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Welt.de Redakteur fordert "Macho-Messer" Verbot


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Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Knalle Peng:

Offenbar war er nicht in der Lage, automatisch übersetzte Shopseiten aus Übersee von deutschen Händlern zu unterscheiden. Recherche Deluxe: Deutsche Qualitätsmedien.

Oder österreichische Shopseiten von deutschen. In der Alpenrepublik sind zumindest Butterflies legal.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Knalle Peng:

Habe Huth jetzt den Link hierher geschickt. Falls er kommt, kann er ja mal einen Shop verlinken, der deutscher Gesetzgebung unterliegt und Schlagringmesser und Butterflies verkauft, so wie er behauptet hat.

 

Offenbar war er nicht in der Lage, automatisch übersetzte Shopseiten aus Übersee von deutschen Händlern zu unterscheiden. Recherche Deluxe: Deutsche Qualitätsmedien.

Auch wenn er sich die Mühe machen sollte, sich das hier alles durchzulesen, wird er noch mehr den Eindruck gewinnen, entweder super provoziert zu haben oder dass seine Verbotswünsche erst recht umgesetzt werden müssen bei so viel extremistischen Widerstand der Waffenlobby.... 

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben (bearbeitet)

Das ist nicht ungewöhnlich. Du kommst Ideologen in sachlichen Diskussionen nicht bei.
Es geht auch gar nicht darum, sie zu überzeugen. Es geht darum, dass sie keinen Schaden mehr anrichten können.

Das erreicht man durch

1. Abdrängen in die Bedeutungslosigkeit

2. Abgraben der Geldströme, indem man sie nicht mehr als Kunde oder Steuerzahler finanziert (letzteres ist momentan noch schwierig).

Schaut man sich die Auflagenentwicklung der Meinstream-Presse an und ersten Überlegungen von Altparteien-Hinterbänklern, für die so eine Art GEZ-Abgabe einzuführen, sind wir auf gar keinem so schlechten Weg.

Huth gehört noch zu einer (aussterbenden) privilegierten Schicht von Altjournalisten. Schaut euch in der Medienbranche mal den Nachwuchs an. Toskana kennen die nur noch aus Büchern und dem Internet.

Bearbeitet von chief wiggum
  • Gefällt mir 10
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Oder österreichische Shopseiten von deutschen. In der Alpenrepublik sind zumindest Butterflies legal.

 

Da stellt sich die Frage, weshalb es in Österreich noch keine Massengräber gibt, wo doch in D das Balisong schon aufgrund seiner reinen Existenz Panik verursacht? DAS wäre ja mal was, wo ein Redakteur recherchieren könnte.

 

vor 17 Minuten schrieb Last_Bullet:

Auch wenn er sich die Mühe machen sollte, sich das hier alles durchzulesen, wird er noch mehr den Eindruck gewinnen, entweder super provoziert zu haben oder dass seine Verbotswünsche erst recht umgesetzt werden müssen bei so viel extremistischen Widerstand der Waffenlobby.... 

Wenn man sich den heutigen Artikel zum Thema anschaut (zum Glück hinter einer Paywall), dann ist das eh Teil einer kalkulierten Kampagne:

 

https://www.welt.de/vermischtes/plus175054227/Gewalt-in-Deutschland-Messerscharf-am-Mann.html

 

 

  • Gefällt mir 1
  • Wichtig 3
Geschrieben

Hallo

 

mal was zum Nachdenken:

Ich führe immer ein Messer mit mir. Meine Frau nur zum Joggen. Jetzt schaue ich mir ihres an. Und was muss ich feststellen? Ihres ist in der Optik so was von "Macho-Messer" und meins? Nur ein ganz spießiges. Da stellt sich mir die frage: Kann eine Frau ein "Macho-Messer" führen? Oder ist ein "Macho-Messer", das von einer Frau geführt wird automatisch dann ein "Normales-Messer"? Und dann geht es weiter. Da ich die 60 schon überschritten habe und nicht mehr zu den "Jugendlichen" zähle. Kann ich im gesetzten Alter ein "Macho-Messer" führen oder ist da der Automatismus zum "Normalen-Messer" gesetzt? Auch dies sollte Herr Huth in seine Gedankengänge implizieren.

