? Normal große Magazine sind doch im Gegensatz zu den gewidmeten Minimagazinen meistens billig.:gutidee: 20 Teuro für das Magazin und für 200 Munition durch!

Ich esse auch täglich sehr viel Fleisch bevor der Eintopfsonntag Veegieday (wieder) kommt. 

Und trinke lecker Allohol dazu so lange ich es kann.

Und rauche ein leckere Zigarre nach der Fleischorgie so lange es noch geht.

Und mit dem stinkenden Auto fahre ich auch.

 

Und so ist es mit dem schießen auch. Und das ist gut so.:drinks:Und am Tag X fliegt der Dreck - sofern erlaubt - halt in den Hausmüll. Ja und?

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Stunden schrieb VP70Z:

Um schnell noch ein wenig Spaß zu haben? Normal große Magazine sind doch im Gegensatz zu den gewidmeten Minimagazinen meistens billig.:gutidee: 20 Teuro für das Magazin und für 200 Munition durch!

Ich esse auch täglich sehr viel Fleisch bevor der Eintopfsonntag Veegieday (wieder) kommt. 

Und trinke lecker Allohol dazu so lange ich es kann.

Und rauche ein leckere Zigarre nach der Fleischorgie so lange es noch geht.

Und mit dem stinkenden Auto fahre ich auch.

 

Und so ist es mit dem schießen auch. Und das ist gut so.:drinks:Und am Tag X fliegt der Dreck - sofern erlaubt - halt in den Hausmüll. Ja und?

Die Weiberei hast Du vergessen. Da ist dann weder Ballern,Fleisch, Alkohol, Tabak, und der V8 nix wert.

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Am 5.5.2018 um 19:07 schrieb joker_ch:

Du verstehst nichts falsch, nur die meisten wollen es einfach nicht war haben. Wobei es ist eine extra Kategorie A wo man trotzdem unter sehr engen Umständen mit schiessen darf.

 

Protell hat sich eben wegen dieser Frage einen Rechtsanwalt geleistet der diese EU Verordnung mal richtig gelesen hat. Fazit ist einfach: Die Waffe wird zur Kat A wenn sie ein grosses Magazin aufnehmen kann.

 

Ich hoffe mal er hat dem Rechtsanwalt kein Geld gegeben. Interessant ist der letzte Satz... 

 

 

"Einige halbautomatische Feuerwaffen können leicht zu automatischen Feuerwaffen umgebaut werden, sodass sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Auch wenn kein solcher Umbau erfolgt, können bestimmte halbautomatische Feuerwaffen sehr gefährlich sein, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen. Deshalb sollte eine zivile Verwendung von halbautomatischen Feuerwaffen mit fest montierter Ladevorrichtung, die es ermöglicht, eine hohe Anzahl von Schüssen abzufeuern, sowie von halbautomatischen Feuerwaffen mit abnehmbarer Ladevorrichtung mit hoher Kapazität verboten sein. Die bloße Möglichkeit, eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen bei Lang-Feuerwaffen und von mehr als zwanzig Patronen bei Kurz-Feuerwaffen anzubringen, hat keinen Einfluss auf die Einstufung der Feuerwaffe in eine bestimmte Kategorie."

 

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Das ist leider nur eine sehr oberflächliche Betrachtung.

Weiter gelesen, steht das da was joker ch fast richtig erwähnte. Nutzung mit "HiCap" Mag führt zu Kat A.

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vor einer Stunde schrieb schiiter:

Das ist leider nur eine sehr oberflächliche Betrachtung.

Weiter gelesen, steht das da was joker ch fast richtig erwähnte. Nutzung mit "HiCap" Mag führt zu Kat A.

