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IGNORED

"Bewaffnet Euch" - Waffen weg - Skandalurteil ?


LordKitchener

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vor 13 Minuten schrieb Balu der Bär:
  vor 4 Stunden schrieb heletz:

Das ist sie im vorliegenden Fall jedenfalls nicht wie der Verwaltungsgerichtshofe feststellt:

Hallo Heletz,

Nur weil es per Gericht festgestellt wurde (und davon Mal ab , dass es trotzdem dem WBK Besitzers Meinung einschränkt sofern er WBK behalten will) ist schon so einiges in so einigen (Rechts-)Staaten per Gericht festgestellt und legitimiert wurden.

 

Das darf man in freien Staaten ruhig hinterfragen und auch infrage stellen. Das hat auch nichts mit der grundsätzlichen Akzeptanz dieser Einschätzung/Urteil zu tun.

 

Nur empfinde ich das halt schon als grenzwertiges Urteil... Das macht mir Sorgen.

 

Denk Mal an die ein oder andere Schein-Demokratie , die Gerichte sprechen dort auch Recht - aber ist das Recht? Und auf welchem Weg befinden wir uns zur Zeit.

 

Ich finde es bedenklich.... Und akzeptiere deine Meinung dazu , aber so blind wir du meinst  ist Justitia in diesem Fall nicht .

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vor 1 Stunde schrieb BBF:

Wie ist das eigentlich, wenn jeder von uns so etwas machen würde , würden wir dann auch verfolgt werden?

Du kannst dann deine WBK zum Amt tragen samt Kniften.

Und deine Tresore dem Altmetallhändler übergeben.

 

Und das hat dann nix mit Diktatur oder irgendwas zu tun.

Sondern einfach nur weil so ein Verhalten die Gesellschaft gefährden würde.

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vor 17 Stunden schrieb Tante Dörte:

Du kannst dann deine WBK zum Amt tragen samt Kniften.

Und deine Tresore dem Altmetallhändler übergeben.

....

Und das hat dann nix mit Diktatur oder irgendwas zu tun.

Sondern einfach nur weil so ein Verhalten die Gesellschaft gefährden würde.

 

Bist du jetzt unter die Comedians gegangen? Oder hast "Grün" vergessen? Oder einfach das von BBF Verlinkte nicht gelesen?

 

Unter dem WO-Link, den BBF eingestellt hat und auf den du Bezug nahmst, lese ich nämlich, Zitat:

" Ich würde für 2018 wieder jemanden unter meine Fittiche nehmen, der mit IPSC das Schießen anfangen will. Das Angebot richtet sich an Personen die derzeit noch kein LWB sind. Waffe (Glock 17) , Magazine, Holster (rechts), kann ich bereit stellen. Hauptsächlich würde das auf der BDS Schießanlage in Philippsburg stattfinden. "

 

Ergo - er ermöglicht als Betreuer einem Schießsport-Interessenten im offensichtlich vollständig legalen Rahmen, in eine in D genehmigte Schießsportdisziplin einzusteigen.

 

Wo ist das, bzw., wo ist dein Problem?

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vor 20 Stunden schrieb Kanne81:

dass es trotzdem dem WBK Besitzers Meinung einschränkt

 

Keineswegs!

 

Erstens darf er seine menschenverachtenden Thesen durchaus sagen, nämlich in privatem Rahmen. Sanktioniert wird nur die öffentliche Äußerung.

 

Zweitens stellt das Gericht sehr zutreffend fest, daß Beleidigungen und Bedrohungen gar nichts mit der freien Meinungsäußerung zu tun haben.

Wenn man gegen die Politik der Bundesregierung ist, dann kann und darf man das durchaus öffentlich tun.

Das darf man sogar "in der Hitze der politischen Diskussion auch in zugespitzter Form", wie das BVerfG festgestellt hat.

Eigentlich müßte der Absatz 2 des Art. 5 GG gar nicht da stehen, denn eine ordentliche Erziehung in Elternhaus und Schule sollten eigentlich ausreichen.

Eigentlich.

Aber selbst sogar wo er nunmal da steht, lesen ihn nicht alle Leute.

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vor 12 Minuten schrieb heletz:

 

Keineswegs!

 

Erstens darf er seine menschenverachtenden Thesen durchaus sagen, nämlich in privatem Rahmen. Sanktioniert wird nur die öffentliche Äußerung.

Keineswegs und Sanktionen für in Öffentlichkeit? Das passt nicht bei mir. Bei dir schon?!

 

Bei Putin/Erdogan gibt's auch keineswegs eingeschränkte freie Meinungsäußerung - sieht auch die Mehrzahl der Bürger so .... Kann man ruhig öffentliche Umfragen machen zu dem Thema. 

 

 

vor 12 Minuten schrieb heletz:

denn eine ordentliche Erziehung in Elternhaus und Schule sollten eigentlich ausreichen.

Eigentlich.

Da gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Und Hetze und undifferenzierte Meinung rausbruellen ist unheimlich einfach und dumm - ja, respektvoll und in würde miteinander - das ist gut.

