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IGNORED

Schießbuch-Vorlage


Gast

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Wenn ICH mein Schiessbuch vorlege ist das MEINE Entscheidung. Da stehen genug Termine mit allen meinen Waffen drin das man mir keinen Strick draus drehen kann. ABER einen Anspruch hat die Behörde nicht. Zumal das führen eines Schiessbuches ja nirgends vorgeschrieben ist. Nirgends. Wurden die Vorderungen auf Vorlage des Schiessbuches in Schriftform erhoben oder mündlich? Die Verwaltungsvorschrift weist explizit aus das ein Schreiben des VEREINES ausreicht, das wäre dann meine Antwort auf diese Forderung. Da muss man für die Bestättigung des sportlichen Schiessens nicht an den Verband. Wenn die Behörde begründete Zweifel an der Bescheinigung hat soll sie die Vortragen. Ansonsten hat JEDER Behörde das Schreiben zu reichen. Bei WAFFENBEANTRAGUNG brauche ich den Verband und DER bekommt auch Kopien aus meinem Schiessbuch. Was der Verband macht wenn da nur 10 Termine drinstehen kann ich nicht schreiben, so wenige hatte ich noch nie. Aber meinem Verband reicht i.d.R. auch eine Bescheinigung vom Verein, das ich regelmässig am Schiessport teilnehme. Sonst würde sehr viele Leute keine Waffen bekommen, ich kenne mehr Schützen die KEIN pers. Schiessbuch führen als umgekehrt. Das Amt bekommt mein Schiessbuch nur zu sehen wenn ICH das will.

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Ich hatte es schon mehrfach gesagt, wenn meine Behörde mit meinem Schießbuch zufrieden ist lege ich es vor, alles ander ist Papierkrieg und kostet auch Gebühren und wenn es nur die Briefmarken von dem hin und herschicken ist.

Wer verschiedene Vereine aufsucht und dort mehrfach schießt weiß von was ich spreche.

Wenn ich nur in meinem Verein schieße bekomme ich die Bescheinigung. Wer aber Tontauben und Lang- oder andere Kurzwaffen schießt und dann noch in anderen Verbänden, jaja, jeder sollte für sich entscheiden.

Ich bin für die Vorlage des Schießbuches was ich persönlich für sinnvoll halte.

Ist meine persönlich Entscheidung und das entscheide ich mit meinem Sb zusammen, wenn er es anders will, naja, dann mache ich das nach Vorschrift.

Ich bin jedenfalls für kurze gerade Wege, von daher stimme ich PetMan voll zu.

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vor 55 Minuten schrieb uwewittenburg:

Wer verschiedene Vereine aufsucht und dort mehrfach schießt weiß von was ich spreche.

Wir erkennen natürlich auch Schießzeiten/Wettkämpfe bei anderen Verbänden bei unseren Bescheinigungen  an.

 

vor 55 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich bin für die Vorlage des Schießbuches was ich persönlich für sinnvoll halte.

Das kann Dir keiner verbieten, aber Du untergräbst die mühsam erkämpften Rechte der Verbände.

 

vor einer Stunde schrieb PetMan:

Zumal das Führen eines Schiessbuches ja nirgends vorgeschrieben ist. Nirgends.

Richtig. Deshalb haben wir für die Beantragung einer WBK oder eines Voreintrages ein Formblatt, in dem die 18/12 Termine eingetragen werden und von uns bestätigt werden. Und ich weigere mich inzwischen auch, die Schießbücher zu stempeln, damit sie nicht einen quasi behördlichen Charakter bekommen. Sie dienen lediglich dem Schützen als Gedächtnisstütze, wann er geschossen hat. Im Zweifelsfall und für die Kontrolle haben wir im Verein das Schießbuch, in das sich jeder per Namen und Unterschrift eintragen muß. 

Bearbeitet von Lanzelot50
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Zitat

Wieso hält man dann nicht mit dem Verband Rücksprache bevor man weitere Sachen einreicht? 

Nur weil manche es mit sich machen lassen, erhebt ein solches Verhalten des SB keinen Anspruch auf Richtigkeit. 

