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IGNORED

durch Verwaltungsakt WBK entzogen


Gast

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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage.
Ich möchte eine WBK beantragen.
Leider wurde im Jahr 2000 mir die WBK entzogen, da bei mir 1998 ein Nunjacko gefunden wurde.
Diesbezüglich war keine andere Straftat verbunden.
Allerdings wurde ich zwischen 1999 und 1006 ein paar mal auf Bewährung verurteilt.
Im Jahr 2021 sind alle Einträge aus dem BZR, auch für die Gericht, komplett getilgt.

Nur der Verwaltungsakt von 2000 ist noch vermerkt.
Meine Sozialprognose ist sehr gut. Auch habe ich schon den kleinen
Waffenschein.

Jetzt möchte ich unbedingt den Verwaltungsakt wegbekommen.
Der vom BZR sagte mir, dass das nur möglich ist, wenn ich bei einem 
negativen Bescheid bei der Beantragung der WBK, das nur gerichtlich  
entfernen könne. Einen anderen Weg gibt es nicht. Erst wenn man 90 ist.

Auch, wenn man nur Bewährungsstrafen bekommen hat (über ein Jahr), ist das kein
Grund eine WBK oder einen Waffenschein zu verweigern. Bei Knast schon.
(habe ich gelesen)

Ich will nicht zwangsläufig eine Waffe besitzen.

Welche Vorgehensweise wäre erfahrungsmäßig sinnvoll? 

Ich würde gerne in einem Bewachungsunternehmen arbeiten. Auch habe ich eine komplette Ausbildung an der Waffe mit Abschluss.

Bei dem Eintrag könnte das Bewachungsunternehmen eventuell meine Anstellung verweigern, da ich ja einen Negativeintrag habe, oder nicht?

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Wenn der kleine Waffenschein schon vorhanden ist, sollte die WBK Erfahrungsgemäß auch erteilt werden. Ich habe aber auch erhebliche Zweifel, das das die ganze Geschichte ist....! Allein die Tatsache „ein paar mal auf Bewährung“ sollte zum Versagen des kleinen Waffenschein führen.

 

 

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vor 21 Minuten schrieb waffenmann18:

Leider wurde im Jahr 2000 mir die WBK entzogen, da bei mir 1998 ein Nunjacko gefunden wurde.
Diesbezüglich war keine andere Straftat verbunden.
Allerdings wurde ich zwischen 1999 und 1006 ein paar mal auf Bewährung verurteilt.
Im Jahr 2021 sind alle Einträge aus dem BZR, auch für die Gericht, komplett getilgt.

Dann schreib doch mal auf, wegen was Du wann zu wie viel verurteilt wurdest und wann die Verurteilungen rechtskräftig waren. Ansonsten ist alles weitere Kaffeesatzleserei.

 

vor 22 Minuten schrieb waffenmann18:

Nur der Verwaltungsakt von 2000 ist noch vermerkt.
Meine Sozialprognose ist sehr gut. Auch habe ich schon den kleinen
Waffenschein.

Jetzt möchte ich unbedingt den Verwaltungsakt wegbekommen.
Der vom BZR sagte mir, dass das nur möglich ist, wenn ich bei einem 
negativen Bescheid bei der Beantragung der WBK, das nur gerichtlich  
entfernen könne. Einen anderen Weg gibt es nicht. Erst wenn man 90 ist.

Die Eintragung im BZR, dass eine Waffenbesitzkarte widerrufen wurde, ist zu tilgen, wenn sie gegenstandslos ist (§ 19 BZRG). Das wäre z.B. dann der Fall, wenn eine neue waffenrechtliche Erlaubnis erteilt wird. Wenn also jemand einen Kleinen Waffenschein bekommen hat, sollte die Behörde dem BZR mitteilen, dass die alte Eintragung gelöscht werden kann (was natürlich voraussetzt, dass die Behörde weiß, dass sie das machen muss und vor allem, wie sie das machen muss).

 

vor 22 Minuten schrieb waffenmann18:

Auch, wenn man nur Bewährungsstrafen bekommen hat (über ein Jahr), ist das kein
Grund eine WBK oder einen Waffenschein zu verweigern. Bei Knast schon.
(habe ich gelesen)

Blödsinn, bei Verurteilungen von einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung ist man, ab Rechtskraft der Verurteilung, automatisch für 10 Jahre unzuverlässig. Ohne Bewährung verschiebt sich der Startzeitpunkt der 10-Jahres-Frist auf den Tag der Entlassung.

 

vor 37 Minuten schrieb waffenmann18:

Ich möchte eine WBK beantragen.

.

Ich will nicht zwangsläufig eine Waffe besitzen.

Wozu dann eine WBK beantragen? Als dekorativen Wandschmuck oder umschmeichelt des lichte grün des Dokumentes deinen seidigen Teint?

 

vor 41 Minuten schrieb waffenmann18:

Ich würde gerne in einem Bewachungsunternehmen arbeiten. Auch habe ich eine komplette Ausbildung an der Waffe mit Abschluss.