 

Und trotzdem gibt es überall einige Menschen , die das nicht können/wollen - enttäuscht und frustriert sind - gerade dieser Minderheit verdient es auch angehört zu werden (solange nicht aktiv zur Gewalt aufgerufen wird) - sonst Blende ich Probleme und teile der öffentlichen Meinung aus - das hat auch wieder Konsequenzen... 

 

 

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vor 1 Minute schrieb Kanne81:

Sanktionen für in Öffentlichkeit?

 

Zitat


§ 130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
  2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,...

 

oder

 

 

Zitat

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

oder

 

 

Zitat

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

 

 

u.s.w.

 

Beim StGB handelt es sich z.B. um so ein im Art 5 GG genanntes "Allgemeines Gesetz".

 

 

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Am 28.12.2018 um 11:51 schrieb heletz:

 

Das VG hat festgestellt

 

 
Zitat

 

Die Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt übersandte dem Landratsamt Bad Kissingen mit Schreiben vom 29. August 2015 einen polizeilichen Vorgang einschließlich eines Auszugs des vom Kläger gepflegten Facebook-Profils. Daraus sind (auszugsweise) Äußerungen des Klägers zu Medienbeiträgen sowie Bildern unter anderem wie folgt zu ersehen:
 
Zu „Passant geschlagen und getreten - Tatverdächtiger festgenommen“ äußerte der Kläger: „Kopftreten. Wegen einer Sonnenbrille. Beliebt bei Irakern und anderen Arschlöchern. Bewaffnet Euch.“
 
Die Meldung „Junge Frau entkommt sexuellem Übergriff in Jena - Jenaer Nachrichten“ kommentierte der Kläger mit: „Passt auf Eure Frauen und Töchter auf. Aber vor allem - bewaffnet Euch!“
 
Zur Nachricht „Brandbrief: Marxlohs Einwohner fühlen sich ausgeliefert - Einwohner haben in einem Brandbrief die Verharmlosung der Zustände in Duisburg-Marxloh angeprangert. Die meisten von ihnen seien bereits auf offener Straße bestohlen, von Kindern angespuckt, von Frauen beschimpft und von Männern...“ schrieb der Kläger: „Morgen auch bei Dir. Bereite Dich schon mal darauf vor. Und bewaffne Dich.“
 
Einen „Kommentar zur Flüchtlingspolitik: Neuankömmlinge sind ein Geschenk des Himmels“ erwiderte der Kläger mit: „Lasst sie kommen, kein Problem. Es darf nur kein Steuerzahlergeld mehr an sie fließen. Und die Steuerzahler müssen bewaffnet werden. Dann wird alles gut.“
 
Zu einem Video-Bild kommentierte der Kläger: „Es wiederholt sich zum -zigstenmal, wird wohl auch nicht das letztem(al) gewesen sein. Bewaffnet Euch!“
 
Zum Bild einer Munitionslademaschine ergänzte der Kläger: „Muss ich haben!

Merkst du was....

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Das sind Stammtisch Parolen - nicht mehr nicht weniger .... Halb so wild. 

Niveauvoll und clever? Eher nein. 

Jeder Bürger reflektiert doch und filtert bevor er sowas zu SEINER EIGENEN Meinung macht. 

 

Und dafür die Zuverlässigkeit abzuerkennen .... obwohl er nichts gemacht hat als diese Meinung öffentlich zu vertreten - ich finde das kann man cleverer und muss man cleverer als Staat machen. Mund verbieten war in meinem Elternhaus eher eine Verzweifelungstat....

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vor 8 Minuten schrieb Kanne81:

obwohl er nichts gemacht hat als diese Meinung öffentlich zu vertreten

 

Erstens, sagt das Gericht, ist das gar keine Meinung.

 

Zweitens dürfen sich LWB hinter die Löffel schreiben, daß im Verwaltungsgerichtsverfahren alles gegen den LWB ausgelegt wird - die Begründung des Gerichts (die nun wirklich nicht allein steht) habe ich oben schon gepostet.

 

Drittens: Solche Urteile dienen ja auch dem Lerneffekt. Daß man eben nicht jeden Hirnfurzz, der einem grad querliegt, dringend auch veröffentlichen muß.

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Ergo - er ermöglicht als Betreuer einem Schießsport-Interessenten im offensichtlich vollständig legalen Rahmen, in eine in D genehmigte Schießsportdisziplin einzusteigen.

Würden einige meinem Beispiel folgen, könnte der Wunsch des Verurteilten Realität werden. In diesem Sinne ... ROFL

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Mich würde mal interessieren, warum der Aufruf zur Bewaffnung als illegal beurteilt bzw. die waffenrechtliche Zuverlässigkeit dadurch hinfällig wird.

Der Aufruf selbst ist ja noch kein Aufruf zur illegalen Verwendung etwaiger Bewaffnung.

