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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Joe07:

Das Schießbuch und die nach Ablauf von 3 Jahren (eigentlich) einmalige erneute Bedürfnisprüfung haben die Sportschützen auch den damaligen "Scheinschützen" zu verdanken.

 

Hm, ja man hat seitens der Verschärfungsrunde eher etwas gesucht, wo man die Zügel noch etwas anziehen konnte und von den Beteiligten als nicht allzu schlimm empfunden wird. Dagegen kann man ggü. den Antis eine weitere Verschärfung präsentieren. 

 

vor 2 Stunden schrieb Joe07:

Dass die Behörden tlw. nun eine regelmäßige Bedürfnisprüfung in Zeitabständen von 3 Jahren durchführen ergibt sich aus dem Umstand, dass die Akte in diesen Abständen wegen der Überprüfung der Zuverlässigkeit sowieso auf dem Tisch des SBs liegt.

 

Dass diese Praxis rechtswidrig ist, wurde unlängst vom VG Köln in einem obiter dictum festgehalten. 

Ein Grund mehr, sich gegen überbürdende Anforderungen notfalls gerichtlich zur Wehr zu setzen.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Sam09:

Das ist doch allgemein bekannt das bei den Bund-Länder-Konferenzen sich die Landräte über die

Umsetzung neuer Gesetze beraten. Ist nicht nur im Fachbereich WaffG, gibt es auch z. B. Verkehr, Bau

so weiter.   

Komisch, dass dann andere Behörden im gleichen Bundesland nicht ebenso handeln oder dies gar bundesweit so praktiziert wird. 

Komischerweise treten solche Maßnahmen/Auslegungen contra Waffenbesitzern vorwiegend im grün-rot geprägten NRW auf.....

Geschrieben (bearbeitet)

[qoute]dass die Entscheidung ob "regelmäßig geschossen wurde" nicht mehr der Verband, sondern der Sachbearbeiter trifft?

[/quote]

 

Wieso der SB?

Ob es reicht entscheidet die Vorschrift.

 

Fakt ist, manche Verbände machen wohl schon bei2-3 Monaten Probleme.

Als ich damals Monatelang nicht konnte, allerdings da ohne Verband, waren5 Monate Pause für den SB kein Problem.

Außerdem gibt es noch den Bescheid vom Verein, der rechtlich reicht.

Wenn er den nicht anerkennen muss kann er auch den Wisch vom Verband anzweifeln.

 

Was den Verein angeht, hier kann der Chef anhand der Schießkladde in wenigen Minuten prüfen, kann der Verband nicht.

 

Letztlich muss jeder selbst für sich entscheiden.

Bei mir kommt hinzu, dass die erste Sachkunde gedauert hat, länger als Erlaubt sozusagen, die Zeit durfte ich mit Vorlage vom Schießbuch überbrücken, sogar ohne die erforderlichen12/18.

Ich habe durchgängig gute Erfahrungen gemacht.

 

Vielleicht wäre ich bei einem anderen SB auch zurückhaltender, käme drauf an.

 

Bearbeitet von supermeier
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb supermeier:

Ob es reicht entscheidet die Vorschrift.

...

Außerdem gibt es noch den Bescheid vom Verein, der rechtlich reicht.

Und genau darum geht es, lt. "Vorschrift" reicht der Bescheid vom Verein und damit ist eigentlich alles gesagt. :-)

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Sam09:

 

Das ist doch allgemein bekannt das bei den Bund-Länder-Konferenzen sich die Landräte über die ....   

 

Landräte nicht Landes-IM und BMI!

vor 36 Minuten schrieb P22:

 

.... Dass diese Praxis rechtswidrig ist, wurde unlängst vom VG Köln in einem obiter dictum festgehalten. 

Ein Grund mehr, sich gegen überbürdende Anforderungen notfalls gerichtlich zur Wehr zu setzen. ...

 

 

Vor Gericht (in nächster Instanz) und auf hoher See ....

 

BVerG hat ja schon zu SLBs für Jäger ihre Auffassung zum privaten Waffenbesitz eindringlich dargelegt!

 

vor 39 Minuten schrieb P22:

 

... Komischerweise treten solche Maßnahmen/Auslegungen contra Waffenbesitzern vorwiegend im grün-rot geprägten NRW auf.....

 

 

Komisch finde ich dass nicht. Es werde hat lediglich die alten Philosophien (Heere-Mitte) fortgeführt!

 

  

  • 3 Monate später...
Geschrieben
Am 7.1.2018 um 21:44 schrieb Joe07:

BVerG hat ja schon zu SLBs für Jäger ihre Auffassung zum privaten Waffenbesitz eindringlich dargelegt!