Wohl wegen

nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche

Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch

geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins

oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass

der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten

Verband als Mitglied gemeldet ist.

Da steht halt nix von Verband, sondern Verein.

Man wollte sich an die Vorschrift halten.

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vor einer Stunde schrieb uwewittenburg:

Das war jetzt ein juristiches Statement?

 

Nun, steht in § 14 WaffG nicht irgendwas von  "seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreiben" ?

Ja, wenn ich so darüber nachdenke bin ich sicher, so etwas dort schon mal gelesen zu haben .... ;-)

Wir könnten ja auch zur Abwechslung mal ins Gesetz schauen ... und siehe da, es wurde Licht. Denn ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz, wie man als Jurastudent spätestens beim Repetitor erfährt.

Also, ohne regelmäßiges Schießen als Sportschütze kein Sportschützenbedürfnis und ohne Bedürfnis keine Hardware.

Und damit kannst Du diese Feststellung, wenn Du magst, auch als juristisches Statement verstehen, so banal dies in diesem Fall auch sein mag.

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vor 18 Minuten schrieb Lanzelot50:

Im Zweifelsfall und für die Kontrolle haben wir im Verein das Schießbuch, in das sich jeder per Namen und Unterschrift eintragen muß. 

Das hat jeder Verein.

Für einen "Neuling" halte ich es für sinnvoll, aber wenn ich zu zig Ständen fahre, wie will ich da da deine hochgelobten Bücher zusammenführen?

Ich bin für das Schießbuch und wenn sich irgendeiner weigert mir meine Teilnahme zu bestätigen war ich dort das letzte Mal.

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vor 1 Minute schrieb MarkF:

 

Nun, steht in § 14 WaffG nicht irgendwas von  "seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreiben" ?

Ja, wenn ich so darüber nachdenke bin ich sicher, so etwas dort schon mal gelesen zu haben .... ;-)

Wir könnten ja auch zur Abwechslung mal ins Gesetz schauen ... und siehe da, es wurde Licht. Denn ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz, wie man als Jurastudent spätestens beim Repetitor erfährt.

Also, ohne regelmäßiges Schießen als Sportschütze kein Sportschützenbedürfnis und ohne Bedürfnis keine Hardware.

Und damit kannst Du diese Feststellung, wenn Du magst, auch als juristisches Statement verstehen, so banal dies in diesem Fall auch sein mag.

Das gefällt mir wirklich schon besser, denn es ging damals um die Taxifahrer die sich plötzlich einem Schützenbund anschließen wollten.

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vor 2 Minuten schrieb uwewittenburg:

Ich bin für das Schießbuch und wenn sich irgendeiner weigert mir meine Teilnahme zu bestätigen war ich dort das letzte Mal.

Wenn auf einem fremden Stand kein Stempel da ist schreibe ich nur den Ort rein. Unterschriften der Aufsicht wären da witzlos, wäre nie mehr nach zu vollziehen wer die wirklich geleistet hat. Und so sehen meine Schiessbücher seit mehr als 10 Jahren aus, und bisher habe ich jede beantragte Waffe ohne Probleme bekommen, Und ja, ich bin über dem Grundkontingent. Aber 1. kann der Verbandsmensch meine Teilnahme an seinen Meisterschaft nachsehen und 2. stehen die auf einer extra Seite in meinem Schiessbuch, von beiden Verbänden wo ich bin. Da erkennt auch ein Verband des anderen Wettbewerbe an. Gabs noch nie ein Problem. Und Daten aus der Schiessklade im Verein raus zu suchen wäre mir zu mühsam. Würde bei uns auch keiner machen weil die Verantwortlichen mich so oft auf dem, Stand sehen das die das auch Blind bestätigen würden...............

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vor einer Stunde schrieb supermeier:

Wohl wegen

nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche

Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch

geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins

oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass

der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten

Verband als Mitglied gemeldet ist.

Da steht halt nix von Verband, sondern Verein.