 

Steven

Geschrieben

@steven: Das fragst den Peter Huth am besten auf seiner privaten Facebookseite. Dort hetzt er nämlich ungeniert weiter.

https://m.facebook.com/peter.huth.94?ref=content_filter

Der Stern hat heute auch einen Bericht zur Messerkriminalität veröffentlicht. Jedoch nicht ganz so einseitig wie das Geschmiere von Welt.

https://mobil.stern.de/panorama/messer-als-waffe--junge-maenner-und-kalter-stahl-7923788.html 

Geschrieben (bearbeitet)

Schlimm wenn der Verfasser an Ostern nix besseres zu tun hat. Schaut euch auch mal die Kommentare von ihm auf seiner Twitter Seite an, das hilft beim Verstehen seiner Persönlichkeit. 

Bearbeitet von 300RUM
Geschrieben

Ich packe es mal hier rein, passt auch in den Wahnsinnsthread:

 

Die Mordrate in London übersteigt die von New York. Hauptsächlich wegen Messerstecherreien und Schießerreien. Dabei sind Messer und Kurzwaffen in England doch soooo verboten!

 

https://www.standard.co.uk/news/crime/london-murder-rate-overtakes-new-york-for-first-time-ever-after-spate-of-fatal-stabbings-and-a3803566.html

 

Wie so oft gilt: Besser man fragt jemanden, der sich damit auskennt. Die würden richtige Gesetze machen, die auch was bringen würden. Und nicht bloß anderen Leuten was verbieten, was man selbst nicht braucht, um sein Beherrschungsbedürfnis über andere Leute zu befriedigen.

Geschrieben

Die Polizeigewerkschaften haben einen sinnvollen Vorschlag gemacht. Messern (auch erfolglos) soll in jedem Fall als Delikt mit Tötungsvorsatz geahndet werden.

Und den Elefanten haben sie auch angesprochen. Ohoh ..,

Geschrieben

Erschreckende Unkenntnis des StGB bei der Deutschen Polizeigewerkschaft:

 

https://www.n-tv.de/politik/Mindeststrafe-fuer-Messerstecher-gefordert-article20364276.html

Zitat

Aktuell würden Messerstiche "immer noch als gefährliche Körperverletzung gewertet". Dafür gebe es zwar eine Höchststrafe, aber eben keine Mindeststrafe.

 

Dabei kann doch jeder im StGB nachlesen, dass die Mindeststrafe existiert und bei sechs Monaten liegt.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

 

Zitat

(1) Wer die Körperverletzung

...

2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

...

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

 

Es ist zum Verzweifeln.

Geschrieben (bearbeitet)

Glaube, diese Art von Artikeln wie beim Herrn Huth dienen rein der Selbstbefriedigung. Einen anderen Sinn kann man in dem Verstand- und Vernunftbefreitem Geschreibsel nicht erkennen. Er holt sich nebenbei einen runter! Metaphorisch natürlich. Ebenso wie sein WELT-Kollege Yücel mit seinen Deutschland-Satiren, die er gleichwohl einhändig getippt haben mag. Das ist das Geheimnis hinter dieser Art Journalismus. Lohnt sich nicht weiter drüber nachzugrübeln.

 

Bearbeitet von horidoman
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Erschreckende Unkenntnis des StGB bei der Deutschen Polizeigewerkschaft: ...

Ich bin mir da jetzt nicht so sicher wo die Unkenntnis liegt.

 

Voraussetzung ist eine nach gängiger Rechtsprechung auch zu erwartende Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb 300RUM:

Die Gesetze sind im wesentlichen da, leider werden sie von den Gerichten aus welchen Gründen auch immer nicht konsequent umgesetzt. 