 

 

Komisch finde ich dass nicht. Es werde hat lediglich die alten Philosophien (Heere-Mitte) fortgeführt!

 

  

 

Es gibt nicht "das" BVerwG. Entschieden hatte nicht der für Waffenrecht sondern der für Jagdrecht zuständige Senat. Und die jeweilige Entscheidung kann auch durch den jeweils zuständigen Berichterstatter (aber natürlich auch durch den Senatsvorsitzenden) stark geprägt sein. Anders gesagt: Die in jener Entscheidung unverkennbar zum Ausdruck gelangene privatwaffenbesitzfeindliche Einstellung läßt keinen Schluß auf die künftige Judikatur in originär waffenrechtlichen Fragen zu.

Wobei man aber sicherlich davon ausgehen kann, daß insgesamt bei Gerichten keine großen Freunde von privaten Waffenbesitzes sitzen.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 4.1.2018 um 14:10 schrieb supermeier:

Das habe ich jetzt auch gelesen, ich habe es anders erlebt.

 

Das ist auch häufig das Problem. Jetzt mal völlig unabhängig von dem konkreten Fall hier im Thread.

Hier sieht man im Forum oft Beispiele dafür warum man vor allem in alten Dinosauriervereinen am Stammtisch bei dem Geschwätz lieber kritisch bleiben sollte.

 

Es ist unfassbar wie viel Unsinn in den Vereinen von ahnungslosen Nichtswisser an jungen, interessierte Neuschützen weitergereicht wird und das wird dann für bare Münze genommen und wiederum weiterverbreitet.

 

Das mag in einem Rosenzüchterverein halb so schlimm sein aber wir haben es hier mit einem Hobby zu tun, bei dem man sich rechtlich ordentlich die Finger verbrennen kann. Jeder sollte sich selbst den Gefallen tun und  etwas Autodidaktik walten lassen und zwar durch aktuelle Sachkundefachliteratur und das WaffG sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsvorschriften. Und zwar nicht nur einmal im Leben sondern regelmäßig um sich stets auf dem Laufenden zu halten.

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb AGS:

Du irrst nicht.

Doch, er irrt.

Vergl. WaffVwV, 4.4

Zitat

Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist.

Lesen bildet.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Dreckfuhler beseitigt!
Geschrieben
Am 6.1.2018 um 22:41 schrieb HBM:

... aber für die Bestätigung der Schützeneigenschaft (nach den ersten drei Jahren) reicht ja eine Bestätigung eines Vereins, daher braucht es weder Verband, aber auch kein Schießbuch.

 

Am 7.1.2018 um 13:57 schrieb HBM:

Fakt ist bei einer Überprüfung langjähriger Schützen (mehr als drei Jahre bzw. nach der Regelüberprüfung) und das meine ich jetzt rechtlich und nicht bzgl. Forderungen von Sachbearbeitern, folgendes:

- es gibt keine Verpflichtung zum Führen eines Schießbuches

- es langt eine Bestätigung des Vereins über die "regelmäßige Teilnahme am Schießsport" wenn die Behörde das aufgrund von Lebensumständen der Schützen prüfen möchte

- die Verbände unterstützen einzelne Schützen oder Vereine falls ein Sachbearbeiter hier Probleme macht

 

vor 8 Stunden schrieb erstezw:

Irre ich oder bescheinigt eigentlich nicht nur der Verband noch wirksam die Eigenschaft als Sportschütze?

 

vor 6 Stunden schrieb AGS:

Du irrst nicht.

 

Doch "Ihr irrt", siehe meine obigen Anmerkungen vom Januar.

Geschrieben

@MarkF danke für deine korrigierenden bzw. ergänzenden Zeilen.

 

Das für Waffenrecht und Jagdrecht getrennte Senate zuständig sind war mir nicht bekannt.

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb cartridgemaster:

Doch, er irrt.

Vergl. WaffVwV, 4.4

Lesen bildet.

 

CM

 

Was viele Behörden nicht interessiert, die versuchen einen schlicht und ergreifend dazu zu nötigen ein Schiessbuch zu führen. 

 

Da werden alle Hebel angesetzt um den Leuten die Waffen abzunehmen, ich habe vor einiger Zeit die erste Regelüberprüfung über mich ergehen lassen müssen, nachgewiesen mittels Schreiben vom Verein. In dieser Behörde ist eine sehr waffenfeindlich eingestellte Person nur für die Überprüfungen zuständig, mir wurde mitgeteilt, das diese Bescheinigung in Zukunft nicht mehr anerkannt würde und ich ein Schiessbuch oder meine Waffen abzugeben hätte. 