Auszug aus der Information der Fedpol über die Umsetzung der EU Richtlinie und ich garantiere die haben sich nicht extra Mühe gegeben damit es ein Referendum gibt

 

image.png

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Das die Nutzung eines großen Magazines in einer betreffenden Waffe zur Einstufung in Kat A führen wird ist mir bewusst. Es ging jedoch um die rein theoretische Möglichkeit ein solches Magazin nutzen zu können. Das führt meiner Interpretation nach nicht gleich zur Einstufung in Kat. A. Sonst macht der von mir fett markierte Satz null Sinn und es müssten demnach alle halbautomatischen Pistolen sowie alle halbautomatischen Selbstladebüchsen mit Magazinzufuhr verboten werden. Denn theoretisch kann man aus all diesen Waffen mit entsprechend großem Magazin mehr Schüsse abgeben als zulässig...

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vor einer Stunde schrieb schiiter:

Da sind sie ja frei in ihrer Gestaltung.

Die haben keine Ahnung. WIR werden denen schon zeigen wie das richtig geht.

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Am 5.5.2018 um 13:58 schrieb EkelAlfred:

Ich wusste schon, war warum ich nach 30 Jahren wieder Resi geworden bin und mich habe beordern lassen ....

"Hiermit übertrage ich Ihnen als Kampfkommandant die Verteidigung des Regierungsviertels"

In diesem Moment wusste E. A. was für eine Scheixxidee das vor 5 Jahren war.


 

Zitat

Kann man die alten grossen Magazine umarbeiten oder müssen die entsorgt werden?


Wer sein Gewissen beruhigen und ein guter Staatsbürger sein möchte, kann mir die Magazine schicken. Plus einer kleinen Aufwandsentschädigung, die an mich zu entrichten ist.
Ich sichere artgerechte Haltung zu!

Bearbeitet von chief wiggum
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vor 2 Minuten schrieb mühli:

Super, eine Ausnahmebewilligung kostet in der Schweiz satte 150 Franken. Für meinen VZ SA 61 Scorpion Halbautomaten, weil u.a. Teleskopschaft, brauche ich dann wohl eine Ausnahmebewilligung!:wacko:

So was hast Du?

 

Hammer. Das ist ja cool.

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vor 28 Minuten schrieb Corin:

Sonst macht der von mir fett markierte Satz null Sinn und es müssten demnach alle halbautomatischen Pistolen sowie alle halbautomatischen Selbstladebüchsen mit Magazinzufuhr verboten werden. Denn theoretisch kann man aus all diesen Waffen mit entsprechend großem Magazin mehr Schüsse abgeben als zulässig...

Mir ist jetzt gerade noch in den Sinn gekommen, ich besitze noch eine Star BM 9 mm Pistole mit hölzernem Anschlagschaft plus einem 20 und 32 Schuss Magazin als extra zum Standard 9 Schuss Magazin. Jetzt brauche ich für dieses eher Sammlerstück auch bald eine Ausnahmegenehmigung, auch wenn ich die zwei überlangen Magazine bisher nie benutzt habe? Ich kriege noch Vögel! :o

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vor 5 Minuten schrieb EkelAlfred:

So was hast Du?

 

Hammer. Das ist ja cool.

Ja besitze ich des Plinkens hie und da wegens, im Originalkaliber 7,65 mm Browning und sie sind in der Schweiz legal zu kaufen-noch. In Deutschland ist sie auch erwerbar, aber soweit ich weiss nur für Jäger und/oder Sammler (rote WBK).

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vor 2 Minuten schrieb mühli:

Mir ist jetzt gerade noch in den Sinn gekommen, ich besitze noch eine Star BM 9 mm Pistole mit hölzernem Anschlagschaft plus einem 20 und 32 Schuss Magazin als extra zum Standard 9 Schuss Magazin. Jetzt brauche ich für dieses eher Sammlerstück auch bald eine Ausnahmegenehmigung, auch wenn ich die zwei überlangen Magazine bisher nie benutzt habe? Ich kriege noch Vögel! :o

Aber klar, steht so im kommenden Gesetz. Willkommen bei den Wahnsinnigen.

 

 

Oder setzt dich ein, das noch mehr Leute bei Protell eintreten und wenn wir das Referendum ergreifen das alle Leute die du kennst dafür wählen. Ganz wichtig wir werden den Parlamentariern auf die Finger schauen und 2019 empfehlen diejenigen von den Listen zu streichen die die Übername durch die EU unterstützt haben.

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