Man wollte sich an die Vorschrift halten.

das ist in diesem Fall total und absolut IRRELEVANT!!!!! das Eine hat mit dem Andern absolut nix zu tun.

 

 

jetzt hör endlich auf alles durcheinander zu bringen und zu vermischen. nochmal: hör auf damit!

 

das bringt nix! es zeigt nur, dass Du absolut keine Ahnung hast wovon Du schreibst. Du hast keinen Plan, kennst weder die Zusammenhänge noch die Unterschiede. hör bitte bitte auf damit! nicht dass das noch jemand ernst nimmt.......

Bearbeitet von alzi
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In diesem speziellen Fall wurde die Mehrheit der Waffenbesitzer in der Stadt fast zeitgleich angeschrieben.

Somit stellt es keine Einzelfallbegründung dar und wird auch nicht in der Person der Waffenbesitzer zu finden sein.

 

Natürlich schauen die meisten LWB zunächst etwas sparsam aus der Wäsche, finden sich aber in einer großen Gruppe gleichermaßen Betroffener wieder.

Das bringt natürlich "Lauferei" mit sich, bei dem Einen mehr, bei Anderen weniger.

 

Es wird in dem Schreiben eine Vielzahl geeigneter Nachweise benannt. In welcher Form diese erbracht werden, muss jeder für sich entscheiden auch unter dem Gesichtspunkt was anerkannt wird.

Bei Unklarheiten helfen die Sachbearbeiter sicher gern weiter.

 

Fakt ist, das es auch einige Waffenbesitzer geben wird, welche keinen Bedürfniserhalt geltend machen können oder wollen.

Also wird sich die Zahl der LWB hier verringern.

 

Ich persönlich finde auch nicht, dass hier in diesem Fall seitens der Behörde überzogene Nachweise gefordert werden. Im Gegenteil, wenngleich auch die gesetzliche Grundlage aus meiner Sicht "dünn" ist.

Abgesehen davon, das ich diesem Bedürfnisquatsch grundsätzlich distanziert gegenüberstehe.

 

Jedenfalls kein Grund uns hier gegenseitig Vorhaltungen zu machen.

 

 

 

Inst200

 

 

 

 

 

Bearbeitet von inst200
was vergessen.......
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Zitat

das ist in diesem Fall total und absolut IRRELEVANT!!!!! das Eine hat mit dem Andern absolut nix zu tun.


Es geht um einen Fall, in dem Der Verein genau so gehandelt hat, und die Antwort bezieht allein auf die Frage von P22.

Wusste nicht dass ich die fragen muss wenn jemandem antworten und was erklären möchte.

Es  geht hier nicht darum wer was bestätigen muss, sondern um einen realen Fall, in dem der SB weiter Unterlagen forderte,
nachdem der Verein den Satz  wörtlich nahm und eine Vereinsbescheinigung einreichte.
Ist ein kleiner Verein, mit Altschützen, die sind nun mal  lieber zum SB gegangen als den Verband in Anspruch zu nehmen.

Hat mit dem ursprünglichen Thema aber nur bedingt zu tun.


Ich persönlich zeige seit Jahren mein Schießbuch, spare  Geld (50€) und hatte noch nie Probleme, ob mit oder ohne Verband.
Genau so werde ich es beibehalten.
Hat in 3 Bundesländern und 4 Regierungsbezirken gut funktioniert.

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vor 1 Minute schrieb supermeier:

Hat in 3 Bundesländern und 4 Regierungsbezirken gut funktioniert.

Natürlich  funktioniert es, wenn man vor den Behörden einen Bückling macht. Die Schützen, die 20 Schießtermine im Jahr haben, sind ja auch fein raus. Aber was ist mit denen, die beruflich stark eingespannt sind und nur dreimal im Jahr schießen konnten? Morgens um 10 Uhr warst Du mit Deinen 20 Terminen ganz entspannt beim Sachbearbeiter. Eine Stunde später kommt der arme Kerl mit seinen 3 Terminen...jetzt definiert ein frustrierter Sachbearbeiter, was "regelmäßige" Teilnahme am Schießen ist..Das kann es nicht sein.