 

Eine 10 Monate alte Verbandbescheinigung zum Erwerb einer Selbstladerlangwaffe über das Grundbedürfnis hinaus wurde ebenfalls nicht anerkannt. 

 

Die Behörden pissen einem den Rücken runter und behaupten das es regnet.  

 

:mad1:

 

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Gunny Highway:

mir wurde mitgeteilt, das diese Bescheinigung in Zukunft nicht mehr anerkannt würde und ich ein Schiessbuch oder meine Waffen abzugeben hätte. 

ICH würde bei dieser Aufforderung den SB um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten. Die Stelle wo steht das ich als langjähriger Schütze verpflichtet bin ein Schiessbuch zu führen.Die aus der Verordnung hier zitierte Stelle spricht Explizit von einem Vereinsschreiben ODER einem Schiessbuch. Ein Schiessbuch kann aber nur auf freiwilliger Basis erwartet werden. Weil das Führen eines solchen einfach nirgends Vorgeschrieben ist.

 

vor 1 Stunde schrieb Gunny Highway:

Eine 10 Monate alte Verbandbescheinigung zum Erwerb einer Selbstladerlangwaffe über das Grundbedürfnis hinaus wurde ebenfalls nicht anerkannt.

10 Monate alte BEDÜRFNISbescheinigung? Da scheint das Bedürfnis nicht sehr groß gewesen zu sein.....Aber wo steht wie lange sowas Gültigkeit hat ? Hab ich jedenfalls noch nirgends gelesen.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb PetMan:

ICH würde bei dieser Aufforderung den SB um die Nennung der Rechtsgrundlage bitten. Die Stelle wo steht das ich als langjähriger Schütze verpflichtet bin ein Schiessbuch zu führen.Die aus der Verordnung hier zitierte Stelle spricht Explizit von einem Vereinsschreiben ODER einem Schiessbuch. Ein Schiessbuch kann aber nur auf freiwilliger Basis erwartet werden. Weil das Führen eines solchen einfach nirgends Vorgeschrieben ist.

 

Ist mir alles bekannt. 

 

Zitat

10 Monate alte BEDÜRFNISbescheinigung? Da scheint das Bedürfnis nicht sehr groß gewesen zu sein.....Aber wo steht wie lange sowas Gültigkeit hat ? Hab ich jedenfalls noch nirgends gelesen.

 

Natürlich bei der Behörde eingereicht, Voreintrag bekommen und noch in der gleichen Woche die Waffe gekauft und angemeldet. Die lag eben schon seit 10 Monaten da. Reichte nicht. 

 

 

 

 

Geschrieben

Nachstehende Vorschriften wurden mir unter die Nase gehalten: 

 

§ 39 (1) i. V. m. § 15 (1) Nr. 7 b) WaffG

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Gunny Highway:

 

Was viele Behörden nicht interessiert, die versuchen einen schlicht und ergreifend dazu zu nötigen ein Schiessbuch zu führen. 

 

 

Die Behörden pissen einem den Rücken runter und behaupten das es regnet.  

 

:mad1:

 

 

 

 

 

 

----für Deine deutliche und treffende Aussage meinen Beifall. Das habe ich selber hinter mir, nach 18 Jahren (und noch bestehender) Vereinsmitgliedschaft.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Joe07:

§ 39 (1) i. V. m. § 15 (1) Nr. 7 b) WaffG

Hier kann man auch mal als Kunde die DSGVO auspacken. Der Verein ist verpflichtet einen Nachweis zu führen, wer geschossen hat. Hat er das überprüft, dann bestätigt er das mit einem Schreiben. Die Weitergabe (ist eine der Formen von Datenverarbeitung) von personenbezogenen Daten (vor allem: Anderer Personen) an die Waffenbehörde in Form der Schießkladde ist ziemlich verboten. Das Schreiben des Vereins reicht mMn völlig aus.

 

Das mit dem Pissen und Regnen ist ebenso korrekt.

 

Für besonders Bürgerfeindliche Behörden geben die Verbände (zumindest mein LV4) auch (in diesem Fall kostenfreie) Verbandsbescheinigungen aus. Lob.

 

Es ist ja nicht zweckführend, stets die gerichtliche Konfrontation zu suchen, aber genau an dieser Stelle würde ich versuchen, die Begehrlichkeiten der Behörde abzuwehren. Ich selbst führe übrigens ein Schießbuch, aber nur weil ich noch ein paar Projekte zur Anschaffung am Laufen habe. Außerdem ist das mittlerweile ein schönes Dokument meiner Einsätze bei Wettkämpfen und ein Souvenirsammler für die netten Leute, die ich auf den verschiedenen Ständen so angetroffen habe.

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