Richtig. Eigentlich müsste jedem Richter klar sein, dass ein Messerstich in Kopf, Hals, Torso oder Oberschenkel ein Ausdruck dafür ist, dass dem Messerer das Leben des Gemesserten zumindest scheißegal ist (Eventualvorsatz) oder ersterer das Ableben des letzteren hinnimmt oder herbeiführen will (dolus directus 2. bzw. 1. Grades).

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Ich bin mir da jetzt nicht so sicher wo die Unkenntnis liegt.

Laut den Artikeln ist die Meinung der DPolG, dass gefährliche KV nicht mit einer Mindeststrafe belegt ist. Im StGB dagegen ist eine Mindeststrafe von sechs Monaten nachzulesen.

 

Vielleicht könnte man im selben Zug auch mal den Straftatbestand der Bedrohung anpassen. Wenn eine Messerung überwiegend als gefährliche KV gewertet wird, dann ist "Ich mach dich Messer!" keine Bedrohung im Sinne des StGB.

Bearbeitet von Ch. aus S.
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Ch. aus S.:

Laut den Artikeln ist die Meinung der DPolG,

Finde den Fehler...

Hast du die Presserklärung der Gewerkschaft vor dir oder das was ein Schreiberling daraus gemacht hat. 

Es geht um die Mindestrafe von einem Jahr, die nötig ist um U-Haft zu beantragen. Steht auch im Artikel.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb 300RUM:

Die Gesetze sind im wesentlichen da, leider werden sie von den Gerichten aus welchen Gründen auch immer nicht konsequent umgesetzt. 

Einer der Gründe wäre, dass Staatsanwaltschaft und Polizei mit einem Haufen schlecht dokumentierten, politisch, ideologisch oder karrieristisch getunkten Zeug vor Gericht gehen. Zum einen kommen Sachen, die objektiv und ideal betrachtet, spätestens bei der Staatsanwaltschaft hätten eingestellt werden müssen, aber entweder unsauber bearbeitet oder gepuscht wurden, oder Fälle, bei denen schnell zentrale Beweise wegbrechen oder ein deutliches Geschmäckle bekommen. Da muss man schon mindestens am Rande einer Narzistischen PS stehen, um mit soetwas in die Vollen zu gehen. Erklärte aber auch den Anschein von Kompensationshandung bei "harmloseren" Kundschaft und Fällen. :closedeyes:

 

Deutschland ist keine Service-Wüste - Deutschland ist ein sich permanentierendes Kompetenz-Tiefdruckgebiet - wie im Journalismus, so auch vor Gericht. :sad:

 

Euer

Mausebaer :hi:

 

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb erstezw:

Dann sitzt die Niete bei der DPA.

Eine der frühen "Nieten", von vielen. GiGo läuft auch nur so lange, wie es keiner überprüft und stoppt.

 

Dein

Mausebaer :hi:

Geschrieben

Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft bei Messerattacken einfach wegen Verdacht auf Totschlag/Mord ermitteln, dann klappts auch mit der Untersuchungshaft.

 

Runter auf gefährliche Körperverletzung kann man im Prozess immer noch gehen, wenn sich herausstellen sollte, dass kein Tötungsvorsatz vorliegt.

 

Eigentlich wäre die Staatsanwaltschaft sogar verpflichtet, erst einmal von der schwerstmöglichen Straftat auszugehen, wegen der der Verdächtige mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit verurteilt werden könnte. Legalitätsprinzip, in dubio pro duriore, u.s.w.

Geschrieben

Herr Huth trifft auf einen Messerbesitzer, der einfach darauf besteht, daß Herr Huth ihm nichts rein zu reden hat:

 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Ch. aus S.:

Runter auf gefährliche Körperverletzung kann man im Prozess immer noch gehen, wenn sich herausstellen sollte, dass kein Tötungsvorsatz vorliegt.

Messer und kein Tötungsvorsatz? Chirurg??:rofl:

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