Etwa so, als würde man dazu aufrufen, boxen zu lernen. Das hieße ja nicht, jedem, der einem entgegenkommt, die Nase plastisch zu verändern.

Verstehe ich da etwas falsch?

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Am 28.12.2018 um 01:47 schrieb joker_ch:

Meine einzige Genugtuung Dörte, daimler01 und alle stellvertretend  die sich dafür eingesetzt haben das was unsere Eltern aufgebaut haben, restlos zerstört wird. Die werden im Alter in den Mülleimern ihre Nahrung suchen können, denn es wird niemand mehr geben der ihnen die Rente zahlt.

 

Sorry, aber die Ratten werden das sinkende Schiff schon verlassen, bevor es zu spät ist... War schin immer so.

 

Gruß,

Peter

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vor 16 Minuten schrieb Peter P.:

Sorry, aber die Ratten werden das sinkende Schiff schon verlassen, bevor es zu spät ist... War schin immer so.

 

Gruß,

Peter

Jo hat man bei der blauen Partei gesehen wie schnell sie aus dem Bundestag geflitzt sind.

Wo Herr Kahrs sie als Rechtsradikale bezeichnet hat.?

 

Göttlich?

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vor 7 Minuten schrieb Tante Dörte:

Jo hat man bei der blauen Partei gesehen wie schnell sie aus dem Bundestag geflitzt sind.

Wo Herr Kahrs sie als Rechtsextreme bezeichnet hat.?

Das ist ein recht orthogonales Statement.

 

Spielt aber keine Rolle, warten wir's einfach Mal ab. Die Zeit wird es zeigen - wie bei so manchem Sozialexperiment, bei dem wir soweit zwangsweise teilgenommen haben.

 

Denken wir nur Mal an die tollen Bildungsreformen - und auf welche Privatschulen die Kinder der entsprechenden Entscheider gingen (und gehen). Da war das sinkende Schiff auch entsprechend schnell vom relevanten Teil der Besatzung evakuiert.

 

Gruß,

Peter

Bearbeitet von Peter P.
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Gerade eben schrieb Peter P.:

Das ist ein recht orthogonales Statement.

 

Spielt aber keine Rolle, warten wir's einfach Mal ab. Die Zeit wird es zeigen - wie bei so manchem Sozialexperiment, bei dem wir soweit zwangsweise teilgenommen haben.

 

Gruß,

Peter

Mein Gott was läuft den nur bei euch falsch.

Was denn nun wieder für Sozialexperimente?

 

Lebt ihr alle im Kriegsgebiet oder in der Bronx ?

 

Hört mal auf euch selber Horrorgeschichten auszumalen.

 

Am Ende ist doch den meisten hier noch nie was passiert.

Und das aufregendste in letzter Zeit werden die geklauten Gartenzwerge vom Nachbarn gewesen sein.

 

 

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vor 9 Minuten schrieb Tante Dörte:

Am Ende ist doch den meisten hier noch nie was passiert.

Das dürfte wörtlich genommen auch für die Sowjetunion und Nazideutschland und den Dreißigjährigen Krieg zutreffen. Katastrophen, die so groß sind, daß eine Mehrheit dabei draufgeht, sind glücklicherweise sehr selten.

 

Man sollte sich aber, glaube ich, schon vorher aufregen. Wenn nurmehr die Kriegsgräberfürsorge zu tun bleibt, dann ist das Aufregen über das Geschehene billig und wirkungslos. Wenn man sich vorher aufregt wird das die meisten Male falscher Alarm sein, aber das ist ja hoffentlich auch beim Feuermelder so und man stellt nicht einfach die Sirenen ab. (Moment, haben ja viele Kommunen gemacht, aber das ist ein anderes Thema.)

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vor 32 Minuten schrieb Tante Dörte:

Am Ende ist doch den meisten hier noch nie was passiert.

Am Ende werden die meisten hier tot sein, ach was, alle! 

Spannend bleibt das wann und wie. 

Aber unter sicherheitsarchitektonischen Gesichtspunkten ist deine Aussage doch ein enormer Erkenntnisgewinn!

Darf ich fragen, ohne dir zu nahe treten zu wollen, woraus sich dieser in meinen Augen naive Optimismus speist? 

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vor 50 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Wenn nurmehr die Kriegsgräberfürsorge zu tun bleibt, dann ist das Aufregen über das Geschehene billig und wirkungslos.

Willst du mich verarschen oder was?

Hier ist seit 80 Jahren Frieden.

 

Willst du die ehrenamtliche Arbeit der Kriegsgräberfürsorge abwerten.

 

Wir betten Soldaten jedes Landes um damit die ehrenhaft ihre letzte Ruhe finden.

Und kümmern uns als Mitglieder mit Geldspenden oder ehrenamtlicher Arbeit darum das alles ordentlich bleibt.

 

Wo andere sich als angebliche Patrioten bezeichnen und auf einem Platz in Dresden "absaufen,absaufen"schreien.

 

Dir geht's wohl zu gut in deiner Welt.

 

Bearbeitet von Gast
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