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vor 11 Minuten schrieb Lanzelot50:

Natürlich  funktioniert es, wenn man vor den Behörden einen Bückling macht.

Nachweisen muss man es sowieso? Wozu soll man es sich unnötig schwer machen? Eine Hand wäscht die Andere. Manchmal gibt es Spielraum. Wem wird er eher eingeräumt? Dem, der einem entgegen kommt oder dem, der ständig aufmüpfig ist?

vor 11 Minuten schrieb Lanzelot50:

 Aber was ist mit denen, die beruflich stark eingespannt sind und nur dreimal im Jahr schießen konnten? Morgens um 10 Uhr warst Du mit Deinen 20 Terminen ganz entspannt beim Sachbearbeiter. Eine Stunde später kommt der arme Kerl mit seinen 3 Terminen.

Wer möchte, findet Wege. Wer Nicht möchte, sucht Ausreden.

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vor 5 Minuten schrieb Tribun:

Dem, der einem entgegen kommt oder dem, der ständig aufmüpfig is

Wer seine Rechte achtet, ist nicht aufmüpfig. Das was Du schilderst, ist vorauseilender Gehorsam. Nicht mit mir. Und das bedeutet nicht, dass ich nicht höflich und respektvoll mit Behördenmitarbeitern umgehe.

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vor 15 Stunden schrieb alzi:

das ist in diesem Fall total und absolut IRRELEVANT!!!!! das Eine hat mit dem Andern absolut nix zu tun.

 

 

jetzt hör endlich auf alles durcheinander zu bringen und zu vermischen. nochmal: hör auf damit!

 

das bringt nix! es zeigt nur, dass Du absolut keine Ahnung hast wovon Du schreibst. Du hast keinen Plan, kennst weder die Zusammenhänge noch die Unterschiede. hör bitte bitte auf damit! nicht dass das noch jemand ernst nimmt.......

In dem Fall hab ich auch keine Ahnung. Finde den Hinweis auf die WaffVwV nicht daneben und durchaus passend. Einen anderen User hier so niederzumachen zeugt im übrigen nicht von guter Kinderstube. Bleib mal bitte auf dem Teppich !

 

Nur der erstmalige Bedürfnisnachweis muss entsprechend § 14 Abs. 2 WaffG durch einen Sportschützenverband erfolgen. Danach gelten nicht mehr ausschließlich die Grundregeln und es gibt auch andere Möglichkeiten, ohne Einschaltung des Verbands den Fortbestand des Bedürfnisses zu überprüfen (z.B. durch Vorlage Schießbuch oder Bestätigung des Schützenvereines). Dass die Sportschützenverbände auch das lieber gerne selber machen möchten, ist aus deren Sicht logisch. Als Betroffene würde ich aber auch lieber solche unnötigen Kosten (und zumeist auch Zeit) sparen.

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vor 22 Stunden schrieb P22:

 

Wenn du damit das persönlich geführte Schießbuch meinst - mitnichten! 

Es genügt die Bestätigung des Verbandes, nur diesem sind die Aufzeichnungen vorzulegen.

 

 

vor 21 Stunden schrieb P22:

 

Weil die Behörde deine konkrete schießsportliche Aktivität von Gesetzes wegen nichts angeht. .... 

 

 

vor 21 Stunden schrieb P22:

 

.... Das Bedürfnis für eine Waffe und die notwendige Trainingshäufigkeit mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird durch den Verband bestätigt. 

Die Behörde benötigt hierzu kein Schießbuch und untergräbt mit einem verlangen hiernach automatisch die Autorität der Verbände. Allein ihnen ist die Prüfung der beiden Punkte von Gesetzes wegen auferlegt. ....

 

 

Allgemein betrachtet alles richtig, aber gilt dies auch für den vom Threadstarter dargestellten tatsächlichen Sachverhalt?

 

§ 39 WaffG i. V. m. §§ 24 bis 26 VwVfG NRW begründen eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Antragstellers bezüglich des Ersatzes der defekten Waffe aus dem Grundkontingent!