Bei dem Eintrag könnte das Bewachungsunternehmen eventuell meine Anstellung verweigern, da ich ja einen Negativeintrag habe, oder nicht?

Der Eintrag im BZR  über den Widerruf der WBK wird eine Bewachungsfirma nie zu sehen bekommen, denn er wird nicht in ein Führungszeugnis eingetragen. Den bekommen nur Behörden mitgeteilt, die eine unbeschränkte Auskunft erhalten.

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vor 51 Minuten schrieb waffenmann18:

...da bei mir 1998 ein Nunjacko gefunden wurde.

Zuviel Bruce Lee Filme gekuckt ... das Teil dient doch idR max. dazu sich die Fingerglieder zu traumatisieren

oder sich selbst ne Platzwunde am Kopp zu erzeugen ... im Übrigen schreib man das so ... Nunchaku

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vor 14 Minuten schrieb 2011-Jack:

 das Teil dient doch idR max. dazu sich die Fingerglieder zu traumatisieren

oder sich selbst ne Platzwunde am Kopp zu erzeugen ...

Hallo 2011-Jack

 

da muss ich dir widersprechen. Diese Nunchakus sind ein sehr spezielles Sportgerät. Wie eine "Bo". Sehr trainingsintensiv, aber bei der Beherrschung eine effektive Waffe. Wie etwa ein Spaten. Damit kann man auch, Training vorausgesetzt, effektiv kämpfen.

Das Verbot von Nunchakus basiert übrigens auch auf Hollywood Filmen, wie die Shuriken. Diese Filme sind die Informationsquelle, mit denen sich Politiker über das reale Leben in Kenntnis setzen.

 

Steven

 

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vor 1 Stunde schrieb waffenmann18:

Meine Sozialprognose ist sehr gut.

 

Und damit glaubst du eine WBK bekommen zu können :)

Such dir ein anderes Hobby.

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Hallo Steven,

 

ja da magst du Recht haben das dem 

so ist wenn man dies beherrschst.

 

Was ich nicht glaube ist das sich Politiker

durch Filme etc inspirieren lassen ...

eventuell vielleicht einzelne ... ich glaube diese ganzen Waffen etc Verbote / Regulierungen etc resultieren eher auf Empfehlungen der 

Polizeibehörden nach deren Auswertungen was dann bei Besprechungen mit Politikern übermittelt wird und vermutlich dann

auch gleich die passende optionale Lösung dazu.

Mag schon sein das einzelne Politiker

da n stärkeren Eifer entwickeln als andere aber insgesamt denk ich

angestoßen weden solche Sachen von 

Behörden.

 

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@waffenmann18

 

Habe ich das richtig verstanden, die Verfügung über den Widerruf deinen WBK enhält als Nebenbestimmung ein Waffenbesitzverbot und dieses ist folgerichtig ins BZR eingetragen?

 

Wenn das so ist bekommst du es tatsächlich nicht so einfach aus dem BZR gelöscht. Interessant finde ich, dass du einem kleinen Waffenschein bekommen hast. Hierfür kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

  1. ein etwaiges Waffenbesitzverbot ist nur für erlaubnispflichtige Waffen ausgesprochen worden oder
  2. die Behörde hat etwas bei der Erteilung des kleinen Waffenscheines übersehen.

 

Bezüglich der Löschung eines Waffenbesitzverbotes aus dem BZR gibt es meines Erachtens zwei Wege:

  1. Du beantragst bei der Waffenbehörde, welche das Waffenbesitzverbot erteilt hat die Aufhebung der (Ordnungs)-Verfügung und Löschung aus dem BZR oder
  2. Du beantragst - sofern du die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen kannst - die Erteilung einer Waffenbesitzkarte. Die Erteilung einer WBK käme einer Aufhebung der Verfügung gleich. Damit wäre die Eintragung im BZR bedeutungslos.
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vor einer Stunde schrieb 2011-Jack:

Was ich nicht glaube ist das sich Politiker

durch Filme etc inspirieren lassen ...

eventuell vielleicht einzelne ... ich glaube diese ganzen Waffen etc Verbote / Regulierungen etc resultieren eher auf Empfehlungen der 

Polizeibehörden nach deren Auswertungen was dann bei Besprechungen mit Politikern übermittelt wird und vermutlich dann

auch gleich die passende optionale Lösung dazu.

 

Schon das Verbot kleinkalibriger Zentralfeuermunition vergessen? Begründung war, dass das alles "Cop-Killer"-Munition mit Wirkung gegen beschusshemmende Westen der Polizei wäre. Das hat man damals auch aus Hollywood. Erst mit Hartkern wird da ein Schuh draus.

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wegen offensichtlicher ungereimtheiten geschlossen - die story kann mit den vorgetragenen fakten nicht der wahrheit entsprechen.

 

@ TE - wenn du ernsthaftes interesse an einer antwort auf deine frage hast und hier vielleicht einfach nur ein paar sachen durcheinander geworfen hast, wirst du einen verwaltungsrechtler bemühen müssen ...

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