 

 

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vor 7 Minuten schrieb Joe07:

Allgemein betrachtet alles richtig, aber gilt dies auch für den vom Threadstarter dargestellten tatsächlichen Sachverhalt?

Ja.

 

vor 7 Minuten schrieb Joe07:

 

§ 39 WaffG i. V. m. §§ 24 bis 26 VwVfG NRW begründen eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Antragstellers bezüglich des Ersatzes der defekten Waffe aus dem Grundkontingent!

Und jetzt? 

Seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht kommt er mit einer Vereins-/Verbandsbestätigung ohne weiteres nach.

 

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vor 14 Stunden schrieb Lanzelot50:

Natürlich  funktioniert es, wenn man vor den Behörden einen Bückling macht. Die Schützen, die 20 Schießtermine im Jahr haben, sind ja auch fein raus. Aber was ist mit denen, die beruflich stark eingespannt sind und nur dreimal im Jahr schießen konnten? Morgens um 10 Uhr warst Du mit Deinen 20 Terminen ganz entspannt beim Sachbearbeiter. Eine Stunde später kommt der arme Kerl mit seinen 3 Terminen...jetzt definiert ein frustrierter Sachbearbeiter, was "regelmäßige" Teilnahme am Schießen ist..Das kann es nicht sein.

Hat mit Bückling nichrt das geringste zu tun. Ist einfacher und günstiger.

Btw. Noch keinen SB gesehen, mit dem man bezüglich Schießpause nicht reden konnte, im Gegensatz zu den teilweise vorgegebenen 2 oder 3 Monaten vom  Verband.

Selbst als Verbandsloser, bei dem strenger kontrollirt wird, kein Problem.

 

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@supermeier

Die "Gefahren" einer direkten Vorlage wurden ausreichend bezeichnet. Wer das Risiko der direkten Vorlage als gering ansieht oder nur eine handvoll Waffen sein eigen nennt, mit der er 12/18 mal schießt - soll er machen wie er möchte.

 

Ich bin mal gespannt wann sich jemand meldet, der sein Buch ohne Notwendigkeit vorgelegt hat und nunmehr den zukünftigen Besitz bestimmter Waffen (wegen fehlender Einhaltung von 12/18 für genau diese Waffe) rechtfertigen muss.

 

Meine Behörde ist auch schützenfreundlich, dennoch werde ich die paar Euro für die Bestätigung des Verbandes oder Vereines investieren, damit in meiner Akte nicht eine Kopie meines Schießbuchs landet - reine Vorsorge und entsprechend dem Grundsatz der Datensparsamkeit ;)

 

Im übrigen kann man ja dafür Sorge tragen, dass der eigene Verein keine Gebühr für eine solche Bestätigung erhebt. 

Schließlich verlangt bspw der LV 7 des BDS für eine solche Bestätigung auch keine Gebühr.

Warum das so ist, kann sich aufgrund der vielfältigen Beiträge jeder selbst beantworten..... 

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Es spielt doch letztendlich keine Rolle.
Jeder muss sein Bedürfnis auf Verlangen nachweisen, das geschieht mittels Schießnachweis.

Ob ich nun die Verbandsbescheinigung, die Vereinsbescheinigung oder ein Schießbuch vorlege,

es bleibt doch dem Schützen selbst überlassen wie er sein Bedürfnis bei der Behörde nachweist.
Es steht auch nrgendwo geschrieben, dass man jede Waffe regelmäßig ausführen muss,

so doof sind die SB auch nicht, als dass sie glauben jemand mit 25 LW hätte jede geschossen

weil er eine Bescheinigung vom Verband hat.

Außerdem steht bei mir im Schießbuch nur Kaliber und Anzahl, bzw. Training. Mehr braucht es auch nicht.
Nur beim Verband, da muss ich 18 mal Spopi nachweisen unm eine KK KW beantragen zu können.
Die SB hat das gar nicht interressiert.

Der Rest von Verein wird es auch so beibehalten, es wird eine kostenlose Vereinsbescheinigung geben und fertig.
Die vom Verband kostet nun mal 50€